Hallo zusammen,
ich habe eben noch mal kurz mit dem Finanzamt geredet und versucht, auf Basis unserer Unterhaltung, meine Situation so korrekt wie möglich (s.o.) zu schildern.
Meine Frage, ob ich eine Verpflichtender Veranlagung habe, wurde verneint. Dies (die 410€-Regel) gälte nur für "Honorarverträge" und Arbeit in der "Selbständigkeit". Ich wurde neben der Steuerklasse (I) noch gefragt, ob ich in 2020 nach meiner Ankunft Arbeitslosengeld 1 oder Elterngeld erhalten hätte; oder Erträge aus Rente oder Mieten erhalten hätte - beides habe ich verneint. Daraufhin wurde mir noch mal bestätigt, dass das Einreichen für eine Steuererklärung 2020 freiwillig wäre.
Da ich, wie beschrieben, sehr wenig Ahnung von dem Thema habe, wollte ich nur noch mal hier nachfragen, ob das denn so Sinn macht, oder ob ich bzw. die Fachkraft vom Finanzamt was nicht ganz richtig überblickt habe/hat.
Herzlichen Dank noch mal!
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Ich würde dann "Fachkraft" vom Finanzamt mal in Anführungszeichen setzen. Da ich selbst einen unterjährigen Wechsel aus dem UK nach Deutschland hinter mir habe, maße ich mir an, zu sagen, dass die Person, mit der Du gesprochen hast, schlicht falsch informiert ist.
Nochmal: Verpflichtung zur Veranlagung (= Einreichung einer Steuererklärung) besteht nach §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn mehr als 410 Euro dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Ausländische Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert wurden, unterliegen dem Progressionsvorbehalt . Dies folgt aus dem Doppelbesteuerungsabkommen D+UK, Artikel 23 Nr. (1) Abs d. "Deutschland behält aber das Recht, die nach den Bestimmungen dieses Abkommens von der deutschen Steuer ausgenommenen Einkünfte und Vermögenswerte bei der Festsetzung seines Steuersatzes zu berücksichtigen." Und das passiert auch, wenn man die o.g. Zahl in WA-ESt eingibt, denn Deutschland nutzt dieses Recht gemäß §32 b Abs. 1, Nr. 2 und 3 EStG.
Ergo: Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung.
Ich gehe davon aus, dass die 10 000 GBP aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (mit Income Tax und National Insurance Deducations) kommen, und nicht etwa ein Promotionsstipendium waren.
Ich hatte (gerade was die Behandlung der Kapitalerträge angeht) selbst mehrfach falsche Auskünfte vom Finanzamt erhalten. Diese Fälle kommen schlicht nicht so häufig vor, und wenn der jeweilige Bearbeiter das dann nicht schon mal hatte und dann nicht zu einem spezialisierten Kollegen durchstellt, dann kommt leicht eine falsche Information raus.
Sei's drum, es ist wahrscheinlich, dass sich eine Erklärung ohnehin lohnt, insofern ist es letztlich egal - ich wollt die offensichtlich falsche Auskunft des Finanzamts hier nur nicht unkommentiert stehen lassen für ggfs andere, die den Thread später finden.