Das sind allgemein gefasste Bestimmungen. Entscheidend ist es, ob der Bausparvertrag individuell den Beürfnissen angepasst berechnet und entsprechend auch bespart wurde/wird, als dass die Zuteilungsprognose nach 15 Jahren, eben nach Auslauf der Zinsfestschreibungszeit , auch eingehalten, zugeteilt wird.
Es ist mitnichten so, dass die Sondertilgungen in dem Konstrukt "endfällig gegen Bausapren" die bessere Variante ist, denn es kann erstrebenswert sein, dass der Bauspar eher - sprich schon nach 10 Jahren - zugeteilt wird, damit mit Ablösung des endfälligen Darlehens aus oder mit dem zugeteilten BSV nach 10 Jahren das elendige Modell sein Ende findet.
Erreicht werden kann das im Übrigen auch, in dem die Restschuld des endfälligen Darlehens durch Sondertilgungen einer entsprechenden Zuteilungssumme entspricht, eine Zuteilungssume die dann geringer sein darf und mit Ermäßigung/Teilung des Bausparvetrages erreicht wird. Das muss und kann individuell berechnet und ermittelt werden.
Das elendige, endfällige Darlehen kann 10 1/2 Jahre nach Vollauszahlung abgelöst werden.
Hier ist zu klären, ob der BSV tatsächlich vernünftig berechnet wurde, leider ist dies nicht selten nicht der Fall, häufig, so dass dann der Fall ist, ist die Zins-, und Tilgungsrate so hoch, als dass sich das die Verbraucher gar nicht leisten können/wollen.
Hier muss es - so handhaben wir das, so wir dieses Modell anbieten sollen/müssen und alle Anstrengungen dies zu verhindern nicht gefruchtet haben - eine Berechnung des Bausparvertrages mit allen Zuteilungsparametern und Sparraten geben, gibt es den nicht, kommt zu dem schlechten Modell auch noch eine schlechte Beratung hinzu, was ebenfalls nicht selten ist.
Was ich immer nicht verstehe, da tätigt und finanziert ein Verbraucher seine Lebensinvestition und bleibt mit vielen Fragen zurück, um sich dann - was ja grundsätzlich der richtige Weg dann ist - über ein Forum Hilfe zu holen.