Hallo Lange Oog,
danke für dein Feedback.
Ja, bis zur planmäßigen Rente sind es bei mir noch mindestens 11 Jahre und sicher hast du Recht mit der Einschätzung, dass sich im Steuerrecht in dieser Zeit noch Änderungen ergeben.
Um jedoch meine Rentenlücke einschätzen bzw. berechnen zu können, muss bzw. kann ich nur auf der Basis von HEUTE rechnen. Dass ich nur mit Status der "freiwilligen GKV-Mitgliedschaft" zurück wechseln kann, war für mich von Anfang an klar und auch die höheren Beiträge als Rentner (da ich nicht mehr Mitglied von KVdR werden kann) waren mir bewusst und die sind für mich auch in Ordnung. Schließlich hat mich ja niemand gezwungen in die PKV zu wechseln.
Stellt sich für mich immer noch die Frage, wie die Verbeitragung von ETF-Entnahmen in der GKV berechnet wird. Du hast den ESt-Bescheid erwähnt. Da ich zuvor im Forum schon lange gesucht habe, bin ich auf Beiträge gestoßen, die deutlich machen, dass die Beitragsberechnung für die GKV nichts mit der für die Steuerberechnung zu tun hat. Z.B. Sparerpauschbetrag von 801€ findet bei der Steuer Berücksichtigung, jedoch nicht beim Ermitteln des Beitrages für die GKV.