Beiträge von Galileo

    Die Pachteinnahmen fallen jährlich an und für 2020 sind sie angefallen und erklärt.

    Heißt, der Eröffnungspost hier:

    Ab 2020 hatte ich Pachteinnahmen durch einen Acker. War also Pflichtveranlagt - die Steuererklärung hatte ich entsprechend abgegeben. Die Pacht wurde mir aber bereits 2019 Bar ausgezahlt, obwohl der Acker noch nicht notariell überschrieben war.

    hätte lauten müssen: Ab 2019 hatte ich jedes Jahr Pachteinnahmen, habe sie aber erst ab 2020 in der Steuererklärung angegeben, und die Zahlung in 2019 bisher ohne Deklaration vereinnahmt?


    Ich weiß nicht, was hier zu erwarten ist. Es geht ja dann wohl um zusätzliche Einnahmen, und nicht um im falschen Veranlagungszeitrum deklarierte.

    Um einen Verlustvortrag zu erreichen, müssen noch weitere Werbungskosten eingetragen werden, so sie denn vorliegen. In dem beschriebenen Fall ist das alles, was mit dem Studium zu tun hat (Studiengebühren, Bücher/Computer/Schreibtisch/Apps als Arbeitsmittel, die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Uni, Fahrkosten für Exkursionen, die Miete der Studentenwohnung und Fahrkosten für Familienheimfahrten sofern die Wohnung dort nur eine Zweitwohnung ist, Umzugskosten, ...). Da geht eine Menge, allerdings gibt es auch weitere Einschränkungen. Einfach mal in diese Richtung einlesen.

    Um die Erbschaftssteuerfreibeträge zu nutzen, möchte ich meine Tochter an meiner KG Beteiligung als Erbe einsetzen,

    meine Enkel - ihre Kinder - mit dem Freibetrag auch. Das Handicap ist, daß das FA nach über 2 Jahren noch immer nicht

    den Steuerwert des KG Anteils festgesetzt hat. Hat jemand diesen Fall erlebt und wie dieses in seinem Testament formuliert?

    Wobei es auch üblich ist, dass das Finanzamt Vermögenswerte erst dann konkret beziffert, wenn der Erball/Vermögensübertrag eingetreten ist und daher konkret ein Bescheid zu erteilen ist. Bisweilen werden Beträge auch erst dann festgesetzt, wenn sie klar die Schwelle des Freibetrags überschreiten.


    Darüberhinaus pflichte ich den Vorrednern bei, dass hier eine Beratung durch einen Steuerberater (und für die Formulierung im Testament: Notar) angeraten ist.

    Ja, das gilt auch für die Schwiegertocher eine Generation weiter.


    Quelle: GrEStG § 3


    Von der Besteuerung sind ausgenommen:


    6.

    der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind ... . Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;

    Ich bin selbst gegenüber Versicherungen kritisch eingestellt, aber aus dem Beispiel geht doch klar hervor, dass es einen Vorteil haben kann, wenn man einen persönlichen und von der Versicherung unabhängigen Makler an der Hand hat, der sich kümmert - und zwar auf der Seite des Kunden und ohne zusätzliche Kosten. Ja, man kann das Beispiel als unwahrscheinlich bezeichnen oder mit Details auseinander nehmen, aber letztlich bleibt es dabei, dass Makler hier (wenn sie gut sind und sich kümmern) einen Mehrwert liefern können (und sei es auch nur, dass der Schaden direkt reguliert wird, und die Eltern nicht eine mehr als ein Jahr laufende Klage am Hals haben, die auch emotional belastet, selbst wenn sie über die Versicherung reguliert wird). Ich denke, dass wir das auch wertschätzen sollten bzw auch diese Sichtweise zulassen sollen. Die Welt besteht nicht nur aus schwarzen Schafen. Nur für etwas mehr Balance in diesem Faden. Und noch als Zusatz: Dass Versicherungsmakler natürlich die Forenregeln einhalten müssen (sprich ein Impressum anfügen, etc) steht außer Frage.

    Was hier geschrieben wird, stimmt von den Regelungen her und entspricht auch meiner Meinung, dass die ALGI-Zeit nämlich für Bewerbungen genutzt werden sollte. Allerdings entspricht das meiner Erfahrung nach überhaupt nicht der Praxis. Die Arbeitsämter haben keine Ressourcen oder Berechtigungen, Ortsabwesenheit in der Breite der ALGI-Empfänger effektiv festzustellen (obwohl das gerade bei Fernreisen ja leicht möglich wäre). Der Ehrliche, der seine Reisen anmeldet und ggfs Leistungen gekürzt bekommt, ist der Dumme. Zumal Ortsabwesenheit ja "Abwesenheit vom Wohnort" bedeutet und noch nichtmal Ausland sein muss.

    Das klingt so, als müsste hier mal ein etwas gepfefferter Brief folgen, ggfs mit Vorstandsbeschwerde, Fristsetzung von 1 Woche, und dann Androhung rechtlicher Schritte (Anwalt/Ombudsmann/Klage etc). Es klingt ja so als sei die Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragt worden, dementsprechend muss diese dann auch ausgestellt werden, ggfs in Korrektur zur jetzigen Bescheinigung.


    Meine Steuerberaterin ist aber der Meinung, vielleicht weil sie es noch nicht besser weiß, mich steuerlich für 2024 in die Steuerklasse 6 zu stecken, was m.E. aber falsch wäre und ich dadurch zu viel Abzüge hätte!


    Wie so häufig: Die Steuerklasse bestimmt ja nur die Abzüge unterhalb des Jahres. Bei solchen Konstellationen besteht ohnehin die Pflicht zur Veranlagung (sprich Abgabe einer Einkommensteuererklärung) und dort wird dann wieder alles glatt gezogen. Insofern würde ich mich an den Steuerklassen nicht aufhängen.

    Leider gibt es sehr viele Altherren hier - die dürfen nicht deine Zielgruppe sein - versuche junge Menschen und Frauen zu erreichen.

    Ist das das Gegenteil von frauenfeindlich? Und falls ja: Wie nennt man das? Nur so aus Interesse.


    Bei der Allianz und der Versicherungskammer Bayern reicht anscheinend die Steuerbescheinigung laut dem Infotext auf deren Schreiben. Hier ist auch der Verlust deutlich ausgewiesen.

    Eine separate Verlustbescheinigung gibt es nicht. Sofern eine Verlustbescheinigung angefordert wird, werden die Verluste in der normalen Steuerbescheinigung ausgewiesen (die dann quasi beides zusammen ist). Nur zur Info.

    Wie kann man das den machen? Soweit ich weiß kann man die Bescheinigung nur für den kompletten Topf beantragen.

    Ja, das ist korrekt für eine Bank. Hier liegen aber mehrere Banken/Versicherungen vor, und dann kann man für jede einzelne Bank/Versicherung entscheiden, was man macht.


    Zudem könnte man Fondsanteile vor einem Verkauf auf ein Zweitdepot einer anderen Bank übertragen, damit gestaffelt Verluste generieren bzw. bescheinigen lassen, und damit vollkommen legal gestalten. Damit kann man auch das FiFo-Prinzip aushebeln, das gilt nämlich nur für eine Bank, nicht aber Bank-übergreifend.

    Ja, fast, denn in 2022 haben sich die Zeilennummern geändert: Die 840 Euro kommen in Zeile 21. Der steuerfreie Anteil muss zusätzlich in Zeile 27 erklärt werden, auch wenn er steuerfrei bleibt.

    Das hängt am jeweiligen Sachbearbeiter. Ich würde versuchen, den Sachbearbeiter anzurufen und die Sachlage zu schildern. Du kannst in Aussicht stellen, dass Du dem Finanzamt schriftlich mit Unterschrift versicherst, dass die Arbeiten am Arbeitsort angefallen sind, und Du ein paar Details zu den Arbeiten ergänzst. Wenn er sich darauf einlässt, schicke das ab. Wenn er auf einer geänderten Rechnung besteht wird es sicherlich schneller sein, die über den Bauunternehmer beizubringen als hier eine Klage zu starten. Rechnungsänderungen kommen ja laufend vor. Bitte halte die Einspruchsfrist (4 Wochen nach Eingang des Bescheid!) im Auge, damit der Bescheid nicht bestandskräftig wird. Viel Erfolg!

    Die Verlustbescheinigungen wurde schriftlich (Santander schriftlich und mündlich) vor dem 15.12.23 beantragt.

    Es sieht für mich so aus als ob Santander nur eine normale Steuerbescheinigung, nicht aber eine Verlustbescheinigung ausgegeben hätte und die Verluste damit bankseitig verbleiben (für die Verrechnung ab 2024, oder eben durch Verlustbescheinigung in 2024 an das Finanzamt übertragen werden können). Aus Dokument 3 geht ja hervor, dass ca. 4800 bankseitig im Verrechnungstopf "Sonstige Ertäge" (sprich so gut wie alles außer Aktienkursgewinnen) verbleiben. Hier würde ich bei der Bank nachfragen bzw. um Korrektur bitten. "Mündlich" zählt nicht, nur schriftlich.


    Es kann sinnvoll sein, nicht alle Verluste gleichzeitig ans Finanzamt zu übertragen, wenn nicht auch zeitgleich hohe Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Fondskursgewinne) vorhanden sind. Das liegt daran, dass das Finanzamt stets zuerst Kursverluste aufbraucht und erst danach den Sparerpauschbetrag verrechnet. Bei Verlusten, die die Gewinne übersteigen, verfällt der Sparerpauschbetrag. Das kann man durch gestaffeltes Übertragen der Verluste ans Finanzamt etwas steuern. Vielleicht ist das Ergebnis also nicht ganz so schlecht wie erwartet.

    Wer kostenlos im Haus anderer Leute wohnen will, hat meiner Meinung nach sein Recht auf Nettigkeiten verwirkt. Familie hin oder her, nach Familienfrieden hört sich das für mich nciht an

    So sehe ich das auch. Die Miete muss ja nicht unbedingt marktgerecht sein, sondern kann etwas niedriger angesetzt sein, aber ein Beitrag sollte schon geleistet werden. Mit der Eigentümerschaft gehen ja unter Umständen auch Verpflichtungen einher, in Bezug auf Renovierung, energetische Sanierung, Haftungsrisiken aufgrund von Dach/Bäumen/etc.


    Zur Wahrung des Familienfriends würde ich raten, das auch so offen zu kommunizieren, damit jeder sieht, dass die uneinsichtige Person die Möglichkeit hatte, einer Teilungsversteiegerung aus dem Weg zu gehen.

    Siehe https://www.accountable.de/blog/ehrenamt-steuererklaerung/


    Dort:"

    Arbeitnehmer:in: Deine Aufwandsentschädigung für dein ehrenamtliches Engagement bis höchstens 840 Euro trägst du in Anlage N in Zeile 27 ein. Übersteigen deine Einnahmen den Ehrenamtsfreibetrag, wird die Differenz als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N eingetragen. Die Aufwendungen bzw. Werbungskosten deines Ehrenamts kannst du in deiner Steuererklärung in den Zeilen 31 bis 87 vermerken."