Beiträge von Galileo

    Du hast zwei Möglichkeiten:

    - Entweder Du gibst alles an (das ist ja auch einfach machbar), inkl. der Angabe, wie viel des Freibetrags ausgeschöpft wurde.

    - Oder Du gibst die ausländischen unversteuerten Erträge und gibst ebenso an, in welcher Höhe der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde. Der übersteigende Betrag wird dann für die Steuerfreistellung der ausländischen Erträge genutzt.

    Beides geht, ich geb immer alles an, da die Zahlen ja vorlieren.

    Zusätzlich waren wir uns im Gedanken einig:

    Klassisches sparen für den Anfang (jeder zahlt einen Betrag X auf ein Konto ein)

    Falls sich daraus ein größerer Betrag ergibt, darf es im sehr konservativen Stil angelegt werden (Festgeld oder Staatsanleihen).

    Im Prinzip läuft es bei jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. in einem vermieteten Mehrfamilienhaus) auch genau so. Wenn Du noch etwas mehr Informationen zur Immobilie lieferst, kann man vielleicht eher abschätzen, welchen Aufwand das Wert ist und ob nicht ggfs ohnehin eine WEG als Rechtsperson (?) exisiert, und ggfs darüber ein Konto angelegt werden kann.

    Ich würde auch berücksichtigen, womit ihr euch wohler fühlt, also welche Affinität ihr für schwankungsbehaftete Anlagen wie Aktien habt und wie wichtig euch subjektiv frei von Schulden zu sein ist.


    Mit Blick auf das Alter und der Annahme, dass man in 5 Jahren mit 65 den freiwerdenden Betrag eher nicht auf einen Schlag in Aktien anlegen würde, würde ich vermutlich eher kürzer finanzieren. Dann nach dem Auslaufen der LV den Kredit ablösen.


    Du schreibst, Du könntest auch alles komplett mit EK zahlen: Das bedeutet, dass Du größere Geldmittel zur freien Verfügung hast, die nicht langfristig angelegt sind und vermutlich im aktuellen Umfeld unter der Inflation leiden. Hier würde ich raten, mal eine großte Strategie für den Ruhestand zu entwicklen.


    Viel Erfolg!

    Ja, die 20.000 steht auch für eine extrem heterogene Mitgliederstruktur. Von der Eintagsfliege über die Karteileiche bis hinüber zum Forendekurio - alles dabei.:S

    Ja, wobei es für mich gerade dieser Mix an Erfahrungen, Perspektiven, Fragen, Charaktertypen,.. ist, den ich hier im Forum toll finde.

    Vielleicht postest Du mal (annonymisiert!) Deine Unterlagen und nennst die Namen der Gesellschaften. Für mich riecht das eher nach fondsgebundener Versicherung, und dann ist es egal, in welchem Fonds das Geld floss, verantwortlich ist die Versicherung bzw deren Rechtsnachfolgerin. Dann kann man hier auch eher Ratschläge geben, welche Aufsichtsbehörde oder welcher Ombudsmann eine Möglichkeit ist, Druck auszuüben.

    Man kann auch anders rechnen: Wenn ihr jetzt mit oder ohne die GbR konservativ Geld anlegt ohne den zeitlichen Horizont zu kennen, verliert ihr die Differenz aus Aktienrendite und Festgeldzinsen, habt aber sicher Geld für ggfs noch nicht mal feststehende Investitionen. Alternativ könntet ihr nach dem Erbfall auf das Haus eine Hypothek aufnehmen, und die dann abzahlen. Dann kann vorher jeder frei anlegen wie er möchte, das gemeinsame Abzahlen diszipliniert dann und durch drei Schuldner und ggfs nur einen geringen Beleihungsgrad (weil Reparaturen weniger kosten werden als der Neubau/Wert) sollten die Zinsen erträglich bleiben.

    Auf diese 40 Dienstjahre werde ich bis zum Ater von 67 allerdings nicht kommen, denn ich bin erst nach 30 Beamter geworden; Bei diesen 71,75% muss ich also mit Abzügen rechnen (oder?).

    Es zählen unter Umständen auch Zeiten von vor der Verbeamtung (da gibt es je nach Laufbahn bestimmte Kriterien, am besten bei der Personalstelle nachfragen und ggfs bestätigen lassen), siehe https://beamten-infoportal.de/…ienstunfaehigkeitsluecke/



    auf jeden Fall waren es aber auch weniger als die geforderten 5 Jahre, die nötig sind, damit ich eine Rente beziehen könnte. Rente aus der Rentenversicherung wird es also keine geben.

    Auch hier: Die Zeit kann durch weitere Einzahlungen aufgestockt werden, damit Du auf die 5 Jahre und damit auf eine Regelaltersrente kommst. Dass kann die Ausbildungszeit sein, das kann aber auch eine freiwillige Versicherung parallel zur Beamtentätigkeit sein.


    Würde mir das als Beamter auch etwas bringen? Ich weiß wohl, dass RV und Pensionskasse im Grunde zwei verschiedene Töpfe sind.

    Mach mal einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung aus. Die können Dir ausrechnen, was das für Dich im Alter bedeutet, wenn Du x Euro monatlich oder auf einmal einzahlst. Und Ja, das sind zwei Töpfe und zumindest gesetzliche Renten aus freiwilligen Einzahlungen werden bei der Pension nicht verrechnet, geben also zusätzliches Einkommen. In die "Pensionskasse" (Du meinst vermutlich: an Deinen Dienstherren mit Wirkung auf die Pension) kannst Du meines Wissens nicht einzahlen, die Beamtenpension ist ja keine Versicherung.

    Vielen lieben Dank! Wäre es möglich meine Steuerklasse für JOB 1 nachträglich zu ändern für den Monat Januar und Februar? Dann ist mir leider ein Fehler unterlaufen...

    Nachträglich geht das meines Wissens nicht. Es sollte allerdings ausgeschlossen sein, dass zwei Jobs gleichzeitig auf Steuerklasse 1 laufen (da ja dann 2x der Grundfreibetrag gewährt würde), da der Arbeitgeber eine ELSTAM-Abfrage (eine Art online-Abfrage beim Finanzamt, welche Steuerklasse für Dich möglich ist) durchführt.


    Wenn das eine neue Situation ist: Genau, sprich mal mit den Arbeitgebern, damit beide voneinander wissen und das ggfs anpassen können. Da gibt es ja auch Mitteilungspflichten bzgl der Kranken- und Rentenversicherung, wenn die Jobs wirklich beide auf Lohnsteuerkarte laufen kann das sehr kompliziert sein (dann muss z.B. jeweils dem anderen Arbeithegeber das Gehalt des anderen gemeldet werden).


    Ich würde den kleinen Job, wie DirkHSK schon schreibt, als Minijob laufen lassen (wenn der denn so klein bleibt) und den 2. Job als Steuerklasse 1. Dann hast Du in der Steuererklärung nur Job 2 und die freiberuflichen Einnahmen zu verarbeiten.

    Macht das wirklich Sinn oder ist die Aussage des „Beraters“ eher so motiviert, dass er mir gern auch einen Vertrag verkaufen will…?

    Bei aller "Berater"-Skepsis (die ich ja auch vertrete): Der Mensch unterliegt einem Interessenskonflikt, aber das bedeutet nicht, dass er nicht auch mal einen für Dich vorteilhaften Vorschlag macht. Je nach Gesundheitssituation und dem Willen, sich so einen 60 Euro pro Jahr-Vertrag zulegen zu wollen. Ich persönlich mag es eher einfacher und klarer strukturiert, auch wenn da ggfs ein paar wenige Euro auf der Strecke bleiben - das muss jeder selbst entscheiden.


    Aber: Wenn es wirklich um das Szenaria "Was ist, wenn mein Partner stirbt" geht, sollten Themen wie Vollmacht/Testament, Wünsche, Lebensversicherungen über Kreuz, Informationen zu vorhandenen Verträgen, etc abgearbeitet sein, bevor man sich über einen Riestervertrag Gedanken macht.

    Die Frage ist so sinnvoll wie "Ich hatte einen Autounfall mit Totalschaden und die gegnerische Versicherung bietet mir Tausend Euro. Soll ich die annehmen?" :-). Bei einem Kratzer an einem VW Polo: Ja sicherlich. Bei einem Totalschaden eines Bugattis wohl eher nicht.


    Die genaue Berechnung des Anspruchs ist kompliziert, das kann man z.B. bei der Verbraucherzentrale Sachsen für 130 Euro in Auftrag geben. Für eine grobe Abschätzung gibt es auch Online-Rechner.


    Gib mal an, seit wann der Vertrag läuft, wie er monatlich bespart wurde, welche Zinsen (grob) geflossen sind und was der aktuelle Betrag im Vertag ist.


    Die typischen Entschädigungen liegen deutlich oberhalb der 1000 Euro (ich hatte 2800 bei 14000 Euro Sparsumme), daher glaube ich, dass die symbolischen 1000 Euro, die hier angeboten werden, eher am unteren Ende des Möglichen liegen. Vor Gericht muss man nicht unbedingt gehen, ggfs reicht auch eine direkte Forderung (z.B. mit einem Gutachten, das muss man dann halt auslegen; oder selbst rechnen bei Interesse) oder der Weg über den Ombudsmann. Nachdem der BGH im letzten Herbst erstmalig auch über eine konkrete Berechungsmethode geurteilt hat, hat die allgemeine Unsicherheit, wie die Nachzahlung auszurechnen ist, abgenommen.


    Die Verbraucherzentralen informieren auf deren Websites sehr ausführlich, dort würde ich mich auch umsehen.


    https://www.verbraucherzentral…n-verbraucherschutz-65791

    https://www.verbraucherzentral…ueberpruefen-lassen-33501

    https://www.verbraucherzentral…n-sie-zu-ihrem-geld-22232

    Deine Frage lässt vermuten, dass Dir nicht klar ist, dass die Steuerklassen nichts mit der eigentlichen Versteuerung zutun haben, sondern nur bestimmen, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber unterjährig einbehält. Die korrekte Besteuerung folgt dann mit der Einkommensteuererklärung im Folgejahr. Dort werden dann auch immer Unterschiede zwischen den gezahlten und den fälligen Steuern "glattgezogen". Da Du nur in einem Job eine Steuerklasse 1 haben kannst, sind alle weiteren Jobs auf Lohnsteuerkarte automatische Klasse 6. Bei Einkommen aus Klasse 6 (wie auch bei den freiberuflichen Einnahmen) bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Gehe davon aus, dass Du hier deutlich Steuern nachzahlen musst, also leg entsprechende Rücklagen an, wäre mein Rat. Wie viel kann man nur durch Gesamtschau aufs Jahr rechnen. Und noch etwas: Ein angestellter Job mit 250 Euro pro Monat auf Lohnsteuerkarte wäre sehr selten, typtischerweise wählt man da die Minijob-Regel, so dass pauschal versteuert wird und das Einkommen gar nicht in der Steuererklärung anzugeben ist. Dann hätte dieser Job auch keine Steuerklasse, und Job 2 wäre Klasse 1.

    Ab zur Ombudsstelle. Mit Begründung!

    genau das. Die Begründung muss beinhalten, dass die Debeka mit noch nicht zugeflossenen Zinsen rechnet. Persönlich halte diese vorsätzliche und wiederholte Täuschung kriminell - schade, dass die Aufsicht soetwas offensichtlich durchgehen lässt. Mit der Begründung sollte die Bearbeitung durch die Ombudsstelle schnell gehen, da es ein "Standard-Fall" ist.

    Danke, endlich die nötigen Details. Im ersten Satz steht ja schon drin, worum es hier geht: Die Schwiegermutter muss der Schenkung des halben Grundstücks an Dich zustimmen (".. ohne deren Zustimmung nicht zu veräußern"). Das wird sie wohl nur unter der Bedingung tun, dass ihre Forderungen zur Übertragbarkeit des Vorkaufsrechts erfüllt werden. Stimmt sie nicht zu und Deine Frage schenkt Dir dennoch die Hälfte des Hauses, kann Deine Schwiegermutte die ursprüngliche Schenkung rückabwickeln lassen und dann gehört ihr wieder das ganze Haus. Die Lösung hierzu liegt in einem klärenden Gespräch mit der Schwiegermutter. Auf der rechtlichen Schiene ist hier für Dich wohl nichts zu machen.

    Glaube ich nicht. Dann hätte der Notar so schwer gegen seine Pflichten verstoßen, dass ihn das die Zulassung kosten würde.

    Es geht hier um einen Entwurf. Der Notar hat noch nicht beurkundet.

    Ja ist der gleiche Notar. Ist ein Grundstücksüberlassungsvertrag

    Gleiche Frage: Hast Du diesen Grundstücksüberlassungsvertrag ganz gelesen und verstanden, und bist Du sicher, dass die Mutter daraus keine weiteren Rechte (also auch z.B. keine Rückforderungsrechte) besitzt?

    Wenn Du dem Amt Deine Fax-Nummer mitteilst, oder der Finanzbeamtin, die das Schreiben persönlich vorbeibringt, einen Latte Macchiato versprichst (z.B. in dem Du ihr ein Bild davon zufaxt), dann geht es in Zukunft vielleicht schneller ;)


    Luftweg vom Finanzamt zu meinem Haus sind ca. 2 km - Zustelldauer 13 Tage.

    Wenn ich auf einen Steuerbescheid vom Finanzamt warte, dann laufe ich auch immer die Straße in Richtung Finanzamt in der Hoffnung, dass der Brief vielleicht schon die halbe Strecke geschafft hat und ich ihn früher entgegennehmen kann...


    So, gut jetzt, Ironie wieder aus :)

    §473 BGB regelt das, was Thebat sagte: "...sofern nicht ein anderes bestimmt ist."


    Anderer Ansatzpunkt: Steht im Schenkungsvertrag von vor 6 Jahren ggfs Genaueres drin? Also sind der Mutter dort (ohne dass es im Grundbuch steht) weitere Rechte zuerkannt worden? Häufig behält man sich als Schenkender ein Rückforderungsrecht (durch Rückabwicklung) vor, das bei gewissen Bedingungen greift.