Hallo, danke für eure Antworten. Es geht um die Betriebsrente auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Diese unterscheidet sich wohl von der Entgeltumwandlung. Mehr Infos habe ich leider nicht.
Beiträge von Sparbroetchen
-
-
Hallo,
meine Frage an die Experten: Bei der Entgeltumwandlung sind ja bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (RV) sozialabgabenfrei. Aber wie sieht das bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente aus? Gilt hierfür dasselbe?
Danke
-
O.k. herzlichen Dank nochmal, ich denke ich verstehe es jetzt besser.
Ich habe übrigens eine Tabellenübersicht dazu gefunden, wo man das Ganze nochmal schneller überblicken kann: Ich stelle es mal ein, siehe: https://www.vermoegenswirksame…e/arbeitnehmersparzulage/
Etwas runterscrollen unter: Arbeitnehmersparzulage doppelt beantragen: Ist das möglich?
-
Ok danke für die tollen und hilfreichen Antworten. Nur nochmal für mich zum Verständnis:
Vom Arbeitgeber kann immer nur 1 VL-Vertrag finanziert werden, außer er finanziert freiweillig einen zweiten. Richtig? Wenn ich einen zweiten VL-Vertrag ansparen möchte, um die zweite Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, ohne dass der Arbeitgeber diesen finanziert: Kann ich den 2 VL-Vertrag auch komplett privat ansparen, oder benötige ich einen zweiten Arbeitgeber z.B. mit einem Nebenjob?
Danke nochmal!
-
Hi Leute,
ich habe mal eine Frage: Und zwar liest man immer wieder, dass man die VL auch mehrfach beziehen kann, und damit auch die Arbeitnehmersparzulage mehrfach erhalten kann. Woanders heißt es wiederum, dass der Chef höchstens 40 Euro zahlt, und fertig. Damit könnte man den Förderhöchstbetrag ja nur einmal nutzen. Oder ist das so gemeint, dass die 40 Euro pro VWL-Vertrag gelten? Der Chef also auch 2 Verträge finanzieren kann. Oder muss ich den 2 Vertrag privat abschließen, und kann dann dafür die 2. Arbeitnhemersparzulage erhalten?
Wer kann das aufklären?
Vielen Dank
-
Hi, guido danke für deine schnelle Antwort. Wie schaut das mit der betrieblichen Altersvorsorge aus? Gilt dasselbe, also auch mit normalen VL möglich?
-
Hallo,
meine Frage an die Community: Kann ich auch normale Vermögenswirksame Leistungen in eine Riester-Rente oder eine Betriebsrente einzahlen? Oder geht das nur, wenn der Arbeitgeber AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) zahlt?
Danke schon mal