Beiträge von versicherer1402

    Problem: PKV (Private Krankenversicherung) zahlt das Pflegegeld mit der Verspätung.

    Frage: Kann der Versicherte Verzugszinsen einfordern neben die Zahlung aufgrund der Fristüberschreitung der Bearbeitungszeit (70 Euro für jede begonnene Woche)? Und stellt die Zahlung (Strafzahlung) aufgrund der Fristüberschreitung der Bearbeitungszeit bereits Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung § 280 BGB?