Alles anzeigenDas ist mal wieder so ein Thread, bei dem sich zu allererst die Frage stellt, ob das ernst gemeint ist oder nur der Publikumsveräppelung dient.
Dass bei einem Sparbuch 2.000 € monatlich ohne Kündigung abgehoben werden können und für die Auszahlung höherer Beträge eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt, ist so. Ich bin ziemlich sicher, dass das auch jedem Inhaber eines Sparbuchs bekannt ist.
Aber auch das ist kein Problem, denn die Verzinsung des Guthabens wird ja sicher irgendwo zwischen 0,0% und 0,5% liegen. Entsprechend minimal sind die Vorschusszinsen (1/4 der Guthabenzinsen), die für eine sofortige Verfügung gezahlt werden müssen. Gehen wir mal von 50.000 € Guthaben und optimistischen 0,5% Guthabenzinsen aus. Dann beträgt der Vorschusszins 1/4 von 0,5, also 0,125% p.a. für drei Monate und es kostet somit ganze 15,63 €, um über die 50.000 € ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sofort verfügen zu dürfen.
Dass bei einem Sparbuch die Sparurkunde (also das klassische "Buch" oder neuerdings auch der letzte Kontoauszug) vorgelegt werden muss, ist auch so. Auch das sollte hinreichend bekannt sein.
Aber eine verloren gegangene Sparurkunde ist auch kein Problem. Dann wird eben das Formular für die Verlustmeldung ausgefüllt, die Bank erklärt die verloren gegangene Sparurkunde für unwirksam, stellt eine neue aus und schon kann wieder verfügt werden. Ich hatte das mal mit einem Kautionssparbuch, das wegen mehrerer Eigentümerwechsel irgendwann verschütt gegangen war. Der Prozess hat ziemlich genau zehn Minuten gedauert. Die haben nicht einmal eine Gebühr dafür verlangt. Aber auch wenn das zwei Tage dauert und/oder ein paar Euro kostet, wäre es in Ordnung. Schließlich kann die Bank nichts dafür, dass der Inhaber das Buch verbaselt hat.
Aber immerhin kriegt der Fragesteller es noch auf die Reihe, blödsinnige und auch noch unpassende ("der" SB) Abkürzungen zu erfinden.
Bei vielen deiner Punkte stimme ich zu.
Die Bank kann aber auch beim Verlust der Urkunde auf eine Kraftloserklärung vom Gericht bestehen.
I.d.R. bei größeren Beträgen.
Dies ist mit ordentlich Kosten und Zeitaufwand verbunden.
Ich würde einen netten Brief schreiben und auf Kulanz hoffen, kann funktionieren.
Generell ist die Bank hier im Recht.