Beiträge von Ozymandias
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Wichtig ist 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu fordern.
Prozent und Prozentpunkte sind nicht das gleiche. In § 288 BGB stehen explizit Prozentpunkte. Nur als Hinweis.
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Wenn Sie eine Person mit Midijob beschäftigten entfällt der Rentenversicherungszwang.
Mit einer weiteren Online-Präsenz würde sich das ganze skalieren lassen. Ggf. nach einer Weile eigene Seminare entwickeln und veranstalten.
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Vielleicht sollte Finanztipp mal einen Artikel veröffentlichen wie unser Geldsystem innerhalb der Banken funktioniert. Aber Achtung das könnte die Bevölkerung verunsichern.
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Habe das Gesetz nicht gelesen.
Aber es scheint so zu sein, dass sich eine fehlerhafte Prognose nicht mehr ändern lässt. Vermutlich wegen Trittbrettfahrern so gemacht worden.
Der zuständige Minister sollte in Zukunft wohl lieber wieder Romane schreiben, anstatt jeden Bürger mit handwerklich schlechten Gesetzen zum Almosen-Empfänger zu machen.
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Auch die USA verpflichten Selbständige und Freiberufler in die Social Security einzuzahlen. Das sind aber auch keine ~20%, sondern ist weitaus geringer und dann auch noch mit Medicare verknüpft. Derzeit 12,4+2,9% also 15,3%.
Die Zahl ist wegen der Verknüpfung mit Medicare aber nicht vergleichbar. Und wenn man dann nach Jahrzehnten an Einzahlungen auch Leistungen bezieht werden Märchengeschichten erfunden, als wenn es Almosen wären wie bei einer bekannten US-Schriftstellerin. Dabei bekommt man oftmals nicht mal seine eigene Einzahlungen zurück.
Bei ~12% ähnlich den USA und der Schweiz würden weniger Leute etwas dagegen haben. Aber die Leistungen und Konditionen sind so grottig, dass jeder der anders versichert ist seine Sonderrechte verteidigt. Sei es privat, Versorgungswerke, betrieblich, beamtlich oder was auch immer. Alles kann deutlich besser sein als gesetzlich.
Der Hauptgrund für die grottige gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland dürfte weiterhin in fast 50 Jahren Sozialismus im Osten liegen.
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Ich halte das BaWü Modell für nicht das Schlechteste.
Allerdings halte ich allein die Existenz von 8 verschiedenen Modellen im D Land für verfassungswidrig. LaWi zahlt mal wieder nix.
Das BaWü Modell belastet vor allem große Gärten. Da ist auch nichts mit Klimaschutz dran.
Früher waren die Grundstücke größer, oftmals 400-800qm für normale Häuser. Mittlerweile gibt es selbst in B-Lagen Reihenhäuser mit unter 150qm Grundstück, da ist die Terasse und der Garten oftmals nur 5-10qm groß.
Eine Objektsteuer kann keine Indiferrenz zwischen Grund und Bebauung beinhalten. Denn die Bebauung Tiny-House oder Villa ist ebenfalls Besteuerungsobjekt und muss in die Leistungsfähigkeit bei der Besteuerung einfließen.
Arg viel unbürokratischer ist das BaWü Modell auch nicht.
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https://www.steuerzahler.de/fi…and_8._M%C3%A4rz_2023.pdf
Die Wahrscheinlichkeit, dass das Modell von BW verfassungswidrig ist, ist sehr hoch.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man trotzdem die verfassungswidrige Steuer bezahlen muss, allerdings auch.
ZitatDer Bescheid, welche Grundsteuer daraus resultieren wird, kommt ja erst später (bis 2025), da wird's dann interessant, vermute ich
Es hat schon seinen Grund, warum man 3 Bescheide kommt.
Ein Einspruch macht nur gegen den Grundsteuerwertbescheid Sinn, die anderen beiden Bescheide übernehmen lediglich den Wert daraus. Der Wert kann in den Folgebescheiden nicht mehr angegriffen werden wenn der Grundsteuerwertbescheid bestandskräftig ist.
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Bin auch dafür.
Bei Beamten wird es schwierig bis unmöglich. Abgeordnete könnte man rechtlich relativ einfach verpflichten, dass diese in die GRV einzahlen. Hat nur niemand einen Anreiz dazu.
Versorgungswerke dürfen natürlich weiterhin bestehen bleiben. Wir wären ja nicht in Deutschland, wenn nicht jeder seine Sonderrechte behalten darf. Der Vorschlag zielt letztendlich nur darauf ab, ein paar Dümmerchen zu finden, die das Fass ohne Boden auffüllen.
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Ist diese Abschätzigkeit wirklich notwendig? Oder gar hilfreich?
Muss sein, weil viele alte Luxus-Wohngegenden niedrigere Bodenrichtwerte als vergleichbare schlechtere Wohngegenden haben, einfach nur weil niemand die Buden verkauft.
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Im Vermieterforum kann man sicherlich über die neue Grundsteuer austoben.
Der Gutachterauschuss legt die Zonen fest und ermittelt anhand historischer Daten (Kaufverträge) die Bodenrichtwerte. Wurde nichts verkauft ist das Datenmaterial natürlich dünn.
Man erfindet dann halt einfach Zahlen und macht Feierabend.
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https://www.anwalt.de/rechtsti…the-instituts_097901.html
Bei einer abhängigen Beschäftigung müsste das Institut RV-Beiträge nachzahlen.
Ansonsten sieht es eher nach einer Rentenversicherungspflicht aus. Das kann sehr teuer werden.
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Wer etwas gegen die Art der Berechnung hat, sollte gegen das jeweilige Landesgesetz klagen.
Und ohne Vorverfahren ist das unzulässig.
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Die Anmeldung kann auch 1-2 Moante locker rückwirkend erfolgen.
Wird die Praxis in der gleichen Stadt sein? Ansonsten verursacht die Änderung der Betriebsstätte etwas zusätzliche Bürokratie.
Beide Varianten sind möglich.
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Nee, bei 5 ist Schluss mit lustig.
Ich weiß.
Hat das System Lauterbach nach dem 5. Glas Rotwein ausgerechnet oder wer war das?
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Und ab 24 Kindern zahlt man nichts mehr.
Ohje, was man sich da wieder für ein dämliches System ausgedacht hat.
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Eigentlich hätte es der Arbeitgeber zahlen müssen.
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Wer innerhalb von 24 Monaten nach Auslaufen der EM-Rente in die Altersrente wechselt, hat Bestandsschutz.
Wenn die EM-Rente also weiterhin bezogen wird, dann wäre die Altersrente genau so hoch wie bisher. Gilt auch wenn es in Zukunft nur noch für eine halbe EM-Rente reicht.
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Das Finanzamt muss zunächst den übermittelten Daten des Arbeitgebers A vertrauen und darauf basiert meine Veranlagung.
Vielmehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ‑‑und ist daher nicht klärungsbedürftig‑‑, dass die Lohnsteuerbescheinigung lediglich einen widerlegbaren Beweis im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbringt und somit bei der Veranlagung keine Bindung an ihren Inhalt besteht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340; vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BFHE 220, 124, BStBl II 2008, 434; BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 VI B 110/07, BFH/NV 2008, 944).
Die Aussage des FA ist also mal wieder völlig falsch.
Aber der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer. Chaos hat man eher, wenn der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer abgeführt hat. Unterlagen trotzdem aufheben und abwarten.
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Durch Rentenanpassungen wirst du früher oder später sowieso in die Steuerpflicht rutschen, eventuell sind sogar schon jetzt ein paar Euro Steuern fällig.
Einfach mal für 2022 eine Steuersoftware für 10 Euro kaufen und mal einen Nachmittag damit verbringen.
Ist der GdB 30 realitätsnah? Erhöhungsantrag überlegen.
Wegen den geringen KV-Beiträgen könnten andere Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand absetzbar sein. U.a. KFZ-Haftpflicht und Privathaftpflicht, wenn diese bestehen.