Beiträge von Pressegger

    Hallo, ich habe aus dem Jahr 2008 einen Verlustvortrag mittels jährlichem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages. Nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäfte. Ich hatte Verluste mit DAX-Optionsscheinen gemacht.

    In 2020 hatte ich mit DAX-Optionsscheinen Gewinne und nach Verbrauch des Sparer-Pauschbetrages wurden über 300 Euro Steuern einbehalten.

    Nun hatte ich eine Erstattung der einbehaltenen KESt mittels Anlage Kap mit Verweis auf den Verlustvortrag beantragt. Das Finanzamt hat abgelehnt, da anhand der Bescheinigung (Erträgnisaufstellung inkl. Summenblatt) nicht ersichtlich wäre, wie sich die Kapitalerträge zusammensetzen und ob eine Verrechnung möglich wäre.

    Leider steht auf dem jährlichen Bescheid zum Verlustvortrag auch nicht drauf, aus welchen Wertpapieren der Verlust entstanden ist und der Sachbearbeiter kann nicht nachvollziehen, dass sowohl der Verlust als auch der Gewinn aus DAX-Optionsscheinen resultiert. Muss das Finanzamt denn nicht den Verlustvortrag von 2008 nachvollziehen können?

    Ist es grundsätzlich möglich, den Gewinn aus DAX-Optionsscheinen in 2020 mit dem Verlust aus DAX-Optionsscheinen aus 2008 zu verrechnen?

    Danke

    Hallo zusammen, mein 25 T€ WohnRiester-Bausparvertrag (Sparzins 2,5%) kommt dies Jahr durch die Zinszahlung auf 25 T€ Bausparguthaben. Deshalb wollte ich ihn zum Festzinsauslauf meiner EFH-Finanzierung im Dez 2021 zur teilweisen Kredittilgung verwenden. Mich stört die 2%ige Verzinsung auf dem Wohnförderkonto. Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es? Ist das 2%ige Wachstum der steuerlichen Bemessungsgrundlage denn überhaupt noch aktzeptabel in Zeiten von Negativzinsen und Null-Inflation?

    Hallo, ich suche eine Corona-Reiserücktrittsversicherung für unseren geplanten 7-Personen Dolomiten-Wanderurlaub im Juni 2021. Da wir oft nur 1 Übernachtung buchen nutzt meine Goldkarten-Versicherung nichts. Es wären bei mir auch nur meine Frau und ich versichert. Wichtig ist uns die Versicherung beim kurzfristigen Corona-bedingten Nichtantritt. Geplant sind 10 Übernachtungen von je 60-70 Euro pro Person/Nacht. Hat jemand einen Tipp?

    Freundliche Grüße aus der Altmark