Beiträge von Managersupport

    Hallo, Ihr schreibt im heutigen Newsletter "Denn wenn Du einen Teil Deines Lohnes dafür nimmst, musst Du auf das gesparte Geld weder Steuern noch Sozialversicherung zahlen." Das ist aus meiner Sicht nicht richtig.


    Ein Zuschuss der Arbeitgebers unterliegt der Lohnsteuer und auch dem Sozialversicherungsabzug. Die Zahlung des Arbeitnehmers erfolgt aus dem bereits versteuertem und der Sozialversicherung unterworfenen Nettolohn.


    Gruß Martin