Beiträge von Joergi

    Den Altersentlastungsbetrag gibt es tatsächlich auf alle Einkunftsarten, jedoch nicht auf diejenigen Einkunftsbestandteile, bei denen bereits bei der Berechnung des steuerpflichtigen Anteils eine Art von "Altersrabatt" gewährt wurde.


    Namentlich sind z.B. Versorgungsbezüge und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen. Sie erhöhen den Altersentlastungsbetrag nicht. Es kann daher tatsächlich sein, dass für den Fragesteller kein Altersentlastungsbetrag zu gewähren ist.

    Ich würde mit meinem heutigen Wissen keine Mischfonds mehr kaufen. Stattdessen würde ich mir meine Wunschmischung selbst zusammenstellen, indem ich passive Einzelprodukte kaufe. Die Mischfonds schlagen einen entsprechenden Vergleichsindex eh nur in manchen Jahren und je länger man den Zeitraum wählt, desto seltener gelingt das. Die Finanztest hat dazu mal einen Artikel gebracht. Der Titel war so in etwa "Mischfonds - es geht besser".


    Um nochmal auf das Thema Aktien zurückzukommen: Aktien bieten halt mehr Renditechancen als Festgeld und auch als Rentenpapiere. Aber bei dem was deine Mutter will, wäre ein hoher Aktienanteil meiner Meinung nach wie gesagt ein Fehler. Deine Mutter verzichtet also auf Rendite zugunsten von Sicherheit - siehe das magische Dreieck. Wenn ich es wäre, würde ich höchstens überlegen, ob ich einen (kleinen) Teil des Anlagebetrags in ein Produkt mit einem etwas höheren Risiko investiere, z.B. in einen MSCI World. So hätte ich auf die Gesamtsumme gesehen nur für einen Teil ein höheres Risiko, aber eben auch die Chance auf eine etwas höhere Rendite, wenn sich dieser Teil besser entwickeln sollte. Vom Prinzip her schlägt dein Bruder so wie ich das verstanden habe, ja auch vor, einen Teil mit etwas höherem Risiko anzulegen. Mir wäre - wenn ich mich als deine Mutter auf einen Aktienanteil einlassen würde - wichtig, dass das Risiko möglichst breit gestreut ist. Ich würde also keine Einzeltitel kaufen.


    Dabei gilt immer: Am Ende ist das hier keine Anlageberatung, sondern nur meine Meinung. Und am Ende ist auch deine Meinung nicht entscheidend. Am Ende muss deine Mutter die Entscheidung treffen. Und wenn sie partout kein Risiko will, dann verzichtet sie halt auf die damit verbundenen Chancen, hat dafür aber eine höhere Sicherheit. Das kann sie ja ruhig so machen.

    Hallo Adrian und herzlich willkommen im Forum! :)


    Lass mich für den Anfang einige Optionen auflisten:


    - Die üblichen, langfristigen ETFs würde ich in Anbetracht des kürzeren Anlagehorizonts und auch wegen des Wunsches nach viel Sicherheit für ungeeignet halten.

    - Festgeld ist 100% sicher, bringt aber eine Rendite unterhalb der Inflationsrate. Wenn Sicherheit sehr wichtig ist, dann könnte das ja vielleicht trotzdem was sein.

    - Rentenpapiere brachten in der Vergangenheit oft eine höhere Rendite als Festgeld. Aber sie unterliegen Schwankungen.

    - Aktien würde ich wegen des Risikos und wegen der Anlagedauer entweder gar nicht nehmen oder nur zu einem kleinen Anteil und dann auch nur breit gestreut.


    - Wie sieht es mit einer freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung aus?

    Hallo und herzlich willkommen im Forum! :)


    Deka-Fonds liegen in der Regel nicht bei der Sparkasse, sondern bei der Deka. Man kann sie in der Regel kostenfrei an die Deka zurückgeben. Die Deka nennt das Verkauf.


    Einen relativ aktuellen Stand der Produkte siehst du im Quartalsbericht, den die Deka dir vermutlich per Post schickt. Da siehst du, wie genau die Produkte heißen und wie viele Anteile du davon hälst. Die aktuellen Rückgabekurse kannst du auf deka.de nachschauen.


    In deinem Deka-Depot ist eine Bankverbindung hinterlegt. Auf diese erfolgt die Auszahlung des Verkaufserlöses. Ggf. würde ich die vorher überprüfen, ob es die gewünschte Verbindung ist.


    Versteuern musst du nicht den Wert der Produkte. Versteuert werden muss immer (nur) der Gewinn. Je nachdem, um was für Produkte es sich genau handelt, ist evtl. auch nicht der gesamte Gewinn steuerpflichtig, sondern z.B. nur 70%.


    Du solltest unbedingt einen Freistellungsauftrag einrichten - und zwar vor dem Verkauf. Das machst du übrigens für die Deka und nicht für die Sparkasse - beide sind verschiedene Institute. Wenn es beim Verkauf im Deka-Depot zu Erträgen kommt, dann ist das bei der Deka der Fall und dann braucht es da den Freistellungsauftrag.


    Versteuert wird dann nur der Teil des steuerpflichtigen Gewinns, der den Freistellungsauftrag überschreitet. Davon behält die Deka dann 25% + Soli (auch in 2021 noch) + ggf. Kirchensteuer ein.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Berechnung von Galileo ungefähr hinkommt. Es wurde halt im Lauf des Jahres deutlich zu wenig Steuer gezahlt.



    Die Auskunft, dass man als Rentner nicht Steuerklasse IV haben können soll, halte ich übrigens für falsch.



    Ich würde einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen und beide Ehegatten wieder in Steuerklasse IV/IV einordnen lassen. Auf diese Art werden vom Arbeitslohn der Ehefrau ungefähr 3.000€ mehr Lohnsteuer abgeführt. Das macht also jeden Monat 250€ netto weniger. Dafür ist bei der Steuererklärung die Nachzahlung dann aber deutlich niedriger - oder es gibt sogar eine Erstattung.

    Grundsätzlich hat Janders das gut zusammengefasst: Die Rente ist eine Bruttorente - anders als es ein früheres Gehalt immer war. Wenn jetzt (durch eine evtl. änderungswürdige) Steuerklassenwahl die Ehefrau auch noch ständig zu wenig Steuern zahlt, dann erhöht das die fällige Nachzahlung noch weiter.


    Bei deinen Werten müsste sich für die Rente ergeben:

    Jahresbetrag der Rente: 15.000€

    - Rentenfreibetrag 3.700€

    - Pauschbetrag 102€

    = Renteneinkünfte 11.198€.


    Diese Einkünfte müsste die Software im ESt-Schema ausweisen und für die Besteuerung zugrunde legen.


    Die wichtigsten Abzugsbeträge sind vermutlich der Rentenversicherungsbeitrag der Ehefrau und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von beiden Ehegatten. Bei dir selbst müsste vermutlich noch ein Altersentlastungsbetrag abgezogen werden. Am Ende des Schemas sind vielleicht noch ein paar Euro Handwerkerleistungen abziehbar.


    Man müsste einmal das gesamte Schema durchprüfen, um zu sehen, ob (z.B. die genannten) Abzugsbeträge noch angesetzt werden müssen und ob die Eingaben alle korrekt sind.

    Die Antwort ist: Vom Steuerbrutto zum SV-Brutto kommst du gar nicht. ;)


    Der Grund dafür ist, dass die einzelnen Lohnbestandteile nicht zwangsläufig im Steuerbrutto enthalten sein müssen, damit sie sich auf das SV-Brutto auswirken. Stattdessen werden Steuer- und SV-Brutto unabhängig voneinander ermittelt.


    Das Steuerbrutto in deiner Abrechnung entspricht der Höhe der Bezüge des Monats. Das ist in aller Regel auch richtig so.

    Das SV-Brutto ist interessanterweise höher(!) als die Summe der Bezüge in dem betreffenden Monat. Das ist nicht der Regelfall und insofern schonmal bemerkenswert. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn die Sozialversicherungsbeiträge auf einzelne Lohnbestandteile nicht in dem Monat abgeführt werden, in dem diese Lohnbestandteile gezahlt wurden. Ein Beispiel dafür ist die sog. Märzklausel, bei der sich eine Verschiebung ergibt, mitunter sogar in das vorherige Jahr.


    Die von dir markierten 4.687,50€ sind die Beitragsbemessungsgrenze in der KV und PV - mehr als dieser Betrag wird in diesen beiden Versicherungszweigen nicht beitragspflichtig, selbst wenn an sich ein höherer Betrag zu berücksichtigen ist, der SV-pflichtig wäre. RV- und AV-Brutto können höher sein - hier liegt die Beitragsbemessungsgrenze in 2020 bei 6.900€, so dass hier auch mehr beitragspflichtig sein kann als in KV und PV. Weshalb bei der das RV- und AV-Brutto bei 4.855,40€ liegt, können wir dir nicht sagen. Denkbar ist wie oben angesprochen eine Verschiebung. Wenn du das wissen möchtest, müsstest du in der Lohnabteilung nachfragen.

    Nachdem man KV-/PV- und RV-/AV-Brutto kennt, werden darauf die entsprechenden Prozentsätze angewandt, so dass sich die Abzugsbeträge ergeben.

    Die Homeoffice-Regelung gilt schon für 2020. Es ist die Rede davon, dass die Home-Office-Pauschale nur für diejenigen Tage abgezogen werden darf, an denen der Arbeitnehmer "seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht". Das scheint mir hier nicht erfüllt zu sein.

    Ob die Grundstücke Betriebsvermögen sind der ob sie das nicht sind, kann dir der Steuerberater sagen.


    Der Steuerberater hat die Grundstücke entweder ins Betriebsvermögen aufgenommen (evtl. musste er das sogar) oder er hat es eben nicht getan.


    Für die Aufgabe eines Betriebs gibt es einen Freibetrag, den man nach Vollendung des 55. Lebensjahres einmal im Leben geltend machen kann. Aber auch dazu weiß der Steuerberater mehr.

    Die Lohnsteuer ist die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer, in vielen Bundesländern beträgt die Kirchensteuer z.B. 9% der Lohnsteuer.


    Kirchensteuer fällt tatsächlich für die gesamten Einkünfte an - also z.B. auch für Vermietungseinkünfte und für Kapitalerträge, bei denen es ja keinen Arbeitgeber gibt, der bereits Steuerbeträge an das Finanzamt abführt.

    Die Steuerklasse ist nur für die Höhe der Lohnsteuer im Lauf des Jahres wichtig. Wenn du eine Steuererklärung machst (wozu ich ganz klar rate), dann gibst du alle Steuerbescheinigungen an, die du für das Jahr erhalten hast. Wie sich die gezahlte Lohnsteuer berechnet hat, spielt dabei keine Rolle mehr - für dich entscheidend ist nur, dass dieser Betrag halt bereits gezahlt worden ist.


    Nebenbei gesagt: Dem Finanzamt liegen eh alle Steuerbescheinigungen vor. Du solltest aus eigenem Interesse alle Bescheinigungen in deine Rechnung miteinbeziehen, damit deine Rechnung richtig wird.


    Du kannst deine Werte ja mal ausrechnen (z.B. mit Elster Formular) und dann mal schauen, ob es eine Erstattung gibt - und wenn ja in welcher Höhe. Im Fall einer Nachzahlung gilt: Solange es sich bei dir um eine freiwillige Erklärung handelt, besteht keine Abgabepflicht - daran ändert sich auch nichts, wenn du eine Nachzahlung ausrechnen würdest.


    In aller Regel lohnt es sich in deiner Situation, eine Steuererklärung abzugeben.

    Beide Varianten sehen komisch aus - die Berechnung für die Einkommensteuer funktioniert anders.


    Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stehen neben deinen anderen Einkunftsarten. Dabei kann bei der Vermietung auch ein Verlust entstehen, der mit den anderen Einkunftsarten verrechnet wird. Die Zinsen und die AfA der Immobilie mindern die Einkünfte aus der Vermietung.


    Ich würde mich an deiner Stelle damit an einen Steuerberater wenden.

    Es gibt keine zwingende Vorgabe für die Reihenfolge, in der man Erklärungen abgibt.


    Aber ein einmal erlassener Bescheid wird halt bestandskräftig. Wenn dir nach Bestandskraft noch einfällt, dass noch Abschreibungen für Gegenstände zu berücksichtigen gewesen wären, die in einem damals noch nicht bearbeiteten Jahr angeschafft wurden, dann geht das grds. nicht mehr.


    Die Lösung ist: Die Erklärungen der Reihe nach erstellen - ggf. in einem Aufwasch.

    Ich überleg mal grob:

    Ansetzbar ist die grds. kürzeste Straßenentfernung von Haustür zur Haustür. Für jeden Tag, den du zum Arbeitsplatz fährst, würde ich 14 km ansetzen. Die 26km Wegstrecke von der Wohnung der Freundin sind nur ansetzbar, wenn sich in dieser Wohnung dein Lebensmittelpunkt befindet.


    Bei den Fahrten zur Berufsschule handelt es sich grundsätzlich um Reisekosten. Die sind an sich doppelt (also beide Wege) ansetzbar - aber nicht, wenn du dieselbe Strecke wie für die Fahrten zum Arbeitgeber nutzt.


    Die tatsächlichen Kosten (tanken, Leasing, Parkplatzmiete, TÜV, Reparaturen, ... Strafzettel) spielen keine Rolle.


    Ich käme da auf ungefähr 230 Tage x 14km x 0,30€ = 966€ Werbungskosten.


    Die Fahrtkostenerstattung mindert die abziehbaren Werbungskosten. Meiner Ansicht nach beinhaltet die Fahrtkostenerstattung steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit sie die abziehbaren Werbungskosten überschreitet.


    Abziehbar sind außerdem pauschal 110€ z.B. für Büromaterial und 16€ Kontoführungsgebühr. Außerdem kannst du alle die Kosten abziehen, die du zur Erzielung der Einnahmen sonst noch hattest.

    Hast du z.B. Berufskleidung, die du wäscht? Im letzten Lehrjahr könnte ich mir auch vorstellen, dass du dir ein Buch zur Prüfungsvorbereitung gekauft hast oder dass du einen Prüfungsvorbereitungskurs bezahlt hast. Hast du vll. Bewerbungskosten gehabt?

    All das ist abziehbar, wenn du es wirtschaftlich getragen hast.

    ... das Risiko-Chancen-Verhältnis in einem MSCI WORLD (ETF) scheint mir doch passender zu sein, als das Zeug von der Spaßkatze?

    Der DekaStruktur: 2 ErtragPlus schwankt verglichen mit dem MSCI World deutlich weniger - das hat sich auch in der Höhe des Verlustes in der Coronakrise gezeigt. Allerdings läuft er seit einem Hochpunkt 2007 mehr oder minder durchgängig nach unten...

    Die Idee, die alte Anlage erst noch laufen zu lassen bis z.B. zumindest der Einstandswert wieder erreicht wurde, ist psychologisch verständlich, aber irrational. Denn in der Zeit des Weiterlaufens entgehen Dir gegenüber der neuen Anlage jeden Tag Gewinne. Aber für unser Gehirn fühlen sich realisierte Verluste viel schlimmer an als entgangene Gewinne.

    Das beschreibt ganz gut die Situation, in der ich mit diesem Fonds bin. Das ist genau die Frage: Angenommen ich verkaufe den schlecht laufenden Fonds heute und kaufe morgen einen ETF auf den MSCI World - war das dann sinnvoll? Oder wäre es besser, damit noch zu warten?

    Ein weiterer Aspekt sind die Kosten: Der Fonds im Deka-Depot verursacht Kosten, die deutlich höher sind als die eines ETF.


    Wenn Du Dich nicht traust, kann es sinnvoll sein, die Aktion in mehrere Schritte aufzuteilen. Das verursacht etwas höhere Transaktionskosten, aber Du schiebst es nicht ewig vor Dir her in Erwartung des richtigen Moments.

    Der Verkauf des Deka-Fonds ist soweit ich weiß sogar ohne Kosten bei der Deka möglich. Kosten fallen nur für den Kauf des ETF an.

    Guten Abend zusammen,


    ich habe einige Fonds von der Deka, die ich verkaufen möchte. Es handelt sich z.B. um den DekaStruktur: 2 ErtragPlus. Stattdessen möchte ich in einige breitstreuende ETFs anlegen, nämlich auf den MSCI World und auf einen Rentenindex. Das ganze ist nicht dringend.


    Der DekaStruktur: 2 ErtragPlus hat seit Jahren keine positive Performance gemacht. Im Lauf der letzten Jahre ist der Kurs langsam aber sicher gesunken. Nach der Krise vom März sind die Deka-Fonds noch weiter im Minus. Im Moment liegt der Kurs etwa 20% unter meinen Anschaffungskosten. Angenommen der aufsteigende Trend nach der Coronakrise hält an, dann würde ich davon ausgehen, dass er z.B. in einem Jahr zumindest einen Teil des Corona-Rückgangs wieder aufgeholt haben könnte. Dennoch gehe ich davon aus, dass ich mit Verlust verkaufen würde, dann mit vielleicht 10-15% Verlust.


    Was ich mich frage ist folgendes:

    Wann ist es sinnvoll, diesen Fonds zu verkaufen und stattdessen wie oben beschrieben in ETFs zu investieren?