Hallo u. guten Tag
kann man denn die neuerdings fällig gewordene GS auch in den bekannten E-Software-Bereichen machen?
M.a.W.:_ ist die Grundsteuer - auch in Elster zu erledigen...!?
Hallo u. guten Tag
kann man denn die neuerdings fällig gewordene GS auch in den bekannten E-Software-Bereichen machen?
M.a.W.:_ ist die Grundsteuer - auch in Elster zu erledigen...!?
hallo u. guten Morgen RNowotny,
also es ist eine UG und das Dokument das ich brauche - ist für die IHK - die bieten - wie oben bereits erwähnt die Option dass in der Gründungszeit - bzw. auch im Folgejahr- die Beiträge erlassen werden können...
also es ist so:
2.) Welches Jahr muß ich nachweisen 2021 oder 2022?: 21 und 22
3.) es geht darum dass ich keine Einnahmen und nur geringe Ausgaben hab: bzw. nur ganz geringfügige Ausgaben!
4.) hab eine Gewerbeanmeldung abgegeben - mit welchem Gründungstag? April 21
RNowotny, ich hab die Frage; kann ich das auch "formlos" machen, oder muss es in eine strenge Form: Geht es - wenn ich das in einen Zwei oder Dreizeiler - also narrativ bringe oder brauchts es hier eine ausführliche Rechnung - Bilanzierung!?
Hallo Community,
diese Frage ist im Grunde nicht unterzubringen in den anderen Unterforen von Finanztipp:
Deshalb versuche ich es hier:
Ich sollte eine Gewinn u. Verlust-Rechnung mustergültig auf Null setzen - wie vorgehen u. mit einfacher Vorlage erstellen!?
Nun, ich denke eben, dass ich das vllt hier besprechen kann - weil es ja auch gelegentlich für die Steuer direkt solche Unterlagen notwendig werden
Es geht um einen kleines Startup das noch im Aufbau begriffen ist:
Genauer geht es um einen schlichte Nachweis dass keine Einnahmen getätigt wurden - m.a.W. um eine "Nullsetzung"
Genau genommen muss ich das bei der IHK vorlegen...So dass ich sie abgeben kann!?
Freue mich auf einen Tipp
Hallo Community
ich brauch unbed. Eure Hilfe. Dann und Wann hab ich Tickets von Schülern - die ich abrechnen muss - mit der Schulverwaltung.
Aber - Leider gibt es beim Ticketkauf über die DB App bis dato m.Erachtens nur eine Buchungsbestätigung per Email und den Kaufbeleg zum Abruf. Dieser weist aber die MwSt nicht aus und ist auch sonst z.B. ohne Angabe der Steuern. der DB AG nicht als offizielle Rechnung für das Finanzamt gültig. bzw. diese wird von unserer Verwaltung nicht als offizieller Beleg anerkannt.
Was kann ich tun!?
Wenn man unterwegs ist, kann mach auch das Ticket nicht online vor Ablauf abrufen und ausdrucken. Das geht dann erst wieder wenn man im Office ist. Habt Ihr ggf. eine Ahnung, wie ich beim Kauf über die DB App eine korrekte, Buchhaltungs und Steuerrecht konforme Rechnung bekomme?
Viele Grüße
Hallo tom70794
danke für dein Feedback - freue mich sehr.
Alles anzeigenGute Nachricht.
Hatte einen Freund empfohlen gegen die Kontoführungsgebühr der BSK Schwäbisch Hall mit Hilfe des Musterbriefes von Finanztest vorzugehen .
Gefordert wurden 3+1 y (unverjährt) + 10 Jahre da das lt. Finanztest trotzdem rückholbar sei.
BSK SH hat den unverjährten Zeitraum von 3+1 y a 12€ gutgeschrieben, mehr aber abgelehnt.
Ohne Rechtsanerkenntnis und unter Vorbehalt der Rückforderung im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung zugunsten der BSKs.
Ich werde das mit dem Musterbrief auch machen. Ich sende das auch weg.
Euch nochmals vielen Dank!
Viele Grüße
hallo und guten Morgen liebe Community,
Es geht um die steuerliche Vorteile die man bei einem Sanierungsprojekt hat /haben kann.
Die werden hier verhandelt: https://www.finanztip.de/sanierungskosten-absetzen/
ZitatHier ist ausgefüht: Du musst Dich aber entscheiden: Steuervorteil oder Förderprogramm von der KfW oder dem Bafa. Beides zusammen geht nicht.
Es ist der Paragraph 35 des EStG maßgeblich:
ZitatEs gibt einige Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, wenn Du den Steuervorteil für die Sanierung Deiner Immobilie nutzen willst. Gesetzlich geregelt ist die Förderung der energetischen Sanierung in Paragraf 35c des Einkommensteuergesetz (EStG).
Frage: wo - und in welcher Anlage geben wir die Kosten für den Energieberater an?
Freue mich auf einen Tipp
hallo und guten Abend,
vielen Dank für diesen Thread. Diese Rückerstattung der KF-Gebühren, die mit einem Formular gestellt werden kann, ist eine tolle Sache.
Frage: muss denn da genau der Betrag der entrichteten Gebühren eingetragen werden, oder kann hier einfach ein Antrag "pro Forma" gestellt werden - sodass man hier schnell u. einfach
vorgehen kann!?
Freue mich von Euch zu hören.
VG Gibraltar
done -
Hab alles ausgefüllt - erledigt und abgeschickt
Euch nochmals vielen vielen Dank!
VG Gibraltar
Hallo u. guten Abend GisKard,
vielen dank für deine rasche Rückmeldung. Das ist super.
Bin also auf MeinElster eingeloggt: also MeinElster ist schon ziemlich umfassend und im Grunde ist ja hier alles da:
Aber im Moment wundere ich mich wo es hier längs geht - also wo denn dann die klassischen Dokumente sind.
Z.B. die Anlage N und die ganzen Bögen der "klassischen Erfassung" die suche ich im Moment.
Ich guck nochmals nach, ob ich die entsprechenden Pfade zu den Formularen finde.
PS - Euer Forum ist echt klasse - mittels Eurem Forum komme ich echt gut weiter.
Guten Abend Giskard,
vorweg: vielen Dank für deine rasche Antwort.- Freue mich, von Dir zu hören.
Du hast einen guten Vorschlag:
Update: da das Steuerjahr 2020 nicht mehr auf Elsterformular angeboten wird musste ich auf MeinElster umziehen. Da wird dann alles eingegeben werden.
Also das Einloggen mittels der Zertifikatsdatei - das war nun kein Problem. Das ging tadellos und schnell.
Nun bin ich also auf MeinElster: Da werde ich nun meine Steuererklärung durchführen. Ich hoffe nur dass die Stammdaten alle übernommen werden (koennen). Ich werde fortfahren - und halte Euch auf dem Laufenden. VG
Hallo und guten Abend,
mache mich soeben an die Steuererklärung.
Da fällt mir ein. Am Ende brauche ich doch das Tool zum Verschlüsseln - also diesen Token.
Frage: wie kann ich denn den Token testen.; M.a.W; der Test des Elster-Tokens - wie kann ich den durchführen!?
Hallo @chris2702 , hallo lieberjott,
vielen Dank für Eure raschen Rückmeldungen - freue mich von Euch zu hoeren.
Also - Papier - damit meine ich, die "alten" Vordrucke, die man früher benutzt hat - also die Unterlagen vom Finanzamt.
Bis vor ein paar Jahren , da hab ich diese Unterlagen immer so parallel noch mit abgegeben.
Wie du
@chris2702 das machst, das klingt ja schon plausibel - das leuchtet ein.
Du gibst zuallererst mal die digitale Version ab - und dann (so ist das bei Elster) noch den daraus erstellten ausgedruckten Papier-Ausdruck (auf dem ich dann eben noch unterzeichne)
Diesen zusammenfassenden Bogen - den sende ich dann mit der Post noch ans Finanzamt - so müsste das wohl reichen - wenn ich alles richtig verstanden habe.
Danke Euch beiden jedenfalls schon mal,.
Viele Grüße
Gibraltar
Hallo liebe Community,
ist denn das Papier für die Einkommensteuer immer noch notwendig?
Oder würde es ausreichen das ganze lediglich in Elster (also elektronisch) zu erstellen, erklären u. abzugeben?
Freue mich von Euch zu hoeren.
VG
Tach community,
setzt ihr eigentlich Eure Ausgaben fürs Fahrrad von der Steuer ab,
nicht erst die neuerlich geführte Debatte - kann man ein Lastenrad(bau) von der Steuer absetzen kam das Thema wieder in die Öffentlichkeit. vgl.
https://www.zeit.de/mobilitaet…privilegien-verkehrswende
schon eine ganze Weile ist das Thema schon da: in der ein oder anderen Form.
Privatleute sollen E-Bikes und Bahntickets von der Steuer absetzen können: Steuererleichterungen für Menschen, die sich im Verkehr klimafreundlich verhalten – das schlägt Verkehrsminister Scheuer vor. Aber bei zentralen Klimaschutzvorhaben bat er um mehr Geduld. 07.05.2021, 18.01 Uhr
https://www.spiegel.de/auto/fa…bf-4694-a7b8-ea673505d3b6
ZitatBundesverkehrsminister Andreas Scheuer will Bürgerinnen und Bürger, die auf klimafreundliche Fortbewegungsmittel setzen, steuerlich entlasten. Wer etwa ein E-Bike kaufe oder mit dem Zug fahre, solle bei der Einkommensteuer künftig pro Jahr bis zu 1000 Euro geltend machen dürfen, kündigte der CSU-Politiker in Berlin an. Damit könne sich eine Familie mit zwei Kindern für klimaschonende Investitionen bis zu 3000 Euro anrechnen lassen. Seine Vorschläge seien Teil der neuen Klimaschutzziele der Bundesregierung, sagte Scheuer. Auch das Geld für Jobtickets im Nahverkehr sollten sich Bürger künftig steuerlich voll anrechnen lassen können, es solle nicht mehr nur ein Zuschuss des Arbeitgebers möglich sein, sagte der Minister und versprach: »Ich werde und ich will die Klimaziele erreichen.« Derzeit stimmt sich die Koalition ab, wie sie das Klimaschutzgesetz anpassen will. Dies ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
Im Klimaschutzgesetz sind erlaubte Jahresemissionsmengen für sechs Sektoren festgelegt, darunter den Verkehr. Mit den neuen Klimazielen müssen auch die erlaubten Emissionsmengen angepasst werden.
Mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, das lässt sich von der Steuer absetzen. vgl https://praxistipps.focus.de/f…bsetzen-alle-infos_120197
ZitatMit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, das lässt sich von der Steuer absetzen. Gleichzeitig ist es gesund, spart enorm Zeit im innerstädtischen Verkehrsstau und ist umweltschonend. Wie die steuerlichen Vorteile des Fahrradfahrens für Sie aussehen, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Fahrrad von der Steuer absetzen – E-Bike, Pedelec und Co. für Selbstständige Kann man ein Fahrrad steuerlich geltend machen? Worauf ihr achten müsst, wenn ihr euer Fahrrad von der Steuer absetzen wollt, welches die Voraussetzungen sind, und ob sich kaufen, Leasing oder mieten steuerlich eher lohnt erfahrt ihr hier!
Das Fahrrad als Dienstfahrzeug
https://www.gruenderkueche.de/…aendiger-richtig-angeben/
ZitatEs gibt jede Menge Argumente, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Vorbei am Stau und ohne Suche nach Parkplätzen, unabhängig vom öffentlichen Nahverkehr – das Rad ist vor allem in den Ballungsgebieten eine ernstzunehmende Alternative. Doch lohnt sich der Kauf und die Nutzung eines Fahrrades auch als steuerlicher Sicht? Und wie kann man als Selbstständiger oder Freelancer das Fahrrad (egal, ob normales Rad oder E-Bike) von der Steuer absetzen?Fakt: Grundsätzlich ist ein Dienstfahrrad steuerlich gesehen einem Dienstwagen gleichgestellt. Bekommt ihr es vom Arbeitgeber gestellt, muss es also grundsätzlich versteuert werden. Dann sollten doch auch die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für ein Fahrrad für euch als Selbstständige auch abgesetzt werden können?
Also es stellt sich die Frage - wie und in welchem Maße man hier die Ausgaben fürs Fahrrad, und damit meine ich allgemein das Fahrrad (nicht nur E-Bike oder so) - von der Steuer absetzen kann?
Unterfragen:
- Macht ihr das (schon [lange] ) und wie und in welchen Formen?
- gibt es neuere Ansätze, Formen und Optionen - durch die Rechtsprechung?
- in welchem Maße lässt sich ggf. auch hier noch kreativ etwas dazu nehmen
- Kauf eines Fahrrads - etc. etx. !?
Freue mich auf eine Diskussion
Viele Grüße
Guten Tag Community,
Ist das richtig, dass Gewerbesteuer bei einer Kapitalgesellschaft ( gmbh oder ug ) erst ab einer bestimmten Ertragshöhe fällig wird.
Also: in Punkto Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie etwa der OHGs und der KGs wird die Gewerbesteuer erst ab einem Ertrag von 24.500 Euro fällig,
Hingegen bei anderen Rechtsformen liegt der Freibetrag bei (lediglich!!!!) 3.900 Euro.
M.a.W. Gewerbesteuer wird bei einer Kapitalgesellschaft ( gmbh oder ug etc. etx. ) erst ab einer bestimmten Ertragshöhe fällig wird - erst wenn der Ertrag über 3900 Eur liegt!?
Stimmt das so?
Tach nochmal
Also - ich muss immer das PhotoTan verfahren nutzen.
im Grunde ist es so: Die Bank darf eigentlich gar keine andere (im Zweifelsfalle unsichere) Lösung anbieten. Der Grund liegt in den Richtlinien: Das gehört zu der Zahlungsdienstrichtlinie oder PSD2.
Zumindest alle 90 Tage benötigt man eine TAN, - auch dann wenn man das Komfort-Login-Verfahren aktivert hat. Einzige Ausnahme: allein bei Änderungen muss man in diesen Fällen dann zusätzlich eine TAN nutzen.
VG Gibraltar
Hallo Kater.Ka
das mit den 90 Tagen, das steht auch bei der Deutschen Bank in dem Text zu dem "alternativen" Verfahren.
Also ehrlich gesagt - für mich ist das ein Sprung in ein neues Banking. ...;)
hallo Illumintor
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Ja _ ich habe auf mein Smartphone die PhotoTAN-App heruntergeladen.
mich auf dem PC eingeloggt
Dann das TAN-Verfahren aktiviert... (mittels gescannter Grafiken)
Frage: Brauche ich denn immer das PhotoTAN-Verfahren?
habe gelesen dass es auch ein so genanntes Komfort-Login-Verfahren gibt – Einloggen ohne TAN
ZitatAlles anzeigenUm sich im Online- und Mobile-Banking anzumelden, schreibt die PSD2 für den Login neben Ihrer PIN und Ihren Kontodaten zusätzlich die Absicherung durch eine Transaktionsnummer (TAN) gesetzlich vor, die Sie mit dem photoTAN-Verfahren oder der mobileTAN erzeugen. Ohne diese TAN ist der Login zwar möglich, jedoch müssen schützenswerte Daten (z.B. Ihre Wohnadresse) durch eine TAN geschützt werden.
Mit dem „Komfort-Login“ loggen Sie sich bequem und sicher ein. Eine TAN für den Login benötigen Sie hier nur alle 90 Tage. Der „Komfort-Login“ bietet Ihnen:
direkten Zugriff auf Ihren Kontostand
einen schnellen und einfachen Weg zur Überweisung
die Sicherung einzelner Funktionen (z.B. Ihre persönlichen Daten oder der eSafe) durch eine TAN
Falls Sie aktuell jeden Login mit einer TAN bestätigen, können Sie den „Komfort-Login“ direkt während dem Login mit einem Klick aktivieren. Nutzen Sie bislang unsere Option ohne TAN direkt ins Online-Banking zu gelangen? Dann ist der Komfort-Login automatisch für Sie aktiviert.
Also - komme ich ggf. auch um die TAN herum?