Beiträge von Jimmy48

    In den letzten 10 Jahren hat sich in diesem Bereich einiges getan .... Wir haben auch eine Broschüre. Darin wird im Detail aufgezeigt wie die Berechnung von Eltern- bzw. Mutterschaftsgeld erfolgt und auf welcher Basis. Dies haben wir natürlich beachtet.


    Deshalb habe ich auch den Artikel (Link in Überschrift) von Finanztip herangezogen. Darin heißt es bspw.

    "Wechsel der Steuerklasse

    Ein Wechsel der Steuerklasse nach der Geburt oder während der Elternzeit hat keinen Einfluss darauf, wie sich der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mut­ter­schafts­geld berechnet (ArbG Aachen, Urteil vom 12. Juli 1984, Az. 5 Ca 853/84). Maßgeblich ist die Lohnsteuer in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist (§ 20 Abs. 1 MuSchG)."


    Demnach sind nur die drei abgerechneten Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist relevant. Wann und wie oder für wie lange ich meine Steuerklasse gewechselt habe spielt daher keine Rolle.

    Bei mir ist nur das Problem das unterstellt wird, dass ich die Fördermittel optimieren wollte und deswegen die (durch den Steuerklassenwechsel verbesserten) drei Monate vor der Mutterschutzfrist so nicht herangezogen werden können.

    Aber das machen eben sehr viele werdende Eltern. Deswegen hat es mich gewundert, dass ich dazu in keinem Beitrag von Finanztip oder in irgendeiner Broschüre was dazu gelesen habe.

    Hätte ja sein können, dass jmd. aus dem Forum genau das gleiche Problem hatte und mir evtl. einen Tipp geben könnte.

    Um das Elterngeld zu optimieren, wechselst du die Steuerklasse ca. in der 8. Schwangerschaftswoche, wenn NIEMAND außer den werdenden Eltern von der Schwangerschaft weiß.


    Ihr habt die Steuerklasse gewechselt, als der errechnete Geburtstermin feststand und der Start des Mutterschutzes dem Arbeitgeber bekannt war. Da ist klar, dass es um Optimierung von Förderleistungen geht.

    hmm ja das ist möglich.

    Den Antrag zum STK-Wechsel haben wir am 03. Oktober beim Finanzamt eingeworfen. Zu diesem Zeitpunkt wusste außer dem Frauenarzt und uns niemand von der anstehenden Geburt im Mai. Der Wechsel der STK findet aber immer erst im Folgemonat statt (d.h. im November). Zu diesem Zeitpunkt wusste dann der Arbeitgeber über die Schwangerschaft bescheid.

    Hätte der Wechsel im Okt stattgefunden hätte es mit dem Elterngeld geklappt und in dem Fall auch mit dem Mutterschaftsgeld...

    Hey,


    danke für deine Antwort.

    Naja primär wollten wir damit das Elterngeld optimieren und nicht das Mutterschaftsgeld.


    ...Es war aber auch ein wenig Naiv zu glauben mit solch plumpen Tricks erfolgreich zu sein...

    Der Wechsel der Steuerklasse zur Optimierung von Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld ist überhaupt nicht unüblich und wird von vielen werdenden Eltern mit Erfolg angewendet. Auch Finanztip gibt den Ratschlag die Steuerklasse zu wechseln, um mehr Elterngeld zu erhalten.

    Wie kommst du darauf, dass der Wechsel mind. ein Jahr Bestand haben sollte? Kannst du mir eine Quelle geben?


    Viele Grüße und Danke

    Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld:

    Um mehr Elterngeld zu erhalten haben ich und meine Frau die Steuerklasse gewechselt (im November 2020 von vier auf drei (Frau) und von vier auf fünf (Mann)). Leider hat diese Optimierung für das Elterngeld wegen weniger Tage nicht geklappt....

    Wir dachten aber, dass wir zumindest ein höheres Mutterschaftsgeld wegen dem Steuerklassenwechsel erhalten (hier sind ja die letzten drei Netto-Monatsgehälter vor dem Mutterschutz ausschlaggebend). In unserem Beispiel war das der Januar, Februar und März 2021. Im April hat der Mutterschutz begonnen. Dieser Monat ist ja für die Berechnung nicht mehr relevant. Deswegen haben wir im April 2021 wiederum die Steuerklasse gewechselt (von 3 auf 5 (Frau) und von 5 auf 3 (Mann)).

    Der Arbeitgeber sagt nun folgendes:

    blablabla.... Hierzu weisen wir darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Freibeträge) bei Berechnung des Durchschnittsentgelts unberücksichtigt bleiben, wenn Sie nur deshalb veranlasst wurden, um über einen höheren Nettoverdienst im Berechnungszeitraum einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erreichen.....


    Hat jmd. von euch hiermit Erfahrung? Das würde ja auch das Thema Elterngeld betreffen.

    Fraglich ist auch, wieso uns der Steuerklassewechsel als Optimierung für mehr Mutterschaftsgeld unterstellt wird. Könnte ja auch sein, dass wir andere Gründe für den Wechsel haben. Woher wollen die das wissen?

    Wir würdet Ihr damit umgehen. Gibt es evtl. ein Urteil, welches das widerlegt?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    Beste Grüße

    Hallo Guido,


    danke für deine Ausführungen.

    Ich weiß, dass durch die Kündigung im Verhältnis zu dem angesparten Betrag ein recht hoher Verlust entsteht. Ich werde aber wohl diese Option wählen, da meiner Ansicht nach die Alternativen (Beitragsfreistellung oder Zuteilung) nicht signifikant besser bzw. eher noch schlechter sind.

    Das Geld selber möchte ich kurzfristig (1-3 Jahre) in eine Immobilienfinanzierung mit einbringen...


    Ich danke euch für eure Mühe/Tipps.

    Schönes Wochenende!

    Hallo Tom,


    die Vertragsdaten sehen folgendermaßen aus:

    Vertragsbeginn: 19.12.2013

    Bausparsumme: 50.000 Euro

    Sparzins: 0,25 %

    Sollzins: 2,5 %


    Der Kontostand am 31.12.2020 wird bei ca. 8.775 Euro liegen.

    Dieser stellt sich folgendermaßen zusammen:

    Sparbeitrag: 8.600 Euro

    Zulagen: ca. 600 Euro

    Sparzinsen: ca. 75 Euro

    Abschlusskosten: 500 Euro


    Ich gehe nun davon aus, dass auf dem fiktiven Wohnförderkonto bereits ca. 10.000 Euro stehen.

    Sofern ich mir diesen nun zuteilen lassen würde, steht m.M. folgender Betrag auf dem Wohnförderkonto bei Renteneintritt (in 35 Jahren und bei 2 % Verzinsung p.a.): ca. 20.000 Euro.

    Diese müssen dann nachgelagert versteuert werden. Ein Steuersatz von ca. 30 % ergibt eine Steuerlast von ca. 6.000 Euro (20.000 * 0,3). D.h. ich muss Steuern in Höhe von 6.000 Euro nachzahlen. Ist die Rechnung so korrekt oder mache ich einen Denkfehler?

    Sofern ich den Vertrag nun kündigen würde, wären die Verluste (Rückzahlung der Zulagen ca. 600 Euro) überschaubar bzw. wesentlich geringer als in 35 Jahren zum Renteneintritt.


    Bei Altersumbauten verhält sich das doch genau gleich oder? Hier sehe ich gerade keinen Vorteil.?


    Viele Grüße

    Hallo Tom,


    danke für dein Feedback. Ich hab die Fuchs WohnRente von Schwäbisch Hall. Hab nun herausgefunden, dass das Wohnförderkonto bei Zuteilung (auch ohne in Anspruch nehmen des Darlehens) „aktiv“ wird. D.h. der bis zur Zuteilung befindliche Betrag auf dem Wohnförderkonto wir bis zum Renteneintritt jährlich mit 2% verzinst und muss anschließend nachgelagert versteuert werden. Das ist natürlich sehr ungünstig.

    Optional wäre nun eine Kündigung, Umformung oder evtl. gemäß EStG Paragraph 92a Verrechnung mit einer zweiten zertifizierten Altersvorsorge (zweiter Riester). Wie das im Detail aussieht müsste aber erst noch geklärt werden.

    Werde wohl kündigen und die noch überschaubaren Verluste in Kauf nehmen, da ich auf den ganzen Riester Quatsch keine Lust mehr habe.


    Beste Grüße

    Hallo Zusammen,


    ich habe einen Wohnriester und befinde mich in der Ansparphase. Das Darlehen möchte ich später bei der Immobilienfinanzierung nicht in Anspruch nehmen, da ab diesem Zeitpunkt das fiktive Wohnförderkonto in Kraft tritt und später ordentlich Steuern bezahlt werden müssten.

    Ich überlege mir nun den Wohnriester beitragsfrei zu stellen oder bis zum Immobilienkauf fortzuführen und die vollen Zulagen abzugreifen. Der Wohnriester sollte dann in die Immobilienfinanzierung einfließen (allerdings wie bereits geschrieben ohne das Darlehen in Anspruch zu nehmen).

    Durch den Darlehensverzicht entsteht kein fiktives Wohnförderkonto über das später die Steuerlast berechnet wird. Trotzdem habe ich vom Staat Zulagen erhalten, die ich ja sicherlich irgendwann versteuern muss? Oder ist dies eine Form von Riester bei der ich die erhaltenen Zulagen aufgrund des selbst genutzten Wohnraums nicht versteuern muss? Das kann ich mir allerdings kaum vorstellen, da der Staat i.d.R. früher oder später (nur wann genau?) dafür Steuern erhalten möchte.


    Über eine Rückmeldung/Tipp oder Einschätzung von euch würde ich mich sehr freuen.

    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße

    Jimmy48