1. Ohne Anwalt hätte ich im alten Tarif viele Tausend € mehr verloren!
2. Reichlich Zusatzbeitrag hatte ich schon abgeführt bevor mir mein Anwalt half.
3. Weder der zuständige, noch andere Makler waren bereit oder in der Lage mir einen besseren Tarif zu ermöglichen! Der Anwalt war damals meine einzige Chance!
4. Eine Reduktion des Selbstbehalts wird immer mit einem erneuten Gesundheitstest verbunden. Wenn man nicht mehr jung ist und im Leben etwas erlebt hat findet sich auch irgendwo eine Krankheit die wieder ausbrechen könnte. Ist also ausgeschlossen.
5. Auch ich dachte, der Arbeitgeber beteiligt sich. Tatsächlich haben die Arbeitgeber den Beitragsanteil gedeckelt und beteiligen sich inzwischen an PKV geringer als an GKV. Auch von der Steuer konnte ich keine Entlastung mehr bekommen. Als Nichtbeamter wurden meine Sonderausgaben schon mit dem Rentenbeitrag ausgeschöpft.
6. So lange wie §106 die absurde Formulierung enthält:
Zu den berücksichtigungsfähigen Beiträgen zählt auch der Prämienzuschlag nach § 149 VAG, der vom Krankenversicherungsunternehmen bis zum 60. Lebensjahr des Versicherten für die Alterungsrückstellungen erhoben wird. Dieser führt ab dem 65. Lebensjahr zu einer Beitragsermäßigung des Versicherten. Da für die Feststellung der Höhe des Zuschusses nur die tatsächlich gezahlten Beiträge berücksichtigungsfähig sind, können ab dem 65. Lebensjahr auch nur die ermäßigten Beiträge berücksichtigt werden.kann ich nur
vor Abschluß von PKV-"Beitragsermäßigungen im Alter" warnen!
7. Im Gegensatz zu Feuerwehrleuten, die sich zumindes vorher in einem Lehrberuf bewährt haben müssen, müssen Politiker keine Vorbildung vorweisen! Gesetze werden von Beamten formuliert! Welche Lobbies da sonst noch Einfluss nehmen kann man nur Vermuten. Ich bin jedenfalls zum Schluss der Betrogene.