Beiträge von Pan123

    - Kündigungsfrist

    - Begrenzung der Einlagenhöhe

    - Haftung

    - Nachschusspflicht (auslaufend)

    usw. sind zu beachten. Teilweise kann man auch mit Vergünstigungen oder speziellen Mitgliederaktionen bei der Bank rechnen (mal mehr mal weniger sinnvoll).

    Einlagensicherung DE greift nicht.


    Im Forum gibt es hierzu bereits mehrere Beiträge

    ( u.a. In Genossenschaftsanteilen anlegen ).


    Meine Meinung: Wenn es zufällig bei der Hausbank/ Nebenbankverbindung angeboten wird gut, kann man zeichnen, extra auf die Suche gehen und sammeln halte ich nichts von. Da investiere ich lieber anderweitig.


    VG

    Die Klausel wäre m. E. (ohne Zustimmung) unwirksam (https://www.bundesgerichtshof.…/2021088.html?nn=10690868) und bei Belastung könntest bspw. von Finaztip das "Musterschreiben Preiserhöhungen zurückfordern" (https://www.finanztip.de/girokonto/bankgebuehren/) nach derzeitigem Stand bemühen.

    Ich schätze jedoch eher, dass sie das jüngste Urteil noch einarbeiten und um Zustimmung bitten werden oder die Aktion, wie andere Banken auch, vorerst abblasen (und neu aufziehen) werden.

    Um dir im nachhinein den Ärger zu ersparen könntest aber bereits jetzt selbst aktiv werden.

    VG

    Ich nutze Buhl zwar nicht aber für mein Verständnis wären die

    AK 1.549 € schon mal richtig drin.

    Buchwert zu Beginn des Zeitraums wäre für mich der Restbuchwert zum Ende des Vorjahres (StE 2020 dann 1.462,94 Euro).

    Zugänge/ Abgänge/ Sonderabschreibung gabs nicht.

    Dann AfA = Jahres AfA-Betrag (2020: 516,33 €).

    Der automatisch ermittelte "Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums" müsste dann 946,61 € lauten.


    VG

    Interessanter Beitrag :thumbup:

    Für die Zahlen 2020 müssen wir uns wohl noch gedulden (Vertreterversammlung/ Feststellung https://www.volksbank-heilbron…loads/Anzeige_VV_2021.pdf).


    "..Das Heilbronner Primärinstitut ist im Zuge fehlschlagender Zinswetten in Schieflage geraten..." (Börsen-Zeitung)

    Irgendetwas ist wohl schief gegangen. In 2019 haben sie ihre ganze A6 realisiert..

    Eine Drohverlustrückstellung bzgl. negativer Bewertung des Zinsbuchs war lt. JA 2019 nicht zu bilden. Der Offenlegungsbericht 2019 lässt im Vergleich zu 2018 sinkende Risikopositionen (-6,6 Prozent) aber dennoch einen Anstieg der Inanspruchnahme aus notleidenden Krediten von +18 Prozent (8.178 TEUR) und einen gestiegenen EWB Bestand um +21 Prozent (3.980 TEUR) erkennen.

    Sieht doch fast so aus, als wären das vlt. weniger die Derivate/ SWAPs, mehr der Druck der Zinsspanne gewesen?


    VG


    https://www.volksbank-heilbronn.de/service/downloads.html

    In der Regel hat man mit einem Überweisungsrückruf keine Chance mehr, einen Versuch ist es aber Wert, sich sofort bei seiner Bank zu melden (zumindest wenn man den Irrtum umgehend bemerkt).


    Zur Polizei und Anzeige erstatten würde ich auf jeden Fall. Das Geld wirst Du aber, befürchte ich, nicht mehr sehen.

    :thumbup::thumbup:

    Ich würde den Betrag splitten und je nach Sicherheitsbedürfnis und Kapitalbedarfsplan in etwa so verteilen:


    kurzfristiger/ mittelfristiger Bedarf zzgl. Sicherheitspuffer:

    Tagesgeld (s. Tagesgeldrechner - https://www.finanztip.de/tagesgeld/)


    langfristiger Bedarf:

    ETF (s. Fondsempfehlungen - https://www.finanztip.de/investmentfonds/)


    mittelfristig:

    zwischen ETF u. Tagesgeld aufteilen, ggf. Festgelder mit gestückelten kurzen Laufzeiten

    (s. Festgeldrechner - https://www.finanztip.de/geldanlage/

    z.B. ein Festgeld mit 12 Monaten, eines mit 24 Monaten...)


    VG

    ... Aus einem Nachlass erhielt ich vor 1,5 Jahren einen kleinen Anteil o.g. Immobilienfonds. Da er gut gelaufen war, entschied ich mich ihn vorerst zu behalten. Einerseits tut mir der bisherige Verlust nicht wirklich weh, andererseits ärgert es mich etwas. Hätte ich ihn verkauft und statt dessen in meinen Lieblings-ETF investiert, sähe es deutlich besser aus.

    Jetzt geht es mir darum weiteren Schaden zu verhindern.

    Basieren die aktuell schlechten Immobilienbewertungen auf den kurzzeitigen Folgen der Corona-Krise? Gehen die nach den Impfkampagnen schnell wieder auf ihren ursprünglichen Wert oder haben gerade Innenstadtlagen so einen großen Schaden bekommen, dass eher noch mit weiteren Verlusten zu rechnen ist?


    Aber wer weiß das schon?

    Wenn du nicht weißt, warum du ihn behalten solltest (Diversifikation im Gesamtportfolio, Wertstabilisierung o.Ä.), dich unwohlfühlst, nicht weißt, wie der Markt sich entwickelt und er dir einfach Sorgen macht, du ihn lieber in deinem ETF hättest - warum dann noch behalten? In diesem Fall wären auch eine entgangene Gewinnchance auf die alternative Anlage in deinen Lieblings-ETF theoretischer Schaden bzw. zumindest ungenutztes Potenzial.

    Ich denke, du machst so oder so keinen Fehler (zur Diversifikation halten oder Umschichten), d.h. würde ich das machen, wo du wieder ruhig schlafen kannst ;)

    Ein paar Bücher (Klassiker von Benjamin Graham) habe ich auch schon bestellt. In Workshop/Trainings (wenn sie denn gut sind) fällt mir das lernen aber leichter.

    Verständlich, aber die schwarzen Schafe heraus zu filtern ist nicht immer leicht und auch nicht jeder gut gemeinte Rat ist es auch.

    Am besten Du bleibst dabei, selbst deinen Kopf einzuschalten und kritisch zu hinterfragen. Ich persönlich setze hier weniger auf Personen/ Mentoren mehr auf eigene Recherchen (auch wenn das vlt. manchmal mühsamer erscheint und man auch das Kleingedruckte beachten muss, ist das Ergebnis denke ich besser).


    Wenn du dich hier aktiv im Forum einschaltest, könnte das dir auch schon neue Erkenntnisse/ Anregungen bringen.


    Neben dem Angebot von FinanzTip kann ich Einsteigern u.a. auch empfehlen

    - für einen generellen Überblick der Finanzprodukte Cashkurs (ISBN-13 : 978-3426787670)

    - Zeitschrift €uro (Finanz Verlag GmbH)

    Ich will wie gesagt vermeiden, dass mir da irgendwas vorgeworfen wird. Ich kann nur nirgends eine Information finden, ob man das steuerlich/finanzrechtlich machen darf oder nicht.

    In den AGBs der Bank ist das bestimmt untersagt. Würd mich auch wundern wenn das nicht früher oder später beim Geldwäschebeauftragten der Bank landet - dass heißt nicht, dass das was Du da treibst in letzter Konsequenz strafbar ist.

    Da der wirtschaftlich Berechtigte und der Kontoinhaber nicht identisch sind geh ich davon aus, dass bei Bemerkung dein Kreditinstitut auf dich zukommen wird. Ferner mutmaße ich, dass das bei weiterem Praktizieren zur Kontokündigung führt.

    Vielleicht findet man hier noch mehr zu dem Thema:


    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html


    https://www.verbraucherzentral…s-ist-ein-basiskonto-7897

    COVID-19 kam gerade recht um einen Sündenbock zu finden

    .. klar ist es einem Bankvorstand bestimmt nicht unrecht wenn er das Eigenkapital mit einbehaltenen Gewinnen stärken kann - bin da ganz bei dir. Vielleicht lag der Grund aber auch zumindest etwas an der eindringlichen und wiederholten Empfehlung der EZB und BaFin. Letzten Endes entscheiden aber die Vertreter (gewählten Mitglieder) über die Ergebnisverwendung - insoweit selber schuld wenn die sich selbst zu wenig Dividende auszahlen? Oder ist es den Genossen doch unwohl bei der herrschenden Ungewissheit? Ich denke das ist hier eher ein Abwägen/ Grau als reine Renditeorientierung auf 1T€ Geschäftsguthaben? Ist das nicht vielleicht sogar besser/ nachhaltiger?


    https://www.bafin.de/SharedDoc…rus20_EZB_Dividenden.html


    https://www.bafin.de/SharedDoc…uf_dividendenzahlung.html


    Aber sinken die Gewinne der Banken tatsächlich?

    Zumindest hat das Kreditausfallrisiko in den Büchern vermute ich flächendeckend massiv zugenommen. Über Einzelwertberichtigungen und Ausfälle wäre ein sinkender Gewinn durchaus denkbar. Ich würde mal vermuten ob oder was da noch kommt weiß momentan niemand. Solang die Wertpapierkurse stabil bleiben würde ich einigermaßen konstante Gewinne in 2020 erwarten. Vorausgesetzt einer handelsrechtlich gewollten Bilanzstabilität natürlich.

    und Guthabenzinsen auf Girokonten sind Mangelware

    Und warum genau sollte jemand, ein Unternehmen, für etwas zahlen, dass es umsonst bekommen kann? Im Gegenteil noch für das was du ihnen da bringst Strafzinsen bei der Bundesbank zahlen muss und dir auch noch was dafür (Guthabenszinsen) geben? Und das Geld auf deinem Girokonto lässt sich ja auch kaum als langfristiger Kreditausgeben und hierdurch Gewinn erzielen, oder?

    Zudem reduzieren Banken ihre Filialen und Mitarbeiter und reduzieren somit Ihre eigenen Kosten.

    Ja, da bin ich bei Dir und JDS . Ertragsseite und/oder Kostenseite irgendwo muss eine Bank hinlangen wenn die Zinsmarge sinkt. Wir jammern in deren Augen ja jetzt schon das wir keine Zinsen bekommen, was wird da erst, wenn die Gebühren der Bundesbank eins zu eins an den Verbraucher weitergegeben werden - Thema flächendeckender Minuszins. ^^

    Bundesdurchschnitt liegt für 2020 bei 3,8% laut BVR

    Ist das eine aktuelle Zahl? Hab leider nichts gefunden, kommt mir tatsächlich etwas hoch vor. Interessant. Im September waren sich zumindest viele noch nicht sicher ob sie ausschütten. Die Vertreterversammlungen sollten ja jetzt bald alle abgehalten worden sein (bzw. Beschlüsse in anderer Form gefasst worden sein).


    Alles in allem habe ich mich tatsächlich mit genau 2 Prozent auf meinen, bei meiner Genossenschaftsbank, in maximal möglicher Höhe gezeichnetem Geschäftsanteil 100,- Euro zufrieden gegeben und bin vor Abstimmung nicht aufgestanden um einen anderen Vorschlag einzubringen ;) Beste Grüße!

    ich kenn das Model anhand von spanischen (Ferien)Wohnungen (von zufriedenen Investoren, die diese Immo. aber auch selbst verwalten..).

    Solltest Du auf dem Gebiet kein Profi sein/ den Markt nicht genau kenne rate ich dringend davon ab. Du holst Dir vielschichtige Risiken (neben der Abhängigkeit von einem/ wenigen Objekten auch Länder-, Rechts-, ggf. Währungsrisiken, Leerstand, zu hohem Kaufpreis usw.) in dein Engagement und das für was? :) VG!

    Was genau Pan123 meinst Du damit?

    Die ausgegebenen Geschäftsguthaben können als hartes Eigenkapital im Rahmen der Eigenkapitalanforderungen von Banken angerechnet werde (Bankenregulierung).


    Nachstehend mal ein paar ggf. hilfreiche Links. Wenn man so mag, die Voraussetzung der Kreditvergabe. Die Banken müssen, zumindest in ihrem klassischem Geschäftsmodel, aufgrund der stark unter Druck stehenden Zinsspanne immer mehr Kredite vergeben um den gleichen Ertrag zu erwirtschaften (die Gewinnspanne zw. Einlagen und Kreditvergabe schrumpft massiv). Zur Erfüllung der Eigenkapitalanforderungen müssen die Banken gleichzeitig über entsprechendes Eigenkapital verfügen. In diesem Kontext kommt das Thema Geschäftsguthaben immer mal wider auf. Was dagegenspricht sind vor allem die Kosten (Dividendenzahlungen), was dafür spricht, die Imagestärkung/ zumindest vermeintliche Kundenbindung und die Anrechnung als hartes Eigenkapital im Meldewesen der Bank. Wobei Letzteres zwar schön für die Bank ist aber bei den Summen/ Alternativen auch nicht wirklich eine Rolle spielt. Das sind regulatorische Vorschriften, Meldungen die eine Bank regelmäßig nachweisen muss (für den Kunden irrelevant und auch ohne personenbezogenen Daten, sind Statistikdaten der Bank, sie soll im Prinzip klären ob die Bank überschuldet ist/ sich übernommen hat könnte man denke ich zu samenfassend sagen - Stichwort Finanzmarktkrise). Da sind wir wieder bei der Frage, geht eine Genossenschaft - an der ich mich beteilige - pleite? Plus, reicht der eigene Rettungstopf der Genossenschaften nicht aus?

    Insoweit spielen bei dem Thema Geschäftsguthaben bei Banken aufsichtsrechtliche, bilanzielle und (vor allem) vertriebsorientierte Überlegungen eine Rolle. Bilanziell sind Geschäftsguthaben jedenfalls Eigenkapital, eine Erhöhung/ Ausgabe neuer Anteile = Stärkung des Eigenkapital. Was der Bank eben unter anderem auch etwas im statistischen Meldewesen (BaFin) bringt.


    Hoffe ich konnte meinen Gedankengang hinter der Aussage verständlich umreisen. :)

    Beste Grüße!


    https://www.bundesfinanzminist…10-18-basel-drei-faq.html

    https://de.wikipedia.org/wiki/Basel_III

    https://de.wikipedia.org/wiki/Basel_IV

    Ich sehe es unter diesen Prämissen ähnlich:

    - Tagesgeld für das Aktuelle,

    - Festgeld (mit diversen Laufzeiten/ regelmäßigen Fälligkeiten) sozusagen zum auffüllen und um etwas Zins zu bekommen (bzw. Minuszinsen zu vermeiden),

    - evtl. Bestandsaktien je nach dem (wie viel man sich kümmern möchte) verkaufen oder laufen lassen.


    Eine Idee wäre vlt. noch über das Tagesgeld- und Festgeldgeld hinausgehendes nicht verplantes Kapital (oder das Aktiengeld aus verkauften Einzeltiteln) in einen ETF zu stecken und es zu einem späteren Zeitpunkt ratierlich per Auszahlplan sich auf sein Girokonto überweisen zu lassen. Sozusagen als zusätzliche Rente.


    Beste Grüße!