Beiträge von migele99

    1. 58.050 als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze könnte stimmen - müsste man aber prüfen.

    2. ja, könnte sein oder auch nicht! Müsste man prüfen!

    Hallo Lange Oog, das würde ich gerne mal prüfen lassen. Haben Sie eine Empfehlung, wer das konkret machen könnte? Ich habe - um ehrlich zu sein - zu Versicherungsmaklern nicht das größte Vertrauen. Die meisten möchten halt Ihre Produkte verkaufen (und leben ja auch schließlich davon). VG Michael Krause

    --> dann ist das falsch ??? https://www.pkv.de/themen/kran…niert-die-pkv/basistarif/

    ... evtl. noch ein kleiner Zusatz:
    ich habe gerade mit meinem freundlichen Versicherungsmarkler gesprochen.

    Er meinte: Die Private KV wird auch im alter nicht teurer als die Gesetzliche.

    Warum? Weil ich meinen Tarif runterstufen kann (so dass er den Leistungen einer GKV entspricht) und auch nicht mehr kosten darf. Er meinte außerdem, dass ich auch die gleichen Zuschüsse zu meiner PKV im Rentenfall bekomme. Ist das Korrekt ??

    vg Michael

    Liebe Mitglieder des Forums,

    ich bin seit ca. 18 Jahren in der PKV und war davor knapp 11 Jahre in der GKV. Ich habe am 10.07.2002 in die PKV gewechselt.

    Die letzten Jahre hat meine PKV immer wieder den Beitrag angehoben, einen interessanten Ersatztarif gibt es (für mich) nicht.

    Jetzt habe ich gehört, dass man auch Gehalt umwandeln kann (in ein Arbeitszeitkonto) --> das würde meine Firma auch unterstützen.

    Fragen:

    1. Wie viele Monate muss ich unter die Bemessungsgrenze (habe gelernt, das wären bei mir rund 58.000 Euro/Jahr) bevor ich den Wechselantrag stellen kann?

    2. Gibt es bei mir die Möglichkeit in die "Krankenversicherung für Rentner" zu kommen?

    Danke für Eure Hilfe,

    Michael