Dann kann ich deiner Logik nach 30 mal im Jahr eine kostenlose Zwischenabrechnung machen lassen? Glaube ich eher nicht.
Die erste und IMHO zentrale Frage an ac745g ist doch: Wer hat in welcher Form die Zwischenabrechnung veranlasst?
Da sollte es genau zwei mögliche Varianten geben:
a) Er war es nicht, bzw. nur implizit, z.B. durch Kündigung/Wechsel zu einem anderen Anbieter.
=> In dem Fall würde ich davon ausgehen, dass es schlicht nicht möglich ist, dafür extra Kosten zu veranschlagen. Falls in diesem Fall die AGBs Kosten dafür ausweisen, würde ich das mindestens fragwürdig finden und es wohl zunächst beim Versorger selbst reklamieren.
b) Er war es explizit, d.h. er hat aus welchen Gründen auch immer explizit eine Zwischenabrechnung verlangt.
=> Dann steht dazu evtl. etwas in den AGBs und das wäre dann wohl auch einfach genau so zu bezahlen. 10 Euro sind dann wohl auch kein Wucher 
Wenn dazu allerdings nichts in den AGBs steht müsste die Reaktion des Versorgers doch die folgende sein: Er gibt Rückmeldung bzgl. der Gebühr und fragt den Kunden, ob er die Zwischenablesung zu diesen Konditionen beauftragen möchte. Da würde ich mich als Kunde auch immer auf den Standpunkt stellen: Wenn nirgendwo steht, dass es etwas kostet gehe ich davon aus, dass es kostenfrei ist und ein Nachfragen seitens des Versorgers inklusive der veranschlagten Gebühr ist ja wohl auch nicht zu viel verlangt.