Beiträge von Tiara22

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    heute richte ich mich mit einer mir persönlich wichtigen Frage an Sie.


    Ich habe einer guten Bekannten, vor knapp fünf Jahren eine größere Summe
    Geld geliehen und mir diese Leihgabe nicht quittieren lassen. Leider
    habe ich ihr vertraut und mich bisher von ihren weiteren Versprechungen,
    was die Rückzahlung des Geldes angeht hinhalten lassen.


    Ein Termin bei meiner Anwältin, hat mir nur insofern geholfen, als
    das ich nun weiß, dass ich ohne einen schriftlichen Beweis nicht gegen
    sie vorgehen kann. Natürlich habe ich Bankquittungen und Belege, die
    beweisen aber nicht, dass ich ihr das Geld geliehen habe. Sie zeigen
    lediglich, dass ich ihr das Geld gegeben habe. Im Falle einer
    Gerichtsverhandlung stünde also Aussage gegen Aussage und somit hätte
    ich keine Beweise.


    Also forderte ich Sie auf, einen von mir aufgesetzten Schuldenvertrag
    zu unterzeichnen. In diesem forderte ich sie auf die geliehene Summe in
    Raten zurück zu zahlen. Heute, endlich, bekam ich von Ihr einen, sie
    nennt es, "Ratenvertrag" zugeschickt, den ich Ihnen als Link übersende.
    Ich habe Namen und Ortsangaben unkenntich gemacht. Dieses Dokument ist
    komplett zu ihren Gunsten ausgelegt und wird von mir nicht
    unterschrieben werden.


    Die Frage, die ich Ihnen heute stellen möchte ist ob ich in diesem Fall
    mit dem oben aufgeführten Schriftstück vor Gericht gehen kann und ob ich
    damit rechtlich eine Chance hätte. In ihrem Ratenvertrag ist nämlich
    ebenfalls nicht explizit aufgeführt, dass sie mir das Geld schuldet.


    Für Ihre Mühe danke ich Ihnen im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen‏


    Tiara22


    http://www.directupload.net/file/d/4019/e23egeqo_jpg.htm

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    heute richte ich mich mit einer mir persönlich wichtigen Frage an Sie.
    Ich habe einer Bekannten vor über 5 Jahren eine große Summe Geld geliehen, habe mir das aber nie schriftlich bestätigen lassen. Ich muss dazu sagen, ich hatte ihr vertraut. Ich hab mich auch die Jahre über von ihr hinhalten lassen, mit leeren Versprechungen was die zurück Zahlung betrifft.


    Ich war auch schon bei einer Anwältin, die meinte ohne einen direkten Beweiß das ich ihr das Geld geliehen hab, kann ich nicht vor Gericht gehen. Also forderte ich Sie auf, einen von mir aufgesetzten Schuldenvertrag zu unterzeichnen. In diesem forderte ich sie auf die Summe in Raten zurück zu zahlen. Heute, endlich, bekam ich von Ihr einen "Ratenvertrag" zugeschickt, den ich Ihnen im Anhang übersende. Ich habe Namen und Ortsangaben unkenntich gemacht.


    Nun zu meiner Frage.
    An dieser Stelle frage ich Sie, ob ich mit diesem Schriftstück rechtlich gegen die oben genannte Person vorgehen kann? Ich werde es nicht Unterschreiben, da es gänzlich zu ihren Gunsten ausgeht. Nur würde ein Gericht daraus erkennen das sie mir das Geld schuldet bzw. es anerkennen?


    Ich bedanke mich schon vorab für ihre Hilfe.
    MfG

    Hallo und danke für die schnelle Antwort.


    Das Problem an der Sache ist, das die Rente ihr zwar die volle Erwerbsminderungsrente anerkannt hat, meine Mutter sie aber nicht bekommt, da sie in den letzten 5 Jahren nur 26 von 36 Monaten in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Aber bis auf diese 10 Monate von 1977 an immer eingezahlt hatte.


    Irgendwie verstehe ich den Brief der Rentenversicherung nicht. Meine Mutter weiß nun das sie es ist, kann aus gesundheitlichen Gründen auch nicht wirklich arbeiten, bekommt aber die Erwerbsminderungsrente nicht ausgezahlt.


    Meine Frage, lohnt es sich in Widerspruch zu gehen oder muss sie sich jetzt mit ihren Schmerzen einen Job suchen um die Zeit zu erfüllen die die Rente verlangt.

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    heute richte ich eine Frage an Sie bezüglich der vollen Erwerbsminderungsrente meiner Mutter. Hierbei geht es darum, ob ihr die Erwerbsminderungsrente zusteht, da die 36 Monate Pflichtbeitrag nicht erfüllt wurden. Aufgrund einer fehlenden Auskunft des Arbeitgebers wurde die Rente nur 26 Monate eingezahlt. Mit dem Schreiben vom 11.02.2015 wurde ihr aber die volle Erwerbsminderungsrente beginnend ab dem 01.02.2014 zugesprochen.


    Ist es rechtens, dass meine Mutter, die seit 1977 rentenversichtert ist, nun keine Erwerbsminderungsrente beziehen darf, weil Ihr durch eine fehlende Auskunft seitens des Arbeitgebers 10 Monate Beitragszahlung fehlen?
    Ist es möglich, dass Sie nach Paragraph 50 Abs.1 Nr.2 SGB VI über die allgemeine Wartezeit Erwerbsminderungsrente beziehen kann?


    Was sollten wir Ihrer Meinung nach tun, wenn meine Mutter keine Erwerbsminderungsrente beziehen kann?


    Für Ihre Antworten bin ich im Voraus dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen