Beiträge von Sonja

    Danke Guido Pantoffelheld !

    Habe auch bereits heute Morgen mit einem befreundeten Rechtsanwalt gesprochen, der auch dringend davon abgeraten hat den Vertrag zu unterschreiben und werde mich noch an die Verbraucherzentrale und die VuV Ombudsstelle wenden.

    Auch wenn sich eine Rückabwicklung vermutlich nicht "lohnt", schadet es ja nicht, wenn sich unabhängige Stellen die Machenschaften dieser Vermögensverwaltung mal anschauen. Ich war leider viel zu lange viel zu naiv und hab den "Beratern" vertraut.

    Was passiert eigentlich mit Kapital, wenn sich ein Jugendlicher bei Erreichen der Volljährigkeit weigert, den Vermögensverwaltungsvertrag zu unterschreiben?


    Zum Hintergrund:


    Es gibt einen Vertrag mit einer Vermögensverwaltung, den ich seinerzeit schließen musste, um Geld in ein, wie mir versichert wurde, gut laufendes Portfolio verschiedener Fonds/ETFs zu investieren. Dieses Portfolio wird von einer Portfolioverwaltung verwaltet (Haftungsdach), von einer anderen Firma gemanagt und von Beratern verkauft. Um alle drei Zweige finanzieren zu können, ist da ein satter Ausgabeaufschlag beim Investieren drauf (den ich großzügigerweise immer um die Hälfte bekommen hab....da hab ich die hohen Kosten nicht hinterfragt, sondern mich über den Deal gefreut...naiv, aber wahr) und eine Verwaltungsgebühr von knapp unter 2%. Rauskommen tut dabei wenig.


    Das Depot läuft seit zwei Jahren auf den Namen meines Kindes, aber bis vor einer Woche war ich die Zeichnungsberechtigte. Nun hat diese Vermögensverwaltung einen Vertrag zum Unterzeichnen geschickt, weil das "Kind" 18 geworden ist.


    Wir wollen - inzwischen nicht mehr ganz so naiv, aus diesem Vertrag raus, bisher war aber nur angedacht, dass "Kind" unterschreibt und wir dann das gesamte Portfolio verkaufen.


    Freistellungsauftrag ist ausgeschöpft, weil die Gesellschaft ständig Fonds kauft und verkauft, also wollten wir mit dem Verkauf bis Januar warten, um wenigstens den neuen Freistellungsauftrag nutzen zu können.


    Wenn jetzt "Kind" sich aber weigert den Vertrag zu unterschreiben, müss(t)en doch eigentlich die Gelder auf sein Konto überwiesen werden ohne dass es ein Verkauf ist.


    Oder ist da ein Denkfehler drin?


    Für Feedback wären wir sehr dankbar.


    (ps: hab das Forum durchsucht, aber keinen entsprechenden thread gefunden, allerdings was Ähnliches zur Rentenversicherung).