Beiträge von gutler

    Wieso 2 - ja, was für ein Arbeitsplatz steht Dir denn sonst noch zur Verfügung außer dem Arbeitszimmer??

    Ich wohne in Stadt A und mein Arbeitsplatz ist in Stadt B, die 600 km entfernt ist. In meinem Arbeitsvertrag ist ausdrücklich von Stadt B die Rede. Natürlich kann ich einen Arbeitsplatz in Stadt B haben - wenn er mir angeboten wird. Ich kann nicht beweisen, dass ich keine Arbeitsstelle habe.


    Interessant ist, dass die Ausgaben auf 1250 € begrenzt sind, wenn ich keinen Arbeitsplatz habe. Wenn ich aber einen Arbeitsplatz habe, kann ich ihn unbegrenzt absetzen.

    Ich habe beim Finanzamt den Abzug von Kosten für ein Arbeitsstudium beantragt.


    Meine Situation


    1. Ich habe kein Büro. Das Unternehmen bietet mir einen Fernarbeitsvertrag an. Das Unternehmen befindet sich in München.


    2. Ich bin der Eigentümer der Wohnung. Ich habe ein separates Zimmer, das flächenmäßig 12 % der Wohnung ausmacht. Das Zimmer hat eine Tür. Ich bin die einzige Person, die in der Wohnung wohnt und gemeldet ist.


    3. Das Zimmer wird zu 95 % der Zeit für meine Arbeit genutzt. Die restlichen 5 % der Zeit nutze ich zu Ausbildungszwecken für meine Arbeit.



    Nach dem Steuerrecht und dieser Quelle habe ich Anspruch auf die vollen gesetzlichen Kosten (auch über 1250 € hinaus). Was soll ich in diesen beiden Fragen schreiben, damit ich die vollen absetzbaren Kosten erhalte? Meine Intuition ist 1 - ja und 2 - ja Ich kenne mich mit dem deutschen Beamte und dem Steuerrecht nicht so gut aus, also frage ich euch Experten.


    Ich danke euch!

    Man kann den Aufwand bei den Steuersparversuchen auch übertreiben. Wenn durch die Anzahl der Wohneinheiten geteilt wird, kommen weniger als 10 € heraus, die steuerlich abgesetzt werden können. Durch qm geteilt wird das Ergebnis wohl auch nicht viel anders sein. Danach wird noch zwei- bis dreimal auf ganze Euro gerundet und am Ende schlagen sich - je nach Einkommenshöhe - erst Differenzen von 3 € bis 5 € beim zu versteuenden Einkommen in einem Euro Steuer mehr oder weniger nieder.


    Bei den Angaben zur Wohnung stellt sich eher die Frage, ob hier überhaupt ein Arbeitszimmer abgesetzt werden kann, denn das wird ja wohl eher ein Ein- oder Zweizimmer-Appartement als eine 100qm Mehrzimmerwohnung sein, denn im früheren Thread war ja angenommen worden, 10% der Wohnkosten sollten für ein Arbeitszimmer abgesetzt werden.

    Ich habe eine 4-Zimmer-Wohnung, in der ich allein wohne. Ich bin zuversichtlich, dass ich die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen kann.

    Guten Morgen gutler, https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/ hast Du gelesen? Insbesondere die recht hohen Anforderungen zur Anerkennung als Arbeitszimmer und die Möglichkeit der Pauschalierung?

    Ich danke Ihnen. Ich habe die Voraussetzungen geprüft und bin laut Checkliste förderfähig (separater, geschlossener Raum nur für die Arbeit). Meine Gesamtkosten für den Abzug belaufen sich auf 2436 €, was höher ist als die Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer von 1250 €. Daher wird es für mich von Vorteil sein, einen Antrag auf Abzug der Kosten für ein Arbeitsstudium zu stellen.

    Du bewohnst wirklich 357 Wohnungen? Und alle haben ein Arbeitszimmer? Das dürfte ein neuer Rekord sein :)


    Im Ernst: Schau auf die Nebenkostenabrechnung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung, da sind die Kosten auf die eigene Wohnung heruntergebrochen.

    Haha, nein. Ich wohne in einem Gebäude mit 357 Wohnungen. Eine davon ist meine, und sie hat ein Arbeitszimmer. Ich bin neu in der deutschen Sprache, daher können einige meiner Nachrichten seltsam klingen. Das tut mir leid!


    Auf der Nebenkostenabrechnung ist leider keine Aufschlüsselung zu finden. Ich muss sie also selbst ausrechnen.

    Liebe Freunde,


    ich weiß, dass die Gebäudeversicherungskosten für ein Arbeitszimmer anteilig abgezogen werden können. In meinem Fall wohne ich in 357 Wohnungen und alle zusammen tragen zur Gebäudeversicherung bei. Die Endabrechnung beträgt 34.982,13 Euro. Ich bin zuversichtlich, dass meine Wohnungskosten einen Teil davon ausmachen werden. Ich habe meinen Kaufvertrag, aber ich kann nicht herausfinden, wie ich diese Kosten berechnen kann. Hat jemand einen Tipp? Ich kann eine einfache 34982/357 machen, aber das scheint nicht richtig zu sein.



    https://www.arbeitszimmer.de/kostenarten.htm


    Ja, Sie haben Recht. Es sieht nach einem erheblichen Betrag aus. Ich sehe auch, dass die für den Kauf der Wohnung gezahlten Zinsen ebenfalls abgezogen werden können. Ich nehme an, dass die Zinsen einfach 10 % der Zinsbeträge sind, die ich in den letzten 12 Monaten gezahlt habe?

    Ich kann meinen früheren Beitrag bearbeiten. Ich konnte in diese wirklich schöne Website für Arbeitszimmer schauen. In der Checkliste steht ganz klar, dass die Zinszahlungen auch anteilig nach dem Anteil des Arbeitszimmers abgezogen werden können. Ich stelle sie hier ein, damit auch zukünftige Suchende die Möglichkeit haben, sich diese Website anzuschauen.


    https://www.arbeitszimmer.de/checkliste.htm

    Ja, aber in der Regel sind Wohnungen oder Häuser in der Anschaffung deutlich teurer und damit auch die Abschreibungsbeträge entsprechend höher.

    Ja, Sie haben Recht. Es sieht nach einem erheblichen Betrag aus. Ich sehe auch, dass die für den Kauf der Wohnung gezahlten Zinsen ebenfalls abgezogen werden können. Ich nehme an, dass die Zinsen einfach 10 % der Zinsbeträge sind, die ich in den letzten 12 Monaten gezahlt habe?

    Vielen Dank für diese ausführliche und klare Antwort! Können Sie einige kreative Fälle für einen professionellen Studienabzug erläutern? : )

    Du kannst 10% der laufenden Kosten für das Haus absetzen, dazu jährlich 0,2% der Anschaffungskosten als Abschreibung (10% von 2%), außerdem die exklusiv für das Arbeitszimmer angefallenen Aufwendungen vollständig. Da dürfte schon etwas vierstelliges zusammen kommen.


    Du siehst es richtig, dass die Finanzamts-Software stutzig wird, wenn neben dem Arbeitszimmer, das der Mittelpunkt der Tätigkeit sein soll, tägliche Fahrten in den Betrieb abgerechnet weden. Da werden Nachfragen kommen. Aber die glauben dir auch unabhängig vom Arbeitszimmer nicht, dass du jeden Tag 600 km zur Arbeit fährst.

    Könnten Sie mir erklären, wie die Abschreibung funktioniert? Hier ist mein derzeitiges Verständnis.


    Zum Beispiel wurde die Wohnung für 10000€ gekauft. Daher kann ich jedes Jahr einen Betrag von 20 € absetzen. Richtig?

    Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit. Ich wohne derzeit in Stadt A, und in meinem Arbeitsvertrag ist mein Arbeitsort als Stadt B aufgeführt. Der Unterschied zwischen den beiden Städten beträgt mehr als 600 km. Ich fahre nicht in die Stadt B. Stattdessen habe ich einen eigenen Arbeitsbereich in meiner eigenen Wohnung. Der Raum ist abgeschlossen und wird zu 100 % für berufliche Zwecke genutzt.


    Frage 1: Habe ich Anspruch auf die Pendlerpauschale? Das Gesetz besagt, dass ich maximal 4500 € geltend machen kann.


    Frage 2: Kann ich die Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer absetzen? Kann ich zusätzlich zur Pendlerpauschale auch die Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen?


    Frage 3 : Da ich Eigentümer der Wohnung bin (keine Mietkosten), bin ich mir nicht sicher, ob meine Kosten für das Arbeitszimmer sehr hoch sind. Der Umfang des Arbeitszimmers beträgt 10 % der Wohnung. Ab welchem Betrag wäre es sinnvoll, die Kosten für ein Arbeitszimmer überhaupt zu berücksichtigen? Ich mache mir Sorgen, dass das Finanzamt, wenn ich die Kosten für das Arbeitszimmer abziehe, argumentieren wird, dass ich keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale habe. Sehen Sie das auch so?

    Ja, die Kosten für die Krankenversicherung kannst du immer als Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen:


    https://www.finanztip.de/vorsorgeaufwendungen/

    Ich danke Ihnen! Ich benutze Wundertax.de, um den Bericht einzureichen. Ich habe versucht, den Ort zu finden, aber ich kann nicht. Wissen Sie zufällig, wo ich das eintragen soll?

    Im vergangenen Jahr war ich 1 Monat lang nicht berufstätig. Während dieses einen Monats habe ich keine Sozialleistungen erhalten. Ich bin (und war) bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Während dieses 1-monatigen Zeitraums musste ich die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Das Arbeitsamt wollte diese Kosten nicht übernehmen.


    Meine Frage lautet: Sind diese Kosten, da ich sie aus eigener Tasche bezahlt habe, in irgendeiner Form in meiner Einkommensteuererklärung absetzbar? Wenn ja, unter welchen Abschnitt würde dies fallen?

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich habe eine neu gebaute Wohnung zur Eigennutzung erworben - Vertragsabschlussdatum : August 2020. Die Übergabe der Wohnung an mich erfolgte im November 2021. Der Grundbucheintrag wurde erst im Juni 2023 vorgenommen. Ich habe mir den § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG durchgelesen und dort ist die Rede von einem Abzug der Renovierungskosten innerhalb der ersten 3 Jahre mit einer Grenze von 15%. Ich habe ein paar Fragen


    1. Gilt diese Klausel auch für eine selbst genutzte Wohnung?


    2. Wann beginnen die 3 Jahre? August 2020, November 2021 oder Juni 2023?


    3. Zählt eine voll ausgestattete Küche als Renovierung?


    4. Welches Elster-Formular sollte ich für diese Abzüge verwenden? Ich habe mir die Anlage V Zeile 33 angesehen, aber überall, wo ich online lese, steht, dass der Abzug nur für Vermieter gilt. Ich bin also verwirrt.


    Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen

    Liebe Alle,


    ich stecke in einem kleinen Dilemma. Ich verwende eine Steuersoftware für die Steuererklärung. Derzeit sagt meine Steuersoftware - Wundertax -


    Zitat

    Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zeile 25) aus deiner Lohnsteuerbescheinigung 1 sollte nicht höher sein als 8,1% deines Bruttolohns (Zeile 3) und nicht mehr betragen als 4702. Der von dir angegebene Betrag übersteigt diesen Wert. Bitte überprüfe nochmal deine Eingabe. Falls der eingegebene Betrag falsch ist, gehe zum Schritt "Einkünfte" und korrigiere die Eingabe.


    Auf meiner LBS vom Arbeitgeber steht folgendes


    * Zeile 25: X €

    * Zeile 24a: X/2 €


    In meinem Fall, X/12 >>> 400€ pro Monat. Soll ich die Zeile 25 trotz der Software so ausfüllen, wie sie ist, oder soll ich den Betrag X/2 eintragen?


    Mit freundlichen Grüßen

    Wenn diese Heimarbeit nicht coronabedingt ist, wurde eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag geschlossen?

    Wo befinden sich PC, Laptop, Drucker, Router für den privaten Gebrauch?

    Das mit der Abschreibung würde ich vergessen, denn sonst tritt bei einem Verkauf der Wohnung steuerpflicht ein.

    Ja, es gibt eine Vereinbarung im Mietvertrag. Der Router befindet sich im Wohnzimmer. Der Drucker befindet sich im Arbeitszimmer.


    Danke für den Hinweis auf die Abschreibungskosten!