Ob beide Beiträge oder welcher Beitrag berechtigt eingezogen werden, bleibt also erstmal offen. Wir werden uns nochmal schriftlich an Rentenversicherung und Krankenkasse wenden, da müssten wir eigentlich genauere Antworten mit Bezug auf zugrundeliegende Gesetze bekommen. Ich werde mich danach bei Bedarf noch mal melden.
Hi Therese, mir geht es genau so! Was hat sich nun ergeben?