Beiträge von Stelue

    Hallo!

    Ich bin auf der Suche nach einer fachkundigen Antwort, da ich mich in einer (voraussichtlich) finanziellen schwierigen Lage befinde:


    Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW und im August 2020 kam mein zweites Kind auf die Welt.


    Mein Elterngeld würde sich dementsprechend aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnen.


    Nun habe ich nebenbei einen Lehrauftrag an einer Universität. In den letzten 12 Monaten vor der Geburt meines Kindes hatte ich aus diesem Lehrauftrag einen Verdienst von ca. 1600€.


    Aus diesem Grund erhielt ich nun den Brief der Elterngeldstelle, dass ich als Selbstständige veranlagt werde und nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt meines Kindes als Berechnungsgrundlage genutzt werden, sondern das Wirtschaftsjahr 2019.

    Für mich sehr ungünstig, da ich 2019 noch in meiner ersten Elternzeit war und kein Elterngeld mehr bezogen habe. Ich habe lediglich 4 Monate als Lehrerin gearbeitet und im Juni 2019 1200€ vom Lehrauftrag erhalten.


    Fällt der Lehrauftragverdienst nicht eigentlich unter die Übunsgeleiterpauschale, sodass doch die letzten 12 Monate vor Geburt zur Berechnung veranschlagt werden müssten?


    Herzlichen Dank fürs Lesen und mögliche Antworten!