Beiträge von Rei_Mario

    Hallo zusammen,


    wir habe bis dato trotz Recherche nichts zu meinem zukünftigen Problem gefunden. Eventuell könnt Ihr mir ja den einen oder anderen Hinweis geben.


    Seit 2019 sind wir verheiratet und logischerweise bis dahin getrennt veranlagt.

    Der Mann hat die Steuererklärung (ohne Pflicht) immer im Folgejahr durchgeführt

    Die Frau hat die Steuererklärung (ohne Pflicht) immer erst im letztmöglichem Jahr (z.B. 2020 für 2016) durchgeführt.

    Bedingt durch Lohnersatzleistungen in 2021 (Elterngeld) wären wir für 2021 zur Abgabe verpflichtet.

    Jetzt wäre dann aber bei einer gemeinsamen Steuererklärung für 2021 (die wir in 2022 abgeben) die Frau mit den vergangenen Steuererklärungen erst im Jahr 2018. Aus ihrer Sicht wäre dann 2018 abgegeben, 2019 und 2020 nicht und 2021 (zwangsweise) wieder.

    Für die gemeinsamen Erklärungen 2019 und 2020 hab ich bis jetzt keine Kriterien festgestellt, welche von uns eine Pflichtveranlagung verlangen.


    Geht das überhaupt?


    Und was ist, wenn ich z.B. im Jahr 2020 Anschaffungen (Homeoffice) tätige, die ich über mehrere Jahre Abschreiben muss. Ergo müsste ich hier für 2021 einen Absetzbetrag geltend machen (von einer Anschaffung) die das Finanzamt noch gar nicht "akzeptiert" hat (Die Erklärung 2020 wurde ja noch nicht gemacht).


    Ich hoffe ich hab meine Frage / mein Problem verständlich dargelegt.

    Hat jemand von euch eine Lösung bzw. einen Ansatz dafür?


    Besten Dank!

    Hallo zusammen,


    Lehrer können ja unter den bekannten Voraussetzungen ein Arbeitszimmer bis 1250 Euro im Jahr absetzten.


    Folgende Frage wozu ich Hilfe benötigen würde:

    Was ist wenn der Lehrer bedingt durch die aktuellen Corona-Bestimmungen und einer Schwangerschaft ein "Beschäftigungsverbot" hat. Genauer gesagt, darf der Lehrer nicht mehr in die Schule, hat aber sei Unterricht über Fernunterricht von zuhause aus zu organisieren.


    Zählt in dieser Zeit das Arbeitszimmer möglicherweise als Mittelpunkt der Tätigkeit und damit für diese Zeit nicht die Grenze von 1250 Euro. Wie würde es sich wohl mit Anschaffungen in diesem Zeitraum für das Arbeitszimmer verhalten, die kleiner als 800 Euro sind (keine laufende Abschreibung) sind. Werden die dann eventuell unabhängig von der 1250 Euro Grenze berücksichtigt?


    Was denkt Ihr über so einen Fall?

    Danke!