Beiträge von Moshake

    Die EON Energie Deutschland hat uns mit einem Schreiben vom 16.11.2020 darüber informiert, dass sie die Gaspreise in der Grundversorgung ab dem 1.1.2021 erhöht.


    Alles fristgerecht , incl. Hinweis auf Sonderkündigungsrecht etc .!


    Der Arbeitspreis bei einem Verbrauch bis 5002 kWh/Jahr incl. Steuer wird von 7,20 € auf 7,35 € ct/kWh erhöht, moderat um 2%, aber der Grundpreis steigt von 61,12 €/Jahr auf 103,08 €/Jahr , das sind 68 %, ist das zulässig?


    Gibt es keine Begrenzung dafür, im Schreiben wird folgender Anlass für die Preisänderung aufgeführt:


    Grundversorger-Anteil im Arbeitspreis


    Grundversorger-Anteil im Grundpreis.


    In den geänderten Preisen sind auch die Kosten enthalten, die durch die neue staatliche CO2-Belastung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab dem 1.1.2021 entstehen.




    Dass ein Grundversorger-Anteil im Grundpreis um 68% steigt kann ich mir nicht vorstellen.