Beiträge von Der Buhmann

    Vielen Dank

    Ich bitte Sie, weder habe ich mich für das Produkt endfälliges Darlehen mit Tilgungssurrogat Bausparen ausgesprochen, noch bin ich bei bzw. mit Rat und Tat bekannt dafür, dieses zu favorisieren!


    In einem bekannten großen Forum finden sich unter meinen 13.000 Beiträgen bei rund 2.000 Danksagungen keine großen Plädoyers für diese endfälligen Konstrukte. Ebenso, die individuelle Betrachtungsweise der benötigten Finanzierung im Bezug auf die Bonität, die Anlage-, sowie Lebensmentalität des Verbrauchers, bzw. rat-, und hilfesuchenden.


    Bausparen kann durchaus Sinn ergeben, bei Immobilienfinanzierungen aus meiner Sicht allerdings eher als Zusatzprodukt zur Zinssicherung zu einem annuitätisch getilgten Darlehen.

    Um Missverständnissen und vor allem Fehlinterpretationen und Falschaussagen Einheit zu gebieten, mal ein paar Begrifflichkeiten und Tatsachen zu Bausparen. Schon damit entkräften sich einige Aussagen, wo Argumente insbesondere aufgrund der Punkte 1) bis 3) ihren Sinn verfehlen.


    1) Bausparkassen refinanzieren sich nicht am Markt, sondern bedienen sich ihres Bausparkollektivs und dieser setzt sich (seit bald 100 Jahren) aus den Einzahlungen zusammen. Bausparkassen und das Kollektiv ist rappeldickevoll mit Kapital.


    2) Bei Bausparen kann neben der vereinbarten Zins-, und Tilgungsleistung - die sich aus den Zuteilungsparametern ergeben hat - das ausgezahlte und/oder bestehende Bauspardarlehen zu jedem Zeitpunkt ganz oder teilweise getilgt werden


    3) Durch Teilungen, Ermäßigungen, Optionsänderungen und/oder Einzahlungen können Zuteilungen herbeigeführt werden


    4) Ein noch nicht zugeteilter Bausparvertrag kann durch eine Zwischenfinanzierung ausgezahlt werden


    5) Zuteilungen dürfen nach dem Bausparkassengesetz nicht garantiert werden, in der beinahe 100 jährigen Geschichte von Bausparen mit all seinen wirtschaftlichen Zeitpunkten und Ereignissen, Zinshoch-, und Zinstiefphasen haben Bausparkassen aber ihre prognostozierten Zuteilungstermine fast immer eingehalten.


    6) In Schieflage geratene Bausparkassen, aber auch gesunde Bausparkassen sind bis dato immer von gesünderen/größeren Bausparkassen übernommen oder fusioniert worden


    7) Bausparen erfreut sich seit jeher einer großen Lobby, was u.a. die Gewährung der WOP mit Erhöhung der Eonkommensgrenzen und der Arbeitnehmersparzulage unlängst wieder bestätigt wurde.


    8) Bausparkassen haben bewiesen, sich den Marktbedürfnissen anzupassen und zu überleben, was die Jahre von 2000 bis 2021 eindrucksvoll bewiesen haben


    9) Das Bausparguthaben ist in Deutschland bis 100.000 Euro

    über den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds je Kunde und Institut im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes geschützt


    10) Es gibt:

    - Sofortfinanzierer als Bausparmodell (Modernisierungsdarlehen) mit sofortiger Auszahlung als Zwischenfinanzierung

    - anzusparende Bausparverträge bis Zuteilung

    - eigen aufgefüllte Bausparverträge mit Soforteinzahlung Mindestaspargrad

    - fremdaufgefüllte Bausparverträge mit Soforteinzahlung Mindestanspargrad



    Aber:


    A) Insbsondere die Volksbanken (Schwäbisch Hall) und Sparkassen (LBS) drangsalieren nicht selten ihre Kunden bis aufs Äusserste mit ihren vorfinanzierten, endfälligen Bausparmodellen, die in den letzten 20 Jahren selten Vorteile gegenüber der klassischen Hypothek als Annuitätendarlehen, möglichst/bestenfalls als Volltigerdarlehen, ergeben haben. Frech wird/wurde es dann noch, wenn Wohnriester (verkauft von Bankangestellten, die nicht selten das System Wohnriester selber überhaupt nicht vestanden haben) integriert wurde und/oder bei endfälligen Darlehen der Bausparvertrag innerhalb der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit nicht in die Zuteilung gelangt sind. Nicht wenige dieser unsäglichen Modelle kommen jetzt in den Zinsauslauf, wo sich der Verbraucher/Kunde einem ZIns von 4 % gegenübersieht, der Bausparvertrag aber nicht ansatzweise der Zuteilung egegnüber sieht.


    B) In Summe völlig überhöhte Bausparverträge verkauft werden, wo die Sparraten überhaupt nicht zur Bausparsumme und der Zweck überhaupt nicht zu den Zielen und Bedürfnissen passen und argumentiert wird, man könne den Bausparvertrag dann ja teilen und einen Teil zuteilen, während der andere Teil weitet bespart werden könne.


    C) In den meisten Fällen werden die Tarife überhaupt nicht miteinander verglichen, ganz zu Schweigen davon, individuelle Berechnungen auf die Ziele und Wünsche angestellt. Nur so viel: Bauspartarife der Wüstenrot, BHW, Schwäbisch Hall und LBS sind in den seltesten Fällen die besten Lösungen, geht es um das Verhältnis Sparrate/Zuteilungstermin/Zins-, und Tilgungsrate - Tilgungstrecke/Zinssatz. Da bieten BKM, Alte Leipziger und die Signal die besten Alternativen und ich möchte behaupten, mit den Tarifen dieser 3 Kassen deckt man alles ab, was als sinnvoll zu bezeichnen ist.


    D) Es bedarf immer einer indviduellen Betrachtungsweise des Verbrauchers, aber auch einer individuellen Berechnung und Gegenüberstellung aller Tarife am Markt, um beurteilen zu können, ob Bausparen Sinn ergibt und vor allem welcher Bausparvertrag in punkto Tarif dann den Bedürfnissen am Gerechtesten wird.


    Bausparen, ein Bausparvertrag kann durchaus seine Berechtigung finden, sei es als:


    - Kranhenschein fürs Haus bei Immobilieneigentümern

    - Sofortfinanzierer bei unerwartenden Modernsisierungs-, Reparaturbedarf und fehlenden, freien Mitteln für die Modernsierung/Reparatur

    - Prämienvertrag insbesondere für junge und/oder wohnungsbauprämienberechtigten Sparern

    - als flexibles, nicht an die Bank angetretenes Zinssicherungsinstrument für auslaufende Zinsfestschreibungen annuitätisch getilgter Hypothekendarlehen

    - Beimischung festverzinsliche Anlage des Anlageportefolios

    Im Zuge der Spargeldabwehr in Zeiten der Zinsniedrigphase haben Bausparkassen bei hochverzinsten Tarifen oder Tarifen mit hohen Bonuszahlungsoptionen und/oder Rückerstattung der Abschlussgebühr bei Darlehensverzicht davon sehr wohl Gebrauch gemacht, auch steht der Passus in wohl allen Tarifen.


    Erstens aber haben wir kein Zinstief mehr, zweitens kann man diese Tarife gar nicht mehr zeichnen und drittens geht es nicht um Darlehensverzicht, sondern um Zuteilung mit Darlehen.

    Danke dir :thumbup:


    Nun ja, nur mit einer individuellen Betrachtungsweise des Verbrauchers kann eine Empfehlung in punkto Geldanlage, Finanzierungskonzept bzw. Finanzkonzept ausgesprochen werden. Das kann ein Forum gar nicht leisten. Zu dem, was für den einen Verbraucher mit seiner Anlagementalität und/oder Risikomentalität auch in Bezug auf Lebensfragen und Entscheidungen passt, muss schon lange nicht für den nächsten Verbraucher passen.


    Zu dem sollte man die Klaviatur Regelwerk und Tarife aller Bausparkassen rauf und runter spielen können, um entscheiden zu können, wie sinnvoll ein Bausparvertrag in oder für unterschiedliche Situationen und Bedürfnisse sein kann, insbesondere aber auch den Verbraucher und seine finanzielle Situation, sowie seine Absichten individuell kennen.


    Gefährlich ist auch immer dieses gefährliche Halbwissen bezüglich der einzelnen Geldanlagen, eben auch bei Bausparen, mit dem man, sinnvoll, individuell an Bedürfbisse angepasst und maßvoll eingesetzt sich den ein oder anderen Vorteil verschaffen kann und ich glaube schon, dass es am besten jemand beurteilen kann, der damit unabhängig agierend tagtäglich und seit 3 Jahrzehnten zu tun hat. Besser gesat, ein unabhängiger Experte sollte am besten helfen und unterstützen können.


    Hatten wir in dem größten Immobilienfinanzierungsforum seit jeher die Diskussionen, mit über 13.000 Beiträgen in 12 Jahren und mittlerweile einem eigenen Erfahrungsthread, vor allem mit Sigantur öffentlich auftretend, hat sich das über die Jahre dann aber gelegt und nicht wenig Hilfe-, und Ratsuchenden konnte wunderbar geholfen werden und so manch ein Problem gemeinsam gelöst werden.

    Wenn ich so lese, was Du schreibst, Buhmann, muß so ein Bausparvertrag ja etwas gaanz Tolles sein. Verkaufst Du welche?

    Ein Bausparer kann sinnvoll sein, ebenso, sich die Zeilen eines Experten zu Gemüte führen und noch sinnvoller ist es, nicht mit gefährlichem Halbwissen zu glänzen, um dann mit einem blöden Unterton Verkaufsabsichten zu hinterfragen.


    Ein Bausparvertrag als "Krankenschein fürs Haus" kann für Immobilieneigentümer ebenfalls sinnvoll sein, z.B. weil man bei Kosten von 9.000 Euro nur 4.000 Euro angespart hat oder sein Kapital im Markt angelegt hat und die Kurse derzeit für einen Verkauf nicht günstig stehen. Manche Reparaturen warten nicht auf günstige Kurse oder auf genügend Zeit zur Ansparung!

    Man kann einen nicht zugeteilten Bauspavertrag durch Auffüllung zum Mindestsparguthaben und/oder Vertragsänderungen wie Teilung oder Reduzierung (womit dieses ohne Auffüllung auf eine Teilbausparsumme ebenfalls erreicht werden kann) zur Zuteilung bringen, ebenso kann der Bausparvertrag die Zeit bis zur Zuteilung zwischenfinanziert werden.

    Hallo Frallemand,

    Jein. Je nach Bausparkasse und Vertrag kann man eine Einzahlung über dem Regelsparbetrag machen oder nicht. Und viele Bausparkassen lassen sich da vorher nicht festnageln, sondern machen die Entscheidung von der aktuellen Lage abhängig. Nein, ich bleibe dabei, bei Ihrer Situation ist ein Bausparvertrag zu unflexibel. Wenn Sie sich einen Zeithorizont von 7-8 Jahren bis zu einer Entscheidung vornehmen, würde ich meine Sparrate ungefähr Hälfte Hälfte in ETF und Festgeld/Tagesgeld stecken. Damit haben Sie die größte Flexibilität mit angemessener Rendite und Sicherheit. (Die Diskussion ob besser 40/60 o.ä. will ich nicht führen.)


    Gruß Pumphut

    Keine Bausparkasse wehrt eine Einmaleinzahlung zur Auffüllung der Mindestansparung ab. Eine Zuteilung kann bei Auffüllung bei dem besten Tarif bereits nach 24 Monaten erwirkt werden.


    Das Bauspardarlehen kann bis 50.000 Euro blanko gewährt werden, was schon mal Grundschuldschuldeintragungskosten sparen lässt. Viel entscheidender ist aber der Hebel, der mit dem "fremdfinanziertem Eigenkapital" erzeilt werden kann, denn das Bauspardarlehen senkt den Beleihungsauslauf des Restdarlehens und eben nach diesem werden die Konditionen vergeben. Nehmen wir nun an, ich benötige z.B. 30.000 Euro weniger Hypothekendarlehen, so kann diese Summe den Beleihungsauslauf unter jeweilige Beleihungsgrenzen >90%, >80%, >70% >60% bringen und gerade im oberen Auslaufsegment liegt der Zinssprung bei um die 0,5%.


    Nehmen wir zu dem an, ich benötige aufgrund der 30.000 Euro Bauspardarlehen - blanko gewährt - 480.000 Euro statt 510.000 Euro, so wirkt sich der Hebel von z.B. 0,2 % günstigeren Zinsen aufgrund des geringeren Beleihungsauslaufs auf die 480.000 Euro auf die Jahre so gravierend aus, als dass das anfänglich eher teuer erkaufte Bauspardarlehen sich sehr wohl rechnet! Berücksichtige ich die ersparten Grundbucheintragungskosten und insbesondere auf die 30.000 Euro (geht ja bis 50.000 Euro) den Zinssatz von 2,35% statt 4 % oder 4,5%, bekomme zu dem noch die Wohnungsbauprämie, so könnte man zu der Idee kommen, das Bauspardarlehen kann sich sehr wohl lohnen!


    Naja und selbst 10.000 Euro oder 15.000 Euro Bauspardarlehen kann diesen Hebel bewirken, ganz zu schweigen davon, dass bei einem zugeteilten Bausparvertrag in Höhe von z.B. 30.000 Euro bei 15.000 Euro Bausparguthaben und 15.000 Euro Bauspardarlehensanspruch eben diese 30.000 Euro die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar,- Grundbuch-, und Maklerkosten) ausmachen können, was dazu führt, lediglich den Kaufpreis und die Modernisierungskosten finanzieren zu müssen, wo Darstellbarkeiten von Immobilienfinanzierungen anfangen möglich zu werden!


    ......und es schadet auch nicht, den Bausparvertrag anfänglich gering zu besparen, womit Liegezeiten (wichtig für Zuteilungsberechnungen bei Bausparen, bzw. ein Aspekt davon) beginnen zu laufen, um parallel in Fonds oder ETF's zu investieren, dort Renditen zu generieren, um das Angesparte dann kurz vor Realisierungsbeginn eines Erwerbes in den Bausparvertrag einzuzahlen und diesen damit in die Zuteilung zu bringen, um damit wiederum den Vorteil des Hebels in Bezug auf Beleihungsauslaufgrenzen zu erhalten.

    Statt Immobilienkauf, der Investition in eine inflationsgeschützte Sachwertanlage lieber armsparen?


    Schon einmal haben sie den Zeitpunkt der richtigen Investition Immobilieneigentum verpasst, sie laufen Gefahr, ihn endgültig zu verpassen.


    Weiter steigende Zinsen, Mietzahlungen, Wertminderung durch Inflation der Geldanlagen......


    ........wer oder was soll diese verlorenen Renditen (rückwärtsgerechnet) denn ausgleichen?

    Die VL Zahlung des Arbeitgebers, inkl. eines evtl. Eigenanteils, ist doch die Arbeitnehmersparzulage und wenn auf diese keine WOP oder ASZ Prämie beantragt wurde, geht diese auch nicht verloren, denn dafür gilt die 7 jährige Sperrfrist oder bei der WOP bei nach 2009 abgeschlossen Verträgen der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck.


    Selbst wenn du die beantragt hättest, lediglich die Förderung würde verloren gehen, die reine ASZ bzw. das Guthaben kannst du dir immer auszahlen lassen.