Ich überleg mal grob:
Ansetzbar ist die grds. kürzeste Straßenentfernung von Haustür zur Haustür. Für jeden Tag, den du zum Arbeitsplatz fährst, würde ich 14 km ansetzen. Die 26km Wegstrecke von der Wohnung der Freundin sind nur ansetzbar, wenn sich in dieser Wohnung dein Lebensmittelpunkt befindet.
Bei den Fahrten zur Berufsschule handelt es sich grundsätzlich um Reisekosten. Die sind an sich doppelt (also beide Wege) ansetzbar - aber nicht, wenn du dieselbe Strecke wie für die Fahrten zum Arbeitgeber nutzt.
Die tatsächlichen Kosten (tanken, Leasing, Parkplatzmiete, TÜV, Reparaturen, ... Strafzettel) spielen keine Rolle.
Ich käme da auf ungefähr 230 Tage x 14km x 0,30€ = 966€ Werbungskosten.
Die Fahrtkostenerstattung mindert die abziehbaren Werbungskosten. Meiner Ansicht nach beinhaltet die Fahrtkostenerstattung steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit sie die abziehbaren Werbungskosten überschreitet.
Abziehbar sind außerdem pauschal 110€ z.B. für Büromaterial und 16€ Kontoführungsgebühr. Außerdem kannst du alle die Kosten abziehen, die du zur Erzielung der Einnahmen sonst noch hattest.
Hast du z.B. Berufskleidung, die du wäscht? Im letzten Lehrjahr könnte ich mir auch vorstellen, dass du dir ein Buch zur Prüfungsvorbereitung gekauft hast oder dass du einen Prüfungsvorbereitungskurs bezahlt hast. Hast du vll. Bewerbungskosten gehabt?
All das ist abziehbar, wenn du es wirtschaftlich getragen hast.