Beiträge von Bausparer

    Hallo Nicora, erst wurde vom Rechtschutzversicherer gemeint es handelt sich um das Thema Baufinanzierung. Nach nochmaliger Anfrage bei der Verbraucherzentrale wurde aber von dieser bestätigt, das diese Fälle in keinerlei Zusammenhang mit einer Baufinanzierung stehen und bei einer einseitigen Kündigung eines Sparvertrages-wie in unseren Fällen- in jedem Falle die Rechtschutzversicherung, wenn ein Vertragsrechtsschutz enthalten ist , diese Fälle eine Kostendeckung erhalten. Dies ist nun auch geschehen.

    Hallo zusammen,
    ich habe der Kündigung widersprochen und einen Anwalt eingeschaltet, der der BHW ebenfalls geschrieben hat das die Kündigung durch einen nicht voll angesparten Bausparvertrag nicht rechtens ist. Alle Verberbraucherzentralen haben ja zum Ende der letzten Woche einen Musterbrief und eine Info auf ihren HP eingestellt.
    Leider sagt mir meine Rechtschutzversicherung, dass ich für eine Klage derzeit keine Kostenübernahme bekomme. Wer von euch hat eine Kostenübernahme seiner Rechtschutzversicherung erhalten und hat welchen Vertrag ARB 75, ARB 1994 oder 2000? Über eine Info würde ich mich sehr freuen!