Beiträge von Galileo

    Hallo Annamariefelina


    willkommen im Forum. Um welches Riester-Produkt geht es denn genau?


    Typischerweise hat man als Anleger in einem Riester entweder gar keine Kontrolle über den Fonds, in den angelegt wird, oder hat die Kontrolle nur für einen kleinen Teil des Vertragsvermögens. Das liegt an der nominellen Garantie, die der Anbieter für die Einzahlungen eingehen muss - aus der folgt, dass Anbieter es nicht gestatten, dass man mit dem Geld frei investiert und ggfs spekuliert und es komplett verliert - umgekehrt bedeutet das aber auch, dass man als informierter Investor auch daran gehindert ist, sinnvoll zu investieren - wie in einen kostengünstigen (!) und breit diversifizierten Weltmarktfonds.


    In Deinem Fall würde ich auf Anhieb an Deiner Stelle keinen kompletten Wechsel in einen Rentenfonds durchführen, da die Zeit bis zur Rente ja noch ein Stück weg ist und nur Aktien auf Dauer eine Rendite nahe oder über der Inflation erzielen. Daher bringt einem auch die nominelle Garantie in Riester wenig, weil eben die Inflation außen vor bleibt.


    Was Du überlegen kannst, ist, ob Du von einem aktiven (= idR teuren, mit >1.5% monatlichen Kosten) Fonds auf einen günstigen, passen ETF wechselts. Das erlauben aber nicht alle Anbieter (da diese aus den Fondsgebühren Rückvergütungen erhalten, die bei ETFs aufgrund der viel geringeren Kosten von idR <0.2% nicht geschehen).


    Und wenn Du Dich schon mit dem Vertrag beschäftigst, könntest Du schauen, ob Riester überhaupt noch von der Fördersituation passt. Aufgrund der hohen Vertragskosten und gerade bei mittelalten und neuen Verträgen eher mauen Verrentung (also niedrigen oder nicht garantierten Rentenfaktoren), macht Riester häufig nur bei vielen Kinderzulagen Sinn. Wenn die Fördersituation nicht passt, wäre eine Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und alternativ privat durch ETF im privaten Depot vorzusorgen. Da gibt es auch kostengünstige Produkte, die gleitend von Aktien auf Anleihen wechseln, so dass man sich nicht kümmern muss (wobei ich nachschauen muss, ob die in Deutschland verfügbar sind).

    Das Finanzamt hat jedoch den Betrag nach § 34b Abs. 3 Nr. 1 um exakt die 1.800 EUR vermindert, der zuvor als Freibetrag abgezogen wurde.

    Ich verstehe noch nicht ganz was passiert ist. Also wurde der Freibetrag zweimal berücksichtigt? (Das Finanzamt hat um 1800 Euro vermindet, und vorher wurden die 1800 Euro schon mal abgezogen - das ergibt doch niedrigere Einnahmen und dann auch niedrigere Steuern - warum will man da Einspruch einlegen?


    Ich beabsichtige, Einspruch zu erheben, nicht nur, weil die Begründung fehlt. Ich sehe auch eine Ungleichbehandlung gegenüber den Personen, die wegen höheren Einkommens keinen Anspruch auf den Freibetrag haben, der deswegen natürlich auch nicht gekürzt werden kann.

    Anspruch auf eine Begründung hast Du nicht, da hilft auch ein Einspruch nicht. Der sorgt nur dafür, dass der gesamte Bescheid nochmal geprüft wird, auch Verschlechterung ist möglich.


    Mein Ratschlag wäre, den Sachbearbeiter im Finanzamt anzurufen und zu fragen, was es mit den Zahlen und dem Freibetrag aufsich hat. Die erklären am Telefon eigentlich ganz gerne, wenn sich damit schriftliche Antworten umgehen lassen. Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung (bitte Unterschiede googlen!) kann man dananch immer noch stellen.


    Diffuse gefühlte "Ungleichbehandlung" wie oben erwähnt wird nicht dazu führen, dass das Finanzamt anders handelt - die sind zur strengen Umsetzung der Gesetze und Vorschriften verpflichtet. In dem Fall müsste man klagen. Allerdings darf man in Deutschland nur dann klagen, wenn man selbst "beschwert" ist als, also einen Nachteil hat. Das scheint hier, wo der Freibetrag berücksichtigt wurde, ja nicht der Fall zu sein. (Und rein aus Solidarität, wie z.B. die Franzosen streiken dürfen, geht das hier nicht :-).

    Danke, das wusste ich bisher nicht. Normalerweise ist ja eine Honorarberatung zum Thema PKV aufgrund fehlender Nettotarife nicht sinnvoll. Was spricht denn dagegen, rein hypothetisch, als gesunder Neubeamter (wenn man den Tarif, den man haben möchte, schon kennt) die Aufnahme in die PKV auch über die Öffnungsaktion abzuwickeln? Kommt der Tarif dann, da ohne Courtage, als Nettotarif zustande? Ich kann mir schon vorstellen, dass man das Makler möglicherweise nicht so gerne hat, da das Beratungshonorar wohl niedriger sein wird als die Courtage für einen Neu-Abschluss, aber was spricht aus VN-Sicht dagegen?

    Lieber Dr. Schlemann auch wenn es am Sachverhalt des Themenstarters vorbei geht, würde ich mich über eine Antwort auf die o.g. Frage freuen. Sicherlich gibt es einen Nachteil der Öffnungsaktion, den ich nicht bedacht habe. Herzlichen Dank!

    ... sondern der Chef zahlt für das, was ich für den Beruf brauche.

    aber das setzt ja auch voraus, dass man die Kosten genau bestimmt, also:

    Genau das war mein erster Gedanke und dabei wurde mir schlecht. Weil ich dann länger im Büro sitze als im Wald... Maschinenstundensatz für Schlepper und 3 Sägen, die Kosten für den momentan im Bau befindlichen Holzlagerplatz (Pflaster, Unterbau, Dach, ...), Sicherheitsschuhe, Helm, Diesel, Benzin, ... Oh Gott!

    Da wäre selbst dem Finanzamt mit einem fiktiven Holzkauf geholfen.

    :)

    Wenn Sie tiefer ins Thema einsteigen möchten, sollten Sie sich fachkundig und unabhängig beraten lassen, z.B. von einem auf das Thema PKV spezialisierten Versicherungsberater oder Versicherungsmakler. Beide werden dafür ein Beratungshonorar aufrufen, da die Tätigkeit des Maklers bei Nutzung der Öffnungsklausel nicht über Courtagen vergütet wird.

    Danke, das wusste ich bisher nicht. Normalerweise ist ja eine Honorarberatung zum Thema PKV aufgrund fehlender Nettotarife nicht sinnvoll. Was spricht denn dagegen, rein hypothetisch, als gesunder Neubeamter (wenn man den Tarif, den man haben möchte, schon kennt) die Aufnahme in die PKV auch über die Öffnungsaktion abzuwickeln? Kommt der Tarif dann, da ohne Courtage, als Nettotarif zustande? Ich kann mir schon vorstellen, dass man das Makler möglicherweise nicht so gerne hat, da das Beratungshonorar wohl niedriger sein wird als die Courtage für einen Neu-Abschluss, aber was spricht aus VN-Sicht dagegen?

    Sowas wird normalerweise in einer individuellen Beratung durch einen PKV-Makler geklärt. Dann kannst Du dann, je nach Makler und Software, Dir Tarife für einen Vergleich aussuchen und bekommst eine große Tabelle mit allerlei Merkmalen als PDF zum Durchsehen und als Basis für Fragen.


    Da sind häufig schon einige Merkmale als "wichtig" vorausgewählt, und ein weiteres Set an Merkmalen als "persönliche Präferenz" gibt es häufig auch, das z.T. auch die Maklerempfehlung klarer herausstellt, aber das ist im Prinzip individualisierbar.


    Eine wirklich umfassende (und nur eine solche ist für eine PKV-Entscheidung angemessen) Betrachtung würde aus meiner Sicht hier den Rahmen sprengen.

    Aus dem gleichen Grund kann man, wenn man die Steuererklärung selbst also ohne Steuerberater erstellt, keinen "Eigenstundenlohn" als Werbungskosten eintragen. Die Welt ist daher nicht nur beim Brennholz ungerecht. Aber wie immer gilt: Weniger Ausgaben heißt weniger zum Absetzen, aber dennoch in jedem Fall am Ende mehr im Portemonnaie.

    Davon möchte ich aufgrund des Suchtpotentials ganz dringend abraten und hoffe das war nicht ernst gemeint.

    Naja, man müsste mal ausrechnen, wie viel man monatlich für Sportwetten verballern darf, wenn man anstatt des Clean Energy ETFs (8,9% p.a. über die vergangenen 10 Jahre) und der anderen Sektorwetten alles in den All-World buttert (10.3% p.a. über 10 Jahre). Je nach Sparrate und unterstellter Rendite in der Zukunft dürfte das ein ordentliches Sümmchen sein. Wobei ich hoffe, dass diese Zeilen nun eher als Ansporn zur Depot-Vereinfachung als zu exzessiven Sport-Wetten gesehen werden :)

    Hmm, ein recht neuer User schreibt so eine Frage und eine Finanzberatung meldet sich dann mit einem „tollen Tipp“.

    Der Thread hat durchaus ein Geschmäckle ;)

    Wenn man bedenkt, dass weit über 90% der Fragen hier von "recht neuen Usern" gestellt werden (und jemand mit >30 Beiträgen ist ja auch nicht mehr blutjung), dann hätte jede Antwort von einer Finanzberatung "ein Geschmäckle".


    An der Antworten oben ist ja nichts auszusetzen: Inhaltlich richtig und mit notwendigem Disclaimer in der Signatur. Wenn es um eine grundsätzliche Kritik, dass hier auch Profis mit offenem Visier schreiben dürfen, geht, dann würde ich vorschlagen, dass direkt und mit Begründung zu schreiben. Denn so wirft das nur unnötig Schatten aus sachlich korrekte Infos wie in dem Post weiter oben.

    Ich habe Ende November 2022 rückwirkend ab 01.07.2021 EM Rente genehmigt bekommen, nun habe ich von 23 07.2021 -30.11.2022 Krankengeld bezogen. Die Rente wurde mit der Krankengeldzahlung verrechnet, ich habe nur einen unbedeutenden Betrag davon erhalten. Soll jetzt aber auf die komplette Rente die ich 2022 erhalten hätte Steuern bezahlen, ist das korrekt? Ich habe davon leider gar keine Ahnung, vielleicht kann mir jemand erklären warum das so ist.

    Es sei noch gesagt, dass das Netz voll von diesen Schilderungen ist, denn auch wenn so ein Fall (nachträgliche Bewilligung einer EM-Rente und dann Rückabwicklung/Gegenrechnung von Krankengeld oder auch Alg1 in anderen Fällen) häufiger vorkommt, so ist eine automatisierte Bearbeitung wohl fehleranfällig. Oben wurde vieles Wichtige bereits gesagt (ja, Steuern werden nachzuzahlen sein, und ja, der Steuerbescheid für 2021 ist ggfs zu ändern, da es sich um ein rückwirkende Ereignis handelt - steuerlich wird also so getan, als hättest Du nie Krankengeld und direkt in 2021 Rente bekommen).


    Das hat auch einen Vorteil, nämlich den niedrigeren Satz, mit dem die Rente zu versteuern ist (also nur 81% des Betrags aus 2021). Und das gilt auch für dann, wenn Du in eine reguläre Altersrente wechsest. Es ist also nicht alles schlecht. Wichtig ist, dass Du dem Finanzamt mitteilst, dass hier eine Verrechnung stattgefunden hast, damit alle Korrekturmeldungen berücksichtigt werden.

    Durch relativ gutes Einkommen profitiere ich (wenn ich alles richtig verstanden habe) vor allem von der heutigen Steuerentlastung im Vergleich zur später zu zahlenden Steuer bei Rentenbeginn.

    Das hier greift die aus meiner Sicht viel wichtigere Frage auf, nämlich weiter einzahlen, beitragsfreistellen oder kündigen?


    Es ist korrekt, dass es einen möglichen steuerlichen Vorteil gibt, wenn man während der Einzahlungsphase einen hohen Steuersatz und während der Rentenphase dann einen niedrigen Steuersatz annimmt. Den aktuellen Steuersatz kennt man sicher, und das wird bei "relative gutem Einkommen" der Spitzensteuersatz + Soli also 42%++ sein. Den Steuersatz zur Rente in 20-30 Jahren kennt man nicht.


    "Dummerweise" führt ein aktuell relative gutes Einkommen nur auch zu eher hohen Renten - nichts womit man reich wird, aber als Grenzsteuersatz ist >30% nun auch nicht so selten - und wer weiß, wie das Steuersystem in 20-30 Jahren aussieht. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass sich diese Anlage ja nicht nur durch die Steuerersparnis rechnen soll, sondern vor allem durch Kapitalmarktrendite - die gesparten Euronen sollen wachsen. Nur passiert eben genau das bei Riester aufgrund der Beitragsgarantie häufig nicht.


    Auch bei diesem Allianz-Produkt kann ja nur ein kleiner Teil des Geldes selbstkontrolliert angelegt werden, der Rest wird durch Sicherung der Garantie verwendet. Wenn man das berücksichtigt, und dann bedenkt, dass man zwar etwas Steuern spart, aber eben das Geld ohne Inflationsausgleich nach 30 Jahren verrentet bekommt, dann hat man zwar nicht nominal, aber eben real doch ziemlich Verlust gemacht - Steuersatz hin oder her.


    Aus dem Grund halte ich Riester für vollkommen verfehlt und denke, dass sich ein Vertrag nur für kinderreiche Familien aufgrund der hohen Kinderzulagen lohnt. Hohes eigenes Einkommen ohne Kinder wird zwar auf manchen Seiten und bei manchen Anbietern noch als sich lohnender Fall genannt, aber ich bin aufgrund der in der Regel sehr niedrigen Renditen und hohen Kosten nicht überzeugt.

    Gegen 6% nach Steuern ist schlecht anzustinken. Um pari herauszukommen, müßte die Alternativanlage 8% vor Steuern bringen.

    ...

    Ich würde vermutlich Geld vom Depot für das Auto nehmen und keinen Kredit. Aber das mag bei Dir anders aussehen. Du wirst das wohl selbst aus Deinen Zahlen heraus entscheiden müssen. :(

    Genau das. Der Vergleich lautet anders formuliert: Sicher 6% einsacken oder lieber auf >8% wetten? Der Benefit liegt wohl gemerkt auch nur bei der möglichen Überrendite über 8%. Ich bin daher auch beim Verkauf des ETF (oder notfalls auch dem Nutzen des Notgroschens und flottem Wiederauffüllen) - und sage das als jemand, der selbst striktes "Buy-and-hold" praktiziert.

    Kann es sein, dass JackDawson seinen Beitrag ironisch gemeint hat und er damit auf die etwas verquerte Äußerung von Ozymandias anspielen wollte? Inhaltlich hat er mit dem "bei der PKV gibts keine einkommensabhängigen Beiträge" ja recht, und dahinter wird stehen, dass selbst mit dem dann nach oben korrigierten GKV-Beitrag für die Frau deren Krankenversicherung günstiger gewesen sein wird als eine eigenständige PKV.


    Grundsätzlich finde ich es richtig, dass eine Ehefrau ohne Einkommen auch für eine eigene GKV-Absicherung zahlt, und dann nicht nur den Mindestsatz. Denn wenn durch die Ehe auch Steuervorteile durch die gemeinsame Betrachtung der Einkünfte gewährt werden, dann muss das umgekehrt auch bei den GKV-Beiträgen gelten. Das Urteil stört mein Gerechtigskeitsempfinden daher nicht.

    In dem Zusammenhang möchte ich loswerden, dass der Staat es hier vielen deutlich einfacher machen könnte, so dass sich viele private Leute die Frage erst gar nicht stellen müssten. Mit besser erklärten und automatischeren Formularen, radikal einfacheren Steuergesetzen und einem zentralen Portal, das staatlich gesichert die typischen Fragen beantwortet und auf die vielen Erlasse/BMF-Schreiben/Portale verweist, die verstreut im Netz sind.


    Mit den vereinfachten Regeln gäbe es vermutlich auf den ersten Blick weniger Einzelfallgerechtigkeit, aber ggfs wäre das bei einer moderaten Senkung der Steuern, wenigern Fehlern bei der Bearbeitung (weil weniger Komplexität) und einer besseren Durchdringung (sprich nicht nur die mit Steuerberater/Klugen Mitbürger nutzen die Regeln) im Endeffekt sogar gerechter.


    Für die großen Spezialfälle wird man weiterhin Steuerberater brauchen, so dass ggfs auch diese damit leben könnten.


    Man wird ja noch träumen dürfen...

    Hallo Forum,


    ich frage mich, wie haushaltsnahe Dienstleistungen bei gleichzeitig vorhandenem häuslichen Arbeitszimmer in die Einkommensteuererklärung einzutragen sind. Zahlen etc gerundet für einfacheres Verständnis.


    Ich hatte im Jahr 2022 ein häusliches Arbeitszimmer von 20 m2 der 100 m2-Wohnung. Dabei ist bereits 20% der Jahreskaltmiete mehr als der maximale Betrag von 1250 Euro (da ohne Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit), so dass hier 1250 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.


    In den Nebenkosten der Mietwohnung sind haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen enthalten, die ich nach §35a EStG berücksichtigen lassen möchte. Muss ich diese allerdings auf 80% kürzen wegen des Arbeitszimmers oder können die komplett eingetragen werden? Und wo findet sich so eine Regelung?


    Über Hinweise wäre ich dankbar. Ich weiß, dass das nur noch für 2022 geht und sich dann ab 2023 die Regeln für das Arbeitszimmer ändern, möchte es aber gerne direkt richtig eintragen. Danke schon jetzt!