Beiträge von MikeKlein

    Hallo ich habe ein Förderdarlehen für einen Hauskauf bei der ISB beantragt. Ich habe dann eine Zusage sowie zwei Exemplare des Darlehensvertrags erhalten, mit der Bitte ein Exemplar zu unterschreiben und zurückzuschicken.


    Da der Eigentümer von dem Haus sich aber inzwischen leider für einen anderen Interessenten entschieden hatte, habe ich den Darlehensvertrag selbstverständlich nicht unterschrieben. Ich habe dann der ISB per Email mitgeteilt, dass ich aufgrund der Entscheidung des Eigentümers das Darlehen absagen muss.



    Eine Woche nach meiner Mitteilung habe ich folgenden Brief von der ISB erhalten:


    <<Sehr geehrter Herr XYZ…….


    Sie haben uns darüber informiert, dass der Ankauft des Objekts nicht zustande kommt und Sie das ISB-Darlehen in Höhe von 135.000 € nicht in Anspruch nehmen möchten. Wir nehmen den Verzicht an.

    Für die Bearbeitung des Antrags ist ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1% der Darlehenssumme, mind. 250€, zu entrichten(siehe Hinweise und Erklärungen im Antrag). Wir bitten Sie, das Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1350€ bis zum…… auf unser Konto zu überweisen.>>




    Im Antragsformular steht unter Hinweise und Erklärungen die folgende Klausel


    <<Für die Bearbeitung des Antrages ist ein einmaliges Entgelt in Höhe von 1,0 % der Darlehenssumme, mindestens 250 EUR, zu entrichten. Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Antrages bei der ISB und gilt auch bei einem Darlehensverzicht. Die ISB wird das Entgelt in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten>>



    Ich habe dann Fragen:


    Ist bei dem geschilderten Sachverhalt wirklich ein Darlehensverzicht?

    Ist die o.g. Klausel zulässig?

    Muss ich wirklich das Bearbeitungsentgelt bezahlen?


    Liebe Grüße

    Mike