Beiträge von Mj534

    Hallo,

    vor dem Hintergrund einer mehrwöchigen, durch den Arbeitgeber angeordneten, Geschäftsreise in ein, durch das rki ausgewiesenes EU-Corona-Risikogebiet, habe ich folgende Fragen:

    Können im Schadensfall Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-, Risikoleben- und Kapitallebensversicherung verweigert werden, weil man sich ähnlich wie bei einer Reise in ein Kriegsgebiet, bewusst in Gefahr begeben hat?

    Wie verhält es sich während eines solchen Aufenthalts mit den Wochenenden oder anderer arbeitsfreien Zeit?


    Vielen Dank für die Unterstützung!