Beiträge von Atohm

    Wenn die Heizung ausgetauscht wird und die Dämmung ausgetausht wrid, dann teilt ihr euch die Kosten. Wieviele Wohneinheiten sind es?


    Beim Thema Fenster, erkundige dich ob du es bezahlen mußt oder die WG.
    Wie sehen die Fenster der Nachbarwohnung aus, wurde die alle ausgetauscht?


    Du mußt dich nur um die Wohnung kümmern. Was muß denn in der Wohnung ausgetauscht werden?

    Es sind drei Wohneinheiten. Ja, die Kosten der Heizung würde durch die drei Parteien geteilt werden.


    Einer der Eigentümer nutzt die Wohnung selbst und hat diese bereits renoviert (auch mit neuen Fenstern).


    Die Fenster würde ich wohl bezahlen müssen, da sie zur Wohnung gehören.


    Die Wohnung muss grundsaniert werden.

    - Neue Fenster (davon sind zwei große Panorama-Fenster)

    - Neues Bad (ggf. auch neue Rohre etc.)

    - Neuer Boden

    - Wände (neue Tapete + Anstrich)

    - Küche (zurzeit keine drin, ggf. Anschlüsse)

    - Garage (Tor verbogen, aber noch funktional, könnte man notfalls erstmal so lassen)

    - Ggf. auch neue Türen

    Vielen Dank für die ganzen Antworten.

    Eine Korrektur muss ich noch vornehmen, das Baujahr ist 1973 und nicht 1923 wie ich herausgefunden habe.


    Wurde Abschreibung (Immobilie selbst + Sanierungskosten) bereits berücksichtigt?

    Nein noch nicht, ich hatte es nur mal grob überschlagen. Klar würde man etwas Steuern erstattet bekommen, dennoch ist es hierdurch in der wirtschaftlichen Berechnung nicht lohnenswerter geworden.

    Es gibt bereits eine Hausverwaltung aber die ist auch nicht gerade günstig und schmälert natürlich auch die Rendite.


    Bei allem, was man im Internet zu Baukosten findet, würde ich unbedingt auf das Bezugsdatum schauen. Die letzten Jahre waren die Materialpreise extrem volatil.


    Was mir hier noch fehlt, ist die Einordnung im Gesamtvermögen. Im Ausgangspost steht nur "meine Familie", das sind wie viele Personen und in welchem Alter? Mit meinen Geschwistern würde ich nicht zusammen eine Wohnung vermieten wollen.

    Stimmt das war etwas schwammig. Nein geteilt werden muss es nicht, ich werde Alleineigentümer.



    Es ist zwar BJ 1973 (sorry falsch im Opener) aber ich war gestern mit einem Makler aus dem Bekanntenkreis vor Ort und der meinte auch, dass falls dieser Mist mit mind. 60% enneuerbauren Energien durchgesetzt wird, die ganze Dämmung sowie das Dach neu gemacht werden muss um diesen Wirkungsgrad zu erreichen.


    Zu 2. die Heizung macht scheinbar viele Probleme und soll zeitnah ersetzt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass dieses Jahr noch gegen eine neue Gasheizung getauscht werden könnte macht das natürlich Sinn. Allerdings denke ich nicht, das ich die Wohnung vorher verkauft bekommen und die Kosten für die Heizung dann anteilig tragen muss.


    Zu 3. Uff 80k ist natürlich schon ne Ansage. Wenn man nicht gerade ne Wohnung in München, Hamburg und Co mit sehr hohen Mieteinnahmen vermietet, macht das m.E. überhaupt keinen Sinn in Hinblick auf die Mietrendite.



    Hier wäre ich eigentlich eher auf deine sonst fundierte Begründung gespannt ;-).



    Ja, die gesparte Zeit und Kosten sowie das überschaubare Risiko leiten mich auch eher zum Verkauf. Da die Lage und auch der Schnitt der Wohnung ziemlich gut sind, hätte ich sie aber auch gerne vermietet (wären da nicht die hohen Sanierungskosten)

    Hallo zusammen,


    meine Familie hat eine Wohnung geerbt (ca. 70qm) Baujahr 1923.


    Die Wohnung ist leider in einem sehr abgewohnten Zustand und müsste kernsaniert werden.


    Nun stellt sich für mich die Frage, ob es sich aus wirtschaftlicher Sicht für einen privaten Vermieter überhaupt lohnt, die Wohnung zu sanieren oder ob es nicht vielleicht besser ist, sie zu verkaufen.


    Ich schätze die Kosten für die Sanierung auf mind. 40-50k. (Es liegt aber noch kein Angebot vor)

    Für den Betrag müsste entweder ein Kredit aufgenommen oder Teile vom Depot mit Verlust verkauft werden.


    Den Wert der Wohnung schätze ich auf mind. 100-120k. Die erwarteten Mieteinnahmen liegen beim sanierten Zustand bei ca. 700€.

    Die Bruttomietrendite wäre ja mit 7% sehr gut. Hier sind die Renovierungskosten jedoch nicht berücksichtigt.


    Nun zur Überlegung.

    Wenn die Renovierung 50k kostet und man davon ausgeht, das ca. 400€ nach Abzug aller Kosten (Hausverwaltung, Steuern, Instandhaltungsrücklage etc.) von der Kaltmiete übrig bleiben, dauert es trotzdem 10 Jahre, bis sich die Kosten der Sanierung amortisiert haben.

    Mit einigen Mieterhöhungen vielleicht 9 Jahre.


    Dazu kommen noch drei Risikofaktoren:

    1. Die Heizung ist von 1990, also 32 Jahre alt. In den nächsten Jahren muss wahrscheinlich eine neue beschafft werden

    2. Die Wohnung darüber hat einen Wintergarten wo es Probleme mit der Abdichtung gibt. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Feuchtigkeitsschäden geführt.

    Dazu kommen noch weitere Risikofaktoren die grundsätzlich bei Vermietung entstehen, z.B.

    Die Mieter pflegen die Wohnung nicht, bzw. nach Auszug sind erneut Renovierungsmaßnahmen erforderlich.

    Mietnomaden.


    Alternative wäre der Verkauf:

    100k mit Festgeld (derzeit gute Angebote bei 3,3%, deutsche Einlagensicherung). Nach 10 Jahren wäre man bei 138.358€ ohne Risiko.

    Bei 120k sogar bei 166.029€.


    Rechnet man mit der durchschnittl. MSCI World Rendite von 7% sieht es natürlich nochmal ganz anders aus. Für die Kalkulation wollte ich hier jedoch bewusst jedoch eine gesicherte Verzinsung gegenüberstellen.


    Meiner Meinung nach ist hier der Verkauf + Investition so klar überlegen, dass ich mich frage, warum es überhaupt Privatpersonen gibt die kernsanieren. Bei gewerblichen, die es kostengünstig mit eigenen MA durchführen, ist die Kalkulation natürlich eine andere.


    Durch den Zinseszinseffekt kommen auch in der Hochrechnung auf 20 oder 30 Jahre die Mieteinnahmen nicht an das Investment dran. Hier müsste man aber auch noch die Wertentwicklung der Immobilie + Mieterhöhungen berücksichtigen.


    Wie ist eure Meinung hierzu?

    zu 1) ja, passt so wie geschrieben

    zu 2) und 3) steht oben etwas zwischen Deinen Zeilen - okay?

    Vielen Dank für die Antwort. :)

    Ja Arbeitsunfähigkeit wird per Krankentagegeld abgesichert. Eine BU möchte ich jedoch nicht.

    Im absoluten Worst Case sollte man aber wieder in die GKV rutschen sobald man nach anhaltender Berufsunfähigkeit Sozialhilfe erhält oder? Oder könnte man über die Familienversicherung des Partners dann mit rein? Kennt sich da jemand aus?

    Gibt es eigentlich eine Möglichkeit falls man ein Kind bekommt es in der GKV der Partnerin mit zu versichern auch wenn man der Hauptverdiener und in der PKV ist?

    Fall 1:

    AN ist verheiratet.
    AN ist in der GKV und bekommt ein Kind und versichert es über die GKV. Ein Jahr später wechselt er in die PKV. Oder AN fällt unter JAEG ist einige Zeit gesetzlich, versichert das Kind in der GKV und wechselt dann selbst wieder in die private.

    Wird hierdurch automatisch auch die GKV für das Kind gekündigt und er muss es in die private aufnehmen?


    Fall 2:

    AN ist nicht verheiratet.

    Hier kann dann unabhängig vom Versicherungsstatus des Partners das Kind über die Familienversicherung der GKV rein.

    Wie ist es aber wenn dann nach z.B. einem Jahr geheiratet wird. Fliegt das Kind dann durch die Ehe aus der GKV der Partnerin raus oder bleibt es drin?

    Ich habe noch Überlegungen zu folgenden Situationen:


    1) Arbeitnehmer wechselt in PKV und wird arbeitslos (<55 Jahre)

    Bei ALG II bleibt man in der PKV und erhält einen Zuschuss zur PKV von der Sozialbehörde

    Bei ALG I Arbeitnehmer wird Versicherungspflichtig in der GKV, kann sich aber auf Antrag befreien lassen, wenn er in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert war. Heißt im Umkehrschluss für mich: Wenn man in den ersten 5 Jahren nach PKV-Eintritt arbeitslos wird, landet man zwangsläufig wieder in der GKV.


    2) Arbeitnehmer fällt unter JAEG (JAEG-Grenze holt Gehalt ein) (<55 Jahre)

    Laut § 8 SGB V kann der AN sich per Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen und trotz geringerem Einkommen in der PKV bleiben. Zahlt der AG dann eigentlich weiterhin die Hälfte des PKV-Beitrags?

    Früher war die Befreiung ein enormer Schritt, denn sie galt scheinbar lebenslang.

    Ein Rückkehr in die GKV war dann überhaupt nicht mehr möglich.

    Inzwischen ist es jedoch scheinbar so, dass die Befreiung nur für die ausgeübte Tätigkeit gilt. D.h. wird der AN arbeitslos oder wechselt die Beschäftigung, gilt die Befreiung nicht mehr.

    Liegt man mit der neuen Beschäftigung über der JAEG kann man wählen, ob man freiwillig in die GKV wechselt oder weiterhin in der PKV bleibt.

    Aber was passiert in der Arbeitslosigkeit oder wenn man mit der neun Beschäftigung wieder unter der JAEG liegt? Kann man sich dann per Antrag auch wieder befreien lassen?


    Könnte man also wenn man die Beschäftigung wechselt, grundsätzlich wieder in die GKV wechseln oder gilt das nur als Sondervereinbarung in Zusammenhang mit der vorherigen Befreiung nach § 8 SGB V?


    3) Arbeitnehmer wird Berufsunfähig

    Man bleibt ja dann in der PKV. Gibt es denn die Möglichkeit auf Grund des geringen Einkommens in die GKV zu wechseln?

    Was passiert nach der 72. Woche wenn das Krankentagegeld aufhört und keine BU hat?

    Insbesondere da auch noch der AG-Anteil mit gezahlt werden muss, ist das für einen Berufsunfähigen kaum noch möglich.

    Höchstens mit einer hohen BU-Versicherung (was ich keinesfalls möchte).

    Selbst mit voller Erwerbsminderungsrente wird man die Beiträge + Lebensunterhalt nicht bezahlen können. Oder gibt es noch Möglichkeiten? Kann man über den Partner (wenn er in der GKV) ist über die Familienversicherung mit rein?

    Immer als ich gesehen habe, dass zahlreiche neue Beiträge im meinen Thread geschrieben wurde, habe ich mich zunächst gefreut. Ich hatte gehofft, auf meine Fragestellungen Erfahrungsberichte oder Meinungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu erhalten.

    Leider war es nur eine Diskussion zwischen Dr. Schlemann und TamInvest, welche m.E. eher in einen privaten Chat gehört. Auf meine letzte Frage bzw. der Beitragsentwicklung im Alter hat lediglich Alexis mir eine hilfreiche Antwort gegeben.

    TamInvest Es ist mir egal, ob Dr. Schlemann mit PKVs Geld verdient, ich finde seine Beiträge auf Grund des Fachwissens sehr hilfreich. Jemand der sich hauptberuflich mit so einem Thema beschäftigt, kennt es im Regelfall in einer ganz andere Tiefe als jemand der zwar so wie ich interessiert ist, sich aber selber über ein paar Wochen einliest.

    Ich nehme es auch nicht als Werbung wahr, sondern als jemand der von dem Thema überzeugt ist und der Auffassung ist, dass wenn man es richtig angeht, es häufig die richtige Wahl sein kann.

    Dr. Schlemann Ich denke es wäre geschickter, einfach mit Ihrem Fachwissen und Ihrer Eloquenz auf fachliche Fragen zu antworten, anstatt sich hier Duelle zu liefern und sich immer wieder provozieren zu lassen. Auf diese ganzen unsachlichen Vorwürfe würde ich nicht eingehen, sodass solche Erfasser und Beiträge im Schatten Ihrer fachlichen Antworten bleiben und nicht zum Hauptgesprächsthema werden.


    Genauso interessieren mich aber auch die Gegenstimmen. Also zum Einen die Personen die ggf. die Entscheidung nach einem Wechsel bereut haben. Hier ist dann die Ursache interessant und ob diese hätte vermieden werden können.

    Oder auch Meinungen von denen die freiwillig in der GKV geblieben sind. Besonders von denen die sich auch intensiv mit der Materie befasst und sich nicht einfach auf Grund negativer Geschichten aus ihrem Bekanntenkreis gegen die PKV entschieden haben.


    In meinen letzten Beiträgen habe ich meine persönlichen Bedenken etwas konkretisiert. Ich würde mich freuen hierzu noch Meinungen oder Erfahrungsberichte zu lesen. Danke.

    Ich habe da noch eine Frage:
    Es wird häufiger behauptet, dass Rentner in der GKV auch den Höchstbeitrag zahlen.

    Wenn sie 90% ihrer zweiten Berufshälfte in der GKV sind, sind sie in der KVdR.

    Hier fallen dann nur Beiträge zur Rente an für gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (https://www.finanztip.de/gkv/k…versicherung-der-rentner/).


    Der Beitrag aus der gesetzlichen Rente kann max. 7,3% von 3.141,82€, also 229,35€ betragen.

    Und dieser Wert ist schon kaum erreichbar.


    Arbeiten möchte ich in der Rente nicht mehr.

    Versorgungsbezüge habe ich auch keine und da gäbe ja auch noch Freigrenzen.

    Für Mieten und Kapitalerträge müssen in der KVdR keine Beiträge bezahlt werden (nur bei freiwillig gesetzlich versichert).


    In der Regel sollte also doch der Höchstbeitrag der GKV in der Rente nie erreicht werden, es sei denn man hat gigantische Versorgungsbezüge oder sehe ich das falsch?

    Ist diese Hochrechnung realistisch? Dann wären die Beiträge in der Rente trotz Beitragsentlastungssparen tatsächlich nur mit einem erheblichen Vermögen stemmbar. Falls nicht, bitte begründen.

    Das Problem der PKV sind aus meiner Sicht auch nicht die Beitragssteigerungen während des Arbeitslebens, sondern erst ab der Rente.

    Wenn man während des Arbeitslebens über der JAEG verdient, wird man sich die Beiträge immer leisten können. Das Gehalt wird ja im Regelfall selbst ohne Karrierefortschritt zumindest mit der Inflation steigen.


    Nach der Rente müssen die PKV-Beiträge dann durch Beitragsentlastungen und Vermögen bedient werden. Die gesetzl. Rente nehme ich hier nicht, weil sie eh schon enorm gering ist und auch noch was zum Leben bleiben soll.


    Die meisten PKV-Tarife stiegen um knapp 3% (ein paar Ausreißer nach oben gibt es noch).

    Auch der Tarif von der Halleschen ist in den letzten 10 Jahren im Schnitt um 2,93% pro Jahr gestiegen.


    Rechne ich das mit dem Zinseszinsrechner mal hoch, liegt der Beitrag bei ca. 2387€ wenn ich in Rente gehe. Im Alter von 85 Jahren sogar bei ca. 4014€. Ok der gesetzliche Zuschlag entfällt, dennoch ist es natürlich ein ziemlicher Brocken. Abzgl. Zuschlag und gesetzlicher RV wären wir bei ca. 3400€ pro Monat. Dennoch bräuchte man ein Depot von ca. 1 Million wenn man dies mit 4% Entnahme ohne Kapitalverzehr bewerkstelligen möchte.

    Immerhin agiert die Verbraucherzentrale ohne eigenes Verkaufsinteresse. :)

    Sehr oberflächlich und inhaltslos geschrieben ist der Artikel der VZ trotzdem.


    Die Beiträge für die private Krankenversicherung bleiben häufig trotz Entlastungstarif im Alter sehr hoch.

    Zusammenhang? Da die Beiträge eh hoch sind lohnt sich keine Entlastung? Für mich eine unsinnige Aussage.


    Und für die Berechnung der Höhe der monatlichen „Rente“ unterstellt die Versicherung „Methusalem“-Lebenserwartungen, so dass die meisten Versicherten das eingezahlte Geld nicht mehr wieder herausbekommen.


    Ja wenn man die Brutto-Einzahlung betrachtet stimmt die Aussage. Das man Netto zum Teil nur ein Viertel zahlt wurde hier nicht bedacht. Da finde ich die Berechnung auf der Seite von Dr. Schlemann wesentlich differenzierter und ausführlicher.


    Wechselt man zu einer anderen Versicherungsgesellschaft oder in die gesetzliche Krankenversicherung, wird das angesparte Geld meist nicht ausgezahlt.


    Ja, das ist tatsächlich ein Nachteil.


    Im Todesfall haben die Erben das Nachsehen, denn es gibt keine Auszahlung des nicht verbrauchten Geldes.

    Ja, das ist auch korrekt.


    Der Beitrag für den Entlastungstarif muss in der Regel im Rentenalter weitergezahlt werden.

    Falsch, wie durch Alexis geschrieben und auch schon selbst in den Vertragsbedingungen entdeckt, kann der Beitrag auf 0 gesetzt werden.

    Den Beitrag auf Ihrer Seite dazu hatte ich bereits gelesen:


    https://schlemann.com/krankenv…eitragsentlastungssparen/


    Den Tipp von Alexis zur Reduzierung des Beitragsentlastungstarifs auf 0 zur Rente finde ich spannend. Ist halt nur die Frage, ob die dadurch resultierende Reduzierung der Entlastung geringer ist als die Tarifkosten. Sonst würde es natürlich keinen Sinn machen.


    Scheinbar hat sich (zumindest bei manchen Anbietern) die Garantiezusage geändert
    Auszug von Ihrer Website:

    Keine Garantie

    Die errechnete Beitragsreduzierung ist ebenso wie die Ablaufleistung einer Rentenversicherung nicht garantiert, sondern hängt von der Entwicklung der verwendeten Rechungsgrundlagen wie Lebenserwartung und Zins ab. Die Rendite hierbei lässt sich nicht pauschal berechnen, da sie neben der Kapitalverzinsung der gewählten Gesellschaft auch von Faktoren wie Arbeitnehmer- oder Selbstständigenstatus, persönlicher Einkommens- und Steuersituation und Lebenserwartung abhängig ist. Generell ist die Kapitalverzinsung bei Krankenversicherern nicht unbedingt höher als bei Lebensversicherern. Aktuell (6/2019) bieten Beitragsentlastungstarife je nach Gesellschaft eine Verzinsung von um die 2% bis 2,7%.


    Auszug Vertragsunterlagen Hallesche:

    Sie vereinbaren durch die MBZ.flex, dass der Beitrag

    für Ihre Vollversicherung bei der Hallesche ab einem

    bestimmten Alter gesenkt wird. Die Höhe der Ermäßigung

    ist garantiert und Sie bezahlen dafür einen zusätzlichen

    Beitrag.


    Ich finde die Garantie ist ein absolutes Muss. Zumindest die vertragliche Festlegung einer Mindestentlastung. Ansonsten würde ich so etwas niemals abschließen (und auch niemand anders mit logischen Verstand).

    Ohne Garantie könnte der Versicherer bei Leistungseintritt sagen "Die Beträge haben sich nicht so gut entwickelt wie erwartet, weshalb wir Ihnen nun eine Entlastung i.H.v. 50€ anbieten können".

    Anstatt die max Rente zu diskutieren, würde mich viel mehr eure Meinung zu meinen Gedanken zum Beitagsentlastungssparen (letzter Post) interessieren, ?

    Ok in dem Folgejahr hat man dann keine PKV-Kosten da die Beiträge schon vorausgezahlt wurden. Die Beitragsrückerstattung muss dann als zusätzliche Einnahmen versteuert werden.

    Habe ich gerade mal in ElsterOnline ausprobiert. Wäre ja auch zu schön gewesen.



    Aber um nochmal auf das Ausgangsthema zurückzukommen: Entscheidung aus finanzieller Sicht mit frühzeitiger Vorsorge für die PKV-Beiträge im Alter.


    Zurzeit stellt sich für mich noch die Frage, ob Beitragsentlastungssparen für mich sinnvoll ist oder nicht.

    Mein jetziger Standpunkt ist, dass es sich für Selbstständige eigentlich nie lohnt, für Angestellte für mich aber schon, sofern die Entlastung garantiert ist und eine entsprechende Höhe aufweist. Dies kommt vor allem durch den AG-Zuschuss + Steuerersparnis zu Stande.


    Bauchschmerzen macht mir hier jedoch das Kontrahentenrisiko. Hiermit meine ich nicht nur eine Pleite des Versicherers, sondern auch den vollständigen Verlust der Entlastung bei Anbieterwechsel und bei geplanter oder ungeplanter Rückkehr in die GKV.

    Problem ist auch, das die Beitragsentlastung ja auch im Alter weiterbezahlt werden muss. Dieser Betrag muss also vom Zuschuss abgezogen werden.


    Ein Beitragsentlastungsangebot vom LVM (120€ pro Monat), später dann 250€ pro Monat Ersparnis, war von dem Kosten-/Renditeverhältnis vollkommen unattraktiv.


    Bei der Halleschen sieht es aber viel besser aus:


    Tarifkosten:


    Tarif: 505,63€

    gesetzl. Zuschlag 10% 50,56€

    FLEX 5,72€

    PVN 60,89€

    KT43 38,88€


    Beitragsentlastungsangebot:

    BE-Sparen 160,80€


    Für die 160,80€ würde ich eine Entlastung in der Rente von 670€ bekommen.



    Damit es einfacher wird, rechne ich nachfolgend mit 160€.

    670€ - 160€ = 510€ monatl. Nettoersparnis im Alter.


    Müsste ich die 160€ selbst bezahlen, würde das niemals Sinn machen. Die Rendite wäre unterirdisch. 50% bezahlt jedoch der Arbeitgeber und von den übrigen 80€ kann ich nochmal 80% absetzen. 64€*0,42=26,88€ gesparte Steuern. Bleibt also eine Nettobelastung von 53,12€


    53€ selber investieren mit 5% Rendite auf 37 Jahre.

    (Endkapital ca. 67.867€)

    Abgeltungssteuer auf 44.335€ Gewinn = 11693€

    Netto-Endkapital= 56.174€

    56.174€ / 510€(Netto-BES) = 110,14 Monate


    Das privat angesparte würde also nur für 9 Jahre reichen.

    Natürlich kann man Glück haben und der Restbetrag entwickelt sich positiv bei sukzessiver Entnahme. Beachtet man aber das Rendite-Reihenfolge-Risiko und befindet sich zu der Zeit im Bärenmarkt, kann es auch schlechter laufen.


    Bei optimistisch angenommenen 7% Rendite, wären es ca. 14 Jahre.


    Sofern ich mich nicht verrechnet oder einen Denkfehler habe, ist also in dem Fall das Angebot eigl. ganz gut (solange man den AG_Zuschuss noch nicht ausgeschöpft hat) und bringt vor allem finanzielle Absicherung im Alter.


    Die Versicherung macht sich mit dem Beitragsentlastungssparen natürlich die Taschen voll, aber da ich von den 160€ netto nur ca. 56€ selbst bezahle, kann mir das ja relativ egal sein, denn das was für mich zählt ist ja die Rendite auf meine Netto-Ersparnis.


    Wie ist eure Meinung hierzu?

    Gerne auch Feedback von PKV-Versicherten. Habt ihr einen Beitragsentlastungstarif integriert? Habt ihr vorher die Rendite berechnet?








    Noch eine andere Frage:

    Steuert die gesetzlichen Rentenversicherung eigentlich fix (also unabhängig von der Beitragshöhe der PKV) die 8,1% vom Renten-Bruttoeinkommen bei? Also selbst wenn der PKV-Beitrag geringer sein sollte?

    Hallo,


    ich möchte in die PKV wechseln.

    Von einem unabhängigen Versicherungsberater habe ich den NK Select XL Bonus von der Halleschen empfohlen bekommen.

    Die Leistungen und auch den Bonus finde ich sehr attraktiv.

    Im Freundes - und Bekanntenkreis habe ich aber niemanden der dort versichert ist und daher auch keine Erfahrungswerte.


    Gibt es hier im Forum ggf Mitglieder die bei der Halleschen versichert sind und etwas zur Schadensregulierung und Service sagen können?



    Vielen Dank!:)

    Wie sieht es denn bei der Vorauszahlung mit der Beitragsrückerstattung aus?
    Angenommen ich würde jetzt für 2024 vorauszahlen und "poker" darauf, in 2024 keine Leistungen einzureichen.

    Die BE muss in dem Jahr wo sie ausbezahlt wird, mit den KV-Beiträgen verrechnet werden.

    Dann müsste ich die BE für 2024 doch auch nicht mit den KV-Beiträgen verrechnen weil ich 2024 keine bezahlt habe oder sehe ich das falsch? Könnte man dann die BE in dem Jahr netto vereinnahmen oder muss man diese dann bei sonstige Einkünfte o.ä. angeben?

    Hallo Atohm , ich dachte Sie kennen unsere Website schon etwas? :)


    Googeln Sie mal nach "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung" (ich darf die Seite hier nicht verlinken, Sie schon :)). Dort finden Sie zu Ihrer Fragestellung zwei wichtige Informationen:

    1. "Achtung: Wenn Sie mit Online-Rechnern Ihr Nettoeinkommen in GKV und PKV vergleichen, wird die nachträgliche Steuererstattung für die PKV nicht ausgewiesen. Daher sieht es dort so aus, als würde die PKV dauerhaft zu deutlich weniger Nettoeinkommen führen!"
    2. "In der GKV haben Sie nicht den Vorteil der Möglichkeit zur steuersparenden Vorauszahlung von Beiträgen. Diese Gestaltungsmöglichkeit in der PKV (höherer Sonderausgabenabzug + Rabatt) gleicht den Nachteil der nur etwas geringeren steuerlichen Absetzbarkeit i.d.R. mehr als aus."

    Diese Fragen lassen sich am einfachsten in einem Beratungsgespräch genauer klären. :)

    Hallo Herr Dr. Schlemann,


    ich habe die Seite gefunden. (https://schlemann.com/steuerti…trag-krankenversicherung/)


    Zu 1.

    Ok scheint so, dass der Sparkassenrechner doch keinen Steuerabzug berücksichtigt. Herr Mini hatte mir den gezeigt, aber wir hatten ihn auch nicht zusammen getestet.


    Heißt also, dass z.B. bei einem Betrag von 300€ pro Monat noch ca. 80% (240€) also 2880€ im Jahr als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden kann, korrekt?

    Zu 2.

    Die Vorauszahlung finde ich nicht sonderlich interessant.

    Bei zurzeit 2,3% Zinsen auf Tagesgeld würde es sich höchstens bei mind. genauso hohem Rabatt lohnen.

    Wenn der Rabatt nur einmal gewährt wird, bei einer Vorauszahlung von drei Jahren würde man in jedem Fall schlechter gestellt sein, da die Zinsen jedes Jahr gutgeschrieben werden würden.

    Ich habe nicht viele andere Versicherungen die ich in den Folgejahren geltend machen könnte. (Privathaftpflicht, und Rechtschutz beruflicher Teil). Das sind nur kleine Beträge, da lohnt es sich für mich nicht über 20k vorzustrecken.


    Oder habe ich etwas überlesen?

    Um auf meine anfängliche Überlegung zurückzukommen: Ich habe bei der Kalkulation einen Fehler gemacht. Die Ersparnis (z.B. von 170€ bei 300€ AN-Beitrag) kann nicht für das Ansparen der Rücklagen im Alter verwendet werden, da hiervon nur ein kleiner Teil oder nichts übrig bleibt. Ich habe es mal in den Brutto-Netto-Rechner der Sparkasse mit einem Beispielbetrag von 5000€ eingegeben.

    Dadurch, dass weniger Krankenversicherung abgesetzt werden kann, erhöht sich die Lohnsteuer erheblich. Hierdurch bleibt lediglich eine Nettoersparnis von 52€.
    Problematisch ist zusätzlich, dass von der PKV nur ca. 80% abgesetzt werden können, da PKV-Leistungen wie Chefarzt und 1-Bett-Zimmer nicht angerechnet werden. Ziehe ich das auch noch ab, ist keine Ersparnis mehr vorhanden die für das Alter investiert werden kann.

    Falls ich etwas falsch verstanden habe, lasse ich mich gerne von einem Steuerprofi korrigieren.