Inzwischen habe ich mich entschieden, folgendermaßen vor zu gehen:
-Dem Kündigungschreiben per Einschreiben zu widersprechen.
-Die Gelder entgegen zu nehmen mit dem Hinweis, das ich sie für die BHW parken werde.
-Entscheidung des BGH ab zu warten
-Nach positiver Entscheidung des BGH Klage einreichen, sofern BHW nicht auch so tätig wird.
In einem ähnlichen Fall begann die Verjährung erst nach einem Entscheid des BGH, da erst ab da einer Privatperson die Klage zumutbar war. Eine Klage/ Rechtsanwalt sehe ich daher zum jetzigen Zeitpunkt als zu früh und nicht von Nutzen an. Vermutlich zahlen deshalb momentan auch nicht die Rechtschutzversicherungen.
Der Streitwert ist schwer zu ermitteln, dürfte aber meiner Meinung nach etwa in Höhe der zu erwartenden Zinsausfälle liegen. Ich rechne mit ca. 20% des Streitwerts an (eigenen) Anwalts- und Gerichtskosten.
Habe mir mal die alten Werbeblätter und Erleuterungen zum BHW Dispo maxx Vertrag angeschaut und folgende Sätze rechtlich gesehen bemerkenswert gefunden:
- „Auch wenn Sie Ihre Bauwünsche nicht realisieren, haben Sie mit Dispo plus die richtige Wahl getroffen“
- "Ihre Wünsche und Pläne sind entscheident für den Verlauf des Bausparvertrags" ("Ihre" kursiv geschrieben!)
- „Wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, können Sie von der attraktiven Guthabensverzinsung profitieren“ (Das "möchten" sehe ich als Versprechen, das ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen muss.)
- "BHW Dispo maxx bietet Ihnen ........gebührenfrei Geldanlage.....Eine risikofreie Geldanlage mit bis zu 7,2% Rendite...Bausparen ganz nach Ihren Wünschen..."
Wenn jemann diese Unterlagen (oder die "Allgemeinen Bausparbedingungen D plus") nicht hat, fahre ich gerne zum Copyshop und mache für 15 EUR Unkostenbeitrag Farbkopien von den ensprechenden Blättern und schicke sie zu. in Diesem Fall bei dwsdeneke@web.de melden.