Beiträge von WBluhm

    Hallo zusammen,
    zum Höchstbeitrag bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer habe ich folgende Frage: Ist es richtig, dass zusätzlich zum Höchstbeitrag bei gut verdienenden Arbeitnehmern, die gleichzeitig schon einen gesetzliche Regelaltersrente beziehen, der Zuschuss der Rentenversicherung, den man als Rentner erhält, an die Krankenkasse zu zahlen ist. Ich selbst habe in 2018 noch gearbeitet und zusätzlich bereits Rente bezogen. Die Krankenkasse hat den Zuschuss der Rentenversicherung bei mir eingefordert und nach einigen Schriftwechseln habe ich das damals aufgrund meiner Recherchen akzeptiert. da es in § 240 SGB V Absatz 3 heißt :
    "(3) Für freiwillige Mitglieder, die neben dem Arbeitsentgelt eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, ist der Zahlbetrag der Rente getrennt von den übrigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Soweit dies insgesamt zu einer über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Beitragsbelastung führen würde, ist statt des entsprechenden Beitrags aus der Rente nur der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers einzuzahlen."
    Meine Steuerberaterin meint aber, ich hätte das Geld zurückfordern können.
    Mich würde interessieren, ob der Zuschuss der Rentenversicherung zu Recht eingefordert wurde.
    Viele Grüße
    WB