Beiträge von RaphvK

    Vielen Dank für die Rückmeldungen!


    Ich habe mich an die Bundesnetzagentur gewendet, bisher allerdings keine Antwort. Von O2 hatte ich allerdings eine Rückmeldung mit dem Betreff "Änderung Ihres o2 my Home Vertrags" im Briefkasten.


    Mir wurde eine Vertragsübersicht geschickt, wie ich sie auch direkt nach Vertragsabschluss bekommen habe, nur dass dort nun ein Rabatt "3,33 EUR Minderung wegen Bandbreite" aufgeführt ist. Außerdem wird dort eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erwähnt und es liegen die AGB und eine Widerrufsbelehrung bei. Sehe ich es richtig, dass O2 meine Beschwerde zum Anlass genommen hat, mir einen minimal rabattierten Neuvertrag anzudrehen, der nun wieder mindestens 24 Monate läuft, wenn ich nicht widerrufe? Was soll ich eigentlich widerrufen, ich habe ja nichts beauftragt, sondern nur eine Minderung verlangt? Das Vorgehen von O2 kommt mir sehr unseriös vor..

    Hallo zusammen,


    vielen Dank zunächst für den Bericht zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes an das Finanztip-Team und den Hinweis darauf, dass nun eine Minderung möglich ist, wenn die im Vertrag angegebene üblicherweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit dauerhaft nicht erreicht wird.


    Ich erhalte seit 2020 bei mir in der Wohnung das Produkt O2 my Home M, von Beginn an allerdings statt mit 50 nur mit 25 Mbit/s Download-Geschwindigkeit. Dies hatte ich bereits im Oktober 2020 bei Telefonica angemerkt, wurde aber darauf verwiesen, dass die minimal zugesicherte Bandbreite von 5 Mbit/s ja anlägen und der Vertrag damit erfüllt sei. Nach der TKG-Novelle habe ich nun eine Messreihe mit dem Tool zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur durchgeführt und O2 den Mangel Ende letzten Jahres erneut angezeigt.


    Nachdem man mir an der Kundenhotline zunächst weismachen wollte, ich hätte weiterhin keinen Anspruch auf Entschädigung, da die minimale Geschwindigkeit ja erreicht sei, wurde ich nach einem Hinweis auf die TKG-Novelle gebeten, meinen Minderungsantrag über das eigens dafür eingerichtete Online-Portal einzureichen.


    Gestern hatte ich nun eine Antwort von Telefonica im Briefkasten. Man gesteht mit einen monatlichen Rabatt von 3,33 € auf die Grundgebühr von 29,99 € - also einen Rabatt von 11,1 % bei einer um 50 % reduzierten Internetbandbreite :/. Das kann doch nicht Ziel der TKG-Novelle gewesen sein, oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich freue mich über weitere Berichte.


    Viele Grüße

    RaphvK

    Liebe Finanztip-Community,


    ich möchte auf schlechte Erfahrungen, die ich in jüngster Zeit mit dem Call-a-Bike-Service in Düsseldorf gemacht habe, aufmerksam machen und fragen, ob jemand meine Erfahrungen bestätigen kann.


    Ich war immer ein großer Fan des Bike-Sharings der Deutschen Bahn, da es so unkompliziert in vielen Städten möglich ist, sich ein Fahrrad auszuleihen. Für mich ist das Fahrrad einfach die viel komfortablerer Alternative zu all den Street Scootern, die überall herumstehen.


    Leider habe ich zumindest in Düsseldorf zuletzt eine starke Verschlechterung des Angebots von Call-a-Bike wahrgenommen. Dies begann damit, dass bereits vor einigen Monaten quasi über Nacht eine Gebühr fällig wurde, wenn man ein Fahrrad außerhalb einer „Station“ zurückgibt. Diese Stationen sind nicht gekennzeichnet, sondern müssen in der App gesucht werden. Scheinbar gab es diese Gebühr theoretisch schon zuvor, sie wurde allerdings nicht durchgesetzt.

    Da insbesondere in der Altstadt die Stationen recht rar gesäht sind, schränkt das den Service doch ziemlich ein. Außerdem sind für andere Bike-Sharing- oder Street-Scooter-Anbieter ja auch keine Stationen erforderlich.


    Besonders unglücklich ist dies allerdings im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen. Das Ende der Kooperation mit FordPass zum Betrieb der Call-a-Bike-Flotte in Düsseldorf wurde zum Anlass genommen, das Kerngebiet deutlich zu verkleinern, sodass nun weder das linksrheinische Stadtgebiet noch die Uni noch im Gebiet liegen. Man könnte meinen, dafür sei das Stationsnetz im neuen Kerngebiet verdichtet worden, aber auch hier ist das Gegenteil der Fall. Dass die Station vor meiner Haustür, an der ich sonst immer das Rad abgestellt habe, aufgelöst wurde, habe ich nur an dem plötzlich recht hohen Rechnungsbetrag bemerkt, da mir nun ohne Vorwarnung die Abstellgebühr außerhalb einer Station berechnet wurde.


    Der abnehmende Komfort ist das Eine, leider kommt es auch bei der Abrechnung zunehmend zu Problemen. Meine Freundin wollte ein Rad ausleihen, das den von der App bereitgestellten Öffnungscode nicht akzeptiert hat. Das Fahrrad wurde trotzdem als ausgeliehen verbucht, was zu einem hohen Rechnungsbetrag geführt hat, der aber von Call-a-Bike nach Aufforderung erstattet wurde.


    Problematischer finde ich meine aktuelle Rechnung, die sowohl den aktuellen Rechnungsbetrag als auch einen Betrag „aus der vorherigen Rechnung“ enthält. Beides wurde von meinem Konto abgebucht, allerdings war der „Betrag aus der vorherigen Rechnung“ auch schon zuvor abgebucht worden, sodass ich diese Rechnung nun doppelt bezahlt habe.


    Ich warte noch auf eine Rückmeldung von Call-a-Bike, allerdings finde ich dies auch bei einer Erstattung sehr problematisch, das bestimmt nicht jedem Kunden ein solcher Fehler auffällt.


    Ich würde allen Call-a-Bike-Kunden nahelegen, ihre Rechnungen genau zu prüfen!


    Viele Grüße

    RaphvK