Beiträge von Galileo

    Hallo Thomas Neumann,


    die Sachlage wird ja noch komplizierter und komplexer. Irgendwelche Ferndiagnosen von Laien sind für Sie nicht hilfreich. Lassen Sie sich kompetent (und jawohl auch kostenpflichtig) beraten.


    Gruß Pumphut

    Genau, und für diese Beratung würde ich beim Steuerberater anfangen. Mein Notar hat mir in den Schenkungsvertrag zwar reingeschrieben, dass die Abschreibungen beim Nießbrauchnehmer (also nicht beim neuen Eigentümer) angesetzt werden sollen, aber natürlich ohne Garantie, dass das Finanzamt das auch akzeptiert. Gemäß hier https://www.haufe.de/finance/h…sk_PI20354_HI2522306.html ist das sogar ausgeschlossen.

    Und was passiert Steuerlich ? Gilt das als kauf und neukauf ?

    Hier erfolgt eine ETF-Fusion ohne Änderung des steuerlichem Domizils, daher steuerlich neutral. Der alte und neue ETF sind beide in Luxemburg beheimatet. Die Aussage, dass die Fusion für deutsche Anleger steuerneutral ablaufen soll, findet sich auch hier in der Benachrichtigung durch Amundi auf Seite 1 https://s.wmdaten.de/?d=11261


    Nur wenn sich das Domizil ändert, würde die Fusion nach deutschem Recht wie ein Verkauf versteuert werden. Amundi hat das bei einem Small-Cap-ETF versucht (Domizilwechsel nach Irland, was wegen der Dividendenbefreiung ja auch Sinn ergäbe), aber hat nach Anlegerprotest die Fusion erstmal aufgeschoben. Mein Eindruck: Durch die Zwangsumstellung auf nachhaltige Indizes und die Schließungen werden die sich genug Ärger ins Haus holen, da werden sie bei allem was zu extra Steuern führt eher vorsichtig sein.


    @Altsaches: So ein Fondsdomizil-Wechsel wird das in Deinem Fall auch gewesen sein. Liegt hier aber nicht vor. Amundi wird am Schluss sicherlich mehrere MSCI World ETFs (in Frankreich, Irland und Luxemburg) haben und nicht weiter konsolidieren können.

    Wenn Sie eine Person mit Midijob beschäftigten entfällt der Rentenversicherungszwang.


    Mit einer weiteren Online-Präsenz würde sich das ganze skalieren lassen. Ggf. nach einer Weile eigene Seminare entwickeln und veranstalten.

    Korrekt, aber die Notwendigkeit, adequat fürs Alter vorzusorgen, entfällt nicht.


    Ich teile die anderen Aussagen, dass sich die Selbstständigkeit erst ab einem Stundensatz von 40, besser 50 Euro aufwärts lohnt. Zumindest wenn es um einen Wechsel in die Selbstständigkeit aus einem Angestelltenverhältnis geht und vor allem finanzielle Überlegungen einen Rolle spielen

    Galileo aber die Ausschüttungen werden doch automatisch bei der Consorsbank wieder angelegt, schon ein wenig verwirrend wieso es dann nicht ''richtig'' angezeigt wird.

    Das liegt daran, dass die dann neuen Anteile, die durch die wiederangelegten Ausschüttungen hinzukommen, nicht unterscheidbar sind von Anteilen, die durch z.B. neue Sparraten hinzukommen. Für das Depotprogramm (und auch steuerlich beim Verkauf) sind das einfach neue Anteile, bei der dann nur der Kursgewinn/-verlust relevant ist und angezeigt wird.

    Edit: Nochmal alle Einzahlungen zusammengerechnet (+ Ausschüttungen). Depot ist höher als die Einzahlungen was ja eigentlich ein + bedeuten würde wieso zeigt die Consorsbank mir - an? :D... Wer eine Idee?

    Das liegt daran, dass die ETF-Portale häufig die "Performance" ausweisen, und dabei Ausschüttungen mit einrechnen und zwar so als ob sie am Tag der Ausschüttung wieder angelegt worden wären. Man sieht also Kursentwicklung + Ausschüttung.


    Durch die Ausschüttung sinkt jedoch der Kurs (ist ja auch logisch, denn ein Teil des Geldes liegt dann nicht mehr im Fonds sondern außerhalb vor, weshalb der Fonds um den Betrag im Wert absinkt).


    Banken inkl die Consorsbank berechnen die Wertentwicklung jedoch als reine Kurswertentwicklung, so dass die Ausschüttungen fehlen. In der Darstellung einer Bank ist ein ausschüttender Fonds daher immer schlechter als ein Thesaurierer auf den gleichen Index, auch wenn sie die gleiche Performance haben (und damit auch z.B. bei Finanzfluss nicht unterscheidbar sind). Meines Wissens gibt es keine Bank, die eine echte Performance-Berechnung anbietet, daher die Hinweise auf Drittanbieter wie Rentablo etc.


    Aber ob es das Wert ist?

    Der Unterschied "thesaurierend vs ausschüttend" macht nur dann Sinn, wenn Du in jedem Jahr mind. 1000 Euro Kapitalerträge (also Zinsen/Dividenden/Ausschüttungen) hast. Dann kann man überlegen, weitere Einzahlungen auf einen Thesaurierer zu machen und die ersten 1000 Euro Kapitalerträge über den Freistellungsauftrag steuerfrei zu stellen. Wer diese 1000 Euro nicht erreicht und dennoch einen Thesaurierer bespart, verschenkt den Freistellungsbetrag.

    Es ist leider auch meine Erfahrung, dass man bei diesem Thema häufig an der Praxis scheitert, weil die attraktiven Festgeldbanken sich den Aufwand mit Konton, die durch Bevollmächtigte eröffnet werden oder auch eigene Konten, die durch Bankvollmacht verwaltet werden, nicht antun. Dann bleibt nur die lokale Hausbank ohne gute Optionen.


    Ich würde bei ggfs zwei Festgeld-Anbietern durch sie Konten eröffnen lassen und dann eben mit ihrem Login arbeiten. Wenn die Vollmacht, die Du von ihr hast, wasserdicht ist und ihr euch einig seid, dann kommen von dieser Seite keine Probleme. Probleme könnte nur die Bank machen, weil Deine Mutter dann unbefugt Zugangsdaten herausgegeben hat, aber das muss die Bank erst mal nachweisen. Ist sicherlich etwas grenzwertig und für Puristen ein No-Go, aber dann bleibt halt nur die Hausbank.


    Die DKB als recht ordentliche Direktbank mit Bankvollmachtszugang für Bevollmächtigte und demnächst 1% aufs Tagesgeld fällt mir noch als ganz saubere Lösung ein. Wenn der Betrag mehr als 6-stellig ist, benötigt ihr wegen der 100k-Einlagensicherung ohnehin mehrere Banken.

    Ich würde tippen, dass die Folgen recht überschaubar sind. Man hat dann eben nur noch das Sutor-Portal, um in das Depot zu schauen und um ggfs Nachrichten zu übermitteln. Nachdem der fairr-Support in meinem Fall sämtliche Anfragen der letzten Jahre ohnehin zur Sutorbank weitergeleitet hat und von dort die Antwort kam, brauche ich die "Betreuung" von dort ehrlich gesagt nicht.


    Es ist nur etwas ärgerlich, dass der Vertrag sagt, dass bis zu Verrentung 0.24% (bzw. 0.3% bei neueren Verträgen) Vertriebsprovision an fairr bzw Raisin als Rechtsnachfolgerin von fairr zu zahlen ist, obwohl die nun nichts mehr machen. Allerdings definiert der Vertrag zumindest für mich nicht sichtbar auch eine Gegenleistung, auf die ich von fairr Ansprüche hätte.


    Wenn sich da jemand rechtlich besser auskennt, wäre ich an einem Austausch interessiert. Ggfs lässt sich auf diesem Weg ja die Kostenquote senken, denn eine neue Registrierung bei Weltsparen und das Zustimmen zu zahlreichen weiteren AGBs, Datenaustauschregelungen etc finde ich nicht interessant.

    FinanztipUser : Der Vertrag kam ohnehin bald zum Abschluss, daher wurde eine zusätzliche Vergleichssumme von der Bank als Guthaben darauf gebucht ohne dass sich formal irgendwelche Zinsen geändert hätten ("...ohne Eingeständnis... oder Anerkennung einer Schuld..."). Und das bzw auch die Zinsberechnung mag jede Bank machen (sprich bei manchen ist der Zins für alle Verträge gleich, bei anderen wird individuell gerechnet).

    Als jemand, der eine außergerichtliche Einigung über einen 5-stelligen Betrag mit einer Sparkasse wegen fehlerhafter Zinsanpassungsklauseln unterschrieben hat, folgende Kommentare:


    - Es ist aussichtlos, auf freundlichem Weg eine "Erklärung" für die Zinsanpassung zu erhalten. Auf nette Rückfragen kam bei mir dann ein Brief mit einer "Neuberechnung", die zu meinem Nachteil war, und der Information, dass die aktuelle Lösung ja ganz gut sei. Die Banken haben in der Niedrigzinsphase in diesen Banksparplänen wie auch den Bonussparplänen systematisch den Referenzzinssatz zu niedrig angesetzt, um eine Marge zu erhalten. Den daraus folgenden Erstattungsanspruch kann man nur durch Klageandrohung ggfs außergerichtlich durchsetzen. Die Leute, die im Kundenkontakt stehen, kennen häufig die eigentlichen Regeln nicht und müssen mit vorgefertigten Schreiben abwimmeln, die Rechtsabteilungen wissen aber Bescheid.


    - Der feste Abstand (2% bzw 1%, siehe oben) kommt häufig daher, dass die Bank zum Datum des Vertragsbeginns die Differenz zwischen aktuellem Guthabenszins (z.B. 4%) und Referenzzinsatz (6%, also Differenz: 2%) für die gesamte Vertragsdauer beibehält. Das sichert der Bank eine gleichbleibende Marge, und sorgt dafür, dass auch bei sehr niedrigen Zinsen etwas für die Bank übrig bleibt.


    - Allerdings hat der BGH höchstrichterlich und allgemein bindend geurteilt, dass genau diese Berechungsweise mit einem festen Abstand nicht zulässig ist. Siehe Urteil vom 13.04.2010, Az XI ZR 197/09. Darin heißt es:

    „Entscheidend ist dabei die Relation zu vergleichbaren Produkten am Markt, das heißt, das Verhältnis des konkret vereinbarten Zinses zum Referenzzins muss gewahrt bleiben, nicht aber eine gleich bleibende Gewinnmarge“


    - Das ist natürlich für die Banken sehr ärgerlich, weil sie bei hohen Zinsen hohe Margen fahren (z.B. im obigen Beispiel 2%), bei niedrigen Margen jedoch kaum etwas hängen bleibt. Dem BGH folgend mit der gleich bleibenden "Relation" (sprich dem Verhältnis) wäre bei einem Referenzzinssatz von 1% ein Zins von 4/6*1% = 0.67% dem Kunden zu geben, und für die Bank blieben nur 0.33%. Völlig unmöglich wird die Rechnung bei negativen Zinsen, die die BGH-Richter in 2010 möglicherweise nicht vorausgesehen oder gar verstanden haben. Ich verstehe daher, warum die Banken so vehement und regelwidrig agieren. Es hilft aber nichts: Der Anspruch des Kunden bleibt bestehen.


    Ggfs hilft diese Argumentation beim Streiten weiter. Die Verbraucherzentrale vertreten in diesem Punkt nur, was vom BGH bereits geurteilt wurde.

    Ich werde mich dazu von der GRV beraten lassen, aber vorab die generelle Frage, ob jemand weiß, ob man diesen Betrag nur als Einmalzahlung leisten kann oder auch gestückelt über mehrere Jahre oder auch nur Teile davon?

    Die GRV-Beratung kann sehr gut sein, wird jedoch nicht zu den steuerlichen Auswirkungen der Zahlungen beraten (die weisen nur darauf hin, dass es die gibt). Die Stückelung ist aus steuerlicher Sicht häufig besser, damit man innerhalb der maximal abzugsfähigen Versorgungsaufwendungen bleibt. Ggfs dann hier nochmal oder gleich beim Steuerberater nachfragen, wenn die Zahlen da sind.

    Schön, dass Tino80 neben dem Focus mit dem Bankenverband noch eine seriöse Quelle im Internet gefunden hat :)


    Ja, ausländische Erträge unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, womit aber nur zum Ausdruck kommt, dass Kapitalertragssteuer nicht automatisch erhoben wird, und daher die Erfassung zwingend über die Steuererklärung zu erfolgen hat.


    Irgendwie interessant, dass das manche Leute lieber stundenlang im Internet querlesen statt 5 Zahlen in die Steuererklärung einzutragen und fertig zu sein.

    Ich würde raten, hier einen spezialisierten Steuerberater aufzusuchen (manchmal machen das auch Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit Steuerkanzlein), da nur von dort belastbare Zahlen kommen. Der Nießbrauch mindert den Wert der Schenkung (das ist, wenn man es richtig macht, ein großer Hebel um Steuern zu sparen, muss aber richtig gerechnet werden. Dazu benötigt man das Alter aller Personen).


    Zur Überlegung oben:

    - Wem gehört das Haus? Den Eltern je 50:50?

    - Der Nießbrauch ist nicht mit eingerechnet, die Eltern könnten also mehr als die je 20% steuerfrei an die Kinder verschenken.

    - Daher könnten die Eltern vermutlich bereits jetzt das Haus komplett an die Kinder übertragen (also der Vater besitzt 50%, 1Mio, und übertragt davon je 500k also je 25% an jedes der beiden Kinder. Wegen des Nießbrauchs fällt der Wert auf unter 400k, wenn der Vater jetzt nicht gerade steinalt ist - gleiches gilt für die Mutter. Dann ist alles bei den Kindern).

    - Berliner Testament ist häufig problematisch. Nicht nur wegen der steuerlich unvorteilhaften Reihenfolge der Erbschaft, sondern auch weil es absolut nicht mehr geändert werden kann, wenn der erste Ehepartner verstorben ist.


    Nochmal: Holt hierzu professionelle Beratung ein, da gibt es zig Tricks, und die gesparten Schenkungssteuern sind häufig höher als die Kosten.

    Hier hat keiner eine Glaskugel und kann in die Zukunft sehen.


    Und wie sollen wir Dir Tipps geben, ohne dass wesentliche Informationen vorlieren? Z.B. der mögliche Festzins, die Summe, die Tilgungsmöglichkeiten, Restschuld, finanzieller Rahmen (Einnahmen / Überschuss der zur Tilgung zur Verfügung steht).


    Diesen Kredit zu Tilgen bedeutet eine garantierte Rendite von 4% auf Dein Kapital. Sofern Du Kapitalerträge versteuern musst, sogar noch mehr, da es eine Nach-Steuer-Rendite ist.

    Es scheint mir korrekt, dass in dem Fall keine Zusammenveranlagung möglich ist und damit gehen nur die Steuerklassen 1 oder 2 (wobei 2 ja bedeutet, dass die Alleinerziehung angenommen wird). Das ist in §24b EStG geregelt und deckt auch die Konstellation "Ehepartner lebt im Ausland ab". Das Finanzamt stellt sich ggfs so quer, weil es in dem Paragraphen heißt: "

    2Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). 3Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft."

    Soll heißen, bei einer Ehe und einem Wohnsitz des Partners in Deutschland gilt er automatisch als hier lebend und Du nicht als alleinerziehend. In diesem speziellen Fall scheint der melderechtliche Wohnsitz direkt aufs Steuerrecht durchzugreifen. D.h. abmelden und wieder beim Finanzamt die Situation schildern würde ich vorschlagen.


    Noch etwas: Die Steuerklasse 2 bestimmt nur, wie viel Steuern unterjährig einbehalten werden. Wie viele zu zahlen sind, wird durch die Steuererklärung bestimmt, bei der man ggfs noch andere Kosten geltend machen kann. Ggfs geht da noch mehr und ggfs noch etwas rückwirkend: Ich würde raten, hierzu mal einen Steuerberater aufzusuchen, die wissen auch, wie man bei solchen Fällen das Finanzamt "überzeugt".