Beiträge von Galileo

    Es stimmt ja, dass man normalerweise Versicherungen gut analysieren und vergleiche sollte, aber hier bei einem Preis von 10 Euro pro Jahr macht das aus meiner Sicht wenig Sinn. Ich kenne zahlreiche Lücken in den Gepäckversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen, die bei meiner Mastercard dabei sind, weshalb es mich nicht wundern würde, wenn die Auslandskrankenversicherung auch solche beinhaltet. Aber ich zahle 10 Euro für die Ergo/DKV pro Jahr und gut ist.

    Zu dem Zweck sind Anleihen erfunden worden. Die aktuellen brauchen sich mittlerweile auch nicht mehr für ihren Zinssatz zu schämen.

    Nur, dass man da eben das Zinsänderungsrisiko hat. So heißen, dass man die Anleihe im Gegensatz zum Festgeld zwar Mitten in der Laufzeit verkaufen kann, aber wenn z.B. die Zinsen weiter steigen diese ggfs weniger Wert ist.


    microcommerce Hier gibt es ein einen guten Start zum Thema Anleihe-ETFs, wobei der Artikel auch auf Anleihen selbst eingeht. https://hartmutwalz.de/anleihe-etfs/


    Der wichtigste Punkt ist in einem parallelen Faden schon genannt worden: Auf den Spread achten, Anleihen sind nämlich häufig nicht besonders gut liquide.

    Auch beim Bürgergeld gibt es einen Hinzuverdienst, der verschont wird (100 Euro wären nicht abgezogen worden). Anstelle hier Sozialleistungen zu optimieren, würde ich Ihnen raten, bei der lokalen Wohngeldstelle nachzufragen, nur dort gibt es definitive Auskünfte, und danach wieder die Bewerbungen bzw. die Qualifikation voranzutreiben, damit das Problem bald behoben ist. Denn mit Verlaub: Was Ihnen eigentlich fehlt ist nicht der Kinderzuschuss, sondern ein sozialversichtiges Beschäftigungsverhältnis, mit dem Sie Ihre Familie versorgen können.


    Und sollten Sie tatsächlich innerhalb des ersten Jahres Alg I freiwillig zum Bürgergeld wechselt haben, so würde ich hoffen, dass Sie sich über diesen Schritt von einer Versicherungs- in eine Sozialleistung gut informiert haben bzw. auch vom Jobcenter hinreichend informiert wurden. Falls nicht: Dort beklagen.

    Hallo Angel_dr ich glaube, Du hast einen Denkfehler: §8 BUKG ist keine steuerliche Regelung, sondern besagt, dass Du von Deinem Dienstherren eine Mietentschädigung fordern kannst (sofern Du wie im Titel des Gesetzes genannt Anspruch auf Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten hast). Daher gibt es hier nichts in die Steuererklärung einzutragen.


    Unabhängig von der genauen Regelung: Es wäre ja auch leicht widersinnig, wenn man vom Staat noch dafür belohnt würde, in der aktuellen Wohnungsnot eine Eigentumswohnung ein Jahr leer stehen zu lassen.

    Korrekt, allerdings ist der Themenstarter auch im Verwaltungsbeirat, und wenn man in einer solchen Rolle rechtlich sichere Auskünfte geben kann (z.B. die Hausverwaltung korrigieren oder die Verwaltung der Mittel als Verwaltungsbeirat selbst übernehmen kann), dann kann das helfen. Aber ich stimme zu, dass schlechtes Hausverwalten eben häufig genauso bezahlt wird wie gutes Hausverwalten.

    Danke für den Tipp, das WEG Gesetz lässt aber nur FG/TG zu und die Verwaltung die die Abwicklung übernimmt, muss sicher erst googeln, wenn ich sie mit einer Geldmarktfondsanlage konfrontiere oder rufen ihren FinanzDL von der AXA an. <X


    VG Melu

    Im WEG (https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR001750951.html) habe ich die hier genannte Einschränkung auf Festgeld/Tagesgeld nicht gefunden (hingegen auf einigen Webseiten, die allerdings möglicherweise die Regelung verkürzt darstellen). Dass die Anlage sicher sein muss, ist klar, aber wo und wie genau das geregelt ist, interessiert mich. Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen. Ich finde nämlich auf mehreren Seiten, dass auch Geldmarktfonds zulässig sind (z.B. hier https://www.haz.de/bauen-und-w…Z6BXJARQWQCEOVEYZEFY.html), und nichts anderes wäre aus meiner Sicht sinnig.

    500 Euro wären ja schon heftig, aber nach dieser Passage im Einstiegstext

    geht es ihm eher um "500+ Bewerbungen" x 2,50 Euro/Bewerbung", also 1.250+ Euro:
    Was noch ein wenig heftiger wäre.

    Danke für die Korrektur: Ja kein Wunder, dass sich das Finanzamt hier querstellt. Aus meiner Sicht vollkommen berechtigt. Oben fragte jemand, was denn aus den Bewerbungen geworden ist. Das würde mich auch interessieren. Denn wenn man für 500+ Vorstellungsgespräche durch die Republik reist, hat man auch einiges zu tun...

    Was ist von dem Tagesgeld-Angebot vom Robo-Advisor Quirion zu halten. Dauerhaft 3% für Neu-und Bestandkunden, kein Limit in der Anlagesumme, Zinszahlungen vierteljährlich, Depot muss nicht genutzt werden. Klingt sehr verlockend, aber Finanztip gibt keine oder noch keine Empfehlung dazu ab. Finger weg ?

    Naja, die Frage ist, was ist besser: 3,5% sicher für 6 Monate z.B. bei der DKB, oder "dauerhaft" 3%, aber ohne Garantie (spricht könnte in einem Monate im Gegensatz zur DKB wieder gesenkt werden). Muss jeder wissen, was er besser findet. Hauptsache, man macht etwas, und bleibt nicht beim 0,01% Konto z.B. der Volksbank.

    Der Arbeitgeber schreibt, dass ich die Kinder im vorhandenen Personalportal hinterlegen soll und dass ab etwa Herbst ein Portal und ein Prozess für die Daten der Pflegeversicherung stehen wird.


    Auf mich wirkt das so, als wäre das Gesetz ziemlich "hingeschleudert" worden und man hat sich gar nicht damit befasst, wo/wie/wer die nötigen Daten speichert oder überhaupt hat.

    Naja, wie so häufig leider. Umsetzung mitdenken hätte bei so manchem Vorhaben (z.B. Grundrente, Riesterrente, ...) vor so manchem Verwaltungsirrsinn bewahrt. Aber schlanke und effiziente Strukturen sind politisch eben nicht besonders wertvoll.

    Du weichst aus.

    Also wiederhole ich halt meine Frage:


    Sind Dir denn überhaupt Kosten entstanden?

    Wenn nein, wird es mit dem Absetzen vermutlich schwierig.

    Genau um die Frage geht es! Natürlich sind Kosten mit der Bewerbung verbunden (Software, Computer, Internetanschluss, Strom, ...), aber nicht direkt durch das Versenden der E-mail entstanden. Darin hängt es hier wahrscheinlich. Und dann sind 500 Euro eben doch etwas exzessiv, weshalb das Finanzamt auch sehr extrem alles auf 0 runter gekürzt hat. Ich würde ggfs die genannten Kosten angeben, auf einen größeren Zeitraum runterrechnen und schauen, ob sich das Finanzamt darauf einlässt (z.B. 100 Euro oder so). Denn es steht für mich außer Frage, dass die 2,50 Euro pro Online-Bewerbung bei einer solchen Massenbewerbungsflut seine Grenze fände.

    Es gibt für solche Fälle genug steuerliches Gestaltungspotential (z.B. Ehegattenschaukel, ....), man muss nur einen gestaltenden Steuerberater finden (also jemanden, der gerne und kreativ im Rahmen des Rechts in die Zukunft plant und niemanden, der seine Pflicht nur darin sieht, die für die Vergangenheit die richtigen Zahlen in die richtigen Felder einzutragen). Hat beides seine Berechtigung, aber hier ist ersteres von Nöten.

    Willkommen postansusi


    Das hängt davon ab, wie der Nießbrauch genau vom Notar ausgestaltet wurde (wer trägt den Unterhalt, wer soll wie ein Eigentümer gestellt sein?). Allerdings sehe ich in diesem Fall schwarz für beide: Wenn die Mutter die Kosten absetzt, wird das steuerlicht nichts bringen, wenn sie schon jetzt keine Steuern zahlt (trotz Witwenrente und Mieteinnahmen). Wenn Du bzw Dein Bruder hingegen die Kosten tragen und absetzen, wird das im Regelfall auch nichts bringen, weil Du ja keine Vermietungseinnahmen hast und Du negative Einkünfte aus Vermietung nicht z.B. mit dem Arbeitseinkommen steuerlich verrechnen darfst. Ggfs weiß jemand, der hier mitliest, inwiefern man hier Ausgaben steuerlich in künftige Jahre verlagern könnte.

    Hobbes Da muss differenziert werden. Wenn es um den Antrag der z.B. BU oder Haftpflicht geht (z.B. Klage wegen Falschberatung etc), greifen die meisten nachträglich abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen nicht. Wenn es hingegen um ein Ereignis geht, das nach dem Abschluss von sowohl Haftpflicht- als auch Rechtschutzversicherung geht, also z.B. einen Schadensfall, bei dem die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung in Frage stellt, dann greift die Rechtschutzversicherung (wenn dem nichts anderes entgegensteht) schon.

    Geschickter Versuch der Problemverlagerung. ^^ Zunächst liegt die Studie als Argument auf dem Tisch. Wer sie entkräften möchte, hat die "Beweislast". ;) Letztlich ist die Frage aber auch ziemlich egal für den hier diskutierten Punkt, siehe oben "whataboutism".

    Ich nehme Ihre Art zu diskutieren als herablassend wahr. Mir mit Verweis auf "whataboutism" die in ihrem anderen Post genannte "verzweifelte argumentative" Lage vorzuwerfen, anstatt die von Ihnen gebrachten Argumente sachlich zu untermauern, belegt vielmehr, dass es Ihnen eben nicht um einen offenen Diskurs zu gehen scheint. Die Studie wurde von einem Interessensverband finanziert und auch durchgeführt ("Wissenschaftliches Institut der PKV"). Mehr braucht es nicht zur "Entkräftung". Nochmal: Ich sage nicht, dass die Studie falsch ist, nur dass pauschale Aussagen aus ihr eben in einer unabhängigen Diskussion kein Gewicht haben können.


    Ich verstehe ja, dass Sie mit Blick auf Ihre Einkommensquelle durch Versicherungsvermittlung nicht unabhängig sind, aber schätze es dennoch, dass Sie in diesem unabhängigen Forum Ihre Expertise einbringen und das nicht zu knapp. Das setzt für mich jedoch voraus, dass Sie sich auch Kritik (und auch solcher an Ihren Quellen) stellen, und diese nicht durch Vorwürfe niederbügeln. Ihre Stellung in diesem Forum ist privilegiert und nicht bedingungslos, und ich würde hoffen, dass Sie sich das bewusst machen bevor Sie das nächste Mal passende Botschaften der PKV-Verbands wiedergeben als ob dies gesicherte und unumstößliche Fakten seien.


    So, und nun noch etwas Fachliches zum Abschluss. Der Verweis auf die Studie hat für das gebrachte Argument "pro PKV in Deutschland" schon deshalb kein Gewicht, weil es schon auf der Übersichtseite dazu heißt: "Als Vorbild für Deutschland taugt die niederländische Gesundheitsreform von 2006 auch deshalb nicht, weil die private Krankenversicherung in den Niederlanden im Gegensatz zu den deutschen Versicherern keine kapitalgedeckten Alterungsrückstellungen aufgebaut hatte und sich damit die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen von vornherein weniger unterschieden als hierzulande."

    Na ja, nur weil eine Studie von einem Interessensverband stammt, heißt das ja nicht, dass sie falsch ist. Dann heben Sie doch bitte das Niveau durch eine detaillierte Analyse der Methoden dieser Studie Galileo . :)

    Korrekt, es heißt nicht, dass das Ergebnis falsch ist, aber eben auch, dass man das Ergebnis nicht für einen Diskurs verwenden kann, ohne eine "detaillierte Analyse der Methoden" vorgenommen zu haben. Und diesen Schuh ziehe ich mir nicht an, denn das sollte von der Person vorgenommen haben, die das Argument bringen möchte und nicht von der Person, die auf den Mangel in selbigen hinweist ;)


    Nochmal: Es mag gut sein, dass die Aussage der Studie auch bei einer unabhängigen Quelle ähnlich ist, das weiß ich nur nicht. Und daher ist gerade bei einem so politisierten Feld Vorsicht angebracht.