Beiträge von Philipp-Jonathan

    Liebe Finanztip-Community,


    wir stehen gerade vor folgendem Problem:


    Wir haben bei einem großen Möbelhaus im Mai 2020 eine Küche gekauft (Kaufpreis inkl. MwSt. 18.000 €), die Lieferung erfolgte im August 2020. Auf dem Kaufvertrag wurden 19% MwSt. ausgewiesen. Zwischenzeitlich wurde die Mehrwertsteuer bekanntlich auf 16% abgesenkt. Da die Lieferung im August erfolgte werden auf den gesamten Kaufpreis 16% MwSt. fällig. Das Möbelhaus bietet jetzt an (nach deren Aussage auf Kulanz), uns einen Gutschein in Höhe der Mehrwertsteuerersparnis von rund 450€ zukommen zu lassen.


    Wir möchten das Geld aber nicht als Gutschein, sondern vom Kaufpreis abgezogen haben. Das Möbelhaus besteht auf der Gutscheinregelung.


    Müssen wir den Gutschein akzeptieren?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe :)


    VG Philipp