Beiträge von Manni-Maker

    Eine "echte Kreditkarte" ermöglicht keine Bargeldeinzahlungen. Durch die zuletzt nochmal deutlich gestiegene Akzaptanz von Kartenzahlungen auch für Kleinbeträge ist es inzwischen möglich, ohne größere Bargeldsummen auszukommen. Damit ist dann in der Regel auch keine Bargeldeinzahlung erforderlich.


    Abhebungen sind mit einer Kreditkarte aber im Vergleich zur normalen Bankkarte oft günstiger, wenn man nicht ohnehin immer Automaten der eigenen Bank nutzt. Je nach Kreditkarte belastet diese sofort oder auch erst zeitlich verzögert und räumt dadurch einen kurzfristigen, kostenlosen Kredit ein.


    Ob die Kreditkarte ein (besserer) Ersatz der Bankkarte ist, hängt also vom eigenen Zahlungsverhalten ab und davon wo man diese nutzt (Internet, Geschäfte, Automaten der eigenen oder fremder Banken usw.).

    Hallo PeWa74,


    zur Leasingratenversicherung kann ich keine eigenen Erfahrungen liefern. Grundsätzlich ist diese aber gleichzusetzen mit einer Restkreditversicherung bzw. Ratenschutzversicherung. Unterm Strich ist die Leistung und das Prinzip eigentlich gleich. Hier der Artikel dazu von Finanztip. Kurz gesagt ... eigentlich nie zu empfehlen.


    Die GAP-Versicherung hatte ich bisher noch nicht genauer angeschaut oder davor mehr gehört. Nach kurzer Online-Recherche scheint diese aus meiner Sicht nur bei einem teuren Auto überhaupt erwägenswert. Ich habe hierdie Info gefunden, dass die GAP-Versicherung den Kaskobeitrag um rund 7% erhöht. Unterm Strich gilt hier also das finanzielle Risiko einer Belastung bei Zerstörung des KFZ gegen den erhöhten Beitrag abzuwägen (im Zweifel also einfach mal durchrechnen, wieviel die GAP-Versicherung über die gesamte Leasingdauer kostet).


    Schließlich zur Frage "wo abschließen", die für jede Versicherung gilt: Ein Vergleich von Angeboten lohnt eigentlich immer. Daher am besten private Angebote und das Angebot des Leasinggebers vergleichen. Bei den beiden hier diskutierten Versicherungen sollten die Leistungsmerkmale eigentlich gut vergleichbar sein und damit auch die Angebote.

    Hallo ClaFra,


    zum Zugewinnausgleich ist der Artikel von Finanztip dazu empfehlenswert! Erbschaften fließen grundsätzlich in das Anfangsvermögen ein, eine Bestandsimmobilie am Ende in das Endvermögen. Ist also das Haus etwa durch Wertsteigerung mehr wert, als zuvor (aus der Erbschaft) hineingesteckt wurde, dann ist diese Wertsteigerung ein Zugewinn.

    Von einer besonderen Regelung bei der Verwendung für einen Immobilienerwerb steht aber weder dort, noch habe ich bisher davon gehört oder etwas dazu in den entsprechenden Paragrafen des BGB gefunden. Ich bin allerdings auch nur Laie was soetwas angeht und kann von daher keine Garantie für diese Aussagen geben.

    Hallo Moriz,


    eine zweite Meinung ist immer gut, insofern kann weitere Beratung nicht schaden. Umso mehr möchte mal ich meinen Gedanken zu deiner Aussage teilen...

    Ich habe einen Finanzberater, den ich aber aufgrund von Interessenkonflikten hier nicht konsultieren möchte.

    Einem Finanzberater gegenüber ist es nur fair, wenn du ihm deine Überlegungen und neuen Erkenntnisse einfach mal vorstellst und dir seine Meinung dazu einholst. Man weiß natürlich nicht, inwiefern der Berater - vor allem, wenn er zuvor zum Abschluss der Verträge geraten hat - eine wirklich neutrale Beratung für dich liefert. Aber Fragen kostet (bei ihm) ja nichts. Insbesondere, wenn er zuvor die Geschäfte vermittelt hat, ist es sogar seine Aufgabe deine Überlegungen und Fragen zu beantworten.


    Mit deinen neuen Erkenntnissen kannst du dann auch bestimmt erkennen, inwiefern die Empfehlungen und Beratung in deinem Sinne sind.

    Insbesondere, wenn du noch "jung" bist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich geförderte Altersvorsorgepläne "echt lohnen" eher gering.


    Viele Grüße

    Hallo Andrea,


    eine kleine Ergänzung möchte ich hinzufügen: Sollest du nach einem Tarifvertrag angestellt sein, kann zudem auch in diesem eine Regelung zu Kündigungsfristen beinhaltet sein. Bevor es da zu einer unschönen Überraschung kommt, wollte ich den Hinweis noch geben.


    Viel Erfolg bei deiner weiteren Berufsplanung!

    Hallo zusammen,


    ich habe keine Frage, wollte aber eine ganz hilfreiche Information zur Belegnachreichung für die Steuererklärung teilen, die ich zuvor vergebens online gesucht habe. Voraussetzung für die digitale Nachreichung ist die Nutzung von Elster-Online. Ich hoffe, das ist in Ordnung.


    Ich habe meine Steuererklärung mit Elster-Online erstellt und eingereicht. Grundsätzlich wird auf Belege verzichtet, lediglich auf Anforderung des Finanzamtes werden noch Belege benötigt, die man zu diesem Zweck bereithalten soll.

    Einige Wochen später finde ich also einen Brief in der Post, in dem ich um Nachreichung von Belegen für einige meiner Werbungskosten gebeten werde. Die Belegungen habe ich bereits digital verfügbar, leider stehen aber weder E-Mail-Adresse noch andere Informationen wie die Belege (außer in Papier per Post) eingereicht werden können. Auch auf direkte Nachfrage konnte man mir lediglich erklären, dass es da eine Möglichkeit gäbe. Wie das aber funktioniere sei nicht bekannt.


    Da der Versand persönlicher Daten per Mail nicht unbedingt als sehr Datenschutz-freundlich gilt, suche ich also nach einer Möglichkeit, die Unterlagen bereitzustellen und werde nach langer Suche fündig. Damit vielleicht der ein oder andere auch von dieser Möglichkeit profitiert, möchte ich sie hier einfach kurz beschreiben:

    1. Anmeldung in Elster-Online.
    2. Im Menü im Bereich "Formulare und Leistungen" > "Alle Formulare" aufrufen.
    3. Unter der Gruppe "Anträge, Einspruch und Mitteilungen" > "Belegnachreichung zur Steuererklärung" wählen.

    Dort kann dann neben einer Nachricht auch der Veranlagungszeitraum und die Steuerart ausgewählt werden, bevor die Belege angefügt werden können.


    Ich hoffe die Erläuterung ist verständlich und hilft vielleicht Leuten mit dem selben Problem wie ich es hatte.


    Viele Grüße

    Die Homeoffice-Pauschale fällt unter die Werbungskosten, für die ein Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr besteht. Liegen die tatsächlichen Werbungskosten darunter, wird der Pauschbetrag angesetzt.


    Die Homeoffice-Pauschale kann maximal 600 EUR betragen, also für 120 Tage angesetzt werden. Mit Blick auf die Fahrkarte ist die Entfernungs-Pauschale als Werbungskosten ansetzbar (0,30 EUR je Entfernungs-km zwischen Wohnort und Arbeit je Tag). Wenn Du also neben dem Homeoffice auch einige Tage zur Arbeit fährst, kannst Du dafür die entsprechende Entfernungs-Pauschale absetzen (wie tatsächlich angefallen).

    Du kannst also z. B. bei 100 Tagen im Homeoffice, diese 100 Tage ansetzen und für die anderen Arbeitstage die Entfernungspauschale berechnen.

    Was hat denn der Mitarbeiter erzählt?

    Er hat einige über den "Arbeitsalltag" berichtet, welcher vor allem aus Absprachen mit Kollegen aus der Unternehmensanalyse und dem Nachhaltigkeitsbereich besteht. Diese Gesellschaft hat eine Größe, welche auch Besprechungen außerhalb der Hauptversammlungen möglich machte. Also eigentlich sehr viel in Besprechungen sitzen.

    Leider konnten keine Details/Beispiele vorgestellt werden, es ist aber so, dass in solchen Meetings ein gegenseitiger Austausch der eigenen Vorstellungen für die Strategie und wichtige Entscheidungen erfolgt. Dabei vertrat diese KAG oft die Forderung, einen stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit und dessen transparentes Controlling/Reporting zu legen.


    Was das Abstimmungsverhalten angeht, werden wichtige Themen meist vor der HV bereits besprochen, sodass nicht der Rahmen der HV selbst "gesprengt wird". Nichts desto trotz werden auf der HV dann oft einzelne Themen durch die Gesellschaft auf die Tagesordnung gesetzt, welche aus Sicht dieser wichtig sind.

    Ebenfalls etwas "überraschend" war, dass bei den Abstimmungen die Zustimmung nicht garantiert ist. Eine Enthaltung ist schon ein klares Statement (je nach Anteilsquote), eine Ablehnung schafft es dann auch schnell mal in die Wirtschaftsbereiche ordentlicher Tageszeitungen.

    Bei beiden Fonds würde ich mir keine Sorgen wegen des Alters machen: Sowohl Lyxor als auch SPDR (Tocher von S&P) sind schon länger etablierte Anbieter, von denen ich keine Probleme durch "Unerfahrenheit" als Anbieter erwarten würde. Auch die jeweiligen Fondsvolumen sind hier kein Grund, der gegen einen der ETF spricht.


    Du solltest Deine Entscheidung nach Deinen Präferenzen fällen, dabei wäre etwa auch wichtig bei welchem Anbieter Du das Depot führst - ggf. sind bei Deinem Anbieter nicht alle Fonds kostenlos im Sparplan verfügbar. In dem Fall fiele meine Wahl auf den Fonds, den ich auch kostenlos im Sparplan habe. Die Größenordnung der Abweichungen der TD all dieser Fonds ist stark vernachlässigbar bei kleinen und mittleren Anlagesummen.


    Hinzu kommt: die historische TD garantiert nicht, dass diese auch in Zukunft auch immer besser sein wird als bei den anderen ETF. Zumindest nicht, wenn wir von einer Abweichung um Hundertstel sprechen (0,03).

    Zu Deiner Frage wann ein Ergebnis "ausreichend gut" ist: Die Tracking Difference sollte im Idealfall 0,00 sein. Je näher dran, desto besser. Es kann etwa sein, dass ein ETF zwar eine höhere TER hat, die Tracking Difference aber geringer ist, weil der teurere ETF z. B. Wertpapierleiheerträge macht und so die höheren Kosten überkompensiert. In diesem Sinne einer strengen "Preisauswahl" ist also der ETF mit der geringsten TD der beste.


    Warum FT nicht die beiden kleineren ETF empfiehlt liegt an deren Alter: die ETF gibt es noch nicht seit mind. 5 Jahren. Das war aber eines der Auswahlkriterien im Ratgeber. https://www.finanztip.de/index…rld-etf-vergleich/#c25980

    Hallo Can9804,


    Deine Frage kann nicht ohne weiteres "pauschal" beantwortet werden. Die Bonität hängt von verschiedenen Faktoren ab, die auch von Bank zu Bank verschieden sind. Oft sind Faktoren relevant wie: die Regelmäßigkeit und Höhe Deiner Gehaltseingänge, Dein bisheriges Zahlungsverhalten (sind etwa Lastschriften nicht eingelöst / konnten Raten bzw. Daueraufträge nicht ausgeführt werden), bei vorhandenen Krediten auch deren vereinbarungsgemäße Rückführung, die Inanspruchnahme eines Dispos bzw. Höhe und Regelmäßigkeit von Kontoüberziehungen. Die Schufa wird auch regelmäßig bei Kreditanfragen von Banken abgefragt, daher sind die Anzahl von Krediten und deren Bedienung und Rückführung, Kreditkarten und Girokonten, aber auch Umzüge weitere Kriterien mit Einfluss auf die Bonität.


    Dein Vermögen kann in Deine Bonität einfließen, allerdings ist das nicht bei jeder Bank der Fall und - nach meiner Einschätzung - sogar eher selten direkt in einer Bonitätsnote berücksichtigt. Das ist auch insofern nachvollziehbar, weil ja nur die Bank von dem Vermögen weiß, bei der Du dieses verwahren lässt.


    Mit Blick auf eine Kreditwürdigkeit kann man daher sagen, dass es nicht schadet, wenn Du bei TR Vermögen aufbaust. Solltest Du später einen größeren Kredit bzw. eine Baufinanzierung machen wollen, sollte im Idealfall sogar Dein Vermögen abgefragt werden. Dort kannst Du dann auch dieses mit angeben. Dieses kann dann (muss aber nicht) durchaus zu Deinen Gunsten berücksichtigt werden.


    Also zusammenfassend: Für Deine Bonität bei Deiner "Hausbank" könnte es einen Unterschied machen, das ist aber meiner Meinung nach nicht sehr wahrscheinlich. Für die Bonität bei allen anderen Banken ist es vollkommen egal, wo Du das Depot führst.

    Hallo Leonsurf,


    es besteht keine klare Offenlegungspflicht für das Abstimmungsverhalten der Kapitalanlagegesellschaften. Einige der Gesellschaften legen allerdings freiwillig und, wie Du schon schriebst, gerne zu Marketing-Zwecken einige Informationen offen.

    Entsprechend gibt es nur die ein oder andere Angabe zum Abstimmverhalten – entweder anlässlich einer konkreten Hauptversammlung oder zum allgemeinen Verhalten. Genauso gibt es einige Artikel zu Anfragen an die größten Anbieter.


    Im Zweifel solltest Du einfach mal bei der Gesellschaft/den Gesellschaften anfragen - insbesondere, wenn Du ein Video darüber machen möchtest. Ich konnte selbst einmal mit einem Mitarbeiter eines Anbieters sprechen, der in dem Team arbeitete, welches die Vertretung auf den Hauptversammlungen wahrnimmt.

    Du kannst das Guthaben verwenden, musst den Vertrag aber ggf. ändern lassen in einen Wohn-Riester. Die Entnahme wird dann über Dein Wohnförderkonto geführt, da Du das geförderte Guthaben vor Renteneintritt bereits verwendet hast.

    Zu den Themen sind auch die beiden Finanztip-Artikel zu empfehlen:

    https://www.finanztip.de/riester/wohn-riester/

    https://www.finanztip.de/riester/wohn-riester/wohnfoerderkonto/

    Es gibt meines Wissens nach eine Wahlmöglichkeit anstelle der "pauschalen" 0,03% je km-Regel (die sich auf den Monat bezieht) anhand eines Fahrtenbuches die Berechnungen zu erstellen (dann 0,002% aber bezogen auf den Tag statt des Monats).

    Ein Wechsel kann allerdings nicht innerhalb eines Jahres erfolgen, die Methode muss für das ganze Jahr genutzt werden.

    Hallo DionBacchus,


    ich finde deine Einstellung und deine Überlegungen gut. Ich glaube diese Einstellung teilst Du mit dem ein oder anderen hier. Leider rennt man damit aber auch sehr schnell gegen sehr hohe, sehr dicke Wände.


    Ein Grund für die hohen Gebühren der meisten Anbieter sind auch die Kosten, die einfach anfallen, um alle der wunderbaren und zahlreichen Vorschriften und Ideen der Gesetzgeber zu erfüllen. Das heißt hier hört der Spaß am Thema aus meiner persönlichen Erfahrung auch recht schnell auf.

    Ansonsten kommt mir noch in den Sinn, dass ja sprichwörtlich "bei Geld die Freundschaft aufhört". Ein Stück Wahrheit ist da wohl dran und daher halte ich persönlich es so, dass ich denen, die es hören wollen (und das heißt für mich, dass die Initiative von den anderen kommen muss) meine "Meinung" sage und was ich weshalb mache. Wenn dann die Frage nach einer Empfehlung kommt gebe ich nur weiter was ich an deren Stelle machen bzw. was ich nicht machen würde. Es muss halt nur einmal schiefgehen und jemand dann doch eine Freundschaft nicht so wichtig finden wie das eigene Geld. Man schaut den Leuten immer nur vor den Kopf.


    Ich habe von beruflicher Seite schon "Beratungen machen dürfen" und es ist wirklich schön, wenn man Leuten echt weiterhelfen kann. Leider wird es einem aber schwer gemacht, das einfach so zu tun, wenn es nicht gerade in einer Form wie hier oder per Erklärvideo usw. passiert.


    Ich drücke Dir aber trotz alledem die Daumen, dass Du einen guten Weg findest, um Deine Pläne doch noch in die Tat umzusetzen.

    Hallo manu5994,


    bei den "betrieblichen Kapitalerträgen" geht es um Kapitalerträge, die auf betriebliches Vermögen anfallen. Das heißt Vermögen, welches nicht den privates Vermögen, sondern das Vermögen eines von Dir geführen Geschäftsbetriebs ist. Wenn Du z. B. einen Laden betreibst und einen Teil Deiner liquiden Mittel auf dem Cahskonto parkst, wirst Du womöglich ein paar Cent Zinsen darauf erhalten. Da es nicht den privates Vermögen, sondern das Betriebsvermögen Deines Ladens ist, gilt dafür die Regelung, welche Du gefunden hast.


    Die VL, die Du in den BSV einsparst, sind Dein privates Vermögen. Das heißt dafür musst Du den Freistellungsauftrag (FSA) nutzen. 200 Euro ist aber sehr viel – Du solltest mal schauen wie hoch der Zins ist und dann mit dem aktuellen Guthaben berechnen wieviel Zinsen Du in diesem Jahr etwa erhältst. Du kannst den FSA dann auf den Betrag reduzieren und hast zumindest einen Teil für andere Zwecke frei.

    Hallo MrSpeedy,


    sofern Du überzeugt von dem Musterdepot bist, ist es natürlich eine Möglichkeit einfach die Beträge und Stückzahlen umzurechnen. Dabei solltest Du aber auf die Ordergebühren Deines Brokers achten. Vor allem bei hoheren Mindestprovisionen ärgert man sich sonst hinterher.


    Vorteile hinsichtlich der Diversifikation wirst Du mit dem Depot gegenüber Deinen ETF nicht haben. Wenn Du also denkst, dass die Performance des Depots besser sein wird als die Deiner ETF und Du Dir die Mühe mit dem Kauf der ganzen Einzeltitel machen möchtest, dann spricht für Dich nichts dagegen. Günstiger wird der ETF aber garantiert sein.


    Vermutlich wäre das Musterdepotportfolio für Dich eher eine kurz- bis mittelfristige Anlage? Wenn es mittel- bis langfristig sein soll, dann würde ich persönlich das Musterdepot definitiv nicht nachkaufen, da vermutlich nicht für die nächsten 10 Jahre Updates des Musterdepots geliefert werden.

    Hallo Onkelaugust,


    durch eine für 2020 gültige NVB wird für Dich in diesem Jahr keinerlei Kapitalertragssteuer berechnet (weder bei Veräußerungsgewinnen noch aufgrund einer Vorabpauschale).


    Wenn Du den Fonds vor Jahresende verkaufst, wird ohnehin keine Vorabpauschale für diesen ermittelt, da ja bei Veräußerung die Kapitalertragssteuer bereits abschließend bestimmt wird.

    Bei einer Kündigung wirst Du nur den soganannten Rückkaufswert erhalten. Dieser steht zum einen auf den Schreiben, die Du regelmäßig erhältst. Du kannst aber auch bei der Versicherung den aktuellen Rückkaufswert erfragen, wenn die letzte Mitteilung schon älter ist.


    Mehr Geld als bei einer Kündigung (bei der Du den Rückkaufswert zurückerhältst) würde eine Rückabwicklung des Vertrags bringen, die aber nur bei erfolgreichen Widerspruch möglich ist. Das zu prüfen wäre aber eine Sache für einen Anwalt.


    Versteuert wird bei einer Kündigung die Differenz aus den eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungswert, sofern Du also Erträge mit der Versicherung gemacht hast. Deinen Eingangsposts nach ist das aber per Dez. 2019 nicht der Fall. Dann fallen auch keine Steuern an.