Beiträge von Bumtschey87

    Vielen Dank an die zwischenzeitlichen Antworten - der Verweis auf Google natürlich wie immer dabei.


    @Philip: wie ist es denn bei der Consors mit Zürich als Börsenplatz? So ganz habe ich die Informationen nämlich nicht verstanden.


    Außerdem ist mir nicht klar, warum ich je nach Broker einerseits im Zürich handeln kann und andererseits auf OTC ausweichen muss (angeblich)?


    Wenn ein Broker Zürich anbietet, kann ich doch wohl auch direkt die Aktien kaufen oder liegt ein Missverständnis vor?

    Hallo, zusammen,

    nachdem sich doch bei den verschiedenen Brokern im Allgemeinen und bei den Handelsplätzen im Speziellen einiges tut, habe ich eine Frage.


    Wo kann ich ECHTE Schweizer Aktien an der Börse (z.B. Börsenplatz Zürich) handeln?


    Es geht mir also nicht um OTC-Handel oder ADRs, die ich nicht möchte.


    Gibt es evtl. auch die Möglichkeit in Schweizer Franken direkt zu kaufen.


    Schließlich: mit welchen Kosten sind die jeweiligen Varianten verbunden?


    Danke für eure Hilfe!

    Ich bin bei der ebase mit mehreren Depots Kunde und da ist es genau umgekehrt, dass es einen Vermittler gibt und die Depots liegen bei der ebase. In dem Fall ist die BLZ die 700 130 00, das steht auf der Seite 2 des Übertragungsformulars (und den Kontoauszügen) https://portal3.ebase.com/cache/Formular9795800.pdf .

    du hast Recht - das war ein "Verschreiber", natürlich ist die OLB der Vermittler zu ebase.


    Bleibt neben der BLZ noch die Frage nach dem Banknahme den ich dann angeben muss?! Ist das die ebase (European Bank for Financial Services GmbH) oder die OLB?


    Vielen Dank!

    Um hier einmal etwas "Licht" ins Dunkel zu bringen - und den (zugegeben pointierten) Tierfuttervergleich mit Leben zu füllen:


    leider besteht oft das Missverständnis auf Kundenseite (nicht nur was Depotvollmachten anbelangt, auch andere Vollmachten), dass diese von Banken akzeptiert oder angeboten werden MÜSSEN. Häufig mit der Begründung: "das Gesetz sieht Vollmachten vor".


    Allerdings stimmt dies so nicht. Es gibt für eine Bank KEINE Verpflichtung, eine Vollmacht zu akzeptieren. Oftmals machen dies Banken auch nicht, um Missbrauchsgefahr zu mindern.


    Es gilt hier der allgmeine Grundsatz der Vertragsfreiheit.


    Auch eine sog. "Generalvollmacht" (häufiger: Vorsorgevollmacht) gibt dir keine Garantie, dass diese von der Bank akzeptiert wird.

    Nochmals Hallo, liebe hilfsbereite Community,


    bei meinem Depotübertrag hin zur ING und weg von der ebase stellt sich die Frage des abgebenden Instituts und der BLZ. Beides muss ich bei dem Depotübertrag-Vorgang bei der ING eingeben.


    Welches Insitut und welche BLZ muss ich hier eingeben?


    Hinweis: die ebase ist ja strenggenommen nur Vermittler - mein zugrundeliegendes Depot wird bei der OLB-Bank geführt. Auf den Kontoauszügen finde ich aber nur eine Depotnummer.


    Vielen Dank.

    Vielen Dank für die Info!


    Habe noch eine Anschlussfrage: kann in dem Gemeinschaftsdepot der ING jeder der Inhaber (also meine Frau und ich) den gleichen ETF mit zwei Sparplanausführungen (z.B. zu unterschiedlichen Zeitpunkten: 1. und 15.) besparen?


    Hintergrund: in der Summe liegen die beiden Sparraten über der Grenze von 1.000 EUR bei der ING.


    Vielen Dank!

    Hallo, liebe Community,


    folgende Frage: ich habe ein (Einzel-)Depot bei der ebase und möchte dieses zur ING übertragen. Dort allerdings auf ein (noch einzurichtendes) Gemeinschaftsdepot meiner Frau und mir.


    Frage an euch: geht das technisch?


    Dass es steuerlich eine Schenkung zu 1/2 darstellt ist bekannt.


    Mir geht es wie erwähnt nur um das ob. Oder muss ich erst ein Einzeldepot bei ING eröffnen und das dann umwandeln in ein Gemeinschaftsdepot?


    Vielen Dank!

    Ok, nun ist zumindest der Sachverhalt klar.


    An der Bewertung ändert sich aber nichts. Es macht für euch keinen Sinn, bzw. bringt euch keinen Mehrwert, schon früh Eigentümer des Bungalows zu sein. Zu denken sei hier nur daran, dass ihr dann alle Gewerke rechtlich „an der Backe habt“. Sprich im Gewährleistungsfall streiten dürft.


    Gleichzeitig erschließt sich nach wie vor der Schenkungsdruck nicht. Ich habe in eurer Story noch keinen Punkt gefunden, der dagegen spricht, mit der Schenkung bis nach der Fertigstellung zu warten.

    Mit genannten Prämissen weiß man natürlich etwas mehr.


    Allerdings fasse ich jetzt mal zusammen: offensichtlich können deine Eltern den Neubau sowohl ohne Kredit finanzieren als auch ohne die alte Immobilie bereits verkauft zu haben (so verstehe ich deinen ersten Bullet-Point).


    Dann stellt sich aber die Frage, warum ihr als Kinder überhaupt als Bauherren auftreten sollt. Dann reicht es doch, das Schenkungsthema ganz in Ruhe nach der Fertigstellung der neuen Immobilie anzugehen.


    Zumal wenn Freibeträge offensichtlich keine Rolle spielen.


    Allerdings verstehe ich dann den dritten Punkt nicht („Nullsummenspiel“). Das verstehe ich so, als dass der Verkauf der alten Immobilie sehr wohl notwendig ist, um den Bau der neuen Immo zu bezahlen.


    Fazit: es scheint mir so zu sein, dass am besten alles über euere Eltern läuft und DANACH in Ruhe die Schenkungsthematik angegangen wird. Ich für meinen Teil würde diese zwei Baustellen nicht ohne Not vermischen.

    Hallo Perlentaucher,


    bei der Schilderung des Sachverhalts ergibt sich folgendes Bild: da deine Eltern das Eigenheim verkaufen und DAFÜR (von dem Kapital) das Grundstück bzw. den Bungalow kaufen wollen, werden sie für diesen Fall zunächst Eigentümer.


    Wenn Sie das Objekt dann an euch Kinder verschenken (in der Bauphase) ist natürlich zunächst der Aspekt der Schenkungssteuer zu betrachten. Hier gilt es die entsprechenden Freibeträge zu beachten.


    Wichtig ist aber auch der Aspekt der Finanzierung: wenn eure Eltern für den Bau eine Finanzierung benötigen, steht als Sicherheit nur EURE Immobilie zur Verfügung (der spätere Bungalow). Darüber müsst ihr euch im Klaren sein. Eine sog. Drittsicherheit ist aber oftmals nicht unbedingt vorteilhaft, bzw. neutral gesprochen, greift die Bank im Fall der Fälle eben auf euer Eigentum zu.


    Dazu tritt der Umstand, dass wohl nur wenige Banken ein Nießbrauchsrecht im Rang vor ihrer Grundschuld akzeptieren dürften. D.h., dass - wenn eure Eltern freiwillig im Rang hinter die Grundschuld zurücktreten (um eine etwaige Finanzierung zu ermöglichen) - der Nießbrauch ihnen im Fall der Zwangsversteigerung nichts mehr bringt.

    Ich finde es ja interessant, wie sich der Thread entwickelt. Und das ist nicht despektierlich gemeint.


    Aber McProfit wir sind hier mE nicht bei einem Erklärseminar von Buy and Hold. Und wie wir sehen hat hier jeder seine eigenen Ansätze.


    Nur so viel - insoweit bin ich bei JDS wir reden hier über Tech-Aktien vs ETF. Die von Ihnen beschriebenen Ewigkeitsaktien haben nicht viel mit Tech gemein und der ETF zielt für mich mit 34 Jahren genau auf Ihre Taktik ab. Daher ja meine Ausgangsfrage.


    An JDS aber noch eine Frage aus Interesse: selbst mit allen Splits war es nach meiner Berechnung nicht möglich, aus 10.000 deren 7,2 Mill. zu machen mit dem Apfel (auch nicht, wenn man seit 1980 dabei ist). Dabei habe ich Dividende und Steuer der Einfachheit mal außer Acht gelassen … ?

    Hallo rbrumme,


    ein ähnliches Thema hatte ich ja in den letzten Tagen bzgl. Umschichtung Einzelaktien in ETFs diskutiert bzw. zur Diskussion aufgerufen.


    Bei dir kommt aber noch ein Aspekt hinzu (neben der relativ kurzen Haltedauer). Und zwar das Klumpenrisiko: du hast tolle Einzelwerte aber in deinen Aristokraten-Fonds dürften ohne das im Detail geprüft zu haben nahezu die identischen Aktien enthalten sein.


    Allein schon deswegen solltest du gewisse Anpassungen vornehmen, sprich dich evtl. von den Dividenden-ETFs ODER den Einzelaktien trennen.


    Die von Dir avisierten ETFs sind die üblichen Verdächtigen, allerdings ist Europa mE nicht zwingend erforderlich. ACWI und EM ist da eine bessere Streuung (je nach Verhältnis, 70:30, du weißt schon :)).


    Da du auf die Rente abzielst, kommt dir deine Aktienauswahl zu gute (wenn du dich für das Behalten der Einzeltitel entscheidest). Einerseits kannst du mit den bestehenden Einzelaktien ein passives Einkommen aufbauen (Dividenden-Reinvestment). Andererseits dienen die ETFs für einen künftigen Entnahmeplan.


    Risiko ist bei deinem Zeithorizont ein relatives Wort. Wenn du mit 65-67 in Rente willst, hast du noch ein Vierteljahrhundert Zeit, unter allen üblichen und bekannten Annahmen wirst du mit deinen ETFs da bei der mittleren Rendite von 6-9 % pro Jahr landen.


    Die Einzelaktien sind als Value-Titel zu klassifizieren, stellen über den genannten Zeithorizont also auch ein beherrschbares Risiko dar.

    Schön, dass du es mit Humor nimmst.


    Angenommen, ich besitze 100k und du vererbst mir 10k in Msci World und 40k in FAANG, würde ich einfach alles eine Weile (5j?) behalten und regelmäßig die Performance tracken und ein Gefühl für die Story entwickeln.


    Wenn ich plötzlich 80% Einzelaktien im Depot hätte, wär mir das zuviel und ich würde auf einen 50% Anteil runtergehen. Maximal.

    Ich finde das ja interessant. „Wenn ich plötzlich 80 % Einzelaktien hätte…“


    Genau das ist doch der Fall bei mir. 4 von 5 Teilen sind Einzelaktien. Und eine weitere Beobachtung der Lage entspricht nicht meiner Fragestellung. Ich beobachte das ganze seit 16 Jahren.

    Hallo Matthias_E,


    aus deiner Ausgangsfrage und den Antworten ist noch eine (berechtigte) Frage unbeantwortet geblieben, die das Video evtl. auch behandelt hat.


    Du vermischt hier nämlich zwei Dinge. Bei der Gewährung eines sog. grundpfandrechtlich gesicherten Kredits (also der mit Grundschuld, nicht Hypothek, die gibt es in D kaum noch) wird die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch u.a. über eine sog. Grundschuldbestellungsurkunde herbeigeführt.


    Das ist der sog. DINGLICHE Vollstreckungstitel, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen auf dein Haus zugegriffen werden kann, wenn du den Kredit nicht bedienst.


    Dazu gibt es einen sog. PERSÖNLICHEN Vollstreckungstitel, der meist IN der Grundschuldbestellungsurkunde MIT BESTELLT wird. Darin unterwirfst du dich der Vollstreckung in dein persönliches Vermögen.


    Dies gibt Banken ein Mehr an Sicherheit gegenüber Ihrem Schuldner und ist absolut üblich.


    Nun kommt der entscheidende Punkt: Banken vereinbaren in ihrer Sicherungsabrede (entweder separate Vereinbarung oder direkt im Kreditvertrag) mit dir oftmals eine sog. WEITE Sicherungszweckerkläung.


    Das bedeutet: du haftest über die dingliche und persönliche Sicherheit nicht nur für den einen Kredit sondern für ALLE Verbindlichkeiten, die du gegenüber deiner Bank hast (zB aus Kontoüberziehungen etc)


    Entsprechend kann es sein, dass du nach Rückzahlung des Darlehens nicht automatisch einen Rückgewähranspruch gegen die Bank hast, wenn du noch weitere Schulden hast.


    Weiterer Tipp: erkundige dich danach, wer das Wahlrecht Hinsichtlich der Art des Rückgewähranspruchs hat: du oder die Bank!


    Denn eine Grundschuld kann entweder gelöscht werden oder es kann darauf verzichtet werden oder sie kann (an Dritte) abgetreten werden, wenn du den Kredit Zb ablösen willst.


    Allerletzter Tipp und zu beachten: der dingliche und der persönliche Titel bestehen UNABHÄNGIG voneinander. Haftest du also dinglich nicht mehr, kann es durchaus sein, dass der persönliche Titel weiterhin existiert und du aus diesem - bei Bestehen von Forderungen - in Anspruch genommen werden kannst.

    Wäre ich dein Erbe ??? würde ich mich insgesamt 30 min mit deinen Aktien befassen, entscheiden was ich behalte (rein nach dem Ergebnis der 30 min) und den Rest in MSCI World umschichten.


    Kriterien wären Analystenmeinungen, Charts, ein paar Kennzahlen und insbesondere ob mir die Story aus dem Bauch raus gefällt.


    Jeder Profitrader würde weinen bei diesem Ansatz, aber ich wäre damit zufrieden.

    Vielen Dank für diesen humoristischen Ansatz. Ich fasse mal zusammen: am liebsten Umschichten in ETF. Aber doch manches behalten. Was mich zu der Frage führt, welche meiner Aktien deiner Meinung nach eine - wenn auch nur 30-minütige - Bauchprüfung benötigen.


    Die Geschichten der Firmen dürften ebenfalls wohlbekannt sein…


    Und zum Vererben bin ich eindeutig noch zu jung - aber vielen Dank für die Ehre ?

    Dem kann ich mich nur anschließen - und auf die Ausgangsfrage zurückkommen. Welche Möglichkeiten hast du? / Lohnt sich der Gang zum Anwalt?


    So pauschal, wie mein Vorredner dies darstellt, ist die Sachlage definitiv NICHT zu beurteilen. Man könnte nun plump entgegenhalten „kein Anwalt ist teurer als ein Anwalt“. Aber auch das hilft nicht weiter.


    Fest steht: um die Erfolgsaussichten einer möglichen Inanspruchnahme von WEM AUCH IMMER (nicht nur der Bank) zu prüfen und entsprechend zu handeln, brauchst du zwingend einen Rechtsanwalt.


    Folgende Gründe seien erwähnt:


    Allein des Schadens wegen und dem daraus resultierenden Streitwert ist im Falle einer Klage das jeweilige Landgericht zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang.


    Zweitens: Du hast Strafanzeige erstattet. Das allein reicht nicht. Wenn du erfahren willst, was bei den Ermittlungen EVENTUELL heraus kam, musst du einen sog. Antrag auf Akteneinsicht stellen. Dafür braucht man einen Rechtsanwalt.


    Drittens: auch wenn es naheliegt. Anspruchsgegner muss nicht zwingend (nur) die Bank sein. Auch die eigentlichen Täter haben im Zweifel etwas ohne Rechtsgrund erlangt und sind zur Herausgabe verpflichtet. Auch dafür ist ein Rechtsanwalt notwendig.


    Und Last But Not least: ein Rechtsanwalt ist immer auch ein Ansprechpartner und übernimmt Verantwortung für sein Handeln. Genau dafür wird er auch zu recht bezahlt. Und für die pflichtgemäße Mandatsbehandlung haftet er dann auch!


    Wenn du also eine Rechtsschutzversicherung hast, empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt in jedem Falle. Wenn nicht, ist es aus den o.g. Gründen zu überlegen.


    Weitere Handlungstipps: frage mal bei deiner Bank nach, ob sie über die Geldwäscheabteilung etwas über das „Empfängerkonto“ und dessen Inhaber herausbekommen können.


    So. Ich hoffe, ich konnte ebenfalls ein bisschen helfen.

    Es ist durchaus interessant, was sich hier für eine Diskussion entwickelt, die - glaube ich - die Schwierigkeit des Problems verdeutlicht.


    Sch... auf die Theorien...

    Wirf den Rechner an! Rechne die Modelle durch! Dann kannst du in etwa erkennen, ob sich ein steuerschädlicher Verkauf/Teilverkauf besser rechnet, als der (teils vermeintliche) Vorteil der aufgeschobenen Versteuerung. Die Ergebnisse hängen dann aber auch von den jeweiligen Kursen und Annahmen künftiger Kurse ab ;)

    m.E. hilft dieser Ansatz nicht weiter. Einerseits die Empfehlung, nicht auf Theorien zu hören, andererseits aber der Tipp, Modelle durchzurechnen. Letzteres ist m.E. Glaskugel-Methodik. Und die Exploration der Vergangenheit auf die Zukunft ist ebenfalls schwierig.


    Was aber möglich ist: die - durch empirisch-mathematische Grundsätze belegte langfristige Aktienrendite von 6-9 Prozent anzunehmen. Welche Rendite dagegen ein Klumpen(Risiko) „Tech“ mit sich bringt und ob hier die gleiche langfristige Rendite greift, ist völlig unklar.


    Daher ist es auch falsch, dieses Risiko zu negieren und einzig auf richtiges Trading-Verhalten abzustellen. Noch falscher ist es m.E. zu behaupten, die Allokation und Diversifikation habe nichts mit dem Risiko zu tun. Das ist schlicht falsch und das Gegenteil längst bewiesen.

    Hallo zusammen,

    m.E. können Sie auch nur noch den MSCI weiter besparen. Dadurch haben Sie über lang die angemessene Gewichtung und bis dahin ein höheres Risiko.

    LG

    Diese Variante habe ich auch schon überlegt. Allerdings kommt es hier kaum zu einer Angleichung oder gar anderen Gewichtung, was ja eigentlich das Ziel sein sollte. Paradoxerweise wird dies verhindert durch die Tech-Outperformance solange diese anhält. Und wenn sie stoppt oder sich ins Gegenteil verkehrt, realisiert sich genau das Portfolio-Risiko, das ich gerade habe.


    Fazit bisher: kein klares Meinungsbild aber die grundsätzliche Empfehlung über aktives Trading das Risiko zu steuern. Dies entspricht aber nicht unbedingt meinem Willen - und passt eigentlich auch nicht zur Finanztip-Community ?

    Gar nix muss oder sollte!


    Wichtig ist nur, dass du damit klar kommst. Die Frage, die sich mir stellt, ist die: Siehst du dich eher als Pantoffel-Anleger, oder doch als Investor, der seine Aktien beobachtet und sie handelt, wenn es denn angesagt ist? Arbeitest du mit Order, oder läßt du die Chose laufen und dich überraschen?

    FAANG habe ich unter anderem auch im Depot, und dies schon seit Zeiten, als noch niemand über FAANG (neuzeitlich FANGMAN) sprach. Meine Quote von Einzelaktien zu Aktienfonds/ETF ist 100 zu 0!

    Tatsächlich sehe ich mich überhaupt nicht als ein bestimmter Anlegertyp. Ich folge einfach der Theorie der Regression zum Mittelwert, die so oder so irgendwann eintreten wird. Natürlich spricht das dann eher dafür, alles Geld in einen ETF zu packen.


    Aber bereits vorhanden Kapital unter ggf. extremer Steuerbelastung umzuschichten bedarf dann natürlich auch weiterer Argumente - daher meine Meinungsumfrage.