Beiträge von Galileo

    Davon möchte ich aufgrund des Suchtpotentials ganz dringend abraten und hoffe das war nicht ernst gemeint.

    Naja, man müsste mal ausrechnen, wie viel man monatlich für Sportwetten verballern darf, wenn man anstatt des Clean Energy ETFs (8,9% p.a. über die vergangenen 10 Jahre) und der anderen Sektorwetten alles in den All-World buttert (10.3% p.a. über 10 Jahre). Je nach Sparrate und unterstellter Rendite in der Zukunft dürfte das ein ordentliches Sümmchen sein. Wobei ich hoffe, dass diese Zeilen nun eher als Ansporn zur Depot-Vereinfachung als zu exzessiven Sport-Wetten gesehen werden :-)

    Hmm, ein recht neuer User schreibt so eine Frage und eine Finanzberatung meldet sich dann mit einem „tollen Tipp“.

    Der Thread hat durchaus ein Geschmäckle ;)

    Wenn man bedenkt, dass weit über 90% der Fragen hier von "recht neuen Usern" gestellt werden (und jemand mit >30 Beiträgen ist ja auch nicht mehr blutjung), dann hätte jede Antwort von einer Finanzberatung "ein Geschmäckle".


    An der Antworten oben ist ja nichts auszusetzen: Inhaltlich richtig und mit notwendigem Disclaimer in der Signatur. Wenn es um eine grundsätzliche Kritik, dass hier auch Profis mit offenem Visier schreiben dürfen, geht, dann würde ich vorschlagen, dass direkt und mit Begründung zu schreiben. Denn so wirft das nur unnötig Schatten aus sachlich korrekte Infos wie in dem Post weiter oben.

    Ich habe Ende November 2022 rückwirkend ab 01.07.2021 EM Rente genehmigt bekommen, nun habe ich von 23 07.2021 -30.11.2022 Krankengeld bezogen. Die Rente wurde mit der Krankengeldzahlung verrechnet, ich habe nur einen unbedeutenden Betrag davon erhalten. Soll jetzt aber auf die komplette Rente die ich 2022 erhalten hätte Steuern bezahlen, ist das korrekt? Ich habe davon leider gar keine Ahnung, vielleicht kann mir jemand erklären warum das so ist.

    Es sei noch gesagt, dass das Netz voll von diesen Schilderungen ist, denn auch wenn so ein Fall (nachträgliche Bewilligung einer EM-Rente und dann Rückabwicklung/Gegenrechnung von Krankengeld oder auch Alg1 in anderen Fällen) häufiger vorkommt, so ist eine automatisierte Bearbeitung wohl fehleranfällig. Oben wurde vieles Wichtige bereits gesagt (ja, Steuern werden nachzuzahlen sein, und ja, der Steuerbescheid für 2021 ist ggfs zu ändern, da es sich um ein rückwirkende Ereignis handelt - steuerlich wird also so getan, als hättest Du nie Krankengeld und direkt in 2021 Rente bekommen).


    Das hat auch einen Vorteil, nämlich den niedrigeren Satz, mit dem die Rente zu versteuern ist (also nur 81% des Betrags aus 2021). Und das gilt auch für dann, wenn Du in eine reguläre Altersrente wechsest. Es ist also nicht alles schlecht. Wichtig ist, dass Du dem Finanzamt mitteilst, dass hier eine Verrechnung stattgefunden hast, damit alle Korrekturmeldungen berücksichtigt werden.

    Durch relativ gutes Einkommen profitiere ich (wenn ich alles richtig verstanden habe) vor allem von der heutigen Steuerentlastung im Vergleich zur später zu zahlenden Steuer bei Rentenbeginn.

    Das hier greift die aus meiner Sicht viel wichtigere Frage auf, nämlich weiter einzahlen, beitragsfreistellen oder kündigen?


    Es ist korrekt, dass es einen möglichen steuerlichen Vorteil gibt, wenn man während der Einzahlungsphase einen hohen Steuersatz und während der Rentenphase dann einen niedrigen Steuersatz annimmt. Den aktuellen Steuersatz kennt man sicher, und das wird bei "relative gutem Einkommen" der Spitzensteuersatz + Soli also 42%++ sein. Den Steuersatz zur Rente in 20-30 Jahren kennt man nicht.


    "Dummerweise" führt ein aktuell relative gutes Einkommen nur auch zu eher hohen Renten - nichts womit man reich wird, aber als Grenzsteuersatz ist >30% nun auch nicht so selten - und wer weiß, wie das Steuersystem in 20-30 Jahren aussieht. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich diese Anlage ja nicht nur durch die Steuerersparnis rechnen soll, sondern vor allem durch Kapitalmarktrendite - die gesparten Euronen sollen wachsen. Nur passiert eben genau das bei Riester aufgrund der Beitragsgarantie häufig nicht.


    Auch bei diesem Allianz-Produkt kann ja nur ein kleiner Teil des Geldes selbstkontrolliert angelegt werden, der Rest wird durch Sicherung der Garantie verwendet. Wenn man das berücksichtigt, und dann bedenkt, dass man zwar etwas Steuern spart, aber eben das Geld ohne Inflationsausgleich nach 30 Jahren verrentet bekommt, dann hat man zwar nicht nominal, aber eben real doch ziemlich Verlust gemacht - Steuersatz hin oder her.


    Aus dem Grund halte ich Riester für vollkommen verfehlt und denke, dass sich ein Vertrag nur für kinderreiche Familien aufgrund der hohen Kinderzulagen lohnt. Hohes eigenes Einkommen ohne Kinder wird zwar auf manchen Seiten und bei manchen Anbietern noch als sich lohnender Fall genannt, aber ich bin aufgrund der in der Regel sehr niedrigen Renditen und hohen Kosten nicht überzeugt.

    Gegen 6% nach Steuern ist schlecht anzustinken. Um pari herauszukommen, müßte die Alternativanlage 8% vor Steuern bringen.

    ...

    Ich würde vermutlich Geld vom Depot für das Auto nehmen und keinen Kredit. Aber das mag bei Dir anders aussehen. Du wirst das wohl selbst aus Deinen Zahlen heraus entscheiden müssen. :-(

    Genau das. Der Vergleich lautet anders formuliert: Sicher 6% einsacken oder lieber auf >8% wetten? Der Benefit liegt wohl gemerkt auch nur bei der möglichen Überrendite über 8%. Ich bin daher auch beim Verkauf des ETF (oder notfalls auch dem Nutzen des Notgroschens und flottem Wiederauffüllen) - und sage das als jemand, der selbst striktes "Buy-and-hold" praktiziert.

    Kann es sein, dass JackDawson seinen Beitrag ironisch gemeint hat und er damit auf die etwas verquerte Äußerung von Ozymandias anspielen wollte? Inhaltlich hat er mit dem "bei der PKV gibts keine einkommensabhängigen Beiträge" ja recht, und dahinter wird stehen, dass selbst mit dem dann nach oben korrigierten GKV-Beitrag für die Frau deren Krankenversicherung günstiger gewesen sein wird als eine eigenständige PKV.


    Grundsätzlich finde ich es richtig, dass eine Ehefrau ohne Einkommen auch für eine eigene GKV-Absicherung zahlt, und dann nicht nur den Mindestsatz. Denn wenn durch die Ehe auch Steuervorteile durch die gemeinsame Betrachtung der Einkünfte gewährt werden, dann muss das umgekehrt auch bei den GKV-Beiträgen gelten. Das Urteil stört mein Gerechtigskeitsempfinden daher nicht.

    In dem Zusammenhang möchte ich loswerden, dass der Staat es hier vielen deutlich einfacher machen könnte, so dass sich viele private Leute die Frage erst gar nicht stellen müssten. Mit besser erklärten und automatischeren Formularen, radikal einfacheren Steuergesetzen und einem zentralen Portal, das staatlich gesichert die typischen Fragen beantwortet und auf die vielen Erlasse/BMF-Schreiben/Portale verweist, die verstreut im Netz sind.


    Mit den vereinfachten Regeln gäbe es vermutlich auf den ersten Blick weniger Einzelfallgerechtigkeit, aber ggfs wäre das bei einer moderaten Senkung der Steuern, wenigern Fehlern bei der Bearbeitung (weil weniger Komplexität) und einer besseren Durchdringung (sprich nicht nur die mit Steuerberater/Klugen Mitbürger nutzen die Regeln) im Endeffekt sogar gerechter.


    Für die großen Spezialfälle wird man weiterhin Steuerberater brauchen, so dass ggfs auch diese damit leben könnten.


    Man wird ja noch träumen dürfen...

    Hallo Forum,


    ich frage mich, wie haushaltsnahe Dienstleistungen bei gleichzeitig vorhandenem häuslichen Arbeitszimmer in die Einkommensteuererklärung einzutragen sind. Zahlen etc gerundet für einfacheres Verständnis.


    Ich hatte im Jahr 2022 ein häusliches Arbeitszimmer von 20 m2 der 100 m2-Wohnung. Dabei ist bereits 20% der Jahreskaltmiete mehr als der maximale Betrag von 1250 Euro (da ohne Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit), so dass hier 1250 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.


    In den Nebenkosten der Mietwohnung sind haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen enthalten, die ich nach §35a EStG berücksichtigen lassen möchte. Muss ich diese allerdings auf 80% kürzen wegen des Arbeitszimmers oder können die komplett eingetragen werden? Und wo findet sich so eine Regelung?


    Über Hinweise wäre ich dankbar. Ich weiß, dass das nur noch für 2022 geht und sich dann ab 2023 die Regeln für das Arbeitszimmer ändern, möchte es aber gerne direkt richtig eintragen. Danke schon jetzt!

    Es stimmt ja, dass man normalerweise Versicherungen gut analysieren und vergleiche sollte, aber hier bei einem Preis von 10 Euro pro Jahr macht das aus meiner Sicht wenig Sinn. Ich kenne zahlreiche Lücken in den Gepäckversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen, die bei meiner Mastercard dabei sind, weshalb es mich nicht wundern würde, wenn die Auslandskrankenversicherung auch solche beinhaltet. Aber ich zahle 10 Euro für die Ergo/DKV pro Jahr und gut ist.

    Zu dem Zweck sind Anleihen erfunden worden. Die aktuellen brauchen sich mittlerweile auch nicht mehr für ihren Zinssatz zu schämen.

    Nur, dass man da eben das Zinsänderungsrisiko hat. So heißen, dass man die Anleihe im Gegensatz zum Festgeld zwar Mitten in der Laufzeit verkaufen kann, aber wenn z.B. die Zinsen weiter steigen diese ggfs weniger Wert ist.


    microcommerce Hier gibt es ein einen guten Start zum Thema Anleihe-ETFs, wobei der Artikel auch auf Anleihen selbst eingeht. https://hartmutwalz.de/anleihe-etfs/


    Der wichtigste Punkt ist in einem parallelen Faden schon genannt worden: Auf den Spread achten, Anleihen sind nämlich häufig nicht besonders gut liquide.

    Auch beim Bürgergeld gibt es einen Hinzuverdienst, der verschont wird (100 Euro wären nicht abgezogen worden). Anstelle hier Sozialleistungen zu optimieren, würde ich Ihnen raten, bei der lokalen Wohngeldstelle nachzufragen, nur dort gibt es definitive Auskünfte, und danach wieder die Bewerbungen bzw. die Qualifikation voranzutreiben, damit das Problem bald behoben ist. Denn mit Verlaub: Was Ihnen eigentlich fehlt ist nicht der Kinderzuschuss, sondern ein sozialversichtiges Beschäftigungsverhältnis, mit dem Sie Ihre Familie versorgen können.


    Und sollten Sie tatsächlich innerhalb des ersten Jahres Alg I freiwillig zum Bürgergeld wechselt haben, so würde ich hoffen, dass Sie sich über diesen Schritt von einer Versicherungs- in eine Sozialleistung gut informiert haben bzw. auch vom Jobcenter hinreichend informiert wurden. Falls nicht: Dort beklagen.

    Hallo Angel_dr ich glaube, Du hast einen Denkfehler: §8 BUKG ist keine steuerliche Regelung, sondern besagt, dass Du von Deinem Dienstherren eine Mietentschädigung fordern kannst (sofern Du wie im Titel des Gesetzes genannt Anspruch auf Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten hast). Daher gibt es hier nichts in die Steuererklärung einzutragen.


    Unabhängig von der genauen Regelung: Es wäre ja auch leicht widersinnig, wenn man vom Staat noch dafür belohnt würde, in der aktuellen Wohnungsnot eine Eigentumswohnung ein Jahr leer stehen zu lassen.

    Korrekt, allerdings ist der Themenstarter auch im Verwaltungsbeirat, und wenn man in einer solchen Rolle rechtlich sichere Auskünfte geben kann (z.B. die Hausverwaltung korrigieren oder die Verwaltung der Mittel als Verwaltungsbeirat selbst übernehmen kann), dann kann das helfen. Aber ich stimme zu, dass schlechtes Hausverwalten eben häufig genauso bezahlt wird wie gutes Hausverwalten.

    Danke für den Tipp, das WEG Gesetz lässt aber nur FG/TG zu und die Verwaltung die die Abwicklung übernimmt, muss sicher erst googeln, wenn ich sie mit einer Geldmarktfondsanlage konfrontiere oder rufen ihren FinanzDL von der AXA an. <X


    VG Melu

    Im WEG (https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR001750951.html) habe ich die hier genannte Einschränkung auf Festgeld/Tagesgeld nicht gefunden (hingegen auf einigen Webseiten, die allerdings möglicherweise die Regelung verkürzt darstellen). Dass die Anlage sicher sein muss, ist klar, aber wo und wie genau das geregelt ist, interessiert mich. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen. Ich finde nämlich auf mehreren Seiten, dass auch Geldmarktfonds zulässig sind (z.B. hier https://www.haz.de/bauen-und-w…Z6BXJARQWQCEOVEYZEFY.html), und nichts anderes wäre aus meiner Sicht sinnig.

    500 Euro wären ja schon heftig, aber nach dieser Passage im Einstiegstext

    geht es ihm eher um "500+ Bewerbungen" x 2,50 Euro/Bewerbung", also 1.250+ Euro:
    Was noch ein wenig heftiger wäre.

    Danke für die Korrektur: Ja kein Wunder, dass sich das Finanzamt hier querstellt. Aus meiner Sicht vollkommen berechtigt. Oben fragte jemand, was denn aus den Bewerbungen geworden ist. Das würde mich auch interessieren. Denn wenn man für 500+ Vorstellungsgespräche durch die Republik reist, hat man auch einiges zu tun...