Beiträge von Dr.Proton

    Stimmt, wird 1 als kleinste Bedingung.


    Den Löwen habe ich nicht rausgelassen.

    Besser ausgedrückt hätte ich es so: Vom zvE wird der Grundfreibetrag für die Berechnung von y abgezogen. (Was per Definition ungleich dem zvE ist).



    EDIT:

    Gerade mal gerechnet. Wenn zvE 11.605€ und y somit 0,0001 (1/10.000) sind würde die Einkommenssteuer 0,14€ betragen.

    Danke


    Folgende Seiten fand ich dann noch hilfreich als Erklärung (wurde von Achim Weiss in ähnlicher Weise weiter Oben schon erwähnt):


    https://www.finanz-tools.de/ei…u-versteuerndes-einkommen
    https://www.finanz-tools.de/ei…r/berechnung-formeln/2024


    Unter dem zweiten Link, dann "2. Fall zwischen 11.605€ bis 17.005€" war für mich wichtig zu sehen das es den Hilfswert y gibt und das zu versteuernde Einkommen (zvE) um den Grundfreibetrag verringert wird. Ergibt das Ergebnis NULL und somit y auch NULL, dann fällt keine Einkommenssteuer (ESt) an. Bezogen auf den Fall keiner gezahlten Lohnersatzleistungen.

    Danke Achim Weiss


    Jetzt habe ich verstanden, dass ich ERST mein zu versteuerndes Einkommen berechne und im NACHHINEIN für den Steuersatz zur Berechnung Lohnersatzleistungen (Elterngeld) hinzurechne.


    Grundfrei*was*? ?:

    Der Grundfreibetrag ist für mich dann zur Berechnung meines zu versteuernden Einkommens wichtig. Ebenso meine Werbungskosten und sonstige abzugsfähige Aufwendungen. Ich gucke mal ob ich einen guten Steuerrechner finde. Tipp für einen Guten Steuerrechner Online?


    Bei Einzelveranlagung:

    Da meine Frau in 2024 nicht arbeitet, wird sie nur Mutterschutzgeld, Arbeitnehmerzuschuss, Elterngeld und Kindergeld erhalten. Alles sind keine zu versteuernde Einkommen und daher ist der Steuerbetrag NULL EURO.

    Folglich ist es sinnvoll das meine Frau das voll Elterngeld erhält, da Sie mit einem hohen Steuersatz trotzdem NULL EURO abführt. Ich nehme keine Lohnersatzleistungen in Anspruch und zahle dann entsprechend auf mein Einkommen einen niedrigen Steuersatz.


    Infos hier:

    https://familienportal.de/fami…n/mutterschaftsleistungen

    https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag/

    https://familienportal.de/fami…kann-ich-bekommen--124616


    Danke für die Hilfe bis hier. Folgefragen kommen sicherlich.


    PS: VLH war ich mal für ein Jahr. Ich war so enttäuscht. Da ist quasi kaum was rumgekommen und es war mein erstes Arbeitsjahr nach dem Studium. Alle über die Jahre im Studium "angesammelten" Verlustvorträge sind nicht zum tragen gekommen. Ich habe später selbst mal gerechnet und ich hätte wesentlich mehr zurück bekommen müssen. Daher versuche ich mich (auch wenn es schwierig und zeitaufwendig ist) selbst in Themen reinzufuchsen. Dann VERSTEHE ich (hoffentlich) auch was wie gerechnet wird.

    Moin Achim Weiss

    Danke für deine Antwort. Hab mal alles in den Online-Rechner eingetragen (siehe Anhang).


    Was ich nicht verstehe ich wie die Steuer an sich berechnet wird (im Online Rechner). Genau an dem Punkt würde wahrscheinlich meine Steuerspartaktik ansetzen und Grundfreibetrag sowie Werbungskosten etc. zum tragen kommen.


    Daher meine Folgefragen:

    • Wie kann ich das fiktive zu versteuernde Einkommen für 2024 senken?
      • Grundfreibetrag: 11.604€
        • Ist die Werbungkostenpauschale von 1.230€ da schon im Grundfreibetrag enthalten oder kommt die noch Oben drauf?
        • Werbungskosten: Fahrten Arbeiten, Arbeitszimmer, Fortbildungen (Bildungsfreistellungskurse)
      • Fortbildungskosten: min. 1.500€; eher 2.500€
        • Ist ein Fernstudium, daher Fahrten zu Präsensveranstaltungen und Lerngemeinschaften, (Arbeits-)Lernzimmer (Sonderausgaben), Bücherkosten, Semestergebühren, etc.
    • Müsste ich versuchen alles Einkommen, was über dem Grundfreibetrag liegt durch Steuersenkende Ausgaben "wett zu machen"?

    Achim Weiss du schreibst, dass es sich bei geringen Einkommen wenig lohnt. Ja klar, wenn ich wenig Steuern zahle bekomme ich wenig zurück. Aber 1.038€ haben oder nicht haben ;) Und die Steuern zahle ich sowieso und Ausgaben für das Studium fallen auch sowieso an. Bildungsurlaub ist auch geplant, obwohl ich versuchen den noch dieses Jahr zu beantragen und auch zu zahlen, damit die Ausgaben noch in diesem Steuerjahr zum tragen kommen, da ich 2023 definitv mehr Steuern abführe. - Und ich sollte mal mit genauen Zahlen rechnen, die Zahlen aus dem Beispiel stimmen nicht ganz.


    Derzeit schaue ich ja in den Beispielen auf Einzelveranlagerung. Wenn wir noch auf meine Frau schauen, die nur Mutterschutzgeld, Arbeitgeberzuschuss, Elterngeld und Kindergeld beziehen in 2024 wird, dann ist es schon wichtig.

    • Mutterschutzgeld und Elterngeld unterliegen ja dem Progressionsvorbehalt.
    • Kindergeld meines Erachtens nicht. Beim Kindergeld wird geschaut ob es sich steuerlich lohnt Kindergeld zu beziehen oder den Kinderfreibetrag (+Ausbildungsfreibetrag). Das macht das Finanzamt automatisch. Ich habe gelesen bei unter 30T€ bzw. 60T€ bei Paaren lohnt sich immer das Kindergeld. Sprich Kindergeld ist aus der Rechnung "raus".

    Hier aber die Frage:

    • Zählt der Arbeitgeberzuschuss als zu versteuerndes Einkommen und wird dann bei meiner Frau der ggf. ein hoher Steuersatz angewendet?

    Beispiel:

    Arbeitgeberzuschuss beläuft sich bei 8 Wochen auf ca. 4.500 € (zuversteuerndes Einkommen)

    Mutterschutzgeld = 728 €

    Elterngeld = 10 Monate * 1.800 € = 18.000 €

    Summe = 23.228 €

    Ergibt laut Bayrischem Rechner:

    542 € Einkommenssteuer (siehe Anhang)


    Die 542€ würde sich meine Frau gerne sparen, wenn wir das durch geschicktes schieben der Elterngeldmonate hinbekommen. Sie kann natürlich nichts absetzen, da sie in 2024 nicht arbeiten wird. Daher muss ich gucken, dass ich mehr Elterngeld beantrage und mehr absetzen kann, da ich ja auch Steuern zahlen werde.


    Hilfreich wäre also zu wissen die der Bayrische Rechner hier rechnet, damit ich das Optimum hier ausrechnen kann. Am liebsten würde ich das in meine Exceltabelle eintragen, damit ich unter Berücksichtigung der voraussichtlichen absetzbaren Ausgaben berechnen kann. Fokus wäre hier die Einzelveranlagerung, da wir getrennte Kontoführung haben.


    Besten Dank


    PS: Sind hier ja alles nur ungefähre Werte.

    PPS: Ja, ich merke ich sollte diese Posts nicht Abends schreiben, dann funktioniert mein Kopf nicht mehr so gut mit Rechnen. Daher stimmen die Rechnungen Oben nicht.

    Moin.


    Eröffnung:

    Habe mich jetzt knapp zwei Stunden durch alle Beiträge zurück bis 2015 unter den Suchworten "Steuer" und "Elterngeld" gearbeitet. Ein Thread war hilfreich (Link). Es bleiben aber Fragen offen.


    Einleitung:

    Wir, verheiratet, unter 150.000€ Jahresbrutto, beide Steuerklasse 4, 1. Kind kommt Anfang Januar (noch knapp 7 Wochen) möchten die Steuerabgaben für die Elternzeit minimieren. Elternzeit ist geplant knapp zwei Jahre zu nehmen. Aufteilung siehe Bild - blaue Kästen sind Partnerschaftsbonus-Monate). Arbeiten ist nur während der Partnerschaftsbonusmonate geplant. Ich studiere derzeit und plane Ende September 2025 (21. Lebensmonat) das Studium abzuschließen. Jeder von uns bekommt den Höchstbetrag für Basis und Plusmonate.


    Hauptteil:

    Da das Elterngeld dem Progressionvorbehalt unterliegt wird es für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Unter den Oben genannten Forumlink war diese Seite verlinkt. Da habe ich zum ersten Mal verstanden, dass das Elterngeld NICHT zum dem versteuerndem Einkommen hinzugezählt wird sondern NUR für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird.


    Frage 1: Habe ich es richtig verstanden, dass das Elterngeld NICHT zum dem versteuerndem Einkommen hinzugezählt wird sondern NUR für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird?


    Frage 2.1: Wenn Frage 1 mit JA beantwortet wird, dann ist es sinnvoll möglichst viel Elterngeld im ersten Kalenderjahr zu beziehen, da das Einkommen und somit die Steuerabzüge niedrig sind. z.B. wenn wir beide zusammen unter dem Grundfreibetrag von 11.604€ p.P. (2024) bzw. 23.208€ gemeinsam (2024) bleiben. Denke ich da in die richtige Richtung?

    Code
    Beispiel:
    Einkommen 10.000€ Brutto + (12*900€ Elterngeld = 10.800€) = 25.800€
    20.800€ dienen zur Berechnung des SteuerSATZES
    10.000€ sind das zu versteuernde Einkommen
    Da das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt würden 0€ Steuern gezahlt werden.

    Hinweis: Basismonate können nur bis zum 14. Lebensmonat bezogen werden. Plusmonate darüber hinaus.


    Frage 2.2.: Wenn Frage 1 mit NEIN beantwortet wird, dann ist es sinnvoll möglichst wenig Elterngeld zu beziehen, und das Gesamteinkommen möglichst unter dem Einzel-/Gesamt-Grundfreibetrag zu drücken. Idealerweise dann, um untern den Grundfreibetrag zu kommen, korrekt?

    Code
    Beispiel:
    Einkommen 10.000€ Brutto + (5*900€ Elterngeld = 5.900€) = 15.900€
    15.900€ dienen zur Berechnung des Steuersatzes
    15.900€ sind das zu versteuernde Einkommen
    Da das Einkommen über dem Grundfreibetrag von 11.604€ p.P. liegt würden (15.900€ - 11.604€ =) 4.296€ versteuert werden.

    Die Beispiele Oben dienen nur zur verdeutlichung.


    Wegen meines Studiums entstehen mir in 2024 Kosten (und geringem Maße 2025). Diese würde ich natürlich gerne in 2024 von meinen gezahtlen Steuern (Januar bis Februar 2024 - siehe Bild) absetzen. Wenn ich jetzt aber nach Frage 2.1. allein mit dem zu versteuerndem Einkommen unter dem Steuerfreibetrag lande, dann kann ich ja diese (Werbungs-/Weiterbildungs-)Kosten nicht steuersenkend absetzen (zahle ja keine Steuern und hole mir die gezahlten über die Einkommenssteuererklärung zurück).


    Überlegungen:

    Idealerweise nimmt meine Frau möglichst viel Elterngeld im ersten Jahr, da sie lediglich den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschaftszeit nach der Geburt in 2024 versteuern muss, damit unter dem Grundfreibetrag bleibt und keine Steuern zahlt. Ich arbeite nur 3 Monate, nehme kein Elterngeld, habe einen geringen Steuersatz und bleibe ggf. unter dem Grundfreibetrag bzw. wenn ich drüber bin, kann ich Werbungs-/Fortbildungskosten absetzen.


    Steuerfreibeträge:

    Generell interessiert mich noch welche Freibeträge ich neben dem Grundfreibetrag steuersenken nutzen kann, in der Elternzeit:


    Grundfreibetrag

    Werbungskosten

    Home Office Pauschale

    Alternativ: Arbeitszimmer

    Verpflegungspauschalen

    Sparerpauschbetrag


    Das das einezlen Bruttoeinkommen unter 30.000€bzw. das Gesamteinkommen unter 60.000€ liegen wird lohnt sich der Kinderfreibetrag nicht, sondern das Kindergeld. Steuerklasse würden wir beide in 4/4 bleiben, da über die Einkommenssteuererklärung dann es sich wieder ausgelicht. Leben würden wir in der Zeit von Erspartem.


    Was sind eure Gedanken zu Elternzeit, Einkommen und möglichst Steueroptimniert durch die Zeit zu kommen?


    Danke für eure Hilfe. Der Thread hier ist ein OnGoing Gedankenexperiment und ich werde ihn ergänzen wenn ich mehr Erkenntnisse habe.

    Achim Weiss Danke für deine Hinweise und Anregungen.

    Von wieviel Geld sprechen wir da? Wieviel Zeit als Coach mußt Du dafür arbeiten?


    Vergleichsweise könntest Du ja eine separate Haftpflichtversicherung für Deine nebenberufliche Tätigkeit abschließen. Die wäre dann in jedem Fall steuerlich absetzbar.

    Eigentlich muss ich dafür nicht so viel arbeiten und als steuerliche Ausgabe absetzbar ist auch ein guter Hinweis. Dann erübrigt sich langes suchen und Vergleichen.

    Moin,


    wegen anstehender Geburt meiner Tochter suche ich nach einem neuen Privathaftpflichttarif. In meinem aktuellen Tarif ist meine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als COACH mitversichert. Viele Versicherer führen gewisse (bis zu 20) Tätigkeiten in ihren Verträgen als mitversicherte Tätigkeiten auf. COACH ist meistens kein Teil davon.


    Meine Frage: Welche Versicherer und/oder Tarife kennt ihr die keine Gruppen bei selbstständiger nebenberuflicher Tätigkeit ausschließen (außer ggf. handwerkliche Tätigkeiten, da diese bei mir nicht in Frage kommen)? Sprich: Wer versichert (fast) alle nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten mit?


    Bei Check24 gibt es leider keinen Filter und der Telefonsupport kann auch nicht helfen. Da ich nicht alle Tarifdetails aller Versicherer durchwühlen möchte, wären erste Anlaufstellen hilfreich. Aktuell bin ich bei der Gothaer, die das sehr kulant ist. Angeblich sollen die AXA und die Haftpflicht noch passenden Anbieter sein.


    Mir geht es natürlich darum auch eine möglichst günstige Versicherung zu finden. Die Gothaer wird mit Kind fast doppelt so teuer. Andere Anbieter sind mit Kind so günstig wie mein aktueller Tarif bei der Gothaer, aber haben nur 5-10 nebenberufliche Tätigkeiten in den Vertragsbedingungen inkludiert.


    Danke euch

    Danke lieberjott für den hilfreichen Hinweise. ING hatte ich Mal. Fand das online Banking nicht so übersichtlich. Hat sich vielleicht mittlerweile geändert. Nochmal angucken.


    Gerne mehr hilfreiche Anregungen aus der Community.


    PS: Eigentlich suche ich ja keine Bank, sondern möchte meine Finanzen übersichtlich organisieren. Mir meiner aktuellen Bank hatte ich innerhalb der letzten 13 Jahre ein Telefonat (weil zeitlich dringend) und 5x Email Kontakt (weil nicht zeitig dringend; Umzug U.Ä.). IMHO: Ist das Geschäftsmodell der Banken heutzutage überholt. Das letzte Mal zu einer Beratung in einer Filiale war ich wegen eines Mietkautionskontos (welcher Vermieter fragt heute noch nach sowas?) vor 15 Jahren...

    Ich habe die gleiche Anforderung würde der Threadersteller. Excel kommt für mich nicht in Frage. Zusätzlich möchte ich natürlich nichts fürs Girokonto bezahlen ? und das wird es dann eng.


    Was ich gefunden habe ist c24 Bank. Da gibt es aber nur 4 "pockets" ohne eigene IBAN. bei 9,90€ pro Monat hat man 15 pockets mit IBAN.


    Wenn man schon was bezahlt wurde ich aber eher zur GLS Bank wechseln. Die ist nachhaltig in der Geldanlage, kostet auch unter 10€ im Monat und man kann so viele Unterkonten mit IBAN anlegen wie man will.


    Ich sehe es nur irgendwie nicht ein für so eine "einfache" technische Umsetzung wie Unterkonten Geld zu zahlen. Vielleicht habt noch jemand Tipps.


    Es gibt noch Vivid. Aber die Internetseite von denen erinnert mich mehr an an dubioses Krytpo-Projekt als an eine vertrauenswürdig Bank. Auch ist deren Preispolitik der verschiedenen Konten ist nicht ersichtlich.


    Freue mich wenn ihr noch Tipps habt. Ich wäre bereit maximal 5€ im Monat Für ein Girokonto auszugeben, wenn es dann unbegrenzt Pockets oder besser noch Unterkonten mit IBAN hat.


    Danke

    Moin,

    habe jetzt herausgefunden das die Zuteilung bei 4.000€ liegt. Ich kann auch meine VL in Höhe von knapp 26€ in den Bausparvertrag laufen lassen. Muss nur schauen, ob sich das lohnt oder es besser in die BAV fließen lasse (was möglich ist bei meinem Arbeitgeber; in die Hamburger Pensionskasse).

    Pantoffelheld Jetzt erst den Link gesehen. Danke!


    Vielleicht sollte ich einfach gucken ob ich meinen ETF Sparplan bei onvista oder smartbroker laufen lasse. Ich orientiere mich da an dem Podcast von Saidi und möchte mein ETF Sparplan "nicht im Blick haben" - sprich nicht sehen wenn ich mein Online Banking oder Trading-Plattform (TR) öffne. Es soll einfach "weiterlaufen" ohne das ich daran denke (außer 1-2 im Jahr checken).


    Dann muss ich mal einen Vergleich zu OnVista und SmartBroker lesen ;)

    Hmm...

    Erstmal Danke für die ganzen Infos. Mein Depot (die Einzelaktien) sind mittlerweile bei TR gelandet. Im DKB Depot läuft der Sparvertrag noch. Den kann ich wie gesagt nicht übertragen (weder ganze Teile, noch Bruchstücke), da TR nicht den ETF führt, sondern den von iShares.


    Pantoffelheld Danke für die Links mit den Bruchstücken. Löst aber noch nicht mein Problem zu den "Ganzen Stücken". Sprich: Depot behalten?

    Vielen Dank für eure Antworten. Ich sehe es also richtig: Versuch zu behalten, Ansparen bis nicht mehr geht (über VL, oder selbst ohne VL?) und warten gekündigt wird, dann checken das sie mir keine Kosten unterjubeln und darauf achten das ich den Bonus bekomme.


    Pantoffelheld Mehr Infos hier:


    Tarif: Vario 99/3

    Bausparsumme 10.000,0

    Vertragsbeginn 14.11.2002

    Guthabenzinssatz 2.00%

    Bewertungszahl 118,26

    Bonuszinssatz 2,00 %

    VL-Leistungen

    für 2018 0,00 €

    für 2019 0‚00€

    Bonus (ggf. Laufzeitabhängig)

    Bonus für 2019 60,47€

    Bonus gesamt 653,97€


    Derzeit angespart knapp 1.800,00


    Pumphut

    Was ist die Zuteilung?