Die Heilung verhindert nicht Ansprüche der Versicherten für die Vergangenheit.
Beiträge von Ozymandias
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Lässt sich der Nachweis für die benannte Grottigkeit führen?
Eine Zwangsversicherung ist niemals auch nur ansatzweise gut.
Die Rendite der GRV ist im Vergleich zu allen Alternativen unter aller Sau und die Bedingungen können einseitig, ohne Mitspracherecht noch weiter verschlechtert werden.
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Natürlich gefällt es der Rentenversicherung mehr Menschen mit ihrem grottigen Produkt zu quälen.
ZitatFür problematisch halten die Rentenexperten auch die Absicht der Liberalen, lediglich eine Basis-Altersvorsorge verpflichtend zu machen. Die Entscheidung über eine Absicherung des Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrisikos wolle die FDP laut ihrem Antrag "dem Einzelnen überlassen"
"Experten".
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Der Witz bei der DWS TopRente war die letzten 10 Jahre allerdings auch, dass die Rentenfonds ca. 8% pro Jahr gemacht haben und der (mickrige) Aktienfondsanteil nur 6%.
Wenn einem der Rentenfaktor in 30 Jahren nicht gefällt, kündigt man den Riester einfach vor der Verrentung und plant seinen Ruhestand halt steueroptimal. Im Ganzen hat man dann immer noch vom Hebel- und Zeitwert der passiven latenten Steuern profitiert.
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fonds-for-less hatte bei meiner letzten Durchsicht die besten Konditionen.
Aber Bestandsprovision und Erlass der Depotgebühren gibt es erst ab 25.000 Euro. Dazu muss man ca. 10-12 Jahre einzahlen, um auf so eine Summe zu kommen.
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Wenn man noch kann, sollte man es tun. Aber vorsicht, die Finanzämter behaupten mittlerweile gerne, dass man die Doppelbesteuerng detailliert darlegen soll. Dieser Artikel sollte hilfreich sein:
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Vor kurzem gab es ein ähnliches Thema mit sehr vielen guten Tipps und Möglichkeiten.
Ich kenne die gesundheitliche Situation und deren Behandlungsbedarf nicht, aber ich würde bei einer kleinen Rente und hohem PKV-Beitrag eher nach einem Land mit steuerfinanzierter Krankenversicherung Ausschau halten.
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Der einfachere Weg führt über die Abgabe einer Steuererklärung.
Gegen die fehlerhafte Anmeldung der Kapitalertragsteuer der Bank vorzugehen ist nicht unmöglich, aber komplizierter und teurer als die Abgabe einer Steuererklärung.
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Die Anleihenfonds in dem Produkt sind über die letzten 10 Jahre übrigens besser gelaufen als der DWS Aktienfonds der Bestandteil des Produkts ist.
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Wie lang ist es noch bis zur Rente?
Rürup lohnt sich besonders bei langen Laufzeiten mit hohen Renditen. Fairr hat hier eines der besten Angebote an Auswahl.
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Krankenversicherungsbeiträge im Voraus bezahlen ist auch noch eine Idee wenn die KV/PKV mitmacht.
Spenden funktionieren auch.
Dann gibt es noch weitere kompliziertere Dinge die man tun kann, die aber teilweise Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit haben.
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https://www.pwp.berlin/arbeitsgebiete/
Klicken Sie doch mal bitte auf "mehr erfahren"....
Super Informationen dieser Kanzlei. Andere Kanzleien klagen in dieser Sache auch vor dem BGH und schaffen es sogar Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung zu stellen.
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Es gibt nur eine Kanzlei, die das Thema beherrscht:
Knut Pilz Berlinhttps://www.pwp.berlin/2018/10…ien-zur%C3%BCckverlangen/
Die Kanzlei beherrscht leider nicht mal ihre Website.
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Natürlich ist es ein Allgemeinplätzchen. Ärzte mit Versorgungswerk können sich die PKV aber auch leisten. Ein Taxifahrer oder jemand der nur Rente von der DRV bekommt, bei dem sieht es anders aus.
Mein Vater hatte fast immer an oder über der BBG verdient. Musste aber gesundheitlich früher aufhören. 2000 Euro Rente von der DRV (incl. Zuschuss) und rund 700 Euro monatliche Kosten für die PKV war der Status. Zwar hatte er das Glück noch eine Betriebsrente zu haben die etwa 1700 Euro mtl. betragen hätte, die hat er sich aber am Stück auszahlen lassen.
Die Kosten der PKV steigen mit hoher Wahrscheinlichkeit stärker als die Rente. Die steigt z.B. dieses Jahr im Westen nämlich überhaupt nicht. Als ehemaliger Gutverdiener knapp 50% des Einkommens für eine Krankenversicherung auszugeben - so haben sich viele ihren Ruhestand nicht vorgestellt.
Und hier kommt jetzt auch ein Trick warum der sich die Betriebsrente kapitalisieren lassen hat. Dadurch bekommt er nämlich Ehegattenbeihilfe in Höhe von 70%. Von den 24.000 Euro Rente zählen für den Anspruch nämlich nur 16.000 Euro, die Grenze für diese Beihilfe ist in jedem Bundesland anders, hier sind es 20.000 Euro. Mit Gewerkschaftsbeiträgen die als Werbungskosten anerkannt werden, kann man mühelos ein lebenlang diese Beihilfe genießen. Es gibt aber auch Verschärferungen in diversen Bundesländern, dass in Zukunft der Jahresbetrag der Rente gilt und nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Steuerbescheid.
Monatliche Kosten derzeit 180 Euro im Monat für die PKV.
Daher sollten Sie vielleicht noch "eine Beamtin im richtigen Bundesland heiraten" in ihre Liste aufnehmen.
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Im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung gibt es eine Möglichkeit, wird auch so von Finanztip beschrieben.
Ansonsten gibt es auch noch eine Möglichkeit durch das Ausland. Wird hier von Clark beschrieben: https://www.clark.de/private-k…rsicherung/rueckkehr-gkv/
Vllt. gibt es auch noch andere Möglichkeiten durch Auslandsaufenthalte die PKV zu beenden. Ist halt ein Abenteuer und nicht für jeden geeignet. Aber kann durchaus besser sein als in teuren Verträgen gefangen zu sein. Die PKV wird in Zukunft auch nicht billiger.
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Und die Kanzlei Knut Pilz in Berlin kann nicht richtig klagen, oder wie soll ich das verstehen?!
Das Gericht kann nicht über etwas entscheiden was nicht Teil der Klage ist.
Knut und Pilz oder wer auch immer kann nicht einfach Sachen in die Klage schreiben, die nicht auf ihren Mandaten zutreffen oder von den Mandaten nicht gewünscht werden.
Sie behaupten immer einen sehr starken Mist mit ihrer Ahnunglosigkeit.
Die Verjährungsfristen sind Teil anderer Klagen, in denen Mandaten für weiter zurückreichende Zeiträume ihr Geld zurückfordern.
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feuchte Träume - die Hoffnung stirbt zuletzt!
In allen urteilen aus dem Themenkomplex wurde bisher auf drei Jahre abgestellt!Gerichte können nur über den Klageantrag urteilen, wenn man nicht richtig klagen kann, dann sollte man es lassen.
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Die Anwendbarkeit von § 199 Abs. 4 BGB = 10 Jahre Verjährungsfrist ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.
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Die AXA hat aber trotzdem vor dem BGH in beiden Verfahren quasi verloren.
Bei einem bekannten von mir benutzt die Versicherung Leistungsentwicklung/Sterblichkeit. Im Gesetz stehen aber nur Versicherungsleistungen/Sterbewahrscheinlichkeit als maßgebliche Gründe.
Ist am Ende alles sehr spitzfindig. Aber es ist auch falsch wenn deine Versicherung einfach beide Gründe aufführt. Es kann nur einer der beiden zutreffend sein, wegen den verschiedenen Schwellenwerten.
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https://juris.bundesgerichtsho…0&nr=113595&pos=3&anz=539
https://juris.bundesgerichtsho…0&nr=113592&pos=2&anz=539
Hier die aktuellen Urteile im Volltext