Um Missverständnissen und vor allem Fehlinterpretationen und Falschaussagen Einheit zu gebieten, mal ein paar Begrifflichkeiten und Tatsachen zu Bausparen. Schon damit entkräften sich einige Aussagen, wo Argumente insbesondere aufgrund der Punkte 1) bis 3) ihren Sinn verfehlen.
1) Bausparkassen refinanzieren sich nicht am Markt, sondern bedienen sich ihres Bausparkollektivs und dieser setzt sich (seit bald 100 Jahren) aus den Einzahlungen zusammen. Bausparkassen und das Kollektiv ist rappeldickevoll mit Kapital.
2) Bei Bausparen kann neben der vereinbarten Zins-, und Tilgungsleistung - die sich aus den Zuteilungsparametern ergeben hat - das ausgezahlte und/oder bestehende Bauspardarlehen zu jedem Zeitpunkt ganz oder teilweise getilgt werden
3) Durch Teilungen, Ermäßigungen, Optionsänderungen und/oder Einzahlungen können Zuteilungen herbeigeführt werden
4) Ein noch nicht zugeteilter Bausparvertrag kann durch eine Zwischenfinanzierung ausgezahlt werden
5) Zuteilungen dürfen nach dem Bausparkassengesetz nicht garantiert werden, in der beinahe 100 jährigen Geschichte von Bausparen mit all seinen wirtschaftlichen Zeitpunkten und Ereignissen, Zinshoch-, und Zinstiefphasen haben Bausparkassen aber ihre prognostozierten Zuteilungstermine fast immer eingehalten.
6) In Schieflage geratene Bausparkassen, aber auch gesunde Bausparkassen sind bis dato immer von gesünderen/größeren Bausparkassen übernommen oder fusioniert worden
7) Bausparen erfreut sich seit jeher einer großen Lobby, was u.a. die Gewährung der WOP mit Erhöhung der Eonkommensgrenzen und der Arbeitnehmersparzulage unlängst wieder bestätigt wurde.
Bausparkassen haben bewiesen, sich den Marktbedürfnissen anzupassen und zu überleben, was die Jahre von 2000 bis 2021 eindrucksvoll bewiesen haben
9) Das Bausparguthaben ist in Deutschland bis 100.000 Euro
über den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds je Kunde und Institut im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes geschützt
10) Es gibt:
- Sofortfinanzierer als Bausparmodell (Modernisierungsdarlehen) mit sofortiger Auszahlung als Zwischenfinanzierung
- anzusparende Bausparverträge bis Zuteilung
- eigen aufgefüllte Bausparverträge mit Soforteinzahlung Mindestaspargrad
- fremdaufgefüllte Bausparverträge mit Soforteinzahlung Mindestanspargrad
Aber:
A) Insbsondere die Volksbanken (Schwäbisch Hall) und Sparkassen (LBS) drangsalieren nicht selten ihre Kunden bis aufs Äusserste mit ihren vorfinanzierten, endfälligen Bausparmodellen, die in den letzten 20 Jahren selten Vorteile gegenüber der klassischen Hypothek als Annuitätendarlehen, möglichst/bestenfalls als Volltigerdarlehen, ergeben haben. Frech wird/wurde es dann noch, wenn Wohnriester (verkauft von Bankangestellten, die nicht selten das System Wohnriester selber überhaupt nicht vestanden haben) integriert wurde und/oder bei endfälligen Darlehen der Bausparvertrag innerhalb der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit nicht in die Zuteilung gelangt sind. Nicht wenige dieser unsäglichen Modelle kommen jetzt in den Zinsauslauf, wo sich der Verbraucher/Kunde einem ZIns von 4 % gegenübersieht, der Bausparvertrag aber nicht ansatzweise der Zuteilung egegnüber sieht.
B) In Summe völlig überhöhte Bausparverträge verkauft werden, wo die Sparraten überhaupt nicht zur Bausparsumme und der Zweck überhaupt nicht zu den Zielen und Bedürfnissen passen und argumentiert wird, man könne den Bausparvertrag dann ja teilen und einen Teil zuteilen, während der andere Teil weitet bespart werden könne.
C) In den meisten Fällen werden die Tarife überhaupt nicht miteinander verglichen, ganz zu Schweigen davon, individuelle Berechnungen auf die Ziele und Wünsche angestellt. Nur so viel: Bauspartarife der Wüstenrot, BHW, Schwäbisch Hall und LBS sind in den seltesten Fällen die besten Lösungen, geht es um das Verhältnis Sparrate/Zuteilungstermin/Zins-, und Tilgungsrate - Tilgungstrecke/Zinssatz. Da bieten BKM, Alte Leipziger und die Signal die besten Alternativen und ich möchte behaupten, mit den Tarifen dieser 3 Kassen deckt man alles ab, was als sinnvoll zu bezeichnen ist.
D) Es bedarf immer einer indviduellen Betrachtungsweise des Verbrauchers, aber auch einer individuellen Berechnung und Gegenüberstellung aller Tarife am Markt, um beurteilen zu können, ob Bausparen Sinn ergibt und vor allem welcher Bausparvertrag in punkto Tarif dann den Bedürfnissen am Gerechtesten wird.
Bausparen, ein Bausparvertrag kann durchaus seine Berechtigung finden, sei es als:
- Kranhenschein fürs Haus bei Immobilieneigentümern
- Sofortfinanzierer bei unerwartenden Modernsisierungs-, Reparaturbedarf und fehlenden, freien Mitteln für die Modernsierung/Reparatur
- Prämienvertrag insbesondere für junge und/oder wohnungsbauprämienberechtigten Sparern
- als flexibles, nicht an die Bank angetretenes Zinssicherungsinstrument für auslaufende Zinsfestschreibungen annuitätisch getilgter Hypothekendarlehen
- Beimischung festverzinsliche Anlage des Anlageportefolios