1. 58.050 als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze könnte stimmen - müsste man aber prüfen.
2. ja, könnte sein oder auch nicht! Müsste man prüfen!
Hallo Lange Oog, das würde ich gerne mal prüfen lassen. Haben Sie eine Empfehlung, wer das konkret machen könnte? Ich habe - um ehrlich zu sein - zu Versicherungsmaklern nicht das größte Vertrauen. Die meisten möchten halt Ihre Produkte verkaufen (und leben ja auch schließlich davon). VG Michael Krause