Beiträge von Mkm

    Jedes Gericht würde dem Lieferanten dann aber sofort die noch fehlenden Zahlungen des Kunden als Schadenersatz zusprechen, da der Lieferant in treuem Glauben seine Kalkulation auf eine jährliche Belieferung abgestellt hatte und er es nicht zu vertreten hätte, wenn der Kunde einfach vorzeitig kündigt, obwohl man zuvor eine Belieferung über ein Jahr abgesprochen hatte. Da sieht die Sache doch plötzlich ganz anders aus, oder?

    Ehrlich gesagt finde deine Einstellung befremdlich. Natürlich gibt es Regeln für Verträge, bei deren Nichteinhaltung Verträge rechtswidrig/nichtig/etc. sein können oder einem Vertragspartner Schadensersatz zusteht. Aber grundsätzlich gilt in unserem Land einerseits Vertragsfreiheit (jede Person/Unternehmen etc. hat das Recht, mit jeder anderen Person/Unternehmen etc. Verträge abzuschließen), andererseits haben Verträge für die Vertragspartner eine Bindungswirkung. Wenn einem nachträglich auffällt, dass der Vertrag für einen selbst nachteilig ist (sei es, weil man erst nach Vertragsabschluss die Kosten ordentlich durchrechnet, oder sei es, weil man zukünftige Entwicklungen falsch vorhergesehen hat), dann ändert das nichts am geschlossenen Vertrag. Deshalb würde selbstverständlich kein Gericht dem Unternehmen Schadensersatz zusprechen, nur weil der Kunde die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nutzt.


    Außerdem beruhen sowieso praktisch alle Verträge zwischen Unternehmen und Endkunden auf Mischkalkulationen: Das Unternehmen muss mit den Einnahmen die variablen Kosten (hier z.B. die Gasmenge) und die fixen Kosten (ggf. Leitungen, Personal, Marketing etc.) bezahlen. Mit einem Kunden macht das Unternehmen dann Gewinn, bei anderen Kunden eher Verlust. Aber (fast) niemand käme als Unternehmer auf die Idee, von den Kunden nachträglich Geld zu fordern, weil er sich bei Vertragsabschluss verkalkuliert hat.

    Könnte es sein, dass du schlicht den Rentenfaktor suchst, also den Faktor, mit dem du aus dem zur Verrentung zur Verfügung stehenden Kapital die Rente berechnen kannst? Der sollte in deinen Vertragsunterlagen zu finden sein und gibt an, wie viel Euro monatlicher Rente du pro 10.000 € angespartes Kapital bekommst. Je nach Vertrag kann dieser Faktor garantiert sein oder nicht.

    Hi,

    ein bisschen mehr Informationen solltest du uns geben: Wer ist denn der Anbieter/Vermittler des Kredits, wo kommt das Angebot her (oder soll das ein Privatkredit werden)? Grundsätzlich kann Crowdlending funktionieren, 3,5% Zinsen sind aber in diesem Bereich sehr wenig.

    Hallo,

    grundsätzlich errechnet sich der Anteil durch:

    [Anteil im MSCI] = [Inflation] / [Rendite MSCI]


    Allerdings ohne Steuern etc. Mit Kapitalertragssteuer errechnet sich der Anteil durch:


    [Anteil im MSCI] = [Inflation] / [Rendite MSCI * (1 - Steuersatz)]


    für ein Jahr. In den Steuersatz kann man auch prozentual anfallende Kosten stecken. Für mehrere Jahre müsste die Formel dann lauten:


    [Anteil im MSCI] = [(1 + Inflation)^Jahre - 1] / [- Steuersatz * (1+ Rendite MSCI)^Jahre + Steuersatz - 1 + (1 + Rendite MSCI)^Jahre]


    Natürlich ohne Gewähr ;)

    Jetzt nach all diesen postings wird von einigen vorgetragen, dass man zwar auf Vermittlungsportalen für einen Vertrag mit 12 Monaten Preisgarantie werben darf, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, und es soll rechtens sein, dass der Anbieter gar nichts garantieren muss, Monatsbeiträge kassieren kann, solange es diesem nicht einfällt, 'fristlos' zu kündigen mit der Extremvorstellung, dass womöglich volle Beiträge auch für angebrochene Monate zu leisten wären.

    Es geht (auch) darum, dass Geschädigte nun nicht aus Frust Dinge tun, die ihnen nochmal zusätzlich Geld kosten. Und sich Hoffnungen machen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. "Unfair" ist eben keine rechtliche Kategorie. Und dass wir alle hier - mich eingeschlossen - dem Unternehmen schon aufgrund der Vorgeschichte der Beteiligten unterstellen, das von Anfang an so geplant zu haben, bringt auch niemandem einen Euro zurück. Dass es (rechtlich!) allein schon zu beanstanden ist, dass ein Unternehmen einen Vertrag kündigt, wenn dies im Vertrag so vorgesehen ist, glaubt doch hier hoffentlich niemand (die Frage nach der Korrektheit der angewendeten Kündigungsfrist einmal außen vor gelassen).


    Die Angebote wurden so platziert, dass ein vorzeitiger Wechsel mit dieser Kalkulation allein für DEP einen Gewinn bringen konnte.

    Ja, das glaube ich auch. Und weiter? Gehst du denn davon aus, dass diese Argumentation vor Gerichten mit so großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, dass man auf dieser Grundlage z.B. Lastschriften für erbrachte Leistungen zurückbuchen sollte? Ich kann mir das - als Laie - nicht vorstellen, dazu wurden Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu deutlich vor Vertragsabschluss kommuniziert.

    Die DEP täuschte die Absicht einer Belieferung für mindestens 12 Monate vor und kündigte den Vertag zu Beginn der Heizperiode, also dem Zeitpunkt der eigentlichen Leistungserbringung.

    Auch wenn das noch so oft wiederholt wird (und ich verstehe, dass sich manche an diesen Strohhalm klammern), so ist das doch offensichtlich nicht haltbar: Beim Anbietervergleich und beim Abschluss des Vertrages stand bei jedem "Vertragslaufzeit: 1 Monat", in den AGB (die bei den Vergleichsportalen immer direkt verlinkt sind) waren die Kündigungsfristen aufgeführt. Außerdem hat der Anbieter selbstverständlich seine Leistung erbracht, nämlich Gas geliefert.


    Man stelle sich das umgekehrte Szenario vor: ich schließe für die Wintersaison einen solchen Vertrag mit 1 Monat Laufzeit bzw., Kündigungsfrist ab, obwohl ich weiß, dass ich in einigen Monaten umziehe. Kann dann auch der Versorger kommen und sich beschweren, dass der Vertrag doch auf Basis des 12-Monats-Verbrauchs berechnet wurde, er aber nur die verbrauchsstarken Monate liefern musste? Absurde Vorstellung, oder? Die Argumentation wäre selbstverständlich: Wenn das den Versorger stört, darf er solche Verträge eben nicht anbieten.


    Falls nicht irgendjemand noch irgendwelche Beweise für einen geplanten Betrug findet (wie sollen die aussehen?), so wird es bei den meisten Kunden letztendlich um die Frage gehen, ob die Kündigungsfrist korrekt war, ob also für Ende September gekündigt werden durfte, oder ob es Ende Oktober hätte sein müssen. Und diese Frage ist für die Höhe des Schadens nebensächlich, da dürfte es um ein paar Euro gehen (wenn der Oktober sehr warm wird, könnte der zusätzliche Monat die Kosten für die Verbraucher sogar erhöhen).


    1. Lastschriften stornieren

    Wie bereits mehrfach von verscheidenen Leuten ausgeführt, ist das eine schlechte Idee, die ein teurer Bumerang werden kann: Für die Rückbuchung von Lastschriften braucht es gute Gründe. Es geht hier aber um Lastschriften für Monate, für die das Unternehmen seine Leistung erbracht hat. Der bloße Verdacht, das Unternehmen könnte eine falsche Schlussabrechnung erstellen, ist bestimmt nicht ausreichend. Aber wenn den diversen Forenmitgliedern hier nicht geglaubt wird, vielleicht glaubt mancher externen Seiten, z.B. hier: "Wider­spricht ein Verbraucher einem SEPA-Mandat ohne anerken­nens­werte Gründe, gilt das gemeinhin als sitten­wid­riger Missbrauch." Auch hier geht es um einen vergleichbaren Fall (insolventer Stromanbieter und die Befürchtung, sein Geld nicht wiederzubekommen) und auch dort wird von einem derartigen Vorgehen abgeraten.

    Sie muss wohl nicht zahlen, da sie minderjährig ist. U.a. schreibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Minderjährige sind nicht beitragspflichtig." (https://www.verbraucherzentral…llgemeine-beitragspflicht).


    Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag selbst steht, dass der Inhaber einer Wohnung zahlen muss, wobei der Inhaber "jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt" ist (§2 RBStV, siehe online hier: https://www.rundfunkbeitrag.de…aterialien/index_ger.html). Auf der Seite der Rundfunkbeitrags selbst steht das nur verklausuliert: nur bei volljährigen Personen erfolgt überhaupt eine Abgleich mit den Meldedaten (https://www.rundfunkbeitrag.de…enabgleich/index_ger.html).


    Ich interpretiere das so, dass der Beitragsservice die Daten deiner Tochter gar nicht erst bekommt und entsprechend auch keine Zahlungsaufforderung kommen wird (deshalb ist vermutlich auch kein Antrag für die Befreiung erforderlich; auf der Seite des Beitragsservice ist bei der Antragsstellung "minderjährig" auch nicht als Antragsgrund verfügbar).

    Hallo Isabella,


    eine Anmerkung vorweg: ich gehe davon aus, dass du den Bonus auf die jetzigen Einzahlungen immer bekommst, auch wenn du irgendwann die Einzahlungen stoppen solltest oder früher an dein Geld möchtest. Sprich: wenn du in 5 Jahren kündigen würdest, würdest du dennoch die bis dahin bezahlten Pämien ausbezahlt bekommen, oder? Du musst also nicht den Vertrag bis zum Ende erfüllen, um die Boni gutgeschrieben zu bekommen, korrekt?


    In diesem Fall verstehe ich die Antworten hier zum Teil nicht: Dieser Sparvertrag ist sehr gut und hat in Relation zum Risiko hohe Zinsen (bzw. Boni auf die Einzahlungen). Mir ist unklar, warum eine Bank überhaupt einen solchen Sparplan anbietet, auch vor sieben Jahren war das bereits eine sehr gute Verzinsung, die kaum jemand geboten hat. Ich frage mich eher, wo der Haken an dem Vertrag ist, denn mir klingt das (in Relation zu anderen Anlageformen mit gesicherter Verzinsung) fast zu gut.


    Ähnlich wie JDS komme ich in Excel auf eine Verzinsung von knapp 3% (genauer: 2,7% bis 2,8%). Welche risikolose Anlage bietet das sonst? Auch wenn die „Zinsen“ variabel sind, letztendlich entspricht das bzgl. des Risikos einer festverzinslichen Anlage (schon heute ist festgelegt, welche Zinsen du bekommst). Anders als bei anderen Festgeldanlagen (die selten mehr als 1,5% Zinsen bieten, selbst bei langen Laufzeiten) kommst du auch noch zwischenzeitlich durch Kündigung an dein Geld, sofern du es brauchst.


    Das Geld ist gesichert durch die deutsche Einlagensicherung. Bezüglich des Risikos entspricht der Sparvertrag also deutschen Staatsanleihen – und deutsche Staatsanleihen mit 25 Jahren Laufzeit werden derzeit mit unter 0,1% verzinst (20-jährige Staatsanleihen werden sogar negativ verzinst). Dagegen ist die Rendite deines Sparplans sehr hoch.


    Natürlich kann die Rendite nicht mit der Rendite von Aktien mithalten – nur haben Aktien (auch ETF) eben auch ein viel höheres Risiko. Es ist sowieso nicht empfehlenswert, die gesamte Geldanlage nur auf risikoreichen Anlagenformen aufzubauen. Und ein solcher Sparvertrag, wie du ihn hast, eignet sich eben gut für den risikoarmen/risikolosen Teil der Geldanlage.


    Im konkreten Fall ist das natürlich nur sinnvoll, wenn du mittelfristig auch das Geld hast, um die Einzahlungen des Sparvertrags zu bewältigen, denn ansonsten ist die Rendite der Anlage bei Null – aber nachdem du überlegst, das Geld stattdessen in ETF zu stecken, scheint das ja gegeben zu sein. Kündigen klingt dagegen nach einer schlechten Idee – bei einer Anlage, die viele Sparer heute gerne hätten.

    Hallo allerseits,


    meine Frau und ich haben uns vor etwas mehr als einem Jahr einen Riester-Vertrag (WWK Premium FörderRente protect) aufdrängen lassen – was, wie ich mittlerweile weiß, eine schlechte Entscheidung war (viel zu teuer, Anlage in aktivem Fond mit 1,8% Kosten etc.). Die Beratung seitens des Verkäufers war unterirdisch, de facto hat er uns nie über die Kosten des Produkts aufgeklärt (selbst das Kosteninformationsblatt haben wir erst am Tag des Vertragsabschlusses auf meine Nachfrage hin bekommen). Zum Thema Riester habe ich nun einiges gelesen, aber auch noch ein paar Fragen. Wenn diese Dinge irgendwo anders schon stehen und ich sie nur überlesen oder noch verstanden habe, dann entschuldigt das bitte.


    Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob sich Riester für uns lohnt. Meine Frau verdient ~30.000 brutto, ich rund ~52.000 brutto, wir sind bei knapp über 30 Jahre alt und haben keine Kinder, es sind aber welche geplant. Klar ist mir, dass wir aus den jetzigen Verträgen raus müssen. Unklar ist mir, ob ein anderer Vertrag rentabel ist. Für mich spricht neben den Zulagen und Steuervorteilen auch der Aspekt für Riester, dass die dort eingezahlten Beiträge sicher sind, auch wenn man z.B. aufgrund von Krankheit o.ä. in Hartz 4 landen sollte, das trifft z.B. auf privat besparte ETFs nicht zu.


    Der erste konkretere Punkt: Wenn ich es richtig verstehe, lohnt es sich nicht, mehr als 4% des Bruttolohns einzuzahlen, da nur dieser Anteil steuerlich abgesetzt werden kann. Meine Frau und ich zahlen jedoch beide den Höchstbetrag (160 €) ein, da wir laut Makler damit die maximale Förderung bekämen. Bei meinem Gehalt stimmt das wohl auch. Bei meiner Frau ist es demnach allerdings sinnlos, mehr als 85€ im Monat einzuzahlen (4% von 30.000 macht 1200 €, abzüglich der Förderung von 175€ durch 12 macht 85€). Verstehe ich das so richtig? Oder spielt die gemeinsame Veranlagung beider Ehepartner eine Rolle? Demnach waren dann auch die Abschlussgebühren viel zu hoch, da sich diese anteilig aus den zu erwartenden Gesamteinzahlungen errechnen.


    Zum Verfahren mit dem alten Vertrag habe ich noch ein paar Fragen:


    Ich kann den Vertrag ruhen lassen (beitragsfrei stellen). Im Produktinformationsblatt steht, dass „im Falle einer Beitragsfreistellung […] weiterhin die vorgesehenen Verwaltungskosten bis zu Beginn der Auszahlungsphase zu zahlen“ sind. Mir stellt sich nun die Frage: Muss ich diese Gebühren weiterhin extra bezahlen oder werden die aus dem bereits eingezahlten Kapital entnommen? Falls sie aus dem bereits eingezahlten Kapital kommen, wird der Vertrag im Minus landen und der Versicherer muss zum Rentenbeginn das Kapital garantieren (ich mache also (ohne Inflation) keinen Verlust, aber auch keinen Gewinn).


    Zweite Möglichkeit: Übertrag auf anderen Riester-Vertrag (falls ich einen ordentlichen finde). Muss ich in diesem Fall die noch nicht gezahlten Abschlussgebühren des bisherigen Vertrags dennoch bezahlen oder wir der derzeit ausgewiesene Betrag übernommen (den eingezahlten Betrag bekomme ich nicht als Übertrag, das ist mir bereits klar)?


    Oder ich kündige den Vertrag. Auch in diesem Fall verstehe ich etwas nicht: Bekomme ich das derzeit ausgewiesene Kapital ausgezahlt oder muss ich die (noch nicht gezahlten) Abschlussgebühren dennoch bezahlen? In der letzten Standmitteilung steht unter „derzeitige Leistung bei Kündigung“ ein Betrag von rund 1350€, bei bisher eingezahlten 1925 € wäre der Verlust also bei ~575 € pro Vertrag – ist das so korrekt, oder spielen an dieser Stelle die noch lange nicht abbezahlten Abschlussgebühren eine Rolle?


    Ich würde mich freuen, wenn die ein oder anderer meiner Fragen beantwortet werden könnte :)

    Man kann sich über check24 meist nicht einfach "Modell x" buchen - da kommt dann immer "oder vergleichbares Fahrzeug" dabei raus - aber das nur nebenbei.

    Auch das hat nichts mit Check24 zu tun, sondern ist bei allen Vermietern Standard. Zum Teil kann man bei den Anbietern direkt explizite Modelle buchen (bei Sixt "garantiertes Modell", bei Europcar "Wunschmodell" genannt), das betrifft aber meist nur ganz bestimmte Modelle (z.B. bei Sixt ausschließlich Oberklassewagen). Der Normalfall ist, dass man eine bestimmte Fahrzeugklasse bucht - egal ob über Vergleichsportale oder bei den Vermietern direkt.

    Hallo haitech,

    ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe - oder ob du womöglich das Grundprinzip von ETF oder Aktien allgemein missverstanden hast.


    Ich versuche das mal (vereinfacht!) aufzuteilen:

    Der ETF entählt Aktien. Diese Aktien schütten (zum Teil) Dividenden aus, die der Eigentümer der Aktie bekommt. "Thesaurierend" bedeutet nun, dass diese Dividenden nicht an dich ausgeschüttet werden, sondern zurück in den ETF fließen. Mit den Dividenden werden also - wie auch mit deiner Sparrate - neue Aktien gekauft. Diese neuen Aktien schütten weitere Dividenden aus, was im Prinzip einem Zinseszinseffekt entspricht. Diese Ausschüttung und das Wiederanlegen davon "siehst" du nicht im Sinne einer Buchung in deinem Portfolio, das passiert automatisch "im Hintergrund".


    Zum anderen ändert sich der Kurs der Aktien, die im ETF enthalten sind, es gibt Kursgewinne und -verluste. Diese Veränderungen werden oft als jährlicher Prozentwert angegeben, wodurch der Eindruck entstehen kann, es gäbe dabei einen Zinseszinseffekt (z.B. bei 100€ im ersten Jahr +6%, also 6€; dann entsprechen +6% im zweiten Jahr einem höheren Betrag, da diese 6% bereits auf 106€ wirken). Tatsächlich ist das aber eine rein rechnerische Betrachtung, es gibt dabei keinen Zinseszinseffekt, da keine Zinsen (oder irgendwas vergleichbares) gezahlt wird, das sind schlicht Kurssteigerungen.


    Was du als Entwicklung siehst (jene +10%) ist die Kombination aus beiden Effekten: Dividenden werden reinvestiert, wodurch der ETF mehr Aktien enthält, und die Kurse der enthaltenen Aktien ändern sich.

    Hallo Guido,

    dass es an der Nicht-Zulassung liegen könnte hatte ich gar nicht bedacht - es trifft auf die von mir beobachteten REITs aber auch nicht zu. Bei ING DiBa sind die entsprechenden REITs zumindest verfügbar, nur eben mit entsprechenden Gebühren.


    Vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp für einen Broker, ich werde zumindest weiter suchen.

    Hallo Forum,

    ich investiere seit einiger Zeit in REIT-Aktien, bisher ausschließlich über den Broker Scalable Capital. Dort ist die Auswahl an REITs allerdings begrenzt, einige REITs, für die ich mir interessiere (z.B. One Liberty Properties), sind nicht verfügbar. Außerdem wird nur über die deutschen Börsen gehandelt, was bei dem US-lastigen REIT-Markt ebenfalls nicht optimal ist. Hat jemand eine Empfehlung für einen Broker, der günstig den Kauf von REITs ermöglicht? Ich will keine Riesen-Beträge investieren und außerdem auf verschiedene REITs streuen, da sind Gebühren von 5€ aufwärts (z.B. bei ING, Onvista) ziemlich happig.