Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Rückantworten. Ich fasse mal zusammen.
Die Sonderzahlungen erfolgten zur Vermeidung von Rentenkürzung bei vorzeitiger
Inanspruchnahme der Rente, da ich sonst mit 0,3 % Abschlägen pro Monat in Rente gehen könnte.
Jetzt sieht es so aus, dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen kann.
Aus der jährlichen Renteninformation entnehme ich, dass ich die Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge erhalte. Dass heißt; bei einer Rente wegen Erwerbsminderung erhalte ich zusätzliche Entgeldpunkte bist zur Vollendung meiner Regelaltersrente gutgeschrieben, ohne dass ich hierfür Beiträge gezahlt habe.
Wie ich Euren Kommentaren entnehme, wirken sich meine Sonderzahlungen damit erhöhend aus?