Einfach mehr ausgeben, gibt genug Möglichkeiten.
Gesundheit, Urlaub, Spaß, Komfort, etc.
Mir wäre das zu wenig liquides Vermögen und zu viel Betongold bei diesem Einkommen.
Einfach mehr ausgeben, gibt genug Möglichkeiten.
Gesundheit, Urlaub, Spaß, Komfort, etc.
Mir wäre das zu wenig liquides Vermögen und zu viel Betongold bei diesem Einkommen.
Die Formel für den Beitragssatz ist halt zu starr und man kann derzeit gesetzlich keine Vorsorge treffen.
Das Generationenkapital wird zu 100% ohne Beitragszahler finanziert. Ökonomisch ist die GRV ohnehin ein Geisterfahrer, aber hier wird sowieso alles bejubelt.
Der mit 2,5 Millionen Vermögen zahlt dann aber mehr Vermögensabgabe als der Milliardär mit 1000 Familienstiftungen mit jeweils 1 Millionen Vermögen.
Gerade auch bei Kunstgegenständen wird die Vermögensabgabe ins Absurde getrieben. Es finden sich immer Wege.
Im Buch Portfoliomanagement von Klaus Spremann kann man einen Renditevergleich von Aktien und Immobilien auf Seite 3 sehen. Eine gute Investition für 40 Euro, wenn man sich genauer damit beschäftigen will.
Von 1960 bis ca. 2010 zeigt die Grafik, dass man mit Aktien besser fährt. Die logarithmische Grafik lässt sich leider schlecht ablesen für genauere Werte. Bei Immobilien kann man zwar einfach Fremdkapital einsetzen, hat aber auch sehr hohe Kaufnebenkosten.
Ich würde neben Riester für die Frau mal Scalable Capital als Broker empfehlen, am besten dort mal mit kleinen Summen "experimentieren", ob es einem gefällt. Da lässt es sich auch gut für die Kinder anlegen.
Langfristig bieten Aktien oder auch Aktienfonds als ETFs die meiste Rendite mit wenig Verwaltungsaufwand.
Gibt es in dem Depot des Gestorbenen auch Gewinne, die mit dem Verlust verrechnet werden können?
Verlusttöpfe von Gestorbenen sind nicht übertragbar.
Die Alternative:
Die Aktien zu einem oder den Erben in ein Depot übertragen.
Ausbuchen lassen.
Verlustbescheinigung rechtzeitig vor 15.12 beantragen.
Verlustbescheinigung und andere Kapitalerträge in der Steuererklärung eintippen.
Mein Rürup-Vertrag hat derzeit eine durchschnittliche jährliche Rendite von 25% pro Jahr.
Ich kann dort alle möglichen Sektor-ETFs "traden". Das Problem sind die Kunden, die nicht wissen, wie ihr Geld investiert wird und das muss man eben vor dem Vertragsabschluss klären.
So einfach kann man sich das Riester und Rürup Gebashe nicht machen. Bei Riester klappt das Fondshopping wegen der Beitragsgarantien leider nicht, da funktioniert mein Modell nicht.
Theoretisch kann man mit meinem Rürup-Modell (Investment in IT-Sektor ETF), mit 5.000 Euro Eigenkapital eine höhere Rente erreichen als jemand der 45 Jahre lang in die GRV einzahlt. Funktioniert aber nur wenn man mit ca. Anfang 20 loslegt. Nur um noch mal zu verdeutlich wie miserabel das Umlagesystem für Individuen sein kann.
Der Zuschuss ist übrigens steuerfrei.
Der Zuschuss ist zwar steuerfrei, verringert aber die absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge. Im Endeffekt kommt fast das gleiche raus, wie wenn er steuerpflichtig wäre.
Gutachten zur Tragfähigkeit der Sozialversicherung in Deutschland im Auftrag von Unternehmensverbänden siehe 1. Seite.
Ganz interessante Zahlen und mögliche Reformideen zur GRV.
In dieser Konstellation wäre eine vermögensverwaltende GmbH eher sinnvoller, auch weil dadurch die Anrechnung bei der gesetzlichen Witwenrente nach neuem Recht "umgangen" werden kann.
Mehr Leibrenten halte ich für unnötig. Zwar kann man viele bAV auch kapitalisieren, dann kommt aber das gleiche raus wie bei dem VV GmbH Vorschlag, nur mit höheren Gebühren.
War es beim Pflege-Bahr nicht so, dass es keine Gesundheitsprüfung geben darf, sprich alle genommen werden mussten? Altersbedingt dürfte es trotzdem sehr teuer werden, anschauen würde ich es mir ggf. trotzdem mal, vielleicht geht und passt da ja ergänzend noch was: https://www.finanztip.de/pflegezusatzversicherung/
Ja, allerdings mit 5 Jahre Wartezeit. Im Prinzip kann ein bereits querschnittsgelähmter Motorradfahrer noch so eine Versicherung abschließen, einzige Bedingung ist, dass noch kein Pflegeantrag gestellt wurde.
Nichts worüber man in solchen Fällen schnell entscheiden kann oder möchte, aber ja enormer Moral Hazard ist bei dem Pflege-Bahr möglich und deshalb sehr unwirtschaftlich für Normalos.
Renditekiller hin oder her, die Garantie lässt sich nicht so einfach aus einem bestehenden Vertrag streichen. Das wird sehr viele Kunden treffen, da ist eine Klagewelle vorprogrammiert, da lässt sich wohl keine Regierung, wer auch immer zu diesem Zeitpunkt das ist, darauf ein. Bei Geld laufen die Wähler schnell weg, da das dann wohl sehr viele sind……
Für bestehende Verträge würde das ja nicht gelten. Es würde dann wahrscheinlich nur eine Wahlfreiheit geben, ob man dann seinen Vertrag anpasst, ist einem dann freigestellt.
Bei manchen bAV-Direktversicherungen ist z.B. das Garantieniveau wählbar in gewissen Abständen.
Die Förderung würde dann auch geändert werden, teilweise wurden 50% pauschal vorgeschlagen. Steht alles in den Sternen, man sollte nicht viel erwarten.
Du sagst ja, dasss du rund 26.000 Euro eingezahlt hast, minus 10.000 Euro und nun also noch 16.000 Euro im Vertrag sind.
Bei einer Umstellung des Produkts wird die Garantie (der Renditekiller von Riester) nicht mehr gültig sein. Da man insbesondere eventuell garantiefreie Produkte anbieten will. Es zählt dann was aktuell drin ist, nicht was früher mal eingezahlt wurde. Die 10.000 Euro sind futsch egal welche Reform kommt.
Wenn dein Riester Buchverluste in Höhe von 10.000 Euro hat, dann würde man bei einer Umstellung auf ein "Altersvorsorgedepot" oder garantiefreies Produkt diese nicht auf magische Weise zurückbekommen.
Fraglich, ob die Ampel das Projekt überhaupt noch angehen wird.
Bei einer Kündigung wird es ca. 7-10 Jahre dauern den Verlust wieder wegzubekommen.
Das war früher vor der Versicherungspflicht tatsächlich möglich...
Pflegekasse ist jetzt zu (vermutlich) 70% die Beihilfe. Der Rest bleibt leider Eigenbehalt, außer man kommt jetzt irgendwo unter.
Die Beihilfen richten sich aber nach der privaten Pflegeversicherung und übernehmen nur alle Daten von dieser. Unter anderem auch die Gutachten. Habe bisher noch nicht gehört, dass eine Beihilfe einen Pflegeantrag oder Gutachten eingeleitet hat.
Ja, der Basistarif müsste in diesem Fall funktionieren. Geht auch angeblich mit 30% Versicherungsschutz laut hier:
Die Steuer muss trotz Einspruch bezahlt werden, ansonsten hilft nur Einspruch PLUS ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Über den Antrag (AdV) muss dann entschieden werden, was relativ schnell gemacht wird.
Die Pfuscherei und Überlastung der Behörden nimmt allgemein Überhand. Der Steuerberater agiert hier aber auch nicht ganz im Interesse des Mandanten.
Am besten man macht bei Erhalt des Bescheids gleich einen Antrag auf schlichte Änderung wenn es um unstrittige Kleinigkeiten geht.
Laut der Verbraucherzentrale müsste man theoretisch nur 15 Monatsbeiträge in der PKV nachzahlen. Die Krankenversicherungspflicht gilt erst seit 2009. Eventuell müsste man von diesem Datum ausgehen und dann 6 Monate voll + für jeden Monat 1/6. Bei 30% Versicherungspflicht relativ überschaubar, vielleicht so 10-15k Euro.
Jedenfalls dürfte es sehr schwer werden, die ursprüngliche PKV überhaupt zu finden. Nach 30 Jahre sind 99% der Unterlagen vermutlich vernichtet, außer die Dame hat selber noch Unterlagen.
Vielleicht bestand auch zwischenzeitlich eine Familienversicherung in der GKV, dann dürfte es teurer und komplizierter werden. Aus der Ferne alles schlecht zu beurteilen.
Ggf. muss man das alles vor dem Sozialgericht klären, das ist auch bei privat Versicherten für die Pflegeversicherung zuständig.
Ob die Beihilfe ein Pflegegutachten von Medicproof als Selbstzahler anerkannt, wären weitere Fragezeichen, falls es dringend ist.
Geht beides. Bei den VWL noch überprüfen, ob man unter der neuen Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage liegt.
Man ist halt zu sehr damit beschäftigt, die Wirtschaft an die Wand zu fahren. Da bleibt keine Zeit für solche Reformen.