Hallo Martin,
herzlichen Dank für die Antwort. Die Gebühr wurde in die Raten mit eingerechnet, wurde also immer monatlich mit der Tilgungsrate beglichen. Wenn ich jetzt bei meiner Bank die Einzugsermächtigung ab Juli widerrufe und die Bank mir schreibt, dass sie es als verjährt ansieht, kann sie dann das Geld einklagen? Es ist mir immer noch nicht ganz klar, was der Zusatz bei dem jüngsten Urteil bedeutet (Bestandsschutz für Kredite vor 2011, das würde ja bedeuten, dass das Gericht der Bank in diesem Fall Recht gibt). Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber die würde ja in dem Fall, dass die Bank sowieso Recht hat, nicht dafür eintreten. Also konkret: kann die Bank sich auf dieses Urteil berufen?
Beste Grüße
rainbow