Hallo zusammen,
die Kosten meiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung mindern ja mein bei der Berechnung des Kindsunterhalts anzusetzendes Einkommen. Kann der vertraglich vereinbarte KV-Selbstbehalt ebenfalls in Abzug gebracht werden? Ich schöpfe ihn regelmäßig aus.
Danke vorab für hilfreiche Antworten.