Beiträge von Ozymandias

    Bei einer GmbH gibt es aber eine andere Bemessungsgrundlage, denn es wird der Gewinn besteuert und nicht der Überschüss.

    Da sieht die Rechnung dann ganz anders, wenn man z.B. Kreditzinsen, Fortbildungskosten, Reisen zur HV oder auch den steuerfreien Minijob der Ehefrau vom Gewinn abziehen kann.



    Privatleute können übrigens den Stückzinstrick benutzen, um Kapitalertragsteuer wenigstens zu stunden. Das lohnt sich auch wenn man dazu einen Wertpapierkredit benutzen muss.

    nein, die Grünen hatten es nicht in ihrem Konzept, da es verfassungsrechtlich sehr fragwürdig ist

    Dort sollten aber laufende Beiträge umverteilt werden, wenn ich mich richtig erinnere.

    Ist quasi das gleiche, wie wenn man sich an den 300 Mrd bedient, nur eben über den Umweg die laufenden Beiträge der PKV (zu erhöhen) und abzuzweigen.


    Eine Abschaffung der PKV und Auszahlung der Rückstellungen der Versicherten wäre eher möglich. Wobei hier aber auch die Rechte der PKVen am Gewerbebetrieb beeinträchtigt würden. Nach Ansicht mancher Bundesgerichte auch durch Art. 14 GG geschützt.

    Können die privaten Versicherungen denn rein rechtlich einfach so abgeschafft werden?


    Die private Vollkostenversicherung könnte man schon relativ leicht abschaffen.

    Die Frage ist was mit den ~300 Milliarden Euro Altersrückstellungen passiert. Am einfachsten einfach an die Versicherten zurückzahlen. Die PKVen kennen den Wert.


    Bisher sahen aber alle Konzepte vor, die 300 Milliarden zu klauen, auch bei der Bürgerversicherung der SPD. Die hatten mal ein näher formuliertes Vorhaben.

    Bei dem Modell der Grünen bin ich mir nicht mehr sicher, dort wurden noch Umwege eingebaut um an zusätzliches Geld zu gelangen...

    Fehler des FA können Fehler bestandskräftig werden. Vorausgesetzt es wurde alles richtig ausgefüllt. Auch Fehler des Steuerpflichtigen können bestandskräftig werden.


    Gab da mal z.B. ein Zahnlabor, welches Privatleistungen ohne es zu bemerken, doppelt als Einnahme angegeben hat, über 100.000 Euro zu viel Steuern gezahlt für mehrere Jahre, gab keine Rückzahlung nach x Jahren Prozessen.


    Auf der anderen Seite hat ein Steuerzahler mal 100.000 Euro vom Finanzamt geschenkt bekommen, weil es einen Fehler gemacht hat und zu spät bemerkt hat, Prozess gewonnen.


    Bei Interesse kann ich beide Aktenzeichen raussuchen.


    Bei fehlender Lohnsteuerbescheinigung kann mittlerweile ab dem Jahr 2017 § 175b AO greifen, da fehlerhafte Berücksichtigung der Datenübermittlung. Da hat das FA sehr lange Zeit den Fehler zu bemerken, dabei können hohe Zinsen anfallen.

    >Ich suche also nach irgendeiner Möglichkeit, meine bereits angefallenen Kapitalerträge aus dem letzten Jahr für die Steuererklärung zu senken


    Gibt es meines Wissens nicht. Verlustbescheinigungen kann man z.B. auch nur bis zum 15.12 beantragen. Stückzinstrick geht auch nur innerhalb des Jahres. Werbungskosten gibt es auch nicht bei der Abgeltungsteuer....

    Am Ende gab es 3 Produkte die was die private Rentenversicherung betrifft besser waren (zumindest in meinem Fall) als ein Sparplan. Nürnberger NFX, uniVersa topInvest (nicht für alle die richtigen Fonds dabei) sowie letztlich die Variante die ich genommen habe MyLife Fondsrente.


    Welcher ETF wird in deinem Vertrag bespart?


    Mein Fairrürup wird früher oder später bei Mylife landen. Mit A142N1 keine schlechte Rendite erzielt die letzten Jahre. Die Historie der Eigentümer ist dort das einzige Manko u.a.(Fortis/Göttinger Gruppe) gehört jetzt aber Ideal. Wechselt etwas häufig.


    Zum Thema:

    Man muss schon ein schwerer Masochist sein, um bei IBKR ETFs zu besparen, wenn man in Deutschland steuerpflichtig ist.

    IBKR lohnt sich vor allem, wenn man in amerikanische Einzeltitel (auf margin) investieren will und gerne covered anrufe macht.

    Deutsche Dividendentitel sind dort ebenfalls nicht steuereinfach.

    Die Versicherungspflicht von Selbständigen ist ein Ungetüm.

    Ich glaube nicht, dass 200 Euro Monatsbeitrag vom Staat als genug angesehen werden.


    Zu Rürup:

    Nettotarif ist besser. Hier wird ein Jahresbeitrag in Abschlusskosten versenkt.

    Generell hat Rürup aber auch viele Nachteile. Der einzige Pluspunkt ist der Pfändungsschutz. Den braucht man aber hoffentlich nicht. Ich empfehle bei Rürup immer einen Nettotarif, den man mit Einmalzahlungen füllt (z.B. 2x5k), wenn es geschäftlich gut läuft und Sektor-ETFs (IT oder Chips). Da baut sich das kleine Standbein von alleine auf.

    Der Vertrag ist zu teuer.

    Wenn Rürup, dann nur als Nettotarif. Als Angestellter mit 35 Jahren lohnt sich Rürup mit Welt-ETFs eher nicht mehr. Dann lieber privat investieren


    Rürup lohnt sich nur für Selbständige und teilweise bei jungen Angestellten - dort mit riskanteren Sektor-ETFs ,wo man in den ersten 1-3 Berufsjahren etwas einbezahlt und es dann laufen lässt.

    Die Formel für den Beitragssatz ist halt zu starr und man kann derzeit gesetzlich keine Vorsorge treffen.

    Das Generationenkapital wird zu 100% ohne Beitragszahler finanziert. Ökonomisch ist die GRV ohnehin ein Geisterfahrer, aber hier wird sowieso alles bejubelt.

    Der mit 2,5 Millionen Vermögen zahlt dann aber mehr Vermögensabgabe als der Milliardär mit 1000 Familienstiftungen mit jeweils 1 Millionen Vermögen. 8)


    Gerade auch bei Kunstgegenständen wird die Vermögensabgabe ins Absurde getrieben. Es finden sich immer Wege.

    Im Buch Portfoliomanagement von Klaus Spremann kann man einen Renditevergleich von Aktien und Immobilien auf Seite 3 sehen. Eine gute Investition für 40 Euro, wenn man sich genauer damit beschäftigen will.


    Von 1960 bis ca. 2010 zeigt die Grafik, dass man mit Aktien besser fährt. Die logarithmische Grafik lässt sich leider schlecht ablesen für genauere Werte. Bei Immobilien kann man zwar einfach Fremdkapital einsetzen, hat aber auch sehr hohe Kaufnebenkosten.

    Ich würde neben Riester für die Frau mal Scalable Capital als Broker empfehlen, am besten dort mal mit kleinen Summen "experimentieren", ob es einem gefällt. Da lässt es sich auch gut für die Kinder anlegen.


    Langfristig bieten Aktien oder auch Aktienfonds als ETFs die meiste Rendite mit wenig Verwaltungsaufwand.

    Gibt es in dem Depot des Gestorbenen auch Gewinne, die mit dem Verlust verrechnet werden können?

    Verlusttöpfe von Gestorbenen sind nicht übertragbar.


    Die Alternative:

    Die Aktien zu einem oder den Erben in ein Depot übertragen.

    Ausbuchen lassen.

    Verlustbescheinigung rechtzeitig vor 15.12 beantragen.

    Verlustbescheinigung und andere Kapitalerträge in der Steuererklärung eintippen.

    Mein Rürup-Vertrag hat derzeit eine durchschnittliche jährliche Rendite von 25% pro Jahr.

    Ich kann dort alle möglichen Sektor-ETFs "traden". Das Problem sind die Kunden, die nicht wissen, wie ihr Geld investiert wird und das muss man eben vor dem Vertragsabschluss klären.

    So einfach kann man sich das Riester und Rürup Gebashe nicht machen. Bei Riester klappt das Fondshopping wegen der Beitragsgarantien leider nicht, da funktioniert mein Modell nicht.


    Theoretisch kann man mit meinem Rürup-Modell (Investment in IT-Sektor ETF), mit 5.000 Euro Eigenkapital eine höhere Rente erreichen als jemand der 45 Jahre lang in die GRV einzahlt. Funktioniert aber nur wenn man mit ca. Anfang 20 loslegt. Nur um noch mal zu verdeutlich wie miserabel das Umlagesystem für Individuen sein kann.