Beiträge von Tempomat

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu einem Artikel von Julia Rieder, “So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung“, in der Version vom 17.11.2020, veröffentlich unter der URL https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/.

    Meine Frage bezieht sich konkret auf den Absatz

    "Gesetzlich Versicherte dürfen auch in der GKV bleiben, falls das Gehalt wieder über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt. Sie müssen sich dann freiwillig gesetzlich versichern. Eine frühere Regelung, die in einem solchen Fall zwölf Monate Mitgliedschaft voraussetzte, wurde abgeschafft (§ 188 Abs. 4 SGB V)"

    Unklar ist mir jedoch die erforderliche Dauer der Unterschreitung des JAEG. Der Artikel liest sich so, als ob das einmonatliche Unterschreiten des JAEG bereits ausreichen würde.

    Lt. Auskunft meiner Personalabteilung und eigener Recherche bei Haufe.de sind im laufenden Jahr 2020 jedoch eine viermonatliche Unterschreitung des JAEG sowie eine Umwandlung von defacto-gewährleisteten Einmalzahlungen/Bonus im Folgejahr erforderlich, um bei der vorausschauenden Berechnung des JAEG im laufenden Jahr und folgenden in die Versicherungspflicht zu fallen. Wenn dann im 2021 das JAEG wieder überschritten wird, kann die KV als freiwillig gesetzlich fortgesetzt werden.

    Ihr Artikel unterstützt ja die durch meine Personalabteilung und Haufe.de aufgestellte Position.

    Einer befreundeten Anwältin die ich dazu befragt hatte, war eine solche Anwendung/Änderung des § 188 Abs. 4 SGB V gar nicht bekannt, sie verwies vielmehr auf einen Zeitraum vom 12 Monaten unterhalb des JAEG und wunderte sich über die Aussagen der Personalabteilung und von Haufe.

    Könnten Sie diese Änderung/Anwendung des § 188 Abs. 4 SGB V näher erläutern?