Beiträge von Der Buhmann

    Die VL Zahlung des Arbeitgebers, inkl. eines evtl. Eigenanteils, ist doch die Arbeitnehmersparzulage und wenn auf diese keine WOP oder ASZ Prämie beantragt wurde, geht diese auch nicht verloren, denn dafür gilt die 7 jährige Sperrfrist oder bei der WOP bei nach 2009 abgeschlossen Verträgen der wohnwirtschaftliche Verwendungszweck.


    Selbst wenn du die beantragt hättest, lediglich die Förderung würde verloren gehen, die reine ASZ bzw. das Guthaben kannst du dir immer auszahlen lassen.

    Bei einer Kündigung zahlst du 1- 2% Kündigungsgebühr auf das Guthaben für eine sofortige Auszahlung, kannst du ein halbes Jahr warten gar keine.


    Die 7 Jahre sind für Verträge die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen worden sind entscheidend, wenn du Wohnungsbauprämie beantragt und gewährt bekommen hast und dir diese erhalten willst. Kündigst du vor 7 Jahren bei Verträgen die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen worden sind, geht die WOP verloren.


    Bei Bausparverträgen, die ab 2009 geschlossen wurden, ist die Wohnungsbauprämie an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Diese bestätigt dein Bausparvermittler. Weist er die Verwendung nach, geht die WOP nicht verloren.


    Die Arbeitnehmersparzulage vom Arbeitgeber oder seinen Anteil kannst du dir bei Kündigung auszahlen lassen, verloren geht (AG ist natürlich weg, bzw. verringert die Auszahlungssumme) davon nichts, auch dann nicht, wenn du nach einem Jahr kündigen würdest.

    Das sind allgemein gefasste Bestimmungen. Entscheidend ist es, ob der Bausparvertrag individuell den Beürfnissen angepasst berechnet und entsprechend auch bespart wurde/wird, als dass die Zuteilungsprognose nach 15 Jahren, eben nach Auslauf der Zinsfestschreibungszeit , auch eingehalten, zugeteilt wird.


    Es ist mitnichten so, dass die Sondertilgungen in dem Konstrukt "endfällig gegen Bausapren" die bessere Variante ist, denn es kann erstrebenswert sein, dass der Bauspar eher - sprich schon nach 10 Jahren - zugeteilt wird, damit mit Ablösung des endfälligen Darlehens aus oder mit dem zugeteilten BSV nach 10 Jahren das elendige Modell sein Ende findet.


    Erreicht werden kann das im Übrigen auch, in dem die Restschuld des endfälligen Darlehens durch Sondertilgungen einer entsprechenden Zuteilungssumme entspricht, eine Zuteilungssume die dann geringer sein darf und mit Ermäßigung/Teilung des Bausparvetrages erreicht wird. Das muss und kann individuell berechnet und ermittelt werden.


    Das elendige, endfällige Darlehen kann 10 1/2 Jahre nach Vollauszahlung abgelöst werden.


    Hier ist zu klären, ob der BSV tatsächlich vernünftig berechnet wurde, leider ist dies nicht selten nicht der Fall, häufig, so dass dann der Fall ist, ist die Zins-, und Tilgungsrate so hoch, als dass sich das die Verbraucher gar nicht leisten können/wollen.


    Hier muss es - so handhaben wir das, so wir dieses Modell anbieten sollen/müssen und alle Anstrengungen dies zu verhindern nicht gefruchtet haben - eine Berechnung des Bausparvertrages mit allen Zuteilungsparametern und Sparraten geben, gibt es den nicht, kommt zu dem schlechten Modell auch noch eine schlechte Beratung hinzu, was ebenfalls nicht selten ist.


    Was ich immer nicht verstehe, da tätigt und finanziert ein Verbraucher seine Lebensinvestition und bleibt mit vielen Fragen zurück, um sich dann - was ja grundsätzlich der richtige Weg dann ist - über ein Forum Hilfe zu holen.

    Egal ob vor 2 Jahren bei dem niedirgen Zinsniveau oder heute bei dem gestiegen Zinsniveau, es ist so gut wie keine Immobilienfinanzierung zu zeichnen, egal bei welchem Auslauf, welcher Darlehenshöhe oder welchem Vorhaben, wo ich bei einem varian´blen Zinssatz einen günstigeren Zinssatz bekommen kann, als bei einer 5 oder 10 jährigen Zinsfestschreibungszeit!

    Das ist natürlich ein schlagender Beweis. Bereits Dein Schreibstil belegt Deine Expertise.

    Zinsen hängen an mehr als einem Faktor, so daß in jedem Fall der Einzelfall betrachtet werden muß. Aber generell ist eine Zinsfestschreibung eine Option, die sich die darlehensgebende Bank auch bezahlen läßt (zumindest versucht sie es). Der auf Sicherheit bedachte Deutsche zahlt den Aufpreis üblicherweise bereitwillig.

    Man!!!


    Egal ob vor 2 Jahren bei dem niedrigem Zinsniveau oder heute bei dem gestiegenen Zinsniveau, es ist so gut wie keine Immobilienfinanzierung zu zeichnen, egal bei welchem Auslauf, welcher Darlehenshöhe und/oder welchem Vorhaben, wo ich bei einem variablen Zinssatz einen günstigeren Zinssatz bekommen kann, als bei einer 5 oder 10 jährigen Zinsfestschreibungszeit!


    Punkt!!!!

    Glaubst Du, diese treuherzige Behauptung wird durch Wiederholung richtig?

    Seit 27 Jahre vermittele ich in ganz Deutschland als Finanzierungsmakler Immobiliendarlehen. da waren ein paar Zinsepisoden und erst recht ein Paar Finanzierungen dabei, hieraus ergeben sich keine treuherzigen Behauptungen, sondern geballte Erfahrung!


    Das ich in einem anderen Forum mit über 13.000 Beiträgen bei rund 1.000 Danksagungen, dies mit Sigantur und öffentlich auftretend als Experten Mitglied mein Wissen zum Besten gebe sei nur mal beiläufig erwähnt.

    Zusätzlich:

    Der Buhmann : Deine absolute Auffassung ", denn der variable Zins wird immer teurer sein, als der festgeschriebene, " kann ich nicht nachvollziehen.

    1. kommt es immer auf den Einzelfall an

    2. passt sich der Euribor bei sinkenden Zinsen auch nach unten an

    So kann es bei absehbar sinkenden Zinsen im Einzelfall sehr wohl sinnvoll sein einen Euribor Zins zu vereinbaren oder möglicherweise für eine Überbrückungszeit.

    Nein, ein variabler Zins war auch schon bei einem Zinsniveau von 0,5 % für 10 Jahre fest teurer als die 10 Jahre fest!


    1) Jein, möglicherweise ergibt sich mal von 1.000 Fällen der ein oder andere Fall, wo das der Fall ist, in der Regel und den allermeisten Fällen ist dies nicht der Fall

    2) Jo, nur die Marge die aufgeschlagen wird, wird die gleiche bleiben und die ist in der Regel deutlich größer, als die Marge bei einem festgeschriebenen Zinssatz.


    Nun ja und dass es mal bei auslaufenden Darlehen sinnvoll sein kann, z.B. Erhalt bzw. Verfügbarkeit des abzulösenden Geldes z.B. bei Verkauf der Immobilie oder Auszahlung angelegter Gelder, einen variablen Zinssatz zu wählen, habe ich erwähnt, aber auch hier, bei wie vielen Fällen von 1.000 ist das der Fall?

    Diese Veränderung betrifft nur Darlehen, die sich ausserhalb einer Zinsfestschreibungszeit befinden, sprich, wo die Zinsfestschreibungszeit ausgelaufen ist und nicht prolongiert oder abgelöst wurde.


    Ja, das variable Darlehen wird deutlich teurer sein, als ein Darlehen mit 10 jähriger Zinsfestschreibungszeit!

    Kann man so machen, wundere dich aber nicht, wenn die Banken das mit den Briefen der Verbraucher genauso manchen

    Ja und? Alles was sich für eine Bank rechnet, muss zum Gegenteil für den Kunden sein??! Zumal, der kleine Beitrag des Einzelnen, der in der Summe der Masse einen Vorteil für die Bank bringt, schadet dem einzelnen Verbraucher?


    Möglicherweise optimiert die Bank mit dem neuen Verfahren Refinanzierungskosten. Kostenoptimierung müssen nicht zwingend mit Nachteilen für Verbraucher eingehen, denn was nutzt es mir, wenn ich 0.01 % einspare, aber aufgrund Kostendruck der Bank irgendwo anders Gebühren auferlegt zu bekommen oder die Bank ihre Zinsmarge erhöht und bei der Prolongation an den Kunden weiter gibt??

    Dann gibt es aber weder für die Bank noch für den Darlehensnehmer einen Grund, die Vereinbarung zu treffen. Übrigens war in den letzten Jahren der 3-Monats-Euribor immer niedriger als der Hauptrefi-Satz der EZB. In sachlicher Hinsicht bedeutet die neue Berechnung also im Ergebnis eine Zinserhöhung.

    Und wann? Wenn ich eine Zinsfestschreibungszeit auslaufen lasse und keine neue Vereinbarung unterzeichne oder zeitnah das Darlehen ablöse.


    Wer macht das? Wirtschaftlich gesehen keiner, denn der variable Zins wird immer teurer sein, als der festgeschriebene, insofern wäre es klug, zu reagieren, wenn ein Darlehen ausläuft, statt sich jetzt darüber gedanken zu machen, ob man dann bei einem ohnehin höheren Zinssatz 0,02 % mehr bezahlt!


    Will man nicht mehr festschreiben, weil man weiß, an löst bald ab, dann ist der Unterschied zwichen dem 3-Monat-Euribor und dem Hauptrefinanzierungszins der EZB so erschwindend gering, als dass sich das Tastendrücken hier für den Text gar nicht rechnet!

    Und was wäre der Nachfolger von “Briefgrundschuld”

    Eine brieflose Briefgrundschuld, wo es den Brief nicht mehr auszuhändigen gibt, sondern eben nur noch die Löschungsbewilligung.


    Mein Einwand bezog sich darauf, dass es ggf. gar keine Löschungsbewilligung gab, er somit gar keine haben kann, da er - je nach Grundschuld - ggf. den Brief ausgehändigt bekommen hat, den er ggf. zu Hause liegen hat. Somit sucht man dann nicht das Falsche, was man gar nicht haben kann.