Beiträge von Galileo

    Die Rechtsbasis wird Dir das Finanztamt nennen können, aber ein anderer Punkt fällt mir auf:


    Willst Du uns wirklich sagen, dass Du in all den Jahren, in denen die Pendlerpauschale galt, immer 78 km mehr Autobahn gefahren bist und im letzten Jahr, als die Einzelwertberechnung galt, Du dann plötzlich immer die kürzere Strecke, die aber länger dauert, gefahren bist? Also Hand aufs Herz: Welche Strecke bist Du wirklich gefahren und ist das eine andere als das Finanzamt annimmt?


    Ansonsten gilt: Um schriftliche Begründung bitten oder Einspruch einlegen. Wie glaubhaft das aber ist, dass man mit Wechsel der Besteuerungsart auch gleichzeitig die Strecke ändert, sei mal dahin gestellt.

    Hallo,

    muss man in der Steuerklärung die o.g. Aufwendungen in der HandwerkerRechnung selbst auseinanderklamüsern, oder genügt es einfach die Rechnungen dem Finanzamt mit der Steuererklärung zuzuschicken ? :) :?:

    Ironie an: Wenn das geht, beschrifte ich demnächst meinen Schuhkarton mit den ganzen Belegzetteln dick mit Edding mit "Steuererklärung" und stell ihn im Foyer vom Finanzamt ab. Dann muss ich mich mit dem Elster-Online-Schmarrn nicht mehr rumschlagen. Bitte berichtet!

    Ironie aus :)

    Hallo tt1100


    ich glaube, wir haben noch ein Missverständnis: Wenn Dein Plan ist (hypothetisch), in den kommenden 30 Jahren jeweils 70% Deines Vermögens in einen weltweit streuenden Aktien-ETF zu investieren, dann ist das ein sinnvoller Plan. Und wenn Du dann in 3-5 Jahren beim Auswandern die in Deutschland gekauften ETFs verkaufst, das Geld in die USA überweist, und dort wieder in US-kompatible, weltweit streuende Aktien-ETFs investierst, dann ist das vollkommen OK und entspricht eben Deinem Plan.


    Der Plan lautet ja nicht: Ich will 30 Jahre genau diesen ETF in diesem Depot haben. Wenn zwischendurch der Neobroker dicht macht, oder der ETF-Anbieter gekauft wird oder er Deinen Fonds steuerschädlich zwangsfusioniert (schöne Grüße an Amundi an dieser Stelle), dann ist es gut möglich, dass der Plan nicht aufgeht und Du zwischendurch eben auf die angefallenen Gewinne Steuern zahlst und das ist außerhalb Deiner Kontrolle.


    Ich würde mich auf nicht an den Steuern aufhängen: Die entstehen bei Gewinn, können begrenzt gestaltet werden und sind generell ein Luxusproblem. Im Gegenteil ist der oben skizzierte Plan, 2-3 Jahre nicht zu investieren, keine gute Idee, weil Du dann eben zu Beginn nur auf 2 Jahre investierst. Und das Geld für 6 Jahre auf dem Tagesgeldkonto zu parken, um es zu haben, wenn Du vom Auswandern zurückkommst (wenn, überhaupt), ist auch nicht sinnvoll, weil Dir Investmentzeit verloren geht und Du mit dem Tagesgeldkonto oder auch einem Geldmarkt-ETF unter der Inflation liegen wirst.


    Was Saidi mit den 10 Jahren Haltedauer meint, ist weniger das Halten, als die Verwendung. Daher ist das skizzierte verkaufen und im Ausland wieder kaufen auch kein Zocken. Beispiel: Wenn Du weißt, dass Du zum Auswandern in zwei Jahren ein Wohnmobil brauchst und das dafür angesparte Geld in einen Aktien-ETF investierst, damit da ggfs ein Wohnmobil mit goldenen Wasserhähnen rauskommt, dann ist das Zocken. Weil Du das Geld in zwei Jahren garantiert aus Aktien in etwas anderes überführst. Das kann gut gehen, aber im schlechtesten Fall musst Du mit einem Fiat Punto auf Weltreise. Daher ist umgekehrt auch das Umschichten (von 10 verschiedenen, über die Jahre zusammen gesparten MSCI-World-ETF, die verkauft werden, in einen neuen, der dann gesammelt gekauft wird) kein Zocken. Streng genommen ist man ein paar Tage nicht investiert, aber das kann man immer noch staffeln, und bei bewegtem Markt pausieren, sprich reagieren. Und das ist nichts im Vergleich zum Risiko, überhaupt nicht investiert zu sein, weil man auf ein zeitlich und sachlich unsicheres Ereignis (Rückkehr vom Auswandern) wartet.


    Sind die Gedankengänge klar geworden?

    Ich würde Euch dringend raten Euch bereits jetzt selbst einen Betreuer zu suchen! Kann ja auch ein Kind eines befreundeten Paares sein. Oder Neffe, Cousine, usw. Wichtig ist einzig, dass Ihr der betreffenden Person vertraut die sich später einmal um Euch kümmern soll!

    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehören zeitnah geklärt!

    So ist es. Oder eben einen professionellen Betreuer beauftragen. Sollte sich (toi toi toi, dass nicht) doch Demenz entwickeln, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man sich das selbst zunächst nicht eingesteht, und dann kann es schon zu spät sein für eine wirksame Vollmacht, weil dann die Geschäftsfähigkeit weg ist. Das kann gerade als Ehepaar problematisch sein, wenn der gerichtliche Betreuer wäre dann nur dem zu betreuenden, nicht jedoch dessen Ehepartner, verpflichtet. Da entstehen dann die Konstellationen, die man in der Presse hin und wieder liest, bei denen dann gegen den Willen des Ehepartners das gemeinsame Haus verkauft werden muss.


    Ich schließe mich daher dem Rat an, sich da jetzt zeitnah zu kümmern. Ansonsten herzlichen Glückwunsch: Ihr schein finanziell ja vieles richtig gemacht zu haben!

    Ich nehme an, es geht um die Arbeitnehmersparzulage?


    Es zählt nicht der Bruttoverdienst, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE). Da gehen also noch Werbungskosten und Sonderausgaben (inkl aller Vorsorgeaufwendungen) ab. Die BAV (via Entgeltumwandlung?) ändert idR nicht das zu versteuernde Einkommen.


    Wenn euer Brutto bei ca. 90 000 liegt, wird euer zvE deutlich unter 80 000 und damit unter der neuen Grenze liegen. Weitere Infos und ein Link zu einem Rechner gibt es hier:

    Arbeitnehmersparzulage 2024: So holst Du Dir 20% Bonus auf Deine ETF-Einzahlungen - Finanztip News
    Wusstest Du schon, dass Du Dir Aktien-ETF-Sparpläne staatlich fördern lassen kannst? Es geht um satte 20% Bonus auf Deine Einzahlungen. 2024 steigen die…
    www.finanztip.de

    Naja, es findet ein Datenaustausch mit dem Finanzamt statt, also ist die Mitwirkung nicht in jedem Fall erforderlich.


    https://rvrecht.deutsche-rente…0/gra_sgb006_p_0097a.html

    Nur dass der Datenaustausch ins Leere läuft, weil das Finanzamt die Kapitalerträge ja auch nicht kennt, wenn man sie dort nicht angibt. Die bekommen zwar ausländische Erträgen (also in D nicht versteuerte) über einen weltweiten Datenaustausch gemeldet, aber in Deutschland abgeltend besteuerte fehlen. Ich kann also (rechtswidrig!) Grundrente beziehen und gleichzeitig bei der lokalen Sparkasse hohe Kapitalerträge haben. Das bekommt die Rentenversicherung nicht mit. Ja, ich habe ggfs einen Nachteil, wenn ich diese in der Einkommensteuererklärung nicht für die Günstigerprüfung angebe, aber ich wollte mit dem Beispiel nur klar machen, dass wir weit davon entfernt sind, dass hier richtig "geprüft" wird. Es wird überprüft, ob die Ehrlichen sachlich richtig Angaben getätigt haben, aber diejenigen, die es mit Sachkenntnis darauf anlegen zu betrügen, die werden ganz leicht gerade nicht gefunden.

    Der Jugendsparvertrag ergibt 500/15000 = ca. 3.3% Bonus + Guthabenzinsen pro Jahr. Die Bausparer mit 1% deutlich weniger. Sprich letztere rechnen sich nur über einen niedrigeren Darlehenszins, wenn man das Spiel mit Sparen, Zuteilung, Abrufen etc zeitlich passend und ohne Formfehler spielt. Ist denn beabsichtigt, in 12 Jahren darüber einen Kredit abzurufen? Falls nein, oder unsicher, wäre mein Rat: Weg mit den Bausparern, die rentieren sich idR ohnehin nicht bzw sind zu kompliziert. Viel Erfolg!

    "Gerade die Vorgaben zur Anrechnung von Kapitaleinkünften sind unnötig kompliziert geraten und erfordern einen hohen Prüfaufwand, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen steht“, so Piel.

    Hinzu kommt, dass weder die Rentenversicherung noch irgendeine Krankenkasse Kapitaleinkünfte effektiv prüfen können, sondern auf vollständige Mitwirkung der Rentner angewiesen sind ("Eigenmeldung"). Da sind die Ehrlichen die Dummen.

    Die meisten ETF die wir hier haben sind in der USA z.B nicht mal zugelassen.

    Bzw noch schlimmer: Die in Europa gängingen ETFs werden in dern USA als PFIC "strafbesteuert".


    Ich würde raten, die jetzige Geldanlage nicht davon abhängig zu machen, ob man in 2-3 Jahren auswandert oder nicht. Setz einen Plan auf, der auf 30 Jahre abzielt. Ggfs wirst Du zwischendurch in einem Land verkaufen und im anderen neu anlegen müssen. Die Steuern, die dann ggfs zu zahlen sind, fallen nur bei Gewinnen und sind nichts im Vergleich zum reelen Verlust, den Du erleidest, indem Du an der Seitenlinie stehst und nicht anlegst. Das hat nichts mit Zocken zu tun.


    Zwei Hinweise noch zur steuerlichen Seite:

    1. Ob man in Deutschland mit einem melderechtlichen Wohnsitz gemeldet ist, hat per se nichts damit zu tun, ob man hier einen steuerlichen Wohnsitz hat. Das sind zwei Paar Schuhe. Für Details fragen und ggfs frühzeitig beraten lassen, da gibt es im Internet viel falsches Halbwissen und es lauern viele Fallstricke.

    2. So ein Landeswechsel mit aufgelaufenen Wertpapiergewinnen kann auch recht attraktiv sein, beispielsweise, wenn man in ein Land zieht, in dem Kursgewinne niedriger besteuert werden oder größere Freibeträge existieren (UK und Australien wären Beispiele). Die deutschen Banken stoppen nämlich nach Mitteilung des Wohnsitzwechsels die Versteuerung.


    Viel Erfolg bei der weiteren Planung!

    Episode V: Die Zahnarztgattinnen schlagen zurück ;)


    https://www.ihre-vorsorge.de/r…nspruefung-bei-grundrente

    “Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau diejenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten” .... "Jeder vierte Euro, der für die Grundrente aufgewendet werde, lande nicht bei den Rentnern, sondern dort, wo die jährliche Neurechnung der Einkommensanrechnung stattfinde."


    Wir regen uns hier regelmäßig über aktive Fonds mit 2% TER / Verwaltungsgebühren auf, aber die staatliche Grundrente mit 25% ("jeder vierte Euro") Verwaltungskosten soll in Ordnung sein?


    Mehr gibt es eigentlich nicht hinzuzufügen.

    Also "Hausbank" und auch noch "aktiv gemanagter Fonds" ist so ziemlich die teuerste Kombination von allen. Zur Option 1 empfehle ich mal "Sunk cost fallacy" zu googlen. Das Warten ist nicht nur unsicher, sondern es kostet auch Geld in Form von weiteren überhöhten Gebühren und entgangenen Erträgen der alternativen Anlage. Zu empfehlen wäre Option 3: Alles auf ein Depot einer Direktbank übertragen, dort kostengünstig verkaufen und in ein passendes günstiges Fondprodukt investieren. Wenn Du mitteilst, welcher Fonds das ist und wie Deine Anlagestrategie aussehen soll, kommen hier vielleicht spezifischere Kommentare.

    Ja, sofern beide in 2023 als zugeflossen gelten.


    Wenn beide bei der gleichen Bank anfallen, wird direkt verrechnet (ggfs sogar unter "Verlust" des 1000-Euro-Sparerpauschbetrags, weil unser gewiefter Gesetzgeber verfügt hat, dass zunächst Verlusute aufgebraucht werden müssen). Ggfs können auch Verluste bei einer Bank "geparkt" werden und erst im nächsten Jahr per Antrag auf Verlustbescheinigung für die Steuererklärung verfügbar gemacht werden. Es kommt also auf die Gesamtsituation an, was günstiger ist.


    Insbesondere kann man aber die Beschäftigung mit der Materie auch zur Reflexion nutzen, damit man sich demnächst vor allem, was wie Großbuchstaben D, E, K, und A enthält, fern hält ;)

    Zulagen für zwei Kinder klingen gut. Wichtig ist: Nicht ohne Grund überzahlen.

    Hier

    https://riester.deutsche-rente…echner-einstieg_node.html

    kann man ausrechnen, was der maximale eigene Sparbetrag sein sollte (2100 Euro minus eigene Zulage minus 2x Kinderzulage).


    Die Zurich bietet Fondswechsel an. Bei Interesse dort eine Liste der zur Verfügung stehenden Fonds anfordern und dann ggfs wechseln. Der DWS Vermögensbildungsfonds ist teuer, aber nicht schlecht. Ob man sich selbst mit dem passiven, günstigen Ansatz anfreundet, sollte man nach Lektüre z.B. hier auf finanztip entscheiden.


    Die Zurich hat ja auch letztens mehrere Gerichtsprozesse wegen der Kürzung der Riesterrenten verloren - man muss sich klar sein, dass das eine Geschäftsbeziehung ist und man keinen Altruismus erwarten darf.

    Was geht, ist, dass der Vater Dir das Depot schenkt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung z.B. in der Familie werden nämlich die Einstandskurse mitübertragen, sprich der Verlust wandert in Deine Sphäre wenn Du verkaufst. Das setzt natürlich voraus, dass es auch tatsächlich ein unentgeltlicher Übertrag ist. Viele Broker erlauben es, diese Option standardmäßig auszuwählen beim Auftrag eines Übertrags.


    Wichtig ist noch zu wissen (je nach Alter und Gesundheitsstatus), dass Verlustvorträge sowohl bei der Bank als auch beim Finanzamt bei Ableben verfallen, also nicht vererbbar sind.


    Problematisch ist noch, wenn es tatsächlich Aktienverluste sind, dass diese ja nur durch Aktiengewinne neutralisiert werden können (zumindest bis das Bundesverfassungsgericht da mal wieder aufräumt). Denn selbst wenn eine Aktie z.B. durch hohe Dividenden profitabel erscheint, bringt das nichts, da hier nur die Kursentwicklung zählt. Das sollte unbedingt bedacht werden.


    Als Nachtrag noch: Was ich oben schrieb bezog sich auf die Kapitalertragssteuer. Bei der separat zu betrachtenden Schenkungssteuer gilt, dass ein oben skizzierter Tausch Depot gegen Geld schenkungssteuerfrei abgewickelt werden kann (auch bei z.B. 100 Mio Euro Depot gegen 100 Mio Euro Geld), da nur die Differenz zählt. Andernfalls wäre ja jeder private Autokauf/verkauf schenkungssteuerpflichtig :)

    4. Muss ich, selbst wenn ich mich abmelde, trotzdem in Deutschland eine Steuererklärung machen ?

    Das ist leider in höchstem Maße kompliziert und auch nicht so einfach wie oben geschrieben mit den 183 Tagen. Generell ist nämlich laut §1 Abs. 1 EStG jeder in Deutschland steuerpflichtig, der im Inhalt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, die Steuerpflicht greift selbst dann, wenn man den Wohnsitz gar nicht nutzt. Das kann auf die Spitze getrieben der Schlüssel zu einer eingerichteten Wohnung im Haus der Eltern sein. Durch das Zusammenspiel mit Doppelbesteuerungsabkommen kann dann ein Teil oder alles der Steuerpflicht entfallen. Korrekt ist die obige Aussage, dass melderechtlicher Wohnsitz und steuerlicher Wohnsitz nicht gleichzusetzen sind.


    Es reicht also nicht nur 183 Tage zu zählen. Nur ohne Grund beraten hierzu spezialisierte Kanzleien. Im Wechseljahr ist es ohnehin so, dass man für beide Staaten Erklärungen erstellt.

    Volle Zustimmung. Nur zu, und bei Fragen gerne hier melden!