Beiträge von Ozymandias

    Die will mein Finanzamt schon seit Jahren nicht mehr sehen. Geld zurück gab es trotzdem.


    Allerdings wird sich die GKV für deine Kapitalerträge interessieren. Die will dann den Steuerbescheid sehen.

    Bei Erstattungen kann es schon noch angefordert werden, dann verzögert sich im Zweifel die Erstattung. So geht es hoffentlich schneller, daher der Tipp.


    Aber rein rechtlich, muss man die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung vorlegen.

    Hier kann einem nur noch schlecht werden, wie ein Forum so nachlässt =O

    Wenn Sie so zufrieden sind, warum regen Sie sich dann auf?


    Die GRV wollte mehrere Familienmitglieder, die ich zwischenzeitlich unentgeltlich und rechtlich erlaubt vertreten habe, mehrfach, teilweise um bis zu sechstellige Beträge betrügen. Da kam auch keine Entschuldigung oder nichts, nur fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrungen und kommentarlose Abhilfebescheide (oftmals mit erneuten Fehlern).

    Da lade ich mir lieber die Tecis, DVAG und Ergo ins Haus, so miserabel schlecht ist der gesetzliche Verein.


    Jede rechtlich unzutreffende Antwort dauerte dabei mind. 6 Monate. Persönlich halte ich deshalb von diesem Verein meilenweit Abstand. Deshalb weiterhin viel Spaß in der Stockholm-Syndrom-Selbsthilfegruppe.


    Siehe auch:

    Gestaltung bei Hinterbliebenenrenten

    Lügen der GRV bei den 99% Teilrenten, GRV zu faul für 2 Kommas, Ende des Jahres kommen eventuell die Nachzahlungen, aber jahrelang wurden Versicherte falsch beraten.

    etc. alles belegt. 8)

    Fiduziarische Verpflichtung heißt das Zauberwort.


    Und die Leistung ist eben schlecht, wenn man andere Altersvorsorgemöglichkeiten zum Vergleich heranzieht. Aberes ist hier halt eher eine Stockholm-Syndrom-Selbsthilfegruppe. Gefangen in der schlechten Zwangsversicherung ohne Ausweg. Muss man sich dann eben schön reden, ist ok Jungs, ich trink einen Dompi auf all euch angeblich glückliche Zwangsversicherten. 8)

    Aus Sicht der Steuerzahler ist es natürlich richtig gut, dass die gierigen Witwen in Zukunft keinen Cent mehr kriegen, ausgenommen die Witwen mit (thesaurierenden) Kapitalgesellschaften versteht sich. 8)


    Thema ist immer noch, dass der Themenersteller, behauptet die GRV sei kein schlechtes Investment.


    Legt man dar, warum diese Sicht falsch ist und nimmt die Nebenleistungen wie EM-Renten (über 50% Ablehnungsquote), Hinterbliebenenrenten genauer ins Auge, wird nach der Moderation geschrien und es werden sinnlose Meta-Diskussionen angezettelt. :D

    "Im übrigen sind die Renten wegen Todes nicht dazu bestimmt, entfallenes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen der Berechtigten (Lohnersatzfunktion), sondern den tatsächlichen oder fiktiven Beitrag des Verstorbenen zum Lebensunterhalt der Berechtigten (Unterhaltsersatzfunktion) zu ersetzen. Dies gilt auch für die Witwenrente nach § 46 Abs 2 Satz 1 Nr 2 SGB VI, deren Gewährung die Vollendung des 45. Lebensjahres voraussetzt. Mit Erreichen des 45. Lebensjahres wird hier typisierend – neben Fällen der Erziehung eines Kindes (Nr 1 aaO) und der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Nr 3 aaO) – eine besondere Bedarfssituation (vgl Wagner in Berliner Kommentar zum Rentenreformgesetz 1992, Stand Juni 1996, S 46 Erl 1), jedoch kein tatsächliches Ausscheiden der Berechtigten aus dem Arbeitsleben unterstellt."


    Siehe: https://lexetius.com/1998,429


    Zitat

    Der Witwen- oder Witwerrente kommt eine Unterhaltsersatz- beziehungsweise Unterhaltszuschussfunktion zu. Ihre Grundlage hat sie in der in § 1360 BGB beziehungsweise § 5 LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz) niedergelegten Verpflichtung der Ehegatten und Lebenspartner zu gegenseitigem Unterhalt.


    Siehe: https://rvrecht.deutsche-rente….html#doc1576706bodyText3


    § 1360 BGB: Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.


    Also kann von einer Sozialleistung keine Rede sein. Es ist eine Unterhaltersatzfiktion, für die der Ehepartner Jahrzehnte lang Beiträge bezahlt hat.


    Beim neuen Rentensplitting, gibt es keine Witwenrente mehr. Hier müsste man allerdings genauer analysieren, ob welche finanziellen Auswirkungen es hierbei gibt.


    GRV ein Faß ohne Boden, am besten gar nicht einzahlen. 8)

    Ein Einzelunternehmen funktioniert z.B. nur wenn eine Person der Unternehmer ist und die andere Person angestellt wird.


    Bei 2 Personen ist es also rein rechtlich nicht immer einfach.


    Ansonsten GbR und vertraglich die Gewinnbeteiligung regeln. Dann haften beide mit ihrem Privatvermögen, falls es da irgendwelche Risiken gibt.

    Ich glaube, das ist sowohl für unseren Ü70er, wie auch für dessen künftigen Hinterbliebenen, so was von Jacke ;)

    Bei einer 'Rente' aus einem hoch 7stelligen oder 8stelligen Vermögen spielt doch die Rente aus der Gesetzlichen eine nur untergeordnete Rolle...

    Muss jeder für sich selber wissen. Gibt es einen großen Altersunterschied, wird der Bezugszeitraum sehr lang und die Summe hoch. Jährliche Dividenden benötigt man auch nicht, einfach zusammenballen wie oben beschrieben. Darf doch gerne die GRV bezahlen, wenn alles rechtens ist.


    Aber wehe eine ärmere Witwe hat einen Minijob, dann wird gekürzt. :S

    https://www.smart-rechner.de/w…altes_und_neues_recht.php


    Hier ist eine gute Übersicht darüber, was bei der alten und neuen Witwenrente angerechnet wird.

    Was Janders sagt stimmt, man braucht schon deutliche Einkünfte, damit gar keine Witwenrente mehr bezahlt wird. Je nachdem was man an Einkünften hat, können die Ansprüche aber zügig deutlich um einige Hundert Euro vermindert werden.


    Dies ist wie gesagt bei Versorgungswerken nicht so, bei Betriebsrenten mWn auch nicht. Dort wird automatisch die Witwenrente als Leistungsanspruch miterwirtschaftet.


    Bei McProfit müsste m.E. das neue Recht angewandt werden. Im Sozialrecht, bei Rente, freiwilliger KV (auch Ehegatte, Kinder haben Einkommensgrenzen) und z.B. auch in der Elterngelddebatte zählen die Einkünfte aus Kapitalvermögen ebenfalls, auch wenn diese wegen der Abgeltungsteuer in der Steuererklärung nicht auftauchen. Dadurch können Anrechnungen und Einkommensgrenzen nicht umgangen werden. Die Kontrolldichte dürfte bislang nicht so hoch sein. Kann für Einzelne aber sehr teuer werden, wenn dann auf einen Schlag 4-5 Jahre zurückgefordert werden.


    Bei Beherrschung einer Aktiengesellschaft kann man die Anrechnung "umgehen", wenn man sich Kredite gibt wenn man Liquidität benötigt* oder einfach nur alle 5 oder 10 Jahre die Dividende ausschüttet. Je nach Gusto und Bedarf.


    *Kreditvergabe bei AG an Vorstände etwas komplizierter als bei der GmbH an GGF.

    Die "Kriegserklärung der Herrschenden an die Bürger" sieht übrigens so aus:


    Eine "neue" Witwe kann reine Mieteinnahmen von monatlich 3.000 Euro erzielen und würde immer noch einen Teil Witwenrente ausgezahlt bekommen. (Ausgehend von einer Witwenrente aus einer "Eckrente".)

    In dem Beispiel hat die Witwe dann aber keine eigene Rente, sondern nur Mieteinnahmen. Werden die Immobilien verkauft oder in eine GmbH eingebracht, gibt es lebenslang 800+ Euro mehr im Monat.


    In den nächsten 15-30 Jahren wird die Regelung erst so richtig ihre Wirkung entfallen, die ahnungslosen Leute schneiden sich dann ins eigene Fleisch und auch alle Finanztipp-Experten mit ihren ETF-Sparplänen sind betroffen.


    Teilweise unökonomische Entscheidungen werden dadurch belohnt.

    Sind trotzdem Überschusseinkünfte die zwangsläufig angerechnet werden. Also doch ein Befürworter von bürgerfeindlichen und dysfunktionalen Regelungen. Sag es doch gleich, seufz.

    Der Interpretation werde ich mich nicht anschließen.

    Das ist aber das Resultat davon. Alles jetzt auf das neue Recht bezogen.

    Eine ärmere Witwe bekommt in Zukunft wegen einer geerbten Wohnung von einer Tante, Mutter, etc. quasi keine Witwenrente mehr, weil die Mieteinkünfte diese auf 0 drücken können.


    Eine Witwe mit Immobilien-GmbH und 20 Wohnungen bekommt eine ungekürzte Witwenrente jedoch problemlos weiterhin und könnte damit noch weitere Immobilien finanzieren. Da muss man sich sozialpolitisch schon sehr stark am Kopf kratzen, ob das alles so seinen Sinn hat und auch im Sinne des Erfinders ist.


    Da müsste man sehr viel im Sozial- und Steuerrecht umkrempeln, um z.B. fiktive Einnahmen von Kapitalgesellschaften als Anrechnung für Hinterbliebenenrenten zu erfinden. Im Prinzip rechtlich unmöglich, es wird also alles so bleiben, wie es ist.


    Wenn man es früh genug weiß, kann man damit planen. Ein normales Angestelltenpärchen schießt sich z.B. mit einer ETF-Nettopolice die verrentet wird, womöglich langfristig finanziell ebenfalls in Knie.

    Das Muster ist eine möglichst bürgerfeindliche Politik mit dysfunktionalen Regelungen zu Gunsten von Leuten, die sich Kapitalgesellschaften leisten und zwischenschalten können. 8)

    Also ich habe bislang die Rente und auch die Hinterbliebenenrente nicht als Sozialleistung betrachtet. Bei Rürup, betrieblicher AV und auch den Versorgungswerken gibt es diese nämlich ebenfalls und zwar ohne diese (dämlichen) Einkommensanrechnungen. Dafür hat man schließlich auch die Beiträge als Versicherungsleistung entrichtet, diese Beträge wurden auch für Hinterbliebenenleistungen entrichtet, ansonsten hätte man den Rentenbetrag nämlich auch höher setzen können.


    Jedenfalls ist es so, dass man diese Anrechnungsregeln ganz leicht legal umgehen kann.

    In der GmbH zwingt einen niemanden eine Dividende jeden Monat auszuschütten.

    Bekommt man jeden Monat 2.000 Euro Miete verliert man z.B. 1.000 Euro Hinterbliebenenrente. Und das beispielweise 20 Jahre lang, also 240.000 Euro futsch.


    In der GmbH kann man sich alle 10 Jahre 120.000 Euro ausschütten, d.h. man bekommt nur 2 Jahre lang nichts und dafür 18 Jahre = 216 Monate lang 1.000 Euro mtl. Ein Gewinn von 216.000 Euro.


    Die Einkommensanrechnungen sind also ziemlich leicht zu umgehen und schaden letztendlich nur den kleinen Leuten mit Minijob, Einzelunternehmen und Immobilien im Privatvermögen, bevorzugt werden Menschen mit großen Vermögen und Kapitalgesellschaften, die ihre Einkünfte transformieren und steuern können. Aus meiner Sich ziemlich bürgerfeindlich und dysfunktionale Gesetzgebung.


    Im Prinzip benötigt jeder der jungen Generation, der es sich leisten kann und wo es wirtschaftlich Sinn macht eine GmbH. Nicht nur wegen den eigenen Vorteilen, sondern auch wegen der Sozialgesetzgebung im Bereich der Hinterbliebenenrenten.