Beiträge von rainbow

    Hier der Wortlaut:


    Sehr geehrte Frau ….,


    vielen Dank für Ihren Brief vom 17.11.
    (der Brief war vom 03. und nicht vom 17.!). Sie wünschen, dass wir
    Ihnen das Bearbeitungsentgelt für Ihren Kredit/Ihre Kredite
    zurückzahlen. Gern prüfen wir, ob Ihre Forderung im
    Einklang.........


    Seit die Urteile bekannt sind, haben
    viele Kunden um Erstattung des Bearbeitungsentgeltes gebeten. Bitte
    haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell
    wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden
    wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich
    unsere Prüfung bis ins Jahr 2015 erstrecken sollte. Hierauf
    verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung –
    vorausgesetzt Ihr Anspruch war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht
    verjährt.


    Sobald geprüft, kommen wir auf sie
    zu.....


    Zu bemängeln wäre z. B. der Satz mit
    dem „positiven Ergebnis“


    Außerdem wird nur von der Gebühr
    gesprochen

    Hallo Franziska,
    danke, wenigstens auf Dich ist Verlass ;)
    Ich habe schon alle Beiträge durch. Mein Problem ist, dass meiner Meinung nach das Schreiben der Postbank gerichtlich nicht verwertbar wäre. Da die Postbank jedoch weder telefonisch, noch per Fax oder E-Mail Rückfragen oder Einwände annimmt, bleibt mir keine Zeit mehr. Per Post käme das zu spät an. Das Ombudsverfahren fällt auch aus, da man nach deren Aussage noch nicht mit der Bank verhandelt haben sollte, bzw. wenn die Bank irgendwas zugesagt hat. Das hat sie zwar, aber nicht korrekt. Mahnbescheid oder Klage könnte auch nach hinten losgehen, da dann wieder auf eine Zusage verwiesen wird und sie deshalb nicht die Anwaltskosten usw. bezahlen müssen. Langsam reicht es mir, ich mache seit Tagen nichts anderes mehr.
    Grüße
    rainbow

    Dieses Postbankschreiben habe ich auch gestern erhalten. Es entspricht nicht der korrekten Form und ist im Ernstfall vor Gericht nicht verwertbar. Zusätzliches Problem bei der Postbank ist, dass Sie nur auf schriftliche Anfragen eingehen. Ich war gestern sogar in einer Postfiliale. Der Herr aus der Bankabteilung hatte extra in meinem Beisein mit der Dame Kontakt aufgenommen. Auch dort keine konkreten Aussagen.
    Ich hatte am 03.11. mit Frist bis 28.11. geschrieben. Keinerlei Antwort, gestern nochmal Einschreiben geschickt mit Frist 15.12. (was schon recht spät ist). Als ich nach Hause kam, dann in Briefkasten der Postbankbrief. Zwar mit dem Hinweis auf Verzicht auf Einrede Verjährung", jedoch nur für die Bearbeitungsgebühr, was auch noch geprüft werden müsse. Jetzt müsste man, um rechtsverbindlich vorzugehen, noch ein kurzfristiges letztes Aufforderungsschreiben verfassen. Dieses kommt auf keinen Fall mehr rechtzeitig an. Somit ist man genau wieder am Anfang. Vor allem sind die "Wege" innerhalb des Postbank viel zu groß. Man schreibt nach Köln, erhält dann Brief aus Bonn usw.

    Entschuldige, aber ich dachte, dieses Forum ist für Fragen da. Und wenn jemand neu hier ist, wie Chawi, kennt man sich vielleicht noch nicht so aus???


    Ich suche schon seit Tagen mit der Suchfunktion nach diesem Verzicht auf Einrede der Verjährung. Natürlich findet sich einiges darüber, aber leider nichts effektiv Verwertbares. So ist dieses Schreiben der Postbank z. B. , welches ich auch bekommen habe, eben nicht vor Gericht zu verwerten, obwohl von Verzicht auf Einrede der Verjährung geschrieben wird. Die Forderung wird nämlich nicht anerkannt, sondern es heißt, es wird geprüft und bei positivem Ergebnis usw. Das nützt überhaupt nichts.

    Hallo Team und Mitstreiter,
    nachdem ich jetzt schon tagelang mit der Suchfunktion das Forum durchsuche und auch auf anderen Seiten nach dieser rechtsverbindlichen Form des Verzichts auf die Einrede der Verjährung suche, außerdem auch Gesetzestexte durchgelesen habe usw., ist mir immer noch nicht ganz klar, was tatsächlich bei Gericht Bestand hätte. Ich habe durchaus Verständnis für die Banken, die der Flut nicht hinterherkommen, andererseits müssten die auch für uns etwas Verständnis haben, dass die Zeit davon läuft und könnten dann die Briefe so verfassen, dass sie auch tatsächlich rechtskonform sind.
    Normalerweise muss dieser Verzicht unterschrieben sein. Aufgrund der hohen Aufkommen, die die Banken haben, ist es wahrscheinlich nicht möglich, sie zu unterschreiben. Ist also ein maschinell erstelltes Schreiben gültig vor Gericht? Manchmal unterschreibt ein Sachbearbeiter mit dem Hinweis "im Auftrag" usw. Wäre das gültig? Hat jemand evtl. bereits ein Schreiben erhalten, von dem er definitiv weiß, dass es gültig ist und könnte es hier einstellen? Das wäre super.
    Vitelen Dank im Voraus,
    Beste Grüße einstweilen
    Motto: dreimal werden wir noch wach, heißa dann ist Bankentag ;)

    Hallo Mitstreiter,
    je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich langsam. Einmal heißt es: der Verzicht auf Einrede der Verjährung bedarf keiner bestimmten Form und wäre deswegen sogar ohne Unterschrift (oder mit Sachbearbeiter) gültig, sogar als Fax. An anderer Stelle heißt es wieder, der Anwalt hätte gesagt: vor Gericht kein Bestand.
    Henning schreibt, er hätte im Forum öfters gelesen, dass die Ford-Bank problemlos erstattet. Ich finde per Suchfunktion leider nichts dergleichen.
    Letztendlich kommt das "große Erwachen" wahrscheinlich erst ab Januar. Wahrscheinlich mehr zur Freude der Banken.
    Beste Grüße
    rainbow

    Zitat von Jagi: „Zitat von kastanienblatt: „Zitat von Jagi: „Zitat von kiwiness: „Zitat von Jagi: „Zitat von rainbow: „Hallo Mitstreiter,
    hat schon jemand Erfahrung mit diesem Ombudsverfahren? Nachdem heute meine Frist für die Postbank…


    Ein Schwarm Minifische (Kunde) kann vielleicht mehr ausrichten als ein großer Hai (Bank) :thumbup: Also liebe Fische, weiter am Ball bleiben

    ich hatte bereits vor ca 2 Jahren mal so ein Verfahren gehabt. Hat sich damals bereits über 7 Monate hingezogen. Ich denke, jetzt muss mit noch längerer Zeit gerechnet werden[/quote]


    Vielen Dank für die Antwort. Mir geht es nur um die Hemmung der Verjährung. Daher ist mir nur wichtig, wann bei denen das Schreiben eingegangen ist. Darum die Frage, ob die das annehmen. Ein Einwurfeinschreiben ist bestimmt nicht rechtlich verwertbar.

    Hallo Mitstreiter,
    hat schon jemand Erfahrung mit diesem Ombudsverfahren? Nachdem heute meine Frist für die Postbank (schon großzügig mit 3 Wochen) abgelaufen ist, habe ich heute angerufen: Achtung, schon die Hotline ist der Brüller. Wenn Sie dieses wollen, drücken Sie 1, usw., als erstes der Hinweis: wenn Sie wegen der Kreditgebühren anrufen, wenden Sie sich schriftlich an.... Na super, das habe ich ja bereits vor drei Wochen gemacht. Habe dann irgendeine Nummer gedrückt. Die Dame meinte dann, dass die Briefe nächste und übernächste Woche rausgehen. Das sagt mir gar nichts. Jetzt möchte ich sicherheitshalber den Ombudsmann anschreiben. Kann man sicher sein, dass das Einschreiben/Rückschein angenommen wird?
    Beste Grüße
    rainbow

    Zwischenbericht:
    noch keine Antwort von Postbank und Jaguar-Bank.
    Santander hat endlich überwiesen, natürlich nur Gebühren.
    Bei der Zinsberechnung bin ich mir nicht ganz sicher. Kredit aus Juli 2009. Bearbeitungsgebühren waren 175 Euro. Ich habe jetzt den Verzugszinsenrechner genommen und ab 01.09.2009 (da habe ich die 1. Rate bezahlt) bis Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühren (15.11.14) gerechnet. Es kommen dabei 45,02 Euro raus. Kann ich das so machen? Die Gebühr wurde in die Raten eingezogen.
    Danke für evtl. Antworten und viel Glück für alle Mitstreiter und natürlich Grüße ans kompetente Forum.
    Übrigens halte ich die Banken nicht grundsätzlich für schlecht und böse. Allerdings gehen einige von ihnen mehr als "ungeschickt und kundenfreundlich" mit dem Thema um. Diese Banken werde ich in Zukunft meiden.
    Beste Grüße
    rainbow

    Hallo Team,
    es geht spannend weiter. Nachdem ich nach dem Urteil am 03.11. mein Forderungsschreiben per Einschreiben/Rückschein an die Santander geschickt habe, bekam ich bereits heute Post, allerdings ist der rosa Rückschein noch nicht wieder da. Jedenfalls wurde mir darin mitgeteilt, dass sie meiner kürzlich abgelehnten Forderung jetzt nach dem Urteil proaktiv nachkommen werden. Ich solle jedoch Verständnis dafür aufbringen, dass wegen der vielen Neuanfragen die Erstattung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Eine Klage zur Unterbrechung der Verjährung wäre nicht nötig.
    Dann noch der Nachsatz: dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher nicht unterschrieben.
    Ist dieses Zusage-Schreiben rechtlich gesehen als Hemmung der Verjährung verwendbar oder nur Hinhaltetrick, wie ich eher vermute?
    Inzwischen habe ich schon fast 30 Euro nur für Einschreiben ausgegeben, während die Bank, wenn überhaupt, nur einfache Briefe sendet.
    Beste Grüße ans engagierte und kompetente Team und die "Mitleidenden"
    rainbow

    Hallo Kanone,
    ich habe zufällig vorhin irgendwo gelesen, dass ein einmal gesprochenes Urteil, also in Ihrem Fall die Verjährung, nicht geändert werden kann. Für den selben Kredit würde das also nicht gehen.
    Beste Grüße
    rainbow

    Hallo Team,
    nach dem gestrigen Urteil ist mir eingefallen, dass ich 2005 ein Auto finanziert habe. Dies lief allerdings direkt über die Jaguar Financial Services (eine Niederlassung der FCE Bank plc). Kann man auch da die Gebühr zurückfordern? Wenn ja noch eine "dumme" Frage dazu. Es wird eine Postanschrift angegeben (ich nehme an, dass das ein Postfach ist) und eine Hausanschrift. Da ich Einschreiben mit Rückschein machen würde, müsste ich dann die Hausanschrift nehmen? Es müsste ja jemand unterschreiben.
    Außerdem haben solche Banken sicher keinen Ombudsmann, oder?
    Vielen Dank schon mal und beste Grüße
    rainbow

    Hallo Team und Betroffene,
    ich wollte nur mal den aktuellen Stand mitteilen.
    Kurz die Vorgeschichte:
    Kredit aus 2009 bei der Santander
    Habe die Bearbeitungsgebühren mit den letzten zwei Raten (Juli und August 2014) verrechnet und die Einzugseinwilligung zurückgezogen (per Einschreiben). Das interessiert die Bank überhaupt nicht. Sie haben frech weiter abgebucht und wieder das blabla mit der Verjährung geschrieben. Ich habe nochmals geschrieben, dass sich nach $ 215 BGB die Frage der Verjährung gar nicht stellt und selbst wenn, wäre über die Verjährung noch nicht entschieden. Außerdem habe ich auch noch darauf hingewiesen, dass selbst bei nicht verbraucherfreundlicher Entscheidung, erst recht geklagt werden könne. Und zwar aus dem folgenden Grund: Wenn die Gerichte davon ausgehen, dass man hätte gleich klagen sollen, da man hätte wissen müssen, dass die Gebühren unrechtmäßig sind, stelle ich mir doch die Frage: Wenn ich als Normalverbraucher das hätte wissen müssen, dann erst recht die Banken. Wenn diese das jedoch gewusst haben, hätten sie ja wissentlich unrechtmäßige Gebühren erhoben.


    Heute bekam ich als Antwort: Wir teilen Ihre Rechtsauffassung nicht. Sehen Sie von weiterer Korrespondenz ab.
    Jetzt langt es mir. Wo gibt's denn so was? Es wird einfach widerrechtlich abgebucht und das scheint alles erlaubt. Eine Unverschämtheit, wenn man noch dazu als Steuerzahler für diesen Rettungsschirm herhalten musste.
    Beste Grüße
    rainbow

    Hallo Franziska,
    vielen Dank für die Antwort. Ich weiß, dass die Verjährung erst im Oktober genau geklärt wird. Mir geht es aber darum, dass ich eine Aufrechnung mit meinen zwei letzten Raten gemacht habe. Bei einer Aufrechnung spielt nach § 215 BGB Verjährung keine Rolle. Außerdem finde ich es unverschämt, dass die Bank sich einfach über einen Widerruf der Einzugsermächtigung hinwegsetzt. Ich schufte tagtäglich um mit meinem Steuergeld Rettungsschirme für Banken zu finanzieren und wir als Kunden werden dann wie "Deppen" behandelt. Wenn wir uns an Rechte halten müssen, sollen das gefälligst auch die Banken. Bitte wegen des § 215 und der Aufrechnung an einen Finanzexperten weiterleiten. Danke und Gruß
    rainbow

    Hallo liebe Mitleidenden,
    es ist eine Unverschämtheit, wie bei den Banken vorgegangen wird.
    Mein Kreditvertrag ist aus dem Jahre 2009 bei der Santander. Er ist jetzt zum 31. August ausgelaufen. Ich habe die Bearbeitungsgebühren aufgerechnet und die Abbuchugseinwilligung widerrufen. Interessierte die Bank überhaupt nicht. Hat einfach weiter abgebucht. Beziehen sich ständig auf Verjährung. Verjährung ist meiner Meinung nach aber bedingt durch BGB &215 nicht gegeben, wenn ich die Schuld verrechne. Wer weiß Rat. Kann ich die Beträge zurück buchen lassen?
    Beste Grüße
    rainbow