Beiträge von RomanD

    Inzwischen habe ich mich entschieden, folgendermaßen vor zu gehen:
    -Dem Kündigungschreiben per Einschreiben zu widersprechen.
    -Die Gelder entgegen zu nehmen mit dem Hinweis, das ich sie für die BHW parken werde.
    -Entscheidung des BGH ab zu warten
    -Nach positiver Entscheidung des BGH Klage einreichen, sofern BHW nicht auch so tätig wird.


    In einem ähnlichen Fall begann die Verjährung erst nach einem Entscheid des BGH, da erst ab da einer Privatperson die Klage zumutbar war. Eine Klage/ Rechtsanwalt sehe ich daher zum jetzigen Zeitpunkt als zu früh und nicht von Nutzen an. Vermutlich zahlen deshalb momentan auch nicht die Rechtschutzversicherungen.


    Der Streitwert ist schwer zu ermitteln, dürfte aber meiner Meinung nach etwa in Höhe der zu erwartenden Zinsausfälle liegen. Ich rechne mit ca. 20% des Streitwerts an (eigenen) Anwalts- und Gerichtskosten.


    Habe mir mal die alten Werbeblätter und Erleuterungen zum BHW Dispo maxx Vertrag angeschaut und folgende Sätze rechtlich gesehen bemerkenswert gefunden:

    • „Auch wenn Sie Ihre Bauwünsche nicht realisieren, haben Sie mit Dispo plus die richtige Wahl getroffen“
    • "Ihre Wünsche und Pläne sind entscheident für den Verlauf des Bausparvertrags" ("Ihre" kursiv geschrieben!)
    • „Wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, können Sie von der attraktiven Guthabensverzinsung profitieren“ (Das "möchten" sehe ich als Versprechen, das ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen muss.)
    • "BHW Dispo maxx bietet Ihnen ........gebührenfrei Geldanlage.....Eine risikofreie Geldanlage mit bis zu 7,2% Rendite...Bausparen ganz nach Ihren Wünschen..."

    Wenn jemann diese Unterlagen (oder die "Allgemeinen Bausparbedingungen D plus") nicht hat, fahre ich gerne zum Copyshop und mache für 15 EUR Unkostenbeitrag Farbkopien von den ensprechenden Blättern und schicke sie zu. in Diesem Fall bei dwsdeneke@web.de melden.

    hiermit möchte ich mich auch in die Liste der "geschädigten" Eintragen.
    Komme aus Konstanz und spiele ebenfalls mit dem Gedanken, zu klagen.
    Die BHW hat erwarungsgemäß meinem auf meinen Wiederspruch negativ reagiert.


    Die zuständige Ombustelle ( https://www.bhw.de/content/ombudsverfahren.html ) führt in Ihrer Statistik ( http://www.schlichtungsstelle-…Ombudsbericht_2013_01.pdf ) folgendey auf:


    761 Beschwerden in 2013 mit folgender Zusammensetzung:
    37% Bonuszinsen bei Vollbesparung?
    20% Darlehensverträge mit Bausparvertrag ablösen?
    19% Unzureichende Beratung
    12% Gebührenstreitigkeiten
    7% Annahme von Sparleistungen


    157 wuren im Vorfeld durch "Abhilfe der Bausparkassen oder Vergleichsverhandlungen" geklärt werden
    604 wurden durch die Schlichtungsstelle entschieden
    davon:
    115 Unzulässig
    364 zu gunsten der Bausparkasse
    105 zugunsten der Beschwerdeführer
    20 Vergleich vor geschlagen


    An der Objektivität der Ombudsstelle habe ich Zweifel.


    Mir stellen sich folgende Fragen:
    Wenn man erfolglos gegen die Kündigung protestiert und sich die Kündigung eines Tages als nicht rechtmäßig erweist.
    Wie lange danach kann man noch klagen.
    Was kann das Ziel der Klage sein:
    => Wieder Herstellung des Vetrages?
    => Schadensersatz?
    Wie wird die Schadenshöhe bstimmt? Pauschal oder nach Aufstellung durch den Geschädigten? Lezteres wäre nicht so toll: Vermutlich wird es sehr schwer sein, für zu erwartende Schäden Schadensersatz zu bekommen - womöglich werden die BHW Anwälte darauf bestehen, das die zwischen Kündigung und Gereichtsprozess entgangenen Zinsen erstattet werden.
    Für den Fall, das man einen Termin nennen kann, an dem man geplant hat zu bauen, können die Anwälte argumentieren, das zwar bis zum Bau Schäden durch entgangene Zinsen enstehen würden, aber nach dem Bau diese Schäden wieder mehr als ausgeglichen werden können, da bis dahin Kredite womöglich günstiger zu bekommen sind. Da die zukünftige Zinsentwcklung nicht absehbar ist weis ich als rechtlicher Laie nicht, wie hier ein Richter entscheiden wird...


    Daher könnte es aus meiner Sicht so sein: Wenn ich Klage einreiche (ggf. macht das erst mal auch ohne Anwalt Sinn?) bevor die Kündigung rechtskräftig ist, dann habe ich eine gute Change, das der Vertrag weiter läuft, wenn hier von den Gerichten demnächst Entscheidungen zugunsten der Sparer getroffen werden und ich einen späteren Prozess gewinne. Ansonsten kann ich nach der Kündigung allenfalls auf Schadensersatz klagen - mit zweifelhaftem Erfolg.


    Bei Anwälten ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken über den Streitwert/das Honrar zu machen, da nach diesem die Anwaltskosten berechnet werden - hier habe ich schon mal ganz schlechte Erfahrungen mit viel zu hohem Streitwert gemacht, als es nicht zum Prozess kam...


    Trotzdem wäre ich bei einer Sammelklage natürlich mit dabei...